Fahrradhelmpflicht in Bayern: Ja oder Nein?

In Deutschland existiert keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Wenn Sie ohne Helm fahren, verstoßen Sie nicht gegen das Gesetz.

Aktuelle Rechtslage in Deutschland

Eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für das Fahrrad gibt es in Deutschland nicht. Sind Radler ohne Helm unterwegs, müssen sie kein Bußgeld oder eine Verwarnung befürchten. Die Entscheidung für oder gegen einen Helm ist dem Radler selbst überlassen. Auch für Kinder gibt es keine entsprechende Vorschrift.

Seit Jahren besteht eine hitzige Debatte darüber, ob eine Helmpflicht fürs Fahrrad in Deutschland eingeführt werden sollte. 2025 besteht hierzulande keine Helmpflicht - auch für Kinder nicht.

Gerichtsurteile zum Thema

Zwar entschied ein Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (OLG) 2013, dass im Falle eines Unfalls dem Radfahrer eine Mitschuld gegeben werden könne, wenn er keinen Helm trug (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U11/12). Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil 2014 jedoch wieder auf.

Argumente für und gegen eine Helmpflicht

Pro Helmpflicht

  • Reduziert das Risiko für schwere und leichte Kopfverletzungen
  • Kopfverletzungen können tödlich sein
  • Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
  • Ein Fahrradhelm ist einfach und ohne Probleme zu tragen
  • Ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern

Contra Helmpflicht

  • Die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
  • Ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
  • Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
  • Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen

Empfehlungen und Standpunkte

Das Tragen eines Helmes ist in Deutschland keine Pflicht, doch gilt eine grundsätzliche Empfehlung für Radfahrer, einen Fahrradhelm aufzusetzen, wenn sie im Straßenverkehr fahren. Bei Kindern wird jedoch empfohlen, einen Helm auf dem Fahrrad zu tragen. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) sagt ja zum Helm, aber nein zur Helmpflicht.

Petra Husemann-Roew, Geschäftsführerin vom ADFC-Landesverband Bayern, empfiehlt es jedem Radfahrer auf alle Fälle, einen Helm zu tragen. Eine allgemeine Helmpflicht hält sie dagegen für wenig sinnvoll. Wichtiger wären laut Husemann-Roew eine bessere Infrastruktur für Radfahrer und geringere Geschwindigkeiten von Autofahrern.

Auch das bayerische Verkehrsministerium lehnt bislang eine Helmpflicht für Radfahrer ab, setzt vielmehr auf die Einsicht der Verkehrsteilnehmer.

Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer (UdV), plädiert für Aufklärungsmaßnahmen, wünscht sich aber auch Zeichen von Industrie und Tourismus. „Am Ende muss der Helm sportlichen Chic vermitteln so wie beim Skifahren. Die Bildwelten müssen sich ändern: Die Radfirmen, die Touristikunternehmen, die Kommunen, die mit Radtourismus werben, sollten viel mehr darauf achten, dass sie Radfahrer abbilden, die einen Helm aufhaben. Und je mehr wir uns an diese Bilder gewöhnen, desto schneller fällt uns auf: Da fehlt ja was! Es ist der Helm…“

Unfallstatistiken und Verletzungsrisiko

Laut einer Statistik der Datenbank der Unfallforschung der Versicherer, führen Unfälle in 46 Prozent der Fälle zu Kopfverletzungen, wenn der Radfahrer einen Helm trug. Gerade schwere Unfälle können zu Hirnverletzungen führen - hier minimiert der Helm das Risiko beim Radfahren deutlich. Statistiken zeigen auf, dass die Anzahl an Verletzungen bei Radfahrern in anderen Ländern zurückgehen nach der Einführung einer Helmpflicht fürs Fahrrad.

Nach einer Studie war bei einem Viertel aller Fahrradunfälle der Kopf betroffen, und Helme konnten 20 Prozent der leichten und 80 Prozent der schweren Kopfverletzungen verhindern.

Die ADAC Unfallforschung belegt, dass ein Helm beim Sturz effektiv vor vielen Kopfverletzungen schützen kann. Eines der Resultate: Sogar ein schlechter Helm kann im Ernstfall Leben retten, wenn er richtig getragen wird.

Helmtragequote in Deutschland

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren. Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten.

Alternative: Airbag-Helm

Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Handel auch einen sogenannten Airbag-Helm. Er liegt wie ein Schal um den Hals und kann sich im Moment eines Sturzes - erkannt durch Sensoren - aufblasen und einen Schutz für den Kopf und Nacken bilden.

Katrin Apitz von "Radl Bauer" in München sagt: "Viele kaufen ihn wegen des Schutzes, aber auch die Optik spielt eine Rolle. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass mindestens 70 Prozent der Käufer weiblich sind. Die schauen sich mit dem normalen Radlhelm im Spiegel an, finden sich schrecklich - und dann ist das eine gute Alternative."

Helmpflicht im Ausland

In vielen Ländern gilt eine Helmpflicht fürs Fahrrad. Kinder werden meist besonders geschützt. In Spanien besteht sie außerhalb geschlossener Ortschaften. In weiteren Ländern, darunter Österreich, Tschechien, Kroatien und Schweden, müssen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Fahrradhelm tragen. Dabei variiert die Altersgrenze von Land zu Land.

Tipps zum Helmkauf und zum Tragen

  • Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen.
  • Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren.
  • Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
  • Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein.
  • Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen.
  • Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.
  • Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken.
  • Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen.
  • Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.
  • Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer

Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen sind hilfreiche Maßnahmen.

Wichtig ist mehr Aufklärungsarbeit, damit alle Verkehrsteilnehmenden, also Auto- und Radfahrende, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, mehr Verständnis füreinander entwickeln. Gefordert sind mehr gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln.

Schlussfolgerung

Egal, ob mit oder ohne Helm: Der Radfahrer im Straßenverkehr bleibt immer in Gefahr.

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