Fahrrad Selbsthilfewerkstätten in Braunschweig: Öffnungszeiten und Angebote

In Braunschweig gibt es mehrere Fahrrad-Selbsthilfewerkstätten, die von jedermann benutzt werden können. Diese Werkstätten bieten eine großartige Möglichkeit, Fahrräder kostengünstig zu reparieren und die Fahrradmobilität zu fördern.

Fahrradselbsthilfewerkstatt des AStA der TU Braunschweig

Die Fahrrad- und Verkehrs-AG (FVAG) des AStA der TU Braunschweig unterhält in der Eulenstraße 5 eine Selbsthilfewerkstatt. Die Fahrradselbsthilfewerkstatt ist ein Angebot des AStA der TU Braunschweig und ermöglicht Studierenden der TU Braunschweig und der HBK, kostenfrei die Räumlichkeiten und das Werkzeug der Fahrradwerkstatt zu nutzen und Fahrradteile zu günstigen Preisen zu erwerben. Mit dem Projekt fördern wir die Fahrradmobilität der Studierenden.

Angebote der AStA-Werkstatt:

  • Kostenlose Werkzeugbenutzung: Bei uns findet ihr so ziemlich jedes Werkzeug, das für die Fahrradreparatur nötig ist, auch Spezialwerkzeug.
  • Hilfestellung durch unsere AStA-Referent:innen: Wir lassen euch bei der Reparatur eurer Fahrräder nicht alleine. Unsere Mitarbeitenden unterstützen euch, wenn ihr Fragen habt oder mal nicht weiter kommt.
  • Platz zum Schrauben und Werkeln: Unsere Werkstatt bietet genug Platz, um eure Projekte zu verwirklichen. An 12 Montageständern könnt ihr schrauben und basteln.
  • Neuteile zum Ladenpreis: Natürlich findet ihr bei uns auch Neuteile, die ihr zum Ladenpreis kaufen könnt.
  • Günstige Gebrauchtteile: Wenn es kein Neuteil sein muss, könnt ihr in unserem riesigen Sortiment wühlen und das passende Gebrauchtteil finden.
  • Verleih von Fahrrädern und Zubehör: Wir bieten ein großes Sortiment an verschiedenen Fahrrädern, Lastenrädern und Anhängern zum Verleih an.
  • Regelmäßige Workshops: In unseren Workshops könnt ihr euch zu spezifischen Themen weiterbilden.
  • Fahrradflohmarkt: Jährlich im April veranstalten wir zu Beginn des Sommersemesters einen großen Fahrradflohmark, auf dem ihr garantiert das passende Fahrrad findet.

Die Leihpreise der Räder und des Zubehörs gelten pro Objekt und Tag. Studierende der TU Braunschweig und der HBK Braunschweig und Mitglieder des ADFC zahlen die Hälfte. Studentische Gruppen des AStA erhalten Leihfahrzeuge kostenlos.

Für längere Ausleihzeiträume gibt es folgende Staffelung:

  • Übers Wochenende (Fr bis Mo): Es werden 2 Tage berechnet
  • 1 Woche: Es werden 4 Tage berechnet.
  • 2 Wochen: Es werden 7 Tage berechnet

Die Räder können für maximal 1 Monat ausgeliehen werden. Für Anhänger, Tandems und Lastenräder wird zusätzlich eine Kaution von 30 € fällig. Die Leihgebühr (bzw. die Kaution) muss immer bei Abholung bar bezahlt werden.

Die Räder können telefonisch unter 0531-576636 für den gewünschten Zeitraum reserviert werden. Bei Verhinderung gebt uns bitte rechtzeitig Bescheid, damit die Räder wieder verfügbar sind. Alternativ könnt ihr spontan in der Werkstatt vorbeischauen und schauen, ob noch ein Rad verfügbar ist.

Sie bietet kostenlose Benutzung von Werkzeug, auch Spezialwerkzeug.

Neben dem Betrieb der Werkstatt organisiert das Team auch Workshops zur Fahrradtechnik und zu anderen Themen.

Fahrradselbsthilfewerkstatt der Volkshochschule (VHS)

Die Werkstatt befindet sich im Stadtgarten Bebelhof, Schefflerstraße 34. Sie ist von Mitte April bis Ende Oktober in der Regel dienstags von 16 bis 19 Uhr und freitags von 15 bis 18 Uhr geöffnet.

Jeder kann hier kostenlos oder gegen eine freiwillige Spende Servicearbeiten und Reparaturen an seinem Rad durchführen. Der Werkstattleiter unterstützt und berät die Nutzer dabei.

Für weitere Informationen geben Sie auf www.vhs-braunschweig.de einfach den Suchbegriff Fahrrad ein.

Fahrradwerkstatt des Vereins TRIVT e. V.

Die Werkstatt des gemeinnützigen Vereins TRIVT e.V. (Toleranz, Respekt und Interkulturelle Vielfalt), zu dem auch das Welcome House Braunschweig gehört, befindet sich im Bienroder Weg 70 (altes Nordbad) und ist montags bis freitags von 15 bis 17 Uhr geöffnet.

Hier gilt: Alles außer E-Bikes. Benutzung gegen eine kleine Spende. Das Team hilft mit Rat und gebrauchten Ersatzteilen.

Fahrradselbsthilfewerkstätten des Vereins Stadtteilentwicklung Weststadt e. V.

Die Werkstätten sind derzeit geschlossen. Für die Wiederaufnahme des Betriebs sucht der Verein ehrenamtliche Fahrradschrauber*innen.

Weitere Angebote rund ums Fahrrad in Braunschweig

Braunschweig bietet verschiedene Möglichkeiten ein Fahrrad zu leihen.

Der ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein.

Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht.

Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden.

Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.

Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.

Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel.

Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben.

Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden.

Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen.

Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).

Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben.

Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden.

Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden.

Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden.

Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird.

Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden.

Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden.

Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht.

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