Fahrrad mit Motor nachrüsten: Was ist erlaubt?

Auf ebenen Strecken kann Fahrradfahren geradezu entspannend sein. Und wenn es bergab geht, müssen Sie nicht einmal in die Pedale treten, um voranzukommen. Es wäre zu schön, wenn Sie in solchen Situationen ein wenig „schummeln“ könnten, indem Sie einen Hilfsmotor für Ihr Fahrrad verwenden. Doch was gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor und was ist erlaubt?

Was gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor?

Unter diesen Oberbegriff fallen insbesondere Mofas, Leichtmofas, S-Pedelecs und E-Bikes.

Brauchen Fahrräder mit Hilfsmotor eine separate Versicherung?

Ja, der Gesetzgeber schreibt für diese eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen vor.

Welche Führerscheinklasse ist notwendig?

Möchten Sie ein Fahrrad mit Hilfsmotor führen, benötigen Sie dafür die Führerscheinklasse AM.

Das Fahrzeug muss „hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit“ die Merkmale eines Fahrrades aufweisen.

Wenn Sie den Begriff Fahrrad mit Hilfsmotor hören oder lesen, denken Sie vielleicht an sogenannte Pedelecs (Abkürzung für: „Pedal Electrical Cycle“), bei denen sich der Motor nur anschaltet, während Sie in die Pedale treten. Allerdings gelten Pedelecs rechtlich in den meisten Fällen nicht als Krafträder und damit auch nicht als Fahrrad mit Hilfsmotor. Ferner muss sich die Laufleistung des Motors bei zunehmender Geschwindigkeit verringern.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor kann durch Benzin aber auch elektrischen Strom angetrieben werden, welcher in einem aufladbaren Speicher mitgeführt wird. Das S-Pedelec erreicht Geschwindigkeiten von 20 km/h ohne Treten und maximal 45 km/h mit Pedalunterstützung. Der Begriff E-Bike wird häufig als Synonym für schnelle Pedelecs verwendet.

Wenn ein Fahrrad mit einem Benzinmotor oder einem Elektromotor ausgestattet ist, aber die maximale Geschwindigkeit des Rades auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt es rechtlich gesehen (§ 4 FeV) als Mofa. Ein Leichtmofa zeichnet sich dadurch aus, dass sein Verbrennungsmotor nicht mehr als 30 cm³ Hubraum und 0,5 Kilowatt Leistung hat. Außerdem darf dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h betragen und das Leergewicht darf nicht mehr als 30 Kilogramm betragen.

Sie können auch nachträglich Ihr Fahrrad mit einem Motor nachrüsten. Der erste Benzinmotor für ein Fahrrad wurde 1897 von den Gebrüdern Werner in Paris entwickelt. In der Weltwirtschaftskrise ab 1929 erlebten diese Fahrzeuge einen Boom, weil sich viele Kunden teurere Motorräder zu dieser Zeit nicht leisten konnten. Die erste Saxonette wurde 1937 produziert.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor muss nicht bei einer entsprechenden Zulassungsbehörde angemeldet werden. Jedes Fahrrad mit Hilfsmotor gilt als Kraftfahrzeug und muss nach dem „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ § 1 eine eigene Haftpflichtversicherung aufweisen.

Nach § 6 Absatz 1 FeV benötigen Sie normalerweise eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Fahrrad mit Hilfsmotor zu fahren. Diesen Führerschein benötigen Sie auch für Kleinkrafträder wie Roller oder Mopeds. Sie dürfen ein Fahrrad mit Hilfsmotor sowie andere Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse AM auch mit folgenden Führerscheinen fahren: A, A2, A1, B und T (§ 6 Abs.

Ein Sonderfall liegt bei langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor vor, zu denen auch Mofas gezählt werden. Das herausragende Merkmal von Mofas, was sie von anderen Fahrrädern mit Hilfsmotor abgrenzt, ist also die relativ niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung.

Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse AM, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, welche Sie ab dem 15. Allerdings spielt hierbei auch das Geburtsjahr des Fahrers eine Rolle. Wenn Sie ein Fahrrad mit einem Motor, welcher durch Benzin oder Strom angetrieben wird und nicht schneller als 25 km/h fährt, fahren möchten und vor dem 1.

Die entsprechenden Regeln zu Schutzeinrichtungen im Straßenverkehr finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung in § 21a Absatz 2. Demnach müssen Sie einen Schutzhelm tragen, wenn Sie mit einem offenen Fahrzeug unterwegs sind, welches keine Sicherheitsgurte hat und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. Mit einem Mofa dürfen Sie nach § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Radwege nur außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen als Mofas, gehören auch außerhalb von Ortschaften auf die Straße.

Legales Tuning von Fahrrädern

Elektrofahrräder sind weltweit Verkaufsschlager. Mit Nachrüstsätzen lässt sich ein bereits vorhandenes Fahrrad zum E-Rad aufrüsten. Im Netz finden sich Tipps für das Tuning von Elektrorädern. Was legal und was illegal ist, zeigt der ADFC.

Der Umbau eines Fahrrads zum Pedelec wird im Fachhandel selten angeboten, denn die Werkstatt wird durch die Montage eines Elektroantriebs zum Hersteller und muss die Übereinstimmung des so geschaffenen Pedelecs mit der Maschinenrichtlinie und weiteren Sicherheitsvorschriften gewährleisten. Das ist bei der Vielzahl der Fahrräder, die für eine Nachrüstung in Frage kommen, praktisch kaum leistbar.

Für Privatleute gilt diese Einschränkung nicht: Wer sich die Aufrüstung seines Fahrrads zutraut, darf das für den eigenen Gebrauch tun. Bei der Auswahl von Motor und Steuerung ist dann auf § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz zu achten, also auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine Unterstützungsgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h.

Der ADFC rät aus Sicherheitsgründen aber auch von erlaubten Umrüstungen ab. Denn: Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden.

Illegales Tuning von Elektrofahrrädern

In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad - kein S-Pedelec - ganz bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.

Der Umfang des Phänomens „Pedelec-Tuning“ ist kaum zu bestimmen. Der rege Erfahrungsaustausch in Internetforen, Anleitungen auf Videoplattformen und Angebote im Internet belegen aber Kauf und Nutzung von Tuning-Kits.

Zum Anteil getunter Pedelecs an Unfällen sind keine Studien bekannt, allerdings sind Veränderung äußerlich unauffällig. Die Verkleidung des Mittelmotors macht es leicht, die kleinen Tuning-Bauteile zu verstecken.

Tuning-Verdachtsfälle werden verfolgt

Im Verdachtsfall darf die Polizei das Pedelec auch ohne Unfall für eine Untersuchung sicherstellen. Doch Sachverständige sind rar und so wird eine gezielte Suche nur bei einem konkreten Verdacht stattfinden. Ins Visier genommen hat die Polizei durch ihr Design auffällige Modelle, deren Hersteller Softwareanpassungen auf ihrer Homepage anbieten.

Bosch, einer der größten Hersteller von Elektromotoren fürs Fahrrad, hat Gegenmaßnahmen ergriffen: Wenn die Elektronik des Antriebsherstellers eine Manipulation erkennt, schaltet sie für 90 Minuten in einen Notlaufbetrieb mit eingeschränkter Leistung. Kommt das drei Mal vor, kann nur noch eine Fachwerkstatt das normale Fahrprogramm aktivieren.

Rechtliche Konsequenzen des illegalen Elektrorad-Tunings

Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.

Bei einem Unfall kann der finanzielle Ruin drohen

Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haften Halter:innen eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Schäden beim Betrieb. Kraftfahrzeuge sind zum Ausgleich pflichtversichert, nicht jedoch S-Pedelecs ohne Betriebserlaubnis.

Auch die Privathaftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, zahlt nicht. Zur gesteigerten Haftung kommt also eine unbegrenzte, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, die nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV auch nicht von der Verkehrsopferhilfe aufgefangen wird.

Getuntes Dienstfahrrad

Wer ein Pedelec als Dienstrad hat, sollte nicht auf ein stillschweigendes Einverständnis des Arbeitgebers oder der Leasingfirma vertrauen, denn das Tuning verursacht einen Wertverlust, selbst wenn es vor der Rückgabe rückgängig gemacht wird. Die Bordelektronik speichert die Manipulation.

Rechtlicher Status des Pedelecs als Fahrrad gefährdet

ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn sagt: „Massenhaftes Tuning gefährdet auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad, ebenso wie die Forderungen nach einer Steigerung der Unterstützungsgeschwindigkeit auf 30 km/h.

Lässt sich ein Fahrrad zum E-Bike umrüsten?

Grundsätzlich ist die Umrüstung bei fast allen Fahrrädern möglich. Ob sich dies lohnt und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt, ist allerdings eine andere Frage.

Worauf ist beim Umbau zu achten?

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollten der Nachrüst-Satz und das Fahrrad miteinander kompatibel sein. Dabei gilt es unter anderem auf das zusätzliche Gewicht und auch die erhöhte Beanspruchung durch die Steigerung der Geschwindigkeit zu achten.

Kann ich die Nachrüstung selbst vornehmen?

Ohne eine entsprechende Fachkenntnis ist davon in der Regel abzuraten. Sicherer ist es, dafür eine geeignete Werkstatt aufzusuchen.

Was kostet mich ein Umbau von einem normalen Fahrrad zum E-Bike?

Die Kosten für eine komplette E-Bike Nachrüstung liegen zwischen 1.000 und 1.500 EUR. Der Preis variiert je nach Motorart:

  • Nabenmotor nachrüsten: Einfacher Einbau, meist günstiger.
  • Mittelmotor nachrüsten: Bessere Gewichtsverteilung, etwas teurer.

Wenn du den Umbau selbst durchführen möchtest, kostet der Nachrüstsatz zwischen 1.000 und 1.500 EUR. Ein professioneller Nachrüstungsservice kostet zusätzlich 250 bis 400 EUR.

Vorteile und Nachteile eines E-Bike-Umbaus

Vorteile Nachteile
Kostenersparnis: Der Preis für einen Umbausatz liegt deutlich unter dem eines neuen E-Bikes. Komplexität der Installation: Der Umbau kann je nach technischem Know-how und handwerklichen Fähigkeiten eine Herausforderung darstellen und spezielles Werkzeug erfordern.
Flexibilität: Du kannst dein Fahrrad bei Bedarf wieder in den Originalzustand zurückversetzen. Garantieverlust: Die Garantie des Originalherstellers kann erlöschen, wenn du einen Nachrüstsatz installierst.
Individualität: Dein Fahrrad bleibt einzigartig, und du kannst Komponenten nach Belieben austauschen oder upgraden. Gewichtsverteilung: Ein unsachgemäß installierter Motor oder Akku kann das Fahrverhalten des Fahrrads negativ beeinflussen.
Nachhaltigkeit: Durch die Nachrüstung eines bestehenden Fahrrads trägst du zur Nachhaltigkeit bei. Kompatibilitätsprobleme: Exotische Rahmenformen, spezielle Schaltungssysteme oder ungewöhnliche Bremsen können die Installation erschweren.
Wartungsfreundlichkeit: Offene Standards ermöglichen dir, Reparaturen selbst durchzuführen und Ersatzteile von verschiedenen Herstellern zu beziehen. Rechtliche Aspekte: In vielen Ländern darf ein E-Bike, dessen Motorunterstützung 25 km/h überschreitet, nicht mehr als Fahrrad gelten und erfordert eine Zulassung sowie eine Versicherung.

Kann ich den Umbau selber vornehmen?

Ja, du kannst den Umbau selbst vornehmen, wenn du über handwerkliches Geschick und die richtigen Werkzeuge verfügst. Grundlegende Werkzeuge wie Schraubenzieher, Schraubenschlüssel und Inbusschlüssel reichen oft aus.

Elektrische Kenntnisse sind ebenfalls hilfreich, da Kabel verlegt und möglicherweise gekürzt werden müssen. Der Umbau kann für Laien mehrere Stunden dauern, während Fachhändler oft schneller sind. Wenn du dir unsicher bist, ist der Gang zum Fachhändler ratsam, um kostspielige Fehler zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

Ist E-Bike Nachrüsten legal?

Ja, das Nachrüsten eines Fahrrads zu einem E-Bike ist legal, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Umbau muss das Fahrrad weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um im Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen.

Wie schnell darf ein nachgerüstetes E-Bike fahren?

Der Motor eines Pedelecs muss sich bei 25 km/h abschalten. Wenn du schneller fahren möchtest, kannst du das durch eigene Muskelkraft erreichen. Es gibt auch Motoren, die erst bei höheren Geschwindigkeiten abschalten, jedoch gilt dein Fahrrad dann rechtlich als Moped und benötigt eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen.

Risiken bei Selbstumbau

Laut TÜV-Verband birgt der Selfmade-Umbau jedoch einige Risiken. So verfällt die Herstellergarantie für das Fahrrad, bei Unfällen könnte die Versicherung außerdem eine Schadensübernahme verweigern.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät sogar von legalen Umrüstungen ab. „Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden“, erklärt der Verkehrsclub.

Aufklärung und Kontrollen

Die Vorschriften bieten also weder für fertige Pedelecs noch für aufgerüstete Fahrräder die Möglichkeit, sie auf über 25 km/h aufzumotzen. Im Internet lassen sich zahlreiche Tutorials und Videos finden, wie E‑Bike-Inhaber ihre Pedelecs tunen können. Experten schätzen, dass bis zu 10 Prozent aller E‑Bikes auf deutschen Straßen schneller als die Maximalgeschwindigkeit fahren können.

Der ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn gibt zudem zu bedenken, dass das Tuning „auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad“ gefährden könnte.

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