Für den Weg zur Arbeit statt dem Auto das Dienstrad nutzen - das ist gesunde Bewegung, die Mensch und Umwelt guttut. Aber auch im urbanen Verkehr sind E-Bikes verlässliche Partner. Kein anderes Verkehrsmittel bringt Sie so schnell zwischen 5 und 10 Kilometer weit. Daher ist es wenig verwunderlich, dass viele Menschen sich fragen, ob es sich lohnt ein E-Bike zu kaufen, wenn es auch Leasingangebote gibt.
Wir wollen daher einen genauen Blick darauf werfen, welche Vorteile es bietet, ein E-Bike zu kaufen und welche Leasingangebote es auf dem Markt gibt und wie Sie vielleicht sogar Ihren Arbeitgeber davon überzeugen können Ihnen ein E-Bike zu kaufen!
Grundlegende Überlegungen zum E-Bike-Kauf
So viele Vorteile E-Bikes auch bringen, es gibt eine Hürde, die letztendlich viele Parteien davon abhält, E-Bikes zu kaufen: es ist der Preis. Ein Fahrrad mit Hilfsmotor ist keineswegs eine billige Anschaffung. Denn Motoren und Batterien sind mit Entwicklungskosten und hohen Produktionskosten verbunden.
Hinzu kommen weitere Komponenten, die durch das Gewicht und die Geschwindigkeit des E-Bikes stark belastet werden. Daher setzen die meisten Hersteller auf robuste und qualitativ hochwertige Anbaugeräte, um ihren Anforderungen gerecht zu werden. Aber sie haben auch einen Preis. Zwischen 2.000 und 3.000 Euro sollten Sie also für ein E-Fahrrad einplanen.
Der Kauf eines E-Bikes erfordert viel Aufwand und ist für viele Menschen schwer zu realisieren, insbesondere bei Direktkäufen, bei denen die Rechnung auf einmal bezahlt wird. Glücklicherweise gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten zur Auswahl, bei denen sogar Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt!
Das E-Bike als Dienstrad: Wie funktioniert das?
Seit 2012 gilt die bisher auf Dienstwagen beschränkte 0,25%-Regelung nun auch für E-Bikes sowie E-Bike-Leasing. So können Unternehmen ihren Mitarbeitern maßgeschneiderte Mobilitätslösungen anbieten und profitieren gleichzeitig von neuen Regelungen zu Fahrrädern, E-Bikes und E-Bikes im Rahmen eines Lohnabrechnungsmodells ( Sachbezug). Vom Arbeitgeber gekaufte/geleaste Modelle werden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die monatliche Raten aus ihrem Bruttogehalt bezahlen. Fahrrad-Leasing ist eine attraktive Option, da es günstiger ist als der Kauf auf eigene Faust. Arbeitnehmer sparen hier im direkten Vergleich zum Kauf eines E-Bikes bis zu 40% der Anschaffungskosten. Beschäftigte können auch für den Arbeitsweg mit dem Fahrrad die volle Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag in Anspruch nehmen. Übrigens: Auf die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) hat die Nutzung des Dienstrads keinen Einfluss.
Wie kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein E-Bike zur Verfügung stellen?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dienstfahrräder zur Verfügung stellen. Immer mehr Arbeitgeber tun dies bereits selbst. Wenn Ihr Arbeitgeber noch kein Jobbike anbietet, lohnt es sich auf jeden Fall nachzufragen. Einschränkungen können sich aus bestehenden Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ergeben. Allerdings gibt es in den meisten Fällen ein paar Dinge zu beachten. Dies gilt beispielsweise für die Berechnung von Steuern oder Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dienstfahrräder oder zumindest die private Nutzung müssen in vielen Fällen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Berechnung des E-Bike als Jobrad
Dienstfahrräder können auf verschiedene Arten abgerechnet werden. Für Mitarbeiter ist es besonders vorteilhaft, wenn sie sich in Form einer Gehaltsumwandlung an den Kosten für Diensträder beteiligen. Arbeitgeber leasen Dienstfahrräder dann für ihre Mitarbeiter. Wenn Arbeitnehmer Dienstfahrräder für berufliche oder private Zwecke nutzen möchten, müssen sie die Kosten in Form der Lohnabrechnung tragen.
Arbeitgeber ziehen im Rahmen der Lohnumstellung einen vereinbarten Prozentsatz für die Fahrradnutzung direkt vom Bruttoentgelt zur Kostendeckung ab. Um von steuerlichen Anreizen zu profitieren, ist es für Arbeitgeber wichtig, Jobbikes zusätzlich zum bisherigen Gehalt, beispielsweise anstelle von Gehaltserhöhungen, in Anspruch nehmen zu können.
Lohnt sich die Bereitstellung von E-Bikes als Dienstfahrräder für Arbeitnehmer?
Dienstfahrräder lohnen sich für fast alle Arbeitnehmer. Dies gilt zumindest im Vergleich zum Direktkauf eines vergleichbaren Fahrrads. Je nach Steuerniveau und Einkommenssituation ergeben sich erhebliche Vorteile wie Steuervergünstigungen und Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge.
Die folgende Beispielrechnung zeigt den Vorteil. Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500,00 € Steuerklasse I, der nicht der Kirchensteuer unterliegt, erhält von seinem Arbeitgeber ein Dienstrad zum Preis von 2.299,00 € brutto, wie das Himiway Zebra. Der Arbeitnehmer zahlt eine Leasingrate in Höhe von ca. 69,00 Euro in Form von Gehaltsäquivalenten. Arbeitnehmer erhalten zusätzlich von ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 25 Euro.
Was für den Kauf eines eigenen E-Bikes spricht
Was grundsätzlich für den eigenen Kauf eines E-Bikes spricht, ist selbstverständlich die Unabhängigkeit Ihrer Kaufentscheidung. So kann Ihr Arbeitgeber zum Beispiel Rahmenverträge mit speziellen Herstellern abgeschlossen haben, die Ihren eigenen Präferenzen nicht komplett entsprechen.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit beim Kauf Ihres eigenen E-Bikes zusätzliche Ausrüstung hinzuzufügen und so ihr komplett Himiway Super-E-Bike zusammenzustellen, indem Sie E-Bike HD Weitwinkel-Rückspiegel und Himiway Escape Pro Lenkradkorb hinzufügen.
Die Vor- und Nachteile von Kauf und Leasing im Überblick
Kauf eines E-Bikes
- Pro:
- Bezahlung: Beim Kauf eines E-Bikes zahlen Sie eine einmalige Gebühr. Danach gehört das E-Bike dir und du musst nicht monatlich bezahlen.
- Auswahl: Beim Kauf haben Sie die freie Wahl. Entscheiden Sie, welche Marke und welches Modell Sie kaufen möchten. Mein Arbeitgeber bestimmt, welches Dienstrad ich fahre. Um von den Vorteilen des Dienstrad-Leasings zu profitieren, muss das Fahrrad über den Arbeitgeber geleast werden. Ob Mountainbike, Cityrad oder Cargobike - darüber entscheiden allein die Arbeitnehmer als Nutzer der Diensträder.
- Wiederverkauf: Wenn Ihnen Ihr E-Bike nicht mehr gefällt, steht einem Verkauf nichts mehr im Wege, denn Sie sind an keinen Vertrag gebunden.
- Contra:
- Preis: Der Kauf eines E-Bikes ist in der Regel teurer als das Leasing. Wir empfehlen, außerhalb der Saison nach Angeboten zu suchen oder ein Elektrofahrrad zu kaufen.
- Reparatur: Sie müssen selbst zahlen und es kann teuer werden.
- Wertverlust: E-Bikes verlieren wie Autos an Wert. Wenn Sie E-Bikes verkaufen, sollten Sie einen niedrigeren Verkaufspreis akzeptieren.
Leasing eines E-Bikes
- Pro:
- Ersparnis: Beim Leasing eines E-Bikes über Ihren Arbeitgeber können Sie bis zu 40% gegenüber dem Kaufpreis sparen. Bis zu 40 Prozent Ersparnis - für Arbeitnehmer ist das eines der wesentlichen Pro-Argumente beim Dienstrad-Leasing.
- Geplante Wartung: Termine für Inspektionen in der Werkstatt sind normalerweise im Vertrag festgelegt. Aus diesem Grund werden E-Bikes regelmäßig von Experten überprüft. Wenn Reparaturen erforderlich sind, sind diese in der Regel im Vertrag enthalten, ähnlich wie eine Diebstahlversicherung.
- Vertragsablauf: Nach Ablauf Ihres Vertrages können Sie Ihr E-Bike gegen eine geringe Gebühr abholen. Oder einen neuen Vertrag abschließen und ein neues E-Bike bekommen.
- Kein Wertverlust: Das Risiko eines Wertverlusts tragen beim Leasing die Anbieter.
- Wartung und Service inklusive: Die Kosten für Reparaturen und Wartung sind oft im Leasingvertrag enthalten.
- Kauf zum Restwert: Nach Ende der Vertragslaufzeit haben Sie meist die Möglichkeit, das E-Bike zum Restwert zu kaufen - dieser liegt nach drei Jahren bei 15 bis 20 Prozent des Anschaffungspreises.
- Contra:
- Keine Einmalinvestition: Der Leasingvertrag verspricht über einen langen Zeitraum einen festen monatlichen Betrag für das E-Bike.
- Vertragliche Bindung: Sie sind an einen Vertrag gebunden. Wenn Sie diese kündigen, gehört Ihnen auch das E-Bike nicht mehr.
- Limited Choice: Ihr Arbeitgeber kann mit Auftragnehmern zusammenarbeiten. Dadurch ist die Auswahl eingeschränkt, z.B. können Elektrofahrräder nur aus Marken ausgewählt werden, die von Vertragspartnern angeboten werden.
- Privatleasing bietet keine steuerlichen Vorteile: Außer dem Vorteil, dass Sie den Kaufpreis nicht direkt zahlen müssen, genießen Sie beim Privatleasing keine Vorteile.
- Höhere Gesamtkosten: Über die Vertragslaufzeit hinweg können die Gesamtkosten höher sein als beim Kauf - deshalb sollten Sie die Vertragskonditionen gründlich prüfen und vergleichen: Wenn Sie nicht auf ein spezielles E-Bike festgelegt sind, kann auch ein Gebrauchtkauf oder ein günstigeres Modell zum Kauf sinnvoller sein.
- Langjährige Verpflichtung: Je nach Vertrag läuft das Leasing über zwei bis drei Jahre - ein langer Zeitraum, über den Sie sich finanziell binden.
- Eingeschränkte Nutzung: Sie haben das E-Bike nicht im Besitz und unterliegen Vertragsbedingungen. Vor allem ist meist die Auswahl an E-Bikes eingeschränkt, beim Leasing über den Arbeitgeber sind Sie an die Anbieter gebunden, die Ihnen vorgegeben werden.
Weitere Aspekte des Dienstrad-Leasings
Die Grundidee des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung ist, dass Arbeitgeber Fahrräder leasen, um es ihren Beschäftigten zur Nutzung zu überlassen. Dieses Modell ist also Arbeitnehmern vorbehalten. Auch Selbstständige können zwar ein Dienstrad leasen, dabei aber nicht das Modell der Gehaltsumwandlung nutzen. Eine weitere Voraussetzung ergibt sich aus der Leasinglaufzeit, die in der Regel 36 Monate beträgt. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich in weniger als drei Jahren endet - z.B. weil sie in Kürze in Rente gehen, noch in der Ausbildung oder befristet beschäftigt sind - kommt das Dienstrad-Leasing darum unter Umständen nicht in Frage. Ähnliches gilt für Beschäftigte auf Minijob-, Midijob- oder Zeitarbeit-Basis, Beschäftigte, die zum Mindestlohn vergütet werden und Angestellte, die noch in der Probezeit sind.
Dank Dienstrad-Leasing werden auch hochpreisige Fahrräder für mehr Menschen erschwinglich. Doch was, wenn das geleaste E-Bike gestohlen wird oder das Mountainbike bei einem Sturz zu Bruch geht? Müssen die Raten dann weitergezahlt werden, obwohl das Dienstrad nicht genutzt werden kann? Und wer übernimmt die Reparaturkosten?
Das dicke Ende kommt zum Schluss: Die monatlichen Raten sind klein, aber wer das Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit behalten möchte, muss nochmal tief in die Tasche greifen. Jein: Gegen Ende der 36-monatigen Leasinglaufzeit erhalten Dienstradnutzer üblicherweise ein Übernahmeangebot von uns. Auch, wenn ein verbindliches Angebot aus steuerrechtlichen Gründen erst kurz vor Ablauf der Laufzeit erfolgen darf, kann man mit einem Übernahmepreis von 18 % der UVP rechnen.
Wer sein Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen möchte, kann es selbstverständlich zurückgeben. Bei der Rückgabe muss es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Das heißt aber nicht, dass das Dienstrad nach 36 Monaten Nutzung aussehen muss wie neu. Schließlich handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand, der im Idealfall regelmäßig genutzt wird. Allerdings sollten alle mitgeleasten Teile vorhanden und intakt sein.
Dienstrad-Leasing lohnt sich nur für große Unternehmen. Ganz im Gegenteil! Dienstrad-Leasing ist als Mitarbeiter-Benefit ideal auch für kleine und mittlere Unternehmen. Was das Bikeleasing-Angebot für KMU so attraktiv macht? Es bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Beschäftigten ohne zusätzliche Kosten und mit minimalem Aufwand eine attraktive Art der Wertschätzung zukommen zu lassen.
Für ein Dienstrad verdiene ich nicht genug. Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, Radfahren als nachhaltige Form der Mobilität für möglichst viele Menschen attraktiv und auch hochwertige Fahrräder erschwinglich zu machen. Ein Weg dahin, ist das Leasing per Gehaltsumwandlung, bei dem die Leasingraten aus dem Bruttolohn der Arbeitnehmer bedient werden und so die Nettobelastung für die Anschaffung eines Fahrrads deutlich geringer ist als beim Direktkauf. Diese Ersparnis entsteht unter anderem, weil durch die Reduzierung des Bruttogehalts während der Leasinglaufzeit die Berechnungsgrundlage für Einkommenssteuer und Sozialabgaben gesenkt wird. Wie viel man beim Dienstrad-Leasing sparen kann, hängt darum nicht nur vom Preis des Dienstrads ab, sondern auch davon, wie hoch das Gehalt besteuert wird. Wer kaum oder keine Steuern und Sozialabgaben zahlt, bei dem kann die Ersparnis tatsächlich geringer ausfallen. Ob sich das Dienstrad bei einem bestimmten Gehalt lohnt, darüber kann unser Leasingrechner Aufschluss geben.
Unter dem Dienstrad leidet meine Rente. Als Nachteil des Dienstrad-Leasings wird oft der mögliche Einfluss auf spätere Rentenansprüche genannt. Dadurch werden unter anderem auch weniger Rentenbeiträge fällig.
Wenn ich ein Dienstrad lease, kann ich meinen Arbeitgeber nicht wechseln. Die Leasinglaufzeit beim Dienstrad-Leasing beträgt in der Regel drei Jahre. Doch das ist längst nicht immer der Fall. Wenn Dienstrad-Nutzer ihren Arbeitgeber wechseln, gibt es verschiedene Möglichkeiten - von der Übernahme des Dienstrads über die Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber bis hin zur Regulierung über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung.
Viele vermeintliche Nachteile des Dienstrad-Leasings lassen sich ganz allgemein und eindeutig widerlegen. Bei anderen Aussagen kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.
E-Bike Leasing für Privatpersonen
Gibt es auch Leasingsangebote für Privatpersonen? Ja, Sie können ein E-Bike auch privat leasen. Im Gegensatz zum Arbeitgeberleasing gibt es jedoch keine Steuervorteile. Ein E-Bike als Privatperson zu leasen kann interessant sein, vor allem, wenn Sie ein sehr teures E-Bike fahren möchten, sich aber keines leisten können. Beachten Sie jedoch, dass Ratenzahlungen und andere alternative Finanzierungsoptionen oft günstiger sind als Leasing. Auch beim Kauf eines E-Bikes können Sie Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Außerdem ist Leasing in der Regel ein Mehrjahresvertrag, sodass Sie Ihr E-Bike nicht sofort wechseln oder verkaufen können. Umso wichtiger ist es, das passende E-Bike für Ihre Bedürfnisse zu finden, ob Leasing oder Kauf. Nutzen Sie unseren E-Bike Beartung, um Ihr perfektes E-Bike zu finden.
Beispielrechnung Dienstrad-Leasing
Wieviel Sie beim Dienstrad-Leasing sparen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie aber vom Preis des E-Bikes und Ihrem individuellen Gehalt.
| DIE VORRAUSSETZUNGEN | ||
|---|---|---|
| Kaufpreis E-Bike | 4.500,00 € | |
| Kinder | 1 | |
| Monatsgehalt (Brutto) | 5.000,00 € | |
| Kirchensteuer | ja | |
| Steuerklasse | 1 | |
| Krankenversicherung | ja | |
| DIE FAKTEN E-Bike Leasing | Ohne Leasing | Mit Leasing |
| Monatsentgeld | 5.000,00 € | 5.000,00 € |
| Nutzungsrate als Barlohnumwandlung | - | -130,84 € |
| Fahrradversicherung* | - | -13,24 € |
| Inspektion* | - | -5,00 € |
| Geldwerter Vorteil für Versteuerung | - | 11,00 € |
| Grundlage für Steuern und Sozialversicherung | 4.861,92 € | 5.000,00 € |
| Lohnsteuer | -826,58 € | -867,16 € |
| Kirchensteuer | -45,93 € | -48,86 € |
| Renten- u. Arbeitslosenversicherung | -515,37 € | -530,00 € |
| Kranken- u. Neupreis E-Bike | Leasing-Kosten (36 Monate)*Versich-erung**Inspek-tionen**Abschlag-Zahlung***GESAMTKOSTEN | |
| Ohne Leasing | 4.500,00 € 476,47 €270,00 € | 5.246,47 € |
| Mit Leasing | 2.481,82 €251,14 €94,84 €810,00 € | 3.637,80 € |
*Ohne Versicherung und Inspektionen** Im Leasing-Preis enthalten*** Restzahlung basierend auf Erfahrungswerten.
E-Bike Leasing für Arbeitnehmer funktioniert im Grunde genommen nach dem gleichen Prinzip, nach dem auch ein Dienstwagen geleast wird: Der Vertrag mit dem Leasing-Anbieter wird über den Arbeitgeber abgeschlossen und über die sogenannte Gehaltsumwandlung (auch Barlohnumwandlung genannt) wird der monatliche Beitrag automatisch vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Dadurch wird am Ende ein geringerer Bruttolohn des Angestellten besteuert. Anstelle des umgewandelten Barlohnes muss der Arbeitnehmer jedoch die Privatnutzung versteuern, die beim E-Bike Leasing mit 0,25 % angesetzt ist.
Auch für Gewerbetreibende oder freiberuflich arbeitende Personen bieten einige E-Bike Leasing Firmen attraktive Angebote an. Beliebte Anbieter sind zum Beispiel JobRad oder mein-dienstrad.de. Auch für Angestellte im öffentlichen Dienst und kommunale Angestellte ist ein E-Bike Leasing möglich und bietet viele Vorteile. Durch die Entgeltumwandlung beim E-Bike Leasing ist eine Ersparnis von bis zu 40% möglich. Grundlage hierfür ist der im Oktober 2020 abgeschlossene Tarifvertrag mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Dieser gilt seit dem 11. März 2021 für über 1,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, also für Angestellte von:
- Städten, Gemeinden und Landkreisen
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben
- Nahverkehrsbetrieben
- Flughäfen
Für den TV-Fahrradleasing gilt:
- Jeder Angestellte im öffentlichen Dienst kann maximal 1 E-Bike leasen
- Die Leasing-Fahrräder und -E-Bikes müssen über eine Ausstattung gemäß § 63a StVZO verfügen
- Der Verkaufspreis des E-Bikes darf (inkl. Zubehör und MwSt) maximal 7.000 Euro betragen
- Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate
Wichtig: Trotz geltendem Tarifvertrag haben die Angestellte im öffentlichen Dienst keinen Anspruch auf das Dienstradleasing. Jeder Arbeitgeber (z.B. die Kommune) kann frei entscheiden, ob er das E-Bike Leasing anbieten möchte. Inzwischen ist das E-Bike Leasing auch für immer mehr Beamte des Bundes und der Länder möglich und bietet viele Vorteile.
Problem war lange, dass das Gesetz vorsieht, dass Bundes- und Landesbeamten ihr komplettes Nettogehalt ausgezahlt werden muss. Damit war eine Gehaltsumwandlung, wie sie das E-Bike Leasing vorsieht, nicht möglich. Bietet der Arbeitgeber kein Fahrrad Leasing an, besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Vertrag über E-Bike Leasing privat abzuschließen. Ein Vorteil ist hierbei, dass im Gegensatz zum betrieblichen Leasing die Konditionen selbst verhandelt und individuell angepasst werden können. Einen finanziellen Vorteil hat man beim Fahrrad Leasing als Privatperson im Gegensatz zum Dienstradleasing jedoch nicht.
Vor- und Nachteile des E-Bike Leasings
Vor allem für Arbeitnehmer bietet Fahrrad Leasing einige finanzielle Vorteile. Doch das Konzept birgt durchaus auch ein paar Schwächen, die bedacht werden sollten. Wie bereits im oberen Abschnitt erläutert, kommen Arbeitnehmer durch steuerliche Vorteile wie wegfallende Sozialabgaben und Lohnsteuer mit einem Jobbike mitunter deutlich günstiger an ihr Traum-E-Bike als wenn sie es über einen Händler erwerben würden. Da viele Arbeitgeber die Finanzierung zudem bezuschussen, spart man sich am Ende bei vielen E-Bike-Leasing Firmen bis zu vierzig Prozent im Vergleich zu einem regulären Kauf.
Durch das Bezahlen „in Häppchen“ können sich sowohl Arbeitnehmer als auch selbstständig Tätige und Privatpersonen E-Bikes leisten, die ansonsten über dem Budget liegen würden. Bei den meisten Verträgen gibt es am Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, das E-Bike für einen Restwert abzukaufen oder unter neuen, gegebenenfalls sogar besseren Konditionen ein neues E-Bike zu mieten. Dadurch ist man jederzeit mit einem modernen Elektrofahrrad ausgestattet.
Ein weiterer Vorteil ist zuletzt, dass oftmals Versicherungsleistungen wie zum Beispiel Vandalismus oder ein gestohlener Akku sowie Wartungen des Pedelecs im Leasing Vertrag miteingeschlossen sind.
- ✅Günstig: Weniger Sozialabgaben und eine geringere Lohnsteuer machen das Traum- E-Bike oft deutlich günstiger.
- ✅Upgrade: Durch das Bezahlen in kleinen Raten, wird ein Modell erschwinglich, das eigentlich über dem Budget liegt.
- ✅Gut gepflegt: Bei einigen Leasing-Anbietern sind Inspektionen vertraglich festgelegt und das E-Bike wird so regelmäßig gewartet.
Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Radleasings gehört, dass man einen Vertrag abschließt, der einen in der Regel für drei Jahre zum Zahlen der Raten verpflichtet. Entschließt man sich dazu, ein E-Bike zu leasen, sollte man sich also sehr sicher sein. Möchte man das Elektrofahrrad eventuell erst einmal ausprobieren, könnte es eine bessere Alternative sein, ein E-Bike zu leihen oder einen Mietvertrag abzuschließen, bei dem man das E-Bike monatlich mietet und auch kündigen kann.
- ⛔️Sparkurs: Nicht nur Sie zahlen weniger Steuern, auch der Arbeitgeber überweist für Sie weniger in die Versorgungskassen. Bei geringen Einkommen kann dies negative Auswirkungen auf die Rente haben.
- ⛔️Berufs-Risiko: Beim Jobwechsel oder einer Kündigung sind Sie auf den guten Willen Ihres bisherigen Arbeitgebers angewiesen, um den Vertrag zu übertragen. Im schlimmsten Falle bleibt das E-Bike im Unternehmen - und Ihre gezahlten Raten sind verloren.
- ⛔️Ablöse: Viele Leasing-Anbieter bieten an, das Rad für eine finale Rate von 10 bis 18 Prozent des Neupreises zu übernehmen. Laut Finanzamt hat das E-Bike nach drei Jahren jedoch einen Restwert von 40 Prozent.
Ein E-Bike Abo bietet die Möglichkeit, ein neues E-Bike für eine deutlich geringere monatliche Gebühr zu mieten. Doch geht diese Rechnung wirklich auf?
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