Sie möchten Ihr E-Bike privat verkaufen oder haben das perfekte gebrauchte Fahrrad von einem privaten Verkäufer gefunden? Das hat zwar einige Vorteile, wie z.B. einen besseren Preis, aber leider sind viele Käufer und Verkäufer oft unsicher bezüglich eines rechtlich einwandfreien Kaufvertrages über ein Fahrrad, besonders wenn es sich um ein Elektro-Fahrrad handelt.
Wenn es um den Kauf oder auch den Verkauf eines gebrauchten Fahrrads geht, stellen sich regelmäßig viele Fragen. Anders als bei kleinen Einkäufen auf dem Flohmarkt hat das Fahrrad häufig noch einen erheblichen Wert. Entsprechend groß sind oft die Bedenken auf Käuferseite. Einfach das Geld auszuhändigen und das Fahrrad mitzunehmen, erscheint nicht als der richtige Weg.
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig ist
Ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer reicht auch beim privaten E-Bike-Kauf auf keinen Fall, denn auch beim privaten Verkauf eines E-Bikes sollten - genau wie beim gewerblichen Fahrrad-Kaufvertrag - ein paar wichtige Punkte wie z.B. hinsichtlich Mangel am E-Bike, Gewährleistung etc. beachtet werden, damit sowohl Verkäufer als auch Käufer des Elektro-Fahrrads auf der sicheren Seite stehen. Die meisten E-Bikes sind ja auch preislich nicht gerade günstig, deswegen sollten die Details dringend in einem schriftlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten werden, genau wie bei einem gewerblichen E-Bike Kaufvertrag.
Auch wenn keine schriftliche Abfassung erfolgt, wird im Rahmen eines Kaufs immer auch ein Vertrag geschlossen, nämlich ein Kaufvertrag. Grundsätzlich geregelt ist dieser in § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In Absatz eins regelt er die Pflichten des Verkäufers und in Absatz zwei die Pflichten des Käufers. Von einer Pflicht zur Schriftform steht dort nichts.
Inhalt eines Kaufvertrags
Damit klar ist, welches Fahrrad verkauft bzw. gekauft wird, sollte dieses möglichst genau bezeichnet werden. Der einfachste Weg dabei ist die Aufnahme der Rahmennummer des Fahrrads in den Vertrag. Bei der Rahmennummer handelt es sich um eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die für jedes Fahrrad individuell vergeben wird. Auf diese Weise ist eindeutig festgelegt, welches Fahrrad genau verkauft wird.
Weiterhin sollte der Kaufvertrag die notwendigen persönlichen Daten enthalten. Hierzu gehören Name und Adresse. Außerdem ist es sinnvoll, zusätzlich das Geburtsdatum mit anzugeben, da die Adresse sich ändern kann. Dies ist besonders bei häufig vorkommenden Vor- und Nachnamen wie etwa Matthias Müller zu empfehlen, da Adressen sich ändern können. Bei teureren Fahrrädern sollten außerdem die Ausweisnummern beider Vertragsparteien notiert werden.
Sofern der Verkäufer den originalen Kaufbeleg besitzt, sollte dieser bei Vertragsabschluss mit übergeben werden. Sofern zusammen mit dem Fahrrad Zubehör, wie eine Luftpumpe, ein Anhänger, Fahrradtaschen o. ä.
Die Bedeutung der Rahmennummer
Der zusätzliche Vorteil der Aufnahme der Rahmennummer in den Kaufvertrag ist, dass diese im Falle eines Diebstahls bei der Polizei vorgelegt werden kann. Im Vertrag muss ganz genau stehen, um welches Fahrrad es sich handelt. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.
Das Thema Diebstahl kann Dich aber auch in anderer Form betreffen, wenn Dir selber das Rad gestohlen wird. Dann ist wichtig, dass Du Dein Eigentum nachweisen kannst. Auch hier hilft ein schriftlicher Kaufvertrag. Wie bereits erwähnt, sollte dieser die Rahmennummer des Fahrrads beinhalten. Ist dies nicht der Fall, solltest Du diese an anderer Stelle hinterlegen.
Mängel und Gewährleistung
Gleiches gilt für eventuell vorhandene Mängel. Deren Fixierung im Vertrag ist vor allem für den Verkäufer wichtig, da dieser dadurch einen Nachweis hat, dass die Mängel bei Ankauf bekannt waren.
Der Anspruch auf Gewährleistung besteht auch für Privatgeschäfte, sofern dieses Recht durch den Verkäufer nicht explizit ausgeschlossen wurde. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Im ersten Jahr wird sogar vermutet, dass die Mängel bei Übergabe schon vorhanden waren. Das muss der Käufer nicht einmal beweisen.
Schließen Sie daher einen schriftlichen Vertrag und verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, dieser enthält einen Haftungsausschluss.
Was tun bei einem gestohlenen Fahrrad?
Es kann aber auch sein, dass Du ein gebrauchtes Fahrrad gekauft hast, das vom ursprünglichen Eigentümer als gestohlen gemeldet wurde. Dann hast Du in zweierlei Hinsicht ein Problem. In zivilrechtlicher Hinsicht verhält es sich so, dass Du das Fahrrad wahrscheinlich zurückgeben musst. Nach § 433 Abs. 1 S.
Dieses kann er aber nicht übertragen, wenn er selbst das Fahrrad gestohlen hat, da er in diesem Fall nie das Eigentum am Fahrrad erworben hat. Eigentümer bleibt damit der ursprünglich Bestohlene. Du hast lediglich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dieb bzw. dem Hehler. Die Vorlage des schriftlichen Kaufvertrags dürfte aber immerhin verhindern, dass Du selber als Dieb verdächtigt wirst.
Checkliste für den Fahrradkauf
Mit dieser Checkliste geht beim Fahrradkauf nichts schief. In jedem Fall ist eine Probefahrt mit dem Fahrrad empfehlenswert. Dabei solltest Du vor allem die Funktionsfähigkeit der Bremsen einer intensiven Prüfung unterziehen. Außerdem sollten sich alle Gänge problemlos einlegen lassen.
Wenn das Rad grundsätzlich funktioniert, solltest Du einen näheren Blick auf alle Teile werfen, ob sich Rost gebildet hat oder andere Schäden zu erkennen sind. Bist Du selber nicht technisch versiert, solltest Du einen Freund oder Bekannten mit zur Besichtigung nehmen. Gestalte die Probefahrt im Zweifel lieber etwas länger. Bei einer kurzen Runde um den Block kannst Du in der Regel nicht feststellen, ob Dir ein Rad von seiner Gestaltung und Ausstattung her tatsächlich liegt.
Such Dir deshalb eine möglichst abwechslungsreiche Strecke aus, die auch ein paar Anstiege enthält. Weiterhin sollte sich das Rad nicht nur auf der Straße, sondern auch auf Schotter, im Wald etc. gut fahren lassen. Bei teuren Fahrrädern kannst Du außerdem die Rahmennummer vorab überprüfen lassen.
Wenn Du keinen Kontakt zur Polizei aufnehmen möchtest, solltest Du zumindest die verschiedenen Datenbanken im Internet durchchecken, bei denen Eigentümer ihre gestohlenen Fahrräder melden können bzw.
Zusätzliche Tipps für Käufer
- Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?
- Halten und funktionieren die Bremsen?
- Fühlt sich das Fahrrad sicher an?
- Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?
- Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?
- Ist es verrostet oder stark verkratzt?
- Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?
- Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?
- Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?
Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten
- Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen.
- Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein.
- Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag.
- Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.
Wo finde ich gebrauchte Fahrräder?
Am einfachsten ist in der Regel die Suche per Internet. Wirst Du in den dortigen Auktionsbörsen und Kleinanzeigen nicht fündig, gibt es entsprechende Rubriken regelmäßig in den Wochenendausgaben der Tagespresse. Zuweilen versteigern außerdem Städte und Gemeinden gebrauchte Fahrräder, für die sich im Fundbüro kein Eigentümer gemeldet hat. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Überprüfung hinsichtlich eines möglichen Diebstahls bereits stattgefunden hat.
Vorsicht vor Fake-Shops beim Onlinekauf
Verbraucherschützer warnen vor einer starken Zunahme von betrügerischen Online-Shops, die Fahrräder und Zubehör anbieten, aber nicht liefern. Einige Tipps, um Fake-Shops zu erkennen: Neben dem unschlagbar günstigen Preis ist ein weiteres Indiz für möglichen Betrug die Vorkasse als einzige verfügbare Zahlungsoption. Es könnte sich dennoch um Betrug handeln. Fake-Shops haben häufig kein Impressum.
Und wenn es eins gibt: Prüfen Sie die Adresse (zum Beispiel per Google Maps) und ob sich der Händler wirklich an der angegebenen Adresse befindet. Oder rufen Sie die im Impressum angegebene Telefonnummer an. Führt diese ins Leere, gilt: besser nicht kaufen. Außerdem können Verbraucher und Verbraucherinnen die Handelsregisternummer (handelsregister.de*) überprüfen.
Alle Alarmglocken sollten schrillen, wenn ein deutscher Anbieter dazu auffordert, das Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Genauso merkwürdig ist es, wenn ein Online-Shop plötzlich Fahrradprodukte im Angebot hat, obwohl vorher ganz andere Produkte gelistet waren. Wer dabei ein komisches Gefühl hat, lässt am besten die Finger davon. Die Verbraucherzentrale Hamburg* veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Verkäufer, nicht nur für Fahrräder. Dort finden sich weitere Hinweise zum Erkennen von Fake-Shops.
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