Fahrradrücklicht mit Blinkerfunktion: Was ist erlaubt und was bringt Sicherheit?

Mit immer kürzer werdenden Tagen erfährt das Thema Fahrradlicht wieder wachsende Bedeutung. Aber auf den Straßen sind oftmals Beleuchtungskonstruktionen zu sehen, die nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Der pressedienst-fahrrad bietet einen Überblick, was erlaubt ist - und was nicht.

Gesetzliche Bestimmungen und Zulassung

„Nicht jede Akku-Beleuchtung darf im Straßenverkehr verwendet werden. Eine StVZO-Zulassung haben nur Leuchten mit einer Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes, der sogenannten K‑Nummer“, erklärt Sebastian Feßen-Fallsehr vom Lichtspezialisten Busch & Müller. Die Prüfnummer wird durch ein K mit einer Wellenlinie und einer Zahl angegeben. Bei manchen Lampen, die dann aber außerhalb des Fahrradfachhandels verkauft werden, fehlt diese Kennzeichnung. „Deshalb dürfen sie nicht als Fahrradlampe in Deutschland verkauft werden und haben keine Zulassung für den Straßenverkehr“, sagt der Beleuchtungsexperte. Er rät dazu, bei Sonderangeboten genau hinzuschauen und nachzufragen, ob die Lampe über eine K‑Nummer verfügt.

„Die StVZO setzt hier einen klaren Rahmen und erlaubt blinkende Rückleuchten nur in Verbindung mit einer Notbremslichtfunktion“, erklärt Tim Salatzki vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).

Ausnahmen und Sonderregelungen

Immer wieder ist auf Internet-Seiten zu lesen, dass es eine Sonderregelung bei der Beleuchtung für Rennräder bis elf Kilogramm gebe, da diese als Sportgeräte gelten würden. Diese Regelung ist jedoch veraltet. Rennräder müssen bei Dunkelheit genauso mit einer StVZO-konformen Beleuchtung ausgestattet sein wie andere Räder auch. Dafür ist in der Regel eine Akku-Beleuchtung notwendig, die bei Einbruch der Dämmerung am Rad angebracht werden muss.

Anders ist die Situation bei Leichtfahrzeugen, sogenannten LEVs, zu denen S‑Pedelecs gehören. Mehrspurige S‑Pedelecs wie das „Scorpion fs S‑Pedelec“ von HP Velotechnik müssen über einen Blinker verfügen, zweirädrige Modelle können einen Blinker haben.

Zusätzliche Scheinwerfer und Rückleuchten

Ein zweiter Scheinwerfer oder auch eine zweite Rückleuchte am Fahrrad ist zulässig. „Das bietet sich beispielsweise an, wenn man eine ältere Frontleuchte hat und mit einer leistungsstärkeren Akku-Leuchte nachrüstet“, sagt Daniel Gareus von Cosmic Sports, dem Vertreiber der Marke Knog in Deutschland. Fahrräder mit einer Breite von über einem Meter müssen sogar mindestens zwei Scheinwerfer und zwei Rückleuchten haben. Das gilt beispielsweise für einige Cargobikes. Wenn die Räder gar eine Breite von über 1,80 Metern haben, muss die Beleuchtung den Anforderungen für Kraftfahrzeuge entsprechen.

Mountainbiker:innen nutzen gerne eine Helmlampe, wenn sie nachts unterwegs sind. Diese ist als Zusatzbeleuchtung erlaubt, solange sie den Gegenverkehr nicht blendet.

Weitere Sicherheitsmerkmale

Pflicht sind ein weißer Reflektor nach vorne, der in den Scheinwerfer integriert sein kann, und ein roter Rückstrahler mit einem Z‑Zeichen nach hinten, der ebenfalls in das Rücklicht integriert sein darf. Dazu kommen je zwei gelbe Reflektoren pro Pedal. Für die seitliche Reflexion gibt es drei Möglichkeiten: Als gängige Lösung haben sich ringförmige weiße Streifen an den Reifen etabliert. Ebenfalls erlaubt sind reflektierende Speichenhülsen, allerdings nur, wenn an jeder Speiche eine befestigt ist. Gelbe Speichenrückstrahler sind als dritte Option gestattet. Hier müssen mindestens zwei pro Laufrad angebracht sein. Leuchtende, reflektierende Bekleidung sowie Elemente am Helm sind ebenfalls beliebt und erlaubt. Reflektierende Aufkleber am Rahmen haben hingegen keine Zulassung durch die StVZO.

„Das ist besonders bei Fahrradanhängern für Kinder und Hunde der Fall. Aber auch bei flacheren Lastenanhängern raten wir dazu, ein zusätzliches Rücklicht anzubringen“, sagt Anne Schmidt vom Anhängerspezialisten Croozer.

Innovative Technologien

Blinker können nachgerüstet werden und sind bereits standardmäßig verbaut. Es gibt auch Systeme, die Informationen auf die Straße projizieren, z. B. zur Fahrrichtungsanzeige, Gefahrenmeldungen, Abstandregelungen oder Akku-Reichweite. Diese Technik hat allerdings keine StVZO-Zulassung. „Projektionen auf die Straße jeglicher Art sind aktuell nicht zulässig“, sagt Tim Salatzki vom ZIV. Der ZIV setze sich allerdings in den entsprechenden Gremien für eine behutsame Änderung der StVZO ein, damit sinnvolle technische Weiterentwicklungen im Bereich Fahrradbeleuchtung in Deutschland zulassungsfähig werden. Denkbar seien zum Beispiel Fahrradscheinwerfer mit Matrixlicht, also der Steuerung einzelner LEDs mit Veränderung des Leuchtbildes auf der Straße, oder auch Projektionen. Es dürfe allerdings nicht zu einer Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer:innen kommen, was schnell passieren kann, wenn mehrere Fahrer:innen ähnliche Techniken einsetzen.

Fernlicht am Fahrrad

„Aber der Gegenverkehr darf nicht geblendet werden. Wie beim Auto gilt deshalb: Innerorts und außerorts muss man bei Gegenverkehr das Fernlicht ausschalten“, weiß Sebastian Feßen-Fallsehr. Busch & Müller bietet mittlerweile Scheinwerfer mit Fernlicht für E‑Bikes und mit Akku-Beleuchtung für Fahrräder ohne E‑Antrieb an. Ein wichtiger Hinweis zur Verwendung: Wie beim Auto sollte auch beim Fahrrad das Fernlicht bei Nebel nicht eingeschaltet werden. Die feinen Wassertropfen reflektieren das Licht der aufgeblendeten Scheinwerfer stärker, die Sicht wird dadurch schlechter. „Bei Nebel gilt zudem, eine möglichst tiefe Einstellung für den Scheinwerfer zu wählen. Ganz schlecht sind bei diesen Bedingungen Helmleuchten“, so Feßen-Fallsehr.

Produkte und Systeme mit Blinkfunktion

Blinklichter am Fahrrad gibt es in verschiedenen Variationen: fest installiert, mobil oder in einem Fahrradhelm integriert. Hier eine Vorstellung verschiedener Blinker-Systeme und Helme mit Blinkfunktion:

Blinker-Systeme

  1. Bumm Busch + Müller Turntec Blinker: Dieses Blinklicht kann einfach vom Lenker aus mit einem Multifunktionsschalter bedient werden, ohne die Hände vom Lenker nehmen zu müssen. Es lässt sich problemlos über die meisten E-Bike-Akkus anschließen.
  2. Cycl WingLights Next Blinklicht: Diese Blinker werden an der Stelle der Lenkerstopfen angebracht. Sie sind theoretisch abnehmbar, jedoch durch eine Schraube gesichert. Die Schaltung erfolgt mithilfe zweier kleiner Tasten.
  3. Velorian E-Bike Blinkerset: Eine Alternative als Nachrüst-Set. Das Steuergerät wird am Fahrradrahmen befestigt, der Strom wird aus dem Akku des E-Bikes gezogen. Geeignet für E-Bikes, E-Lastenräder, E-Liegeräder und S-Pedelecs.
  4. Monkey Home Zwei-Lampen-Split Fahrrad-Rücklicht mit Blinker: Universell einsetzbar, kann entweder zusammengesteckt als Blinklicht und Rücklicht oder geteilt an den Sattelstreben angebracht werden.

Helme mit Blinkfunktion

  1. Livall BH 51 Neo: Dieser Helm vereint Lautsprecher, Mikrofon, Sturzsensor, Positionsleuchten, Anti-Loss-Alarm, Brems-Rücklicht und Blinker. Die Bedienung erfolgt über eine Fernbedienung am Lenker.
  2. Cratoni Smartride 1.2: Neben der schützenden Helmschale verfügt der Smartride über einen Crashsensor und ein Smart Lightning System, bei dem die rechte und linke LED gelb blinken und als Richtungsassistent aktiviert werden können.
  3. Giro Ethos Mips Shield: Ein beleuchteter Urban-Helm mit rundum integrierten LEDs. Gelbe LEDs können als Blinker über die Lenker-Fernbedienung aktiviert werden.
  4. Livall EVO21: Ausgestattet mit einer üppigen Beleuchtung, Bremswarnlicht, Blinker und Dauerbeleuchtung. Verfügt über eine Notfallsensorik, die im Sturzfall eine SMS an den eingerichteten Notfallkontakt sendet.
  5. Lumos Ultra E-Bike Mips: Dieser Helm ist nach der niederländischen NTA-8776 Norm für S-Pedelecs geeignet. Fünf LED-Bänder sorgen für optische Erkennbarkeit, die als Blinker mittels der Lenkerfernbedienung aktiviert werden können.
  6. Unit 1 Faro Mips: Bietet eine großflächige LED-Beleuchtung, Bremslichtfunktion sowie einen Richtungsanzeiger als Blinker, die mit einer separat erhältlichen Fernbedienung aktiviert werden können.

Fahrrad-Blinker im Vergleich (2025)

Hier eine Übersicht über verschiedene Fahrrad-Blinker, basierend auf einem Vergleich von 2025:

Modell Montage Leuchtmittel Energiequelle Maximale Leuchtstärke Leuchtdauer Zugelassen nach StVZO Vorteile
Cycl ‎WLE-009-BLK-NX1 Lenkerende LED wiederaufladbarer Akku keine Herstellerangabe ca. 108 Stunden UN ECE 148 R50-Zertifizierung einfache Montage, besonders lange Leuchtdauer, direkt am Lenker montierbar
Overade Fahrrad-Blinker Helm LED wiederaufladbarer Akku 90 Lux 20 Stunden keine Herstellerangabe helles Licht, Rück- und Bremslicht, einfache Montage
Mineup 5in1 Fahrradalarm mit Fernbedienung Sattelhalterung LED wiederaufladbarer Akku keine Herstellerangabe 70 Stunden keine Herstellerangabe mit Alarmlautsprecher, besonders lange Leuchtdauer, mit Fernbedienung
Meichoon ‎Q-Z11B Sattelhalterung LED wiederaufladbarer Akku keine Herstellerangabe 70 Stunden keine Herstellerangabe mit Alarmlautsprecher, besonders lange Leuchtdauer, einfache Montage
Wasaga ‎BTA0825B/L/R Helm LED wiederaufladbarer Akku keine Herstellerangabe keine Herstellerangabe keine Herstellerangabe spritzwassergeschützt, Rücklicht, mit Fernbedienung
Cerffool LH01607 Lenkerende LED wiederaufladbarer Akku keine Herstellerangabe keine Herstellerangabe keine Herstellerangabe drei Leuchtmodi, direkt am Lenker montierbar, spritzwassergeschützt
Funmo Blinker mit Fernbedienung Sattelhalterung LED wiederaufladbarer Akku 100 Lumen keine Herstellerangabe keine Herstellerangabe per USB-Kabel aufladbar, mit Befestigung, mit Fernbedienung
Fututech LED-Lenkerleuchte Lenkerende LED wiederaufladbarer Akku keine Herstellerangabe keine Herstellerangabe keine Herstellerangabe mit Befestigung, mit Fernbedienung, drei Leuchtmodi, spritzwassergeschützt

Diese Tabelle bietet einen Überblick über verschiedene Fahrrad-Blinker, ihre Eigenschaften und Vorteile, um eine fundierte Entscheidung beim Kauf zu ermöglichen.

Solange Radfahrer im Verkehr der Gefahr ausgesetzt sind, übersehen zu werden, gilt es - auch für mich - bestmögliche Aufmerksamkeit zu erregen. Ein Blinker am Fahrrad kann zur besseren Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Natürlich würden wir uneingeschränkt auch eine bessere Radinfrastruktur begrüßen.

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