Ein gut organisierter Radfahrverkehr gilt mittlerweile als Markenzeichen einer modernen Stadt in Deutschland, doch noch immer liegt der Fokus auf den Kfz. Für viele Radfahrer ist es oftmals eine Zumutung, im urbanen Verkehr teilzunehmen. Doch die Sicherheit der Fahrradfahrer wird nicht nur durch die Organisation des Verkehrs beeinträchtigt. Manch Biker ignoriert auf seiner Tour durch die Rushhour eine Vielzahl von Verkehrsregeln.
Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Um den Straßenverkehr zu regeln, kommen sogenannte Lichtzeichenanlagen zum Einsatz. Auf der Fahrbahn bestimmen Sie, welches Kraftfahrzeug Vorrang genießt. Darüber hinaus gib es noch die Fußgängerampel. Mit der zunehmenden Beliebtheit des Fahrrads wird aber auch immer häufiger eine Fahrradampel installiert. Durch die Kombination aus Fahrradstraße bzw. Radfahrstreifen mit Fahrradampel soll ein fließender Radfahrverkehr ermöglicht werden.
Die Variantenvielfalt der Fahrradampeln ist groß. Verbreitet ist sie als separate Lichtzeichenanlage, sie kann aber auch neben der Ampel für den Kfz-Verkehr angebracht sein. Auch in der Form kann es Unterschiede geben. So gibt es beispielsweise Ampeln mit kleinen Signalleuchten, die auf Kopfhöhe der Radfahrer angebracht sind, es existieren aber auch Varianten, die den Kfz-Ampeln sehr ähnlich sind.
Die Funktionsweise der Fahrradampel ist grundsätzlich mit der Kfz- und Fußgängerampel vergleichbar. Zeigt die Lichtzeichenanlage Grün an, darf gefahren werden. Komplizierter ist dagegen häufig für die Radfahrer, herauszufinden, welche Lichtzeichenanlage für sie gilt. Nicht immer hat eine Radverkehrsanlage eine eigene Fahrradampel.
Dies ist allerdings vom Gesetzgeber so angedacht. Maßgeblich § 37 Abs. 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31.
Seit 2017 ist die Regel entfallen, dass sich Radfahrer an der Fußgängerampel orientieren müssen. Das Rotlicht für Radfahrer ist nicht nur eine Empfehlung. Wer nicht anhält und dennoch fährt, riskiert ein hohes Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.
Für Radfahrende gelten je nach Situation unterschiedliche Ampelsignale. Bei Rot müssen sie in jedem Fall anhalten - andernfalls drohen Bußgelder und ein Punkt in Flensburg. Seit Januar 2017 gilt für Radfahrende, die auf der Fahrbahn fahren, die Fahrbahnampel. Auf Radverkehrsführungen müssen sie die „Lichtzeichen für den Radverkehr“ beachten. Entscheidend ist nicht, wo Radfahrende fahren müssten, sondern wo sie tatsächlich unterwegs sind - unabhängig von einer Radwegbenutzungspflicht.
An den meisten Radwegen haben Behörden inzwischen Kombischeiben installiert, die das Fahrrad- und das Fußgängersymbol zeigen. Die kombinierten Ampelsignale gelten als „Lichtzeichen für den Radverkehr“.
Haben Radfahrende auf einem Bordsteinradweg ein reines Fußgängersignal vor sich, können sie laut Wortlaut der StVO nicht bestraft werden, wenn sie bei Grün für den Fahrbahnverkehr durchfahren. Ob ein Bußgeld fällig wird, wenn auch die Fahrbahnampel Rot zeigt, hängt davon ab, ob die Ampel für Radfahrende bei ihrer Fahrbahnquerung zu sehen war.
Theoretisch begehen Radfahrende an einer Radfurt eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ohne eigenes Lichtsignal gemeinsam mit zu Fuß Gehenden bei deren Grün starten, obwohl das Hauptsignal noch Rot zeigt. In der Praxis sollten Polizei und Justiz ein Auge zudrücken, wenn das Vorlaufgrün genutzt wird, da keine Gefährdung durch Querverkehr besteht.
Verhalten an der Ampel
Radfahrer müssen sich an die Ampeln für den Autoverkehr halten, wenn keine spezielle Radfahrerampel vorhanden ist. Wenn Sie als Radler eine Straße mit Ampel überqueren, gilt für Sie die Ampel für den Autoverkehr, wenn eine Radfahrerampel fehlt. Früher mussten Sie sich nach der Fußgängerampel richten.
Fahren Sie auf einem Fahrradweg mit einer gesonderten Fahrradampel, muss sie beachtet werden.
- Gibt es eine Fahrradampel? Wenn ja, gilt diese.
- Keine Fahrradampel vorhanden? Dann gilt die Ampel für den Autoverkehr.
- Fußgängerampel? Diese hat für Radfahrer keine Bedeutung.
Bei roter Ampel dürfen Sie bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen Sie sich vor oder hinter ihnen einordnen.
Die bestehende Grünpfeilregelung gilt seit Ende April 2020 auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Sie müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe Sie bei Rot abbiegen dürfen.
Bußgelder für Rotlichtverstöße
Wenn Sie noch schnell mit dem Drahtesel über eine rote Ampel fahren wollen, kann das 60 Euro Strafe kosten, wenn Sie erwischt werden. Denn auch für Radfahrer gibt es festgelegte Regeln in der StVO. Bei Gefährdung anderer werden hier sogar 100 Euro fällig.
120 Euro kann es kosten, wenn ein Unfall passiert oder bei einer Sachbeschädigung. Einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf - auch wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen.
Die Behörde unterscheidet übrigens den einfachen Rotlichtverstoß, wo die Ampel weniger als eine Sekunde lang Rot leuchtet, vom qualifizierten Rotlichtverstoß mit mehr als einer Sekunde „Rot“.
War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit 100 Euro Bußgeld rechnen, werden andere gefährdet mit 160 Euro und mit Unfallfolge oder bei einer Sachbeschädigung mit 180 Euro. Auch hier gibt es einen Punkt in Flensburg.
Bußgelder im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sekunde rot) | 60 Euro | 1 |
| Mit Gefährdung anderer | 100 Euro | 1 |
| Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel > 1 Sekunde rot) | 100 Euro | 1 |
| Mit Gefährdung anderer | 160 Euro | 1 |
| Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 180 Euro | 1 |
Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt?
Am häufigsten werden Radfahrer bei Rotlichtverstößen durch direkte Beobachtung der Polizei ertappt. Wenn Beamte im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle vor Ort sehen, dass ein Radfahrer ein Rotlicht missachtet, können sie ihn direkt anhalten. In der Regel wird nach der Feststellung des Verstoßes der Sachverhalt aufgenommen und das Bußgeld ausgesprochen.
Ampelblitzer können übrigens auch Radler beim Überqueren einer roten Ampel fotografieren! Bei einer Kontrolle durch die Polizei kann ein solches Blitzerfoto als Beweis des Verstoßes verwendet werden.
Allerdings ist die Ermittlung des Verkehrssünders relativ schwierig, wenn die Beamten nicht vor Ort sind und den Radler anhalten können.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Haben Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, haben Sie grundsätzlich das Recht darauf, Einspruch einzulegen, falls Sie der Meinung sind, dass der Vorwurf unbegründet ist oder Fehler bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes gemacht wurden. Für den Einspruch haben Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit.
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen. Für alle Ampeln gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz: Radfahrende müssen nur solche Anordnungen beachten, die ihnen auf ihrer Fahrt als sichtbare Lichtzeichen begegnen und die sie bei angemessener Sorgfalt wahrnehmen können.
Alkohol und rote Ampeln
Gravierendere Strafen fallen indes beispielsweise an, wenn Sie alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs sind und über rot fahren. Im Übrigen drohen auch betrunkenen Radfahrer Punkte in Flensburg, Bußgelder oder gar der Führerscheinentzug.
Verhalten in der Gruppe
Radfahren in der Gruppe macht Spaß, ist aber auch mit besonderen Herausforderungen verbunden. Eine Gruppe ab 16 Radfahrern darf einen geschlossenen Verband bilden. Gemäß §27 StVO Absatz 1 ist ein Verband dann geschlossen, wenn er für die anderen Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist.
Im Verband sind Radfahrer von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Ein Gruppenmitglied muss den Verband führen. Wer die Kolonne führt, hat dafür zu sorgen, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält. Gemäß §27 StVO ist darauf zu achten, dass der Verband geschlossen bleibt. Besondere Vorschriften gelten hier insbesondere an Ampeln und beim Abbiegen.
Regelt weder eine Ampel noch ein anderes Verkehrszeichen die Vorfahrt an einer Kreuzung, gilt bekanntlich rechts vor links. Beim Fahren in der Gruppe ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den anderen Radfahrern zu achten.
Nach §27 StVO Absatz 2 muss ein geschlossener Verband in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr einrichten, wenn seine Länge dies erfordert. Damit die Tour reibungslos verläuft, sollten sich Fahrradfahrer lauf ADFC an gewisse Radregeln für die Gruppe halten.
Der Radfahrer, der die Kolonne führt, ist für die Sicherung der Gruppenmitglieder zuständig. Er benachrichtigt die Radler hinter sich durch Handzeichen. Bei kleinere Radler-Gruppen gelten die allgemeinen Regeln der StVO für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr.
Radfahrer dürfen auch in kleineren Gruppen zu zweit nebeneinander fahren, aber nur, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Ausnahme sind hier Fahrradstraßen, da dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren.
Autofahrer haben auf einer Fahrradstraße nur die Erlaubnis zu überholen, wenn ausreichend Abstand gehalten werden kann, ansonsten müssen Autofahrende hinter den Radfahrenden bleiben. Beim Radfahren in der Gruppe gelten die allgemein bekannten Vorschriften und Verhaltensregeln.
Eine Gruppentour ist ein echtes Erlebnis: Gleichzeitig werden insbesondere größere Verbände mit ganz neuen Herausforderungen konfrontiert. Man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass die Fahrradfahrer in der Mitte nicht die beste Sicht auf den Straßenverkehr haben - und sich auf die vorausfahrenden Radler verlassen können müssen.
Möchtest du nach dem nächsten Vereinstreffen oder ähnlichen Veranstaltungen in der Gruppe heim radeln, solltest du und alle anderen dies nur nüchtern tun: Ein kleiner Schwanker oder eine Unachtsamkeit könnte bereits eine große Massenkarambolage auslösen.
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