Im deutschen Straßenverkehr treffen unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer. Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen.
Verbotszeichen für Fahrräder
Einige Verkehrsbereiche sind nicht für Fahrzeuge freigegeben. Die Durchfahrt ist in diesen Fällen ganz oder teilweise verboten. Die Schilder sind rund, haben einen roten Rand und eine weiße Innenfläche. Auf der weißen Innenfläche werden dann Symbole eingefügt.
Zeichen 254: Verbot für Radverkehr
Das Verkehrszeichen "Verbot für Radverkehr", Zeichen 254 gemäß StVO, verbietet Fahrradfahrern, diese Straße zu befahren. Das runde Schild hat einen weißen Grund und wird von einem roten Rand und einer weißen Lichtkante umgeben. Mittig ist ein schwarzes Fahrrad zu sehen. Das Verkehrszeichen mit der VZ-Nummer 254 entspricht der StVO und zählt zu den Vorschriftszeichen.
Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Das Verbotszeichen 250 beispielsweise verbietet die Durchfahrt für alle Fahrzeuge. Es gilt für Pkw und Lkw, aber auch Motorräder und Fahrräder sind von dem Verbot umfasst. Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.
Ausnahmen und Zusatzzeichen
Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor.
"Anlieger frei"
Häufig sieht man das Zusatzschild "Anlieger frei" zusammen mit dem Zeichen 250 "Durchfahrt verboten". Hier kommt es oft zu Unsicherheiten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück. Dann dürfen Sie den gesperrten Bereich befahren.
"Radfahrer frei"
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B. mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.
Bußgelder bei Verstößen
Wer ein Durchfahrtverbot missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, mit welchem Fahrzeug das Verbot missachtet wurde und ob es zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall kam.
Bußgelder "Durchfahrt verboten":
| Verstoß | Bußgeld in Euro |
|---|---|
| Durchfahrtverbot mit einem Kfz nicht beachtet | 50 |
| … mit einem Kfz mit Anhänger | 55 |
| … mit einem Bus | 55 |
| … mit einem Kfz über 3,5 t zGG (außer Pkw und Bus) | 100 |
| Durchfahrtverbot mit einem Rad oder Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) missachtet | 25 |
| ... mit Behinderung | 30 |
| ... mit Gefährdung | 35 |
| ... mit Unfallfolge | 40 |
| Durchfahrtverbot bei bestimmten Kfz-Abmessungen nicht beachtet (z.B. |
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin, Fahrradfahrer? - Wenn du dir diese Frage stellst, bist du nicht allein.
- Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer (Z 237). Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. Das Verkehrszeichen muss an bzw.
- Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen. Das Verkehrszeichen muss an bzw.
- Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240). Das Verkehrszeichen muss an bzw.
- Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild (siehe Punkt 17) erweitert werden. Hier gilt besondere Vorsicht!
Fahrradstraßen und Fahrradzonen
Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an. Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Straße befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung. Die Fahrradstraße ist aufgehoben. Die Fahrradzone ist aufgehoben.
Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
Verhalten im Straßenverkehr
Welches Verhalten ist richtig, Fahrradfahrer? Diese Frage sollte sich jeder stellen, der regelmäßig mit dem Rad unterwegs ist - egal ob in der Stadt oder auf dem Land.
- Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist.
- Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B.
- Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
Elektrofahrräder im Straßenverkehr
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen.
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
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