Sicherheit ist ein zentrales Thema im Straßenverkehr, und die Helmpflicht spielt dabei eine wichtige Rolle. In Deutschland gilt die Helmpflicht für bestimmte Fahrzeuge. Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass alle Verkehrsteilnehmer so sicher wie möglich am Ziel ankommen. Neben den Verkehrsregeln sind in diesem Zusammenhang auch technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig.
Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht
Die Helmpflicht in Deutschland ist in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Eingeführt wurde die Pflicht, auf bestimmten Fahrzeugen einen Helm tragen zu müssen, in Deutschland 1976. Wichtig sind hier die Regelungen aus § 21a StVO.
Für welche Fahrzeuge besteht eine Helmpflicht?
- Krafträder
- Offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h
Da sowohl Moped als auch Mofa, Roller und Motorrad in der Regel mindestens 20 km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen, ist bei diesen Fahrzeugen eine Helmpflicht zu beachten.
Explizit mit einer Schutzhelmpflicht belegt sind also Krafträder und offene Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können. Auf Motorrädern, Trikes, Quads und einigen E-Bikes muss demnach immer ein Helm aufgesetzt werden. Im benannten Paragraphen ist zudem bestimmt, dass ein Schutzhelm dann zu tragen ist, wenn die Fahrzeuge keine Möglichkeit zum Anschnallen bieten.
Wichtig ist zudem auch, dass nicht nur Fahrer einen Helm tragen müssen, sondern auch etwaige Mitfahrer. Darüber hinaus ist wichtig, dass die Helmpflicht auf dem Mofa sowie auf allen anderen entsprechenden Fahrzeugen sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer gilt. Bei einem Mofa sollten Fahrer allerdings vorher abklären, ob sie überhaupt andere Personen mitnehmen dürfen. In diesem Fall gilt die Helmpflicht explizit auch für Kinder, wenn diese beispielsweise im Beiwagen oder auf dem Quad mitfahren.
Was gilt für Roller?
Roller zählen zu den Kleinkrafträdern und weisen dementsprechend eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW sowie einen Hubraum von bis zu 50 cm³ auf. Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf automatisch auch Kleinkrafträder im Verkehr steuern, da die Führerscheinklasse AM im Autoführerschein integriert ist.
Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bezieht sich die Helmpflicht bei Fahrten mit einem Roller nicht nur auf den Fahrer, sondern auf alle Personen, die auf dem Gefährt mitfahren. Sollten Sie einmal zu zweit Roller fahren, ist daher darauf zu achten, dass nicht nur Sie über einen geeigneten Schutzhelm verfügen, sondern Ihre Begleitung ebenfalls.
Was ist ein geeigneter Helm?
Per Gesetz ist ein geeigneter Helm vorgeschrieben, was einen solchen ausmacht, ist jedoch in der StVO nicht festgehalten. Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert.
Allerdings kommt hier die gängige Rechtsprechung zum Tragen, wonach durch den Helm Ohren, Stirn und Nacken geschützt sein müssen. Obwohl auf Moped, Mofa oder Motorroller eine Helmpflicht gilt, ist nicht genau bestimmt, welcher Helm hier zu tragen ist. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen. Auch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die ECE-Norm 22-05, welche in vielen Ländern der Europäischen Union den gesetzlichen Standard für geeignete Helme darstellt. Diese Norm stellt sicher, dass Helme im Rahmen verschiedener Anforderungen geprüft werden und diesen Standards entsprechen.
In Deutschland ist das entsprechende Prüfsiegel nicht vorgeschrieben, allerdings wird empfohlen, dass Helme den Vorgaben der Norm entsprechen sollten. Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlich wird.
Ausnahmen von der Helmpflicht
Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.
Sanktionen bei Verstößen
Wenn Sie mit einem Roller fahren und dabei gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen Sie sich wohl oder übel auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Denken Sie stets an die Helmpflicht, wenn Sie mit dem Roller fahren. Ohne Helm droht eine Strafe von 15 Euro.
Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko. Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.
Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das eine Helmpflicht zu beachten ist, jedoch keinen Helm trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Helmpflicht zu missachten, bedeutet in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden allerdings Kinder ohne Helm mitgenommen, erhöht sich der Betrag auf 60 Euro und ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls eingetragen.
Doch Vorsicht: Wenn Sie auf dem Roller mit einem Kind fahren, das keinen geeigneten Helm trägt, steigt dieser Betrag schnell auf 60 Euro. Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.
Bußgelder im Überblick:
- Fahren ohne Helm: 15 Euro
- Mitnahme eines Kindes ohne Helm: 60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
- Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm: 70 Euro
Weitere wichtige Informationen
Neben dem Vorhandensein einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um regelkonform Roller zu fahren. Ohne diese dürfen Sie mit dem Roller nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonsten drohen Konsequenzen. Zum anderen muss dieser über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Als Nachweis dafür fungiert das Kennzeichen.
Sollten Sie einmal zu zweit Roller fahren, ist daher darauf zu achten, dass nicht nur Sie über einen geeigneten Schutzhelm verfügen, sondern Ihre Begleitung ebenfalls. Zu guter Letzt sollten Sie um die folgenden Straßen bzw.
Die Missachtung der Helmpflicht ist auch in Bezug auf den Versicherungsschutz von Bedeutung. So kann Fahrern durchaus eine Mitschuld an einem Unfall eingeräumt werden, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich ohne vorgeschriebenen Helm unterwegs waren. Versicherungen können die Zahlungen teilweise oder ganz verweigern bzw. den Versicherten in Regress nehmen.
Verwandte Beiträge:
- Fahrradhelm beim Rollerfahren: Pflicht oder nicht? Sicherheit & Tipps
- Roller fahren mit Fahrradhelm: Pflicht oder Empfehlung?
- Fahrradhelm für Roller: Sicherheit & Vorschriften
- Helmpflicht auf Roller und Mofa: Was Fahrer und Beifahrer jetzt wissen müssen!
- Shimano Cardiff Flügel Flat 5g: Der Ultimative Köder für Erfolgreiches Angeln!
- Wichtige Infos zur Parkscheinpflicht für Mopeds in Deutschland – So vermeiden Sie Bußgelder!
Kommentar schreiben