Fahrrad Schutzstreifen Befahren Erlaubt: Was Sie Wissen Müssen

Der Radverkehr in Städten nimmt deutlich zu. Umso wichtiger ist es, dass sich Radfahrer in geschützten Bereichen bewegen können. Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um. Vor allem in größeren Städten versucht man, den Radfahrern mehr Raum und Sicherheit zu geben. Welche Arten von Radwegen es gibt und was Autofahrer beachten müssen.

Arten von Radwegen und ihre Merkmale

Es gibt verschiedene Arten von Radwegen, die sich in ihrer Gestaltung und Funktion unterscheiden:

  • Radwege: Diese befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn und sind meistens durch einen Bordstein abgegrenzt. Zwischen Fahrbahn und Radweg können auch Grünstreifen oder ähnliches angelegt sein.
  • Radfahrstreifen: Sie werden von der Kfz-Fahrbahn mit einem durchgezogenen Strich abgetrennt und können mit Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen gekennzeichnet sein. Durch die Trennung sind sie kein Bestandteil der Fahrbahn.
  • Schutzstreifen: Im Gegensatz zum Radfahrstreifen heben sie sich durch eine unterbrochene, gestrichelte Markierung von der Fahrbahn ab.
  • Pop-up-Radwege: Das sind kurzfristig eingerichtete, temporäre und in gelber Farbe markierte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Sie sollten dem gestiegenen Radverkehr in Corona-Zeiten mehr Platz bieten. Meist musste auf der Straße eine Autospur für sie weichen.
  • Radschnellwege: Radschnellwege verbinden wichtige Ziele über größere Entfernungen, zum Beispiel Vorstadt und Zentrum oder zwei Städte untereinander.

Regeln für die Benutzung von Radwegen

Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind wichtige Bestandteile der Radverkehrsinfrastruktur. Dort dürfen nur Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter fahren, außer es ist durch ein Zusatzschild auch motorisierter Verkehr erlaubt. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radler dürfen nebeneinander fahren. Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.

Bei allen drei Schildern sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist.

Was ist ein Schutzstreifen?

Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen. Schutzstreifen fürs Fahrrad sind, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt.

Abgrenzung zum Radfahrstreifen

Radfahrstreifen haben eine durchgezogene Linie und sind rein rechtlich betrachtet kein Teil der Fahrbahn. Autofahrer*innen dürfen nicht darauf fahren oder halten. Die durchgezogene Linie zwischen Fahrstreifen und Radweg darf grundsätzlich nicht überfahren werden - auch nicht teilweise. Ausschließlich die Fahrt zu Parkständen, die anders nicht erreicht werden können, bildet eine Ausnahme von dieser Regel. Radfahrstreifen werden dort markiert, wo der Platz ausreicht. Bei engeren Platzverhältnissen kann ein Schutzstreifen markiert werden.

Nutzung von Schutzstreifen durch Autofahrer

Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und haben eine gestrichelte Linie - sie dürfen von Autofahrenden »bei Bedarf« (StVO) mitbenutzt werden. Gemeint ist hier: ausschließlich dann, wenn der gegenläufige Verkehr sich anders nicht begegnen könnte (z. B. zwei Busse, die sich begegnen). Es ist aber nicht erlaubt, mit einem Auto über den Schutzstreifen an wartenden Autos vorbeizufahren. Das gilt auch dann, wenn kein Radfahrender dort fährt. - Das Halten und Parken auf Radschutzstreifen ist verboten.

Autofahrer dürfen Schutzstreifen für Radfahrer nur bei Bedarf befahren, etwa um dem Gegenverkehr auszuweichen. Dabei ist eine Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen. Das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen ist hingegen untersagt.

Regeln für das Halten und Parken auf Radwegen und Schutzstreifen

Nein, Radwege sind grundsätzlich nur dem Fahrradverkehr vorbehalten und dürfen daher gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von Kfz nicht zum Halten genutzt werden. Erlaubt der Gesetzgeber das Halten auf dem Radweg? Ob ein Bußgeld droht, verrät dieser Ratgeber. Da es nicht erlaubt ist, auf dem Radweg oder Fahrradschutzstreifen zu halten, müssen Fahrzeugführer, die gegen diese Verkehrsregeln verstoßen, mit Sanktionen rechnen.

  • Halten auf dem Radweg: Das Bußgeld liegt mindestens bei 50 Euro. Geht der Verstoß mit einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, erhöht sich die Geldsanktion auf 55 bzw. 70 Euro. Führt das Fehlverhalten zu einem Unfall, zieht dies ein Bußgeld von 90 Euro nach sich.
  • Halten auf dem Schutzstreifen: So müssen Verkehrssünder zwischen 55 und 100 Euro zahlen. Zudem sieht der Bußgeldkatalog bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall auch einen Punkt in Flensburg vor.

Halten Sie auf dem Radweg länger als 3 Minuten oder verlassen Sie Ihr Fahrzeug, wertet der Gesetzgeber dies gemäß § 12 Abs. 2 StVO als Parken auf dem Radweg.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Strafen für das Halten auf Radwegen und Schutzstreifen:

TatbestandStrafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e)
Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg.50
Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237).55
Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240 / 241).55
Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340).55

Überholabstand beim Überholen von Radfahrern

Kfz-Fahrer*innen müssen einen Überholabstand von mindestens 1,5 m innerorts und mindestens 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Das gilt auch dann, wenn die Fahrrad fahrende Person auf einem Radfahrstreifen oder Schutzstreifen unterwegs ist.

Verhalten als Autofahrer gegenüber Radfahrern

Fahren nach den Verkehrsregeln, rücksichtsvoll und vorausschauend. Sei froh über jede Person, die Rad fährt und damit den Stadtverkehr entlastet, den Lärm reduziert und Abgase vermeidet. Das musst du außerdem beachten, um unfallfrei zu fahren:

  • Überholabstand mindestens 1,5 m (für Lkw und für alle außerorts gilt: mind. 2 m). Dieser Abstand ist auch dann einzuhalten, wenn die Kfz-Führer*in eine Radfahrer*in überholt, die auf einem Schutzstreifen oder Radfahrstreifen fährt.
  • vor und in Engstellen Radfahrende nicht überholen
  • im Kreisverkehr niemals Radfahrende überholen und nicht über den mittleren gepflasterten Bereich im Zentrum des Kreises fahren (letzteres ist nur mit dem LKW erlaubt)
  • Versuche niemals, Radfahrende mit dem Auto (durch hupen, schneiden usw.) zu »erziehen«. Du könntest einen Menschen schwer verletzen. Nötigung ist ein Straftatbestand.
  • Achte vor dem Öffnen der Türen auf Radfahrer*innen und bitte auch Mitfahrer*innen, dies zu tun.
  • Radfahrstreifen und Schutzstreifen können nur richtig funktionieren, wenn geparkte Autos mit ausreichendem Abstand zu diesen Streifen abgestellt sind. Entweder gibt es zwei parallele Markierungsstriche zwischen Stellplatz und Radfahrstreifen, um den Mindestabstand anzuzeigen oder es gibt eine weiße Linie und als zweite Abstandsmarkierung den Bordstein. Mindestens die so angezeigten Abstände sind einzuhalten.

Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr

Fahre nach den Verkehrsregeln, rücksichtsvoll und vorausschauend. Letztlich geht es auch um deine Sicherheit. Fahre selbstbewusst, bleibe dabei aber vorsichtig.

  • Mach den Schulterblick, bevor du mit dem Abbiegen beginnst.
  • Zeige Fahrtrichtungsänderungen rechtzeitig an.
  • Suche Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
  • Halte Abstand - auch Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen. Wenn Autos auf oder zu dicht am Radstreifen stehen, kannst du diesen nicht sicher benutzen. Fahre dann lieber etwas nach links in den Kfz-Fahrstreifen hinein, um in jedem Fall den Abstand zu den geparkten Autos beibehalten zu können.

Häufig gestellte Fragen

Hier sind einige häufig gestellte Fragen zum Thema Radfahrstreifen und Schutzstreifen:

Ist ein Radfahrstreifen benutzungspflichtig?

Als Radfahrer bist du verpflichtet, mit deinem Rad den Radfahrstreifen grundsätzlich zu benutzen, wenn er vorhanden ist. Der Streifen ist daher keine Option für Radfahrer, sondern fällt unter die Radwegbenutzungspflicht.

Darf ich Radfahrstreifen in Gegenrichtung benutzen?

Grundsätzlich gilt auch für Radfahrer*innen das Rechtsfahrgebot. Besonders an Einmündungen und Kreuzungen rechnen Autofahrer*innen nicht mit Radfahrenden aus der falschen Richtung. Daher ist die Benutzung linker Radwege um ein Vielfaches gefährlicher, als das Fahren auf der rechten Fahrbahnseite.

Wie biegt die Radfahrer*in nach Links ab?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Direktes Linksabbiegen auf dem allgemeinen Fahrstreifen für die gewünschte Richtung.
  2. Indirektes Abbiegen. Dazu fährst du zunächst geradeaus über die Kreuzung und wartest dort, bis der Querverkehr vorbei ist. Von dieser Ecke aus fährst du dann über die andere Fahrbahn. Der Wartebereich zum indirekten Abbiegen ist bei zahlreichen Kreuzungen auf der Fahrbahn markiert.

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