Helmpflicht für Mofas in Deutschland: Dürfen Fahrradhelme verwendet werden?

Sicherheit ist im Straßenverkehr von größter Bedeutung. Neben den Verkehrsregeln sind technische Einrichtungen an den Fahrzeugen bzw. die Ausrüstung der Fahrer wichtig. In Deutschland gilt eine Helmpflicht für bestimmte Verkehrsteilnehmer. Doch wie sieht es bei Mofas aus? Dürfen Fahrradhelme verwendet werden, oder gibt es spezielle Anforderungen?

Gesetzliche Grundlagen der Helmpflicht

Die Helmpflicht für Krafträder in Deutschland wurde am 1. Januar 1976 eingeführt und ist in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Gemäß dieser Vorschrift müssen Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern einen "geeigneten Schutzhelm" tragen.

Die StVO schreibt eine Helmpflicht für alle Krafträder vor, die als Höchstgeschwindigkeit 20 km/h oder mehr erreichen können. Daher gilt eine Helmpflicht auch auf Moped und Mofa. Das ist dann für Fahrer als auch für Mitfahrer, falls solche erlaubt sind, der Fall.

Was ist ein Mofa?

Ein Mofa (Motorfahrrad) ist ein motorisiertes Zweirad, das in seiner Fahrzeugklasse unterhalb des Mopeds liegt. Es erreicht eine maximale Drehzahl von 4.800/min und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ab einem Alter von 15 Jahren kann eine Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden; einen extra Führerschein hierfür bedarf es nicht. Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, darf grundsätzlich auch ein Mofa fahren.

Geeigneter Schutzhelm: Was bedeutet das?

Die StVO definiert, dass ein geeigneter Helm getragen werden muss. Es ist nicht bestimmt, welche Helme genau als geeignet gelten. Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss. Was darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert.

Dennoch gibt es Vorgaben was den Helm betrifft. So dürfen Sie, um der Helmpflicht auf Moped, Mofa oder Roller nachzukommen, nur einen Motorradhelm tragen. Obwohl es in Deutschland derzeit keine Pflicht ist, sollte der Motorradhelm der ECE-Norm 22-05 entsprechen. Diese Helme sind nach einheitlichen Sicherheitsstandards hergestellt und geprüft, was über das entsprechende Siegel verdeutlicht wird.

Motorradhelme, die der ECE-Norm 22-05 entsprechen, erfüllen jedoch in der Regel diese Anforderungen für die Helmpflicht.

Fahrradhelm auf dem Mofa: Erlaubt oder nicht?

Obwohl auf Moped, Mofa oder Motorroller eine Helmpflicht gilt, ist nicht genau bestimmt, welcher Helm hier zu tragen ist. Die Vorschriften der StVO besagen nur, dass es ein „geeigneter“ Helm sein muss.

In den meisten Fahrradhelmen findet sich ein kleiner Aufkleber mit diversen Piktogrammen. Eines dieser Symbole zeigt ein durchgestrichenes Motorrad.Daraus ziehe ich den Schluss, dass Fahrradhelme nicht zum Mopedfahren geeignet sind.

Angeblich existiert nun schon dazu ein Urteil vom OLG Düsseldorf VRS 75, 226. Darin werden wohl u.a. Fahrradhelme als ungeeignet betrachtet.

Auch wenn es bequem und luftig erscheint, ein Fahrradhelm erfüllt nicht die Anforderungen für motorisierte Fahrzeuge.

Bußgelder bei Missachtung der Helmpflicht

Tragen Sie auf dem Mofa keinen oder einen ungeeigneten Helm, hat das bei einer Kontrolle in der Regel Folgen. So werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Darüber hinaus steigern Sie auch das eigene Verletzungsrisiko. Mit einem Bußgeld müssen Sie dann rechnen, wenn Sie Kinder ohne Helm mitnehmen. Ist ein Kind, drohen 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern steigt das Bußgeld auf 70 Euro.

Missachten Sie die Helmpflicht auf dem Mofa in Deutschland, müssen Sie mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 15 und 70 Euro rechnen. In einigen Fällen, drohen auch Punkte in Flensburg.

Wann welche Sanktionen greifen, verdeutlicht die Tabelle hier:

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren ohne Helm 15 Euro Keine
Mitnahme eines Kindes ohne Helm 60 Euro 1
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Helm 70 Euro 1

Des Weiteren sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass eine Missachtung der Helmpflicht auf dem Mofa auch Auswirkungen auch etwaige Schadensersatzansprüche haben kann. Kommt es zu einem Unfall, kann es sein, dass Ihnen eine Teilschuld an Verletzungen gegeben wird.

Ausnahmen von der Helmpflicht

Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an.

Befreiungen von der Helmpflicht werden nur in Einzelfällen und beim Vorliegen wichtiger Gründe erteilt. Bestehen außerordentliche Gründe, dass ein Helm nicht getragen werden kann, ist eine Befreiung von der Helmpflicht eine Option. Dies wird jedoch immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, muss dies durch ein Gutachten bzw. durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich.

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