Informationen zur Fahrrad-Kurzstreckenkarte in Bayern

Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte ist eine praktische Option für Radfahrer, die kurze Strecken im bayerischen Nahverkehr zurücklegen möchten. Sie gilt für die Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs bis einschließlich 40 Kilometer, einfache Fahrt oder bis 19 Kilometer für Hin- und Rückfahrt zum halben Fahrpreis (= Kindertarif).

Kosten und Gültigkeit

  • Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte kostet zwischen 0,80 und 6 Euro je nach Strecke.
  • Sie ist gültig für 1 Fahrrad im Nahverkehr für Verbindungen bis einschließlich 40 km (einfache Fahrt) bzw. 19 km (Hin- und Rückfahrt).

Bitte beachten: Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern gilt nicht für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden.

Alternativen zur Kurzstreckenkarte

Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte kostet die Hälfte des gewöhnlichen Fahrpreises (= Kindertarif) und ist damit ideal für Fahrradausflüge bis zu 50 Kilometer (einfache Fahrt) bzw. bis zu 20 Kilometer (Hin- & Rückfahrt). Die Fahrrad-Tageskarte Bayern ist eine weitere Option. Sie gilt in allen Zügen des Nahverkehrs,in den U- und S-Bahnen im Münchner Verkehrsverbund (MVV), sowie in allen Verbundverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). Die Fahrrad-Tageskarte kostet 7 Euro pro Tag und Rad.

Buchung und Information

Geben Sie in der App DB Navigator einfach eine Strecke innerhalb Bayerns ein, wählen Sie den Reisendentyp Fahrrad aus und suchen Sie nach einer passenden Verbindung. Die Fahrradkarten sind in allen Nahverkehrszügen in ganz Bayern gültig (also auch bei alex, BOB, BRB und EiB).

Wichtige Hinweise zur Fahrradmitnahme

Fast alle unsere Züge haben Mehrzweckabteile, die von außen sichtbar mit einem Fahrradsymbol markiert sind. Gerne nehmen wir so viele Radler wie möglich mit - wenn es eng werden sollte, leidet jedoch die Sicherheit. Eine Mitnahmegarantie für Fahrräder können wir daher leider nicht geben. Aktuell kann es vorallem am Wochenende und in den Ferienzeiten zu Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme kommen.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) einige Tipps und Hinweise zur Fahrradmitnahme zusammengestellt:

  • Sprechen Sie andere Radler(innen) auf dem Bahnsteig an, um sich beim Einladen gegenseitig zu helfen.
  • Bei Zügen mit mehreren Fahrradabteilen verteilen Sie sich bitte gleichmäßig - dann geht das Einsteigen schneller.
  • Ihr Gepäck sollte möglichst schon vor dem Einsteigen vom Rad genommen sein, im Zug ist dies aus Platzgründen verpflichtend.
  • Steigen Sie in geordneter Reihenfolge möglichst zügig ein.
  • Sichern Sie Ihr Rad gegen Umfallen. Stellen Sie es in die vorhandenen Ständer, an die Abteilwand, oder lehnen Sie es platzsparend in Gegenrichtung an ein anderes Rad. So vermeiden Sie Transportschäden.
  • Klären Sie mit den anderen Radler(innen) ab, wer wo aussteigt.

Weitere Informationen und Sonderfälle

Besitzen Eltern oder Großeltern eine gültige Fahrradkarte, können eigene Kinder und Enkelkinder unter 15 Jahren ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen. Kinderfahrräder bis 20 Zoll Reifengröße sind grundsätzlich kostenfrei.

Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei.

Das 1-Euro-Ticket und die Fahrradmitnahme

Die Bedingungen für die Radmitnahme mit dem neuen 1-Euro-Ticket verschlechtern sich weiter: Ab 15. März gilt das Radlticket nicht mehr am Wochenende. Ab dann gilt beim 1-Euro-Fahrradticket die Regelung für das Sommerhalbjahr. Die Radmitnahme in der Bahn ist dann vom 15. März bis zum 3. Oktober von Freitag, 12 Uhr bis Sonntagnacht nicht mehr für einen Euro möglich.

Das sind die Einschränkungen beim 1-Euro-Ticket: Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes, an bayernweit gültigen Feiertagen sowie am 15. August sind unzulässig. Als Fahr­räder gelten herkömmliche einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Zweiräder. Nicht mit­ge­nom­men werden Fahr­räder mit Verbrennungsmotor und Sonderkonstruktionen.

Allgemeine Hinweise

Maßgebend sind die gegebenen betrieblichen Möglichkeiten. In Reisebussen oder Fahr­zeugen mit engen Einstiegen oder ohne besondere Abstellflächen ist die Fahrradmitnahme nicht möglich. In den Zügen des Re­gi­o­nal­ver­kehrs ist die Mitnahme an Werk­tagen mon­tags bis frei­tags zwischen 6 und 8 Uhr erlaubt, wenn die Züge über Mehr­zweck­ab­teile verfügen. Insbesondere in Zeiten mit starkem Fahr­gast­auf­kom­men kann es zu Einschränkungen kommen. Pro Fahr­gast darf nur ein Fahrrad mitgeführt werden. Jedes Kind unter 14 Jahren mit Fahrrad muss von einem Er­wach­se­nen begleitet werden. Fahr­räder sind an der Hand zu führen bzw. Aufzüge, die für den Fahrradtransport ge­eig­net sind, können mit dem Fahrrad benutzt werden. Die Allgemeinen Be­förde­rungs­be­din­gungen, insbesondere § 11 „Be­förde­rung von Sachen“ sind be­son­ders zu beachten.

Kontaktinformationen

Für weitere Informationen können Sie folgende Rufnummern kontaktieren:

  • 01801 766 766 (3,9 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
  • 01805 986986 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
  • 01805 9884636 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.
  • 01805 8764636 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max.

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