Fahrradhelm: Pro und Contra Argumente in Deutschland

Die Deutschen haben ein ausgeprägtes Bewusstsein für Vorsorge. Erstaunlich ist, dass sich beim Thema Helmpflicht während des Fahrradfahrens die Geister scheiden. Besteht eine Helmpflicht im Straßenverkehr oder ist das Tragen eines Fahrradhelms freiwillig?

Die Notwendigkeit eines Fahrradhelms

Die Hauptfunktion eines Fahrradhelms besteht darin, den Kopf des Fahrradfahrers bei einem Unfall im Straßenverkehr vor einer Verletzung zu schützen. Bei einem Sturz bietet er eine schützende Hülle um den Kopf des Radfahrers. Das Risiko eines Unfalls mit einem Auto, Fußgängern oder Hindernissen wie einer Bordsteinkante ist auf dem Fahrrad immer gegeben. Ein Fahrradhelm verringert die Gefahr deutlich, bei einem Zusammenprall oder Sturz schwere Kopfverletzungen zu erleiden. Selbst dann, wenn ein Fahrradfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit und höchster Vorsicht innerhalb geschlossener Ortschaften fährt, kann ein Unfall passieren. Auch auf der kurzen Fahrt zum Bäcker ist ein Sturz nie ausgeschlossen, bei dem der Radfahrer hart mit dem Kopf auf der Fahrbahn aufschlägt.

Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Eigenverschulden durch bewusst sicheres Fahren auf dem Rad minimiert wird. In der Mehrheit verursachen andere Verkehrsteilnehmer eine brenzlige Situation, die mit einem Sturz und einem verletzten Fahrradfahrer endet. Ein Fahrradhelm verhindert keinen Unfall, reduziert jedoch den Personenschaden. Die Gefahr eines Schädel-Hirn-Traumas oder sogar einer tödlichen Verletzung verringert sich. Vor allem Fahranfänger wie Kinder, die das Fahrradfahren lernen oder die später am Straßenverkehr teilnehmen, stellen eine besondere Risikogruppe dar. Betroffen von Stürzen sind oft auch ältere Radfahrer, die durch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung während anstrengender Fahrten auf dem Rad plötzlich erschöpft umfallen. Unaufmerksamkeit, Übermut oder nachlassende körperliche Leistungsfähigkeit sind nicht selten die Ursache für einen Unfall.

Rechtliche Situation in Deutschland

Die allgemeine Helmpflicht in Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Helmpflicht bezieht sich auf Fahrten mit motorisierten Krafträdern, die über 20 Kilometer in der Stunde fahren können. Dazu zählen Motorräder, Mopeds oder Quads. Pedelecs und E-Bikes, die einen elektrischen Motor haben und beim Fahren hohe Geschwindigkeiten erreichen, sind rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt. Für sie besteht noch keine Helmpflicht in Deutschland. Vorerst entscheiden Fahrradfahrer weiterhin selbst, ob sie mit einem Fahrradhelm fahren und sich schützen wollen oder doch keinen Helm tragen. Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer existiert in Deutschland nach der StVO nicht. Das Tragen eines Helmes beim Fahren mit dem Fahrrad bleibt damit freiwillig. Hierzulande ist es jedem Fahrradfahrer erlaubt, „sich selbst zu gefährden“.

Basis dafür ist die im Grundgesetz verankerte freie Entfaltung der Persönlichkeit. Bei näherer Betrachtung der Diskussion um die Helmpflicht zeigt sich, dass die Debatte im juristischen und zivilen Raum der Gesellschaft stattfindet. Im Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof das letzte einschlägige Urteil zur Helmpflicht gefällt. Daraus geht hervor, dass ein Fahrradfahrer, der an einem Unfall beteiligt war und keinen Helm trug, nicht für eigene Verletzungen haftet. Das gilt jedoch nur, wenn dem Fahrradfahrer keine Schuld am Unfall selbst zur Last gelegt wird. Ebenso lehnt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine generelle Helmpflicht ab. Allerdings empfiehlt der ADFC, grundsätzlich einen Fahrradhelm zu tragen.

Der Verband der Radfahrer stützt sich dabei auf internationale Vergleichsstudien. Demnach fuhren weniger Menschen mit dem Fahrrad, nachdem eine Helmpflicht eingeführt wurde. Dieser Aspekt steht daher nicht im Interesse einer Denkweise, die dazu beiträgt, die Gesellschaft nachhaltig orientiert zu entwickeln. Dies ergibt sich aus dem Fehlen von allgemeingültigen Verkehrsregeln. Abgesehen von den genannten Aspekten bestehen weitere Gründe, weshalb es bisher in Deutschland nicht verpflichtend ist, beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen. Dazu gehört, dass ein Fahrradhelm nicht automatisch unverwundbar macht. Auch der beste Kopfschutz bietet nur partiellen Körperschutz.

Argumente gegen eine Helmpflicht

Die Gegner einer Helmpflicht für Radler argumentieren ebenso damit, dass die Pflicht nicht dazu beiträgt, Unfälle präventiv zu verhindern. Der Helm gaukelt dem Radfahrer ein gewisses Maß an Sicherheit vor, das jedoch nicht zwingend gegeben ist. Das Risiko im Straßenverkehr bleibt bestehen, einen Unfall zu haben. Dazu tragen Hindernisse wie Bordsteine und Absperrungen, aber auch schlechte oder schmutzige Fahrbahnen sowie übersehene rote Ampeln bei. Zudem stellen andere Verkehrsbeteiligte wie Autofahrer, größere Fahrzeuge und Fußgänger immer eine potenzielle Gefahr für Menschen auf dem Fahrrad dar.

Impulsgeber für die Diskussion um die Helmpflicht sind in erster Linie zwei Parteien. Auf der einen Seite befinden sich die Hersteller von Fahrradhelmen. Sie entwickeln mittlerweile stilvolle und funktionale Produkte, die optisch viel hermachen. Sie gehen also mit einem guten Beispiel voran und sind somit selbst zur zweiten Zugkraft geworden. Trotzdem zeigt sich in der Diskussion der Befürworter und Gegner, dass die Helmpflicht auf dem Fahrrad noch lange nicht selbstverständlich ist. Im Gegensatz zu Deutschland sehen die gesetzlichen Vorschriften in anderen Ländern anders aus. Kinder gelten im Straßenverkehr als besonders gefährdet. Die Helmpflicht auf dem Fahrrad bleibt weiterhin eine heiß diskutierte Debatte. Wer häufig im Straßenverkehr auf einem Rad unterwegs ist, kennt die Gefahren und Risiken beim Radfahren. Vielen Menschen ist bewusst, dass ein Helm schwere Verletzungen minimiert, aber schwere Unfälle damit nicht ausgeschlossen werden.

Besonders die Zunahme von E-Bikes und Pedelecs, die deutlich schneller als gewöhnliche Fahrräder unterwegs sind, facht die Diskussion zum Tragen eines Fahrradhelms neu an. Die Zahl der Befürworter und Gegner hält sich jedoch nach wie vor die Waage. Wer sich im Straßenverkehr mit Fahrradhelm wohler fühlt, trägt einen Kopfschutz und macht dabei nichts falsch. Absehbar wird es in Deutschland keine Pflicht für einen Fahrradhelm geben. Verkehrswissenschaftler setzen in Zukunft eher darauf, die Infrastruktur auszubauen.

Helmquote in Deutschland

Die Helmquote, das heißt der Anteil von Radfahrenden, die in Deutschland regelmäßig einen Helm tragen, lag 2021 bei knapp 32 Prozent, so die Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Über alle Altersklassen hinweg ist sie seit der Vorjahreserhebung um etwa 5 Prozent gestiegen und erreicht damit ihren bisherigen Höchststand. Etwa 78 Prozent der Kinder von 6 bis 10 Jahren hatten ein Helm auf (-4 Prozent). Bei den 11- bis 16-Jährigen ist die Nutzung um 16 Prozent eingebrochen (38 statt 54 Prozent in 2020). Auch bei anderen Altersgruppen veränderte sich die Nutzung stark. Einen Anstieg um das Doppelte ist bei der Altersgruppe der 31- bis 40-jährigen zu beobachten (von ca. 15 auf 30 Prozent). Dennoch besteht in allen Altersgruppen erhebliches Potential für mehr Verkehrssicherheit durch eine Steigerung der Helmtragequote.

„Zu wenige Erwachsene entscheiden sich für einen Helm auf dem Fahrrad“, sagt Dr. Ein beträchtlicher Anteil der verunglückten Fahrradfahrenden erleiden schwere und tödliche Verletzungen im Kopfbereich. Durch das Tragen von Fahrradhelmen werden zwischen 20 Prozent der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten und bis zu über 80 Prozent der Kopfverletzungen bei besonders schwer Verletzten vermieden. Dies legt eine Studie der HFC Human-Factors-Consult GmbH von 2017 dar, die im Auftrag der Verkehrsministerien Baden-Württemberg und Thüringen erstellt wurde.

„Im Falle eines Sturzes kann ein Helm dazu beitragen, eine schwere Kopfverletzung zu verhindern,“ sagt Prof. Dr. Michael J. Dass der Fahrradhelm wirksam schützt, zeigte 2014 eine umfangreiche Analyse realer Verkehrsunfälle von Radfahrenden der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Dazu wurden unter anderem 543 Unfälle mit verletzten Radfahrenden aus Universitätskliniken in München (UKLMU) und in Münster (UKM) sowie 117 tödliche Fahrradunfälle der Sicherheitsunfalldatenbank (SUD) des Instituts für Rechtsmedizin München analysiert. Lediglich 16 Prozent der verunglückten Fahrradfahrenden in Münster trugen einen Fahrradhelm und 21 Prozent in München. In der SUD waren es sogar nur 6 der 117 getöteten Fahrradfahrer (5 %). Radfahrende mit Helm erlitten höchstens leichte Kopfverletzungen, schwere Kopfverletzungen waren nur bei Radfahrenden ohne Helm zu beobachten.

Für 151 verunfallte Personen konnten anhand äußerlicher Verletzungen an Schädel und Gesicht Rückschlüsse auf die Anprallstellen am Kopf gezogen werden. Demnach erfolgte der Aufprall meist direkt oder schräg von vorne. Helmträger zeigten dabei seltener Kontaktstellen an Hinterkopf oder Schädeldecke; also Bereichen, die durch den Helm geschützt werden. Von den 117 getöteten Fahrradfahrenden der SUD wies fast jeder mindestens eine Kopfverletzung auf; in über der Hälfte war ein Schädelhirntrauma todesursächlich. Die Lage der oberflächlichen Kopfverletzungen belegt, dass die Schläfenregion besonders häufig betroffen ist.

In der Studie war zudem ein deutlicher Anstieg der erfassten Fälle mit dem Alter zu erkennen. Dies deckt sich auch mit den jährlichen Unfallzahlen. Im Jahr 2019 stellte die Altersgruppe der über 65-Jährigen mehr als die Hälfte der getöteten Radfahrenden, bei Elektrofahrrädern lag der Anteil sogar bei 72 Prozent. In nur zwei Jahren, von 2017 bis 2019, verdoppelte sich die Zahl der verunglückten Pedelec-Nutzer*innen von 5.100 auf 10.600.

Auch die BASt hatte 2016 eine Studie veröffentlicht, bei der Verletzungs- und Behandlungsdaten sowie eine repräsentative Umfrage unter Radfahrenden ausgewertet wurden. Hier zeigte sich ebenfalls, dass bei älteren Radfahrenden die Verletzungsschwere anstieg, sie häufiger stationär behandelt wurden und alle aufgrund schwerer Kopfverletzung verstarben. So machten Kopfverletzungen bei stationären Patientinnen und Patienten den größten Anteil aus. Bei acht Prozent wurden Schädel-Hirn-Traumata festgestellt. Der Anteil an Kopfverletzungen war für stationär Behandelte, die keinen Helm trugen, fast zehnmal häufiger. Zwölf Prozent aller Fahrradunfälle wurden nach Angaben der Patienten polizeilich protokolliert, bei Alleinunfällen war eine Unfallaufnahme nur in vier Prozent der Fälle bekannt.

Weitere Argumente gegen das Tragen von Fahrradhelmen

Die Studienlage scheint eindeutig zu sein. Wenn der Fahrradhelm die Frisur nicht zerstören würde, würden mehr Menschen einen Kopfschutz benutzen. Das ergab eine Umfrage von 1.000 Radfahrenden, die TNS Emnid im Auftrag von ABUS durchführte. Knapp zwei Drittel der Befragten sind immer „oben ohne“ unterwegs. Von ihnen gaben 24 Prozent an, sie würden einen Helm tragen, wenn er die Frisur erhalten würde. Dabei spielen das Alter und das Geschlecht eine Rolle. Fast jede dritte Frau sorgt sich hierbei um ihre Haarpracht, während es bei den Männern nur jeder Zehnte ist. Jugendliche und junge Erwachsene sowie die Generation 60plus legen mehr Wert auf ihre Frisur beim Radeln.

Bei der Umfrage gaben 82 Prozent der Befragten unter anderem an, ihre Fahrweise werde durch das Tragen eines Fahrradhelms nicht beeinflusst. Je neun Prozent fahren mit Helm vorsichtiger oder manchmal riskanter. Gegen den Fahrradhelm spricht auch die sogenannte Risikokompensationshypothese (Risk Homeostasis Theory). Sie meint, dass ein erhöhtes Sicherheitsgefühl durch das Tragen eines Helms verursacht wird, was dazu führt, dass Radfahrende ein riskanteres Verhalten zeigen. In der Folge würde die Unfallgefahr steigen. Helmträger haben zwar eine positive Einstellung zu hohen Geschwindigkeiten beim Radfahren und zwar wegen des großen Anteils an (Renn-)Radsportlern in dieser Gruppe, so die BASt-Studie.

In einer systematischen Vergleichsuntersuchung, die 2018 von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Schweden, Finnland und Australien veröffentlicht wurde, sind 23 Studien zum Risikoverhalten in Verbindung mit dem Tragen eines Fahrradhelms analysiert worden. Es zeigt sich, dass bei 18 Studien die Risikokompensationshypothese nicht bestätigt wurde. Drei Studien lieferten gemischte Ergebnisse. Nur zwei Studien brachten Ergebnisse für die Risikokompensationshypothese. Oft werden bei der Argumentation gegen das Tragen von Fahrradhelmen genau die beiden Studien herangezogen, die diese Hypothese bestätigen, obwohl sie nicht unumstritten sind. Auffällig ist, dass sie von demselben Forschungslabor (Psychologisches Institut der Universität Bath in UK) mit Beteiligung von Dr. Ian Walker durchgeführt wurden. In 2016 kam er in einer Studie zu dem Ergebnis, dass eine größere Risikobereitschaft und Sensationssucht besteht, wenn die Teilnehmenden während der Tests einen Fahrradhelm trugen. Dies wird von Helmkritikern oft gegen die Schutzwirkung des Helms aufgewogen, obwohl der Test nicht im Straßenverkehr durchgeführt wurde und auch keine inhaltliche Verbindung zum Fahrrad hatte.

Die Psychologin und Neurowissenschaftlerin Dr. Barbara Schmidt von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena hat 2019 einen vergleichbaren Versuch durchgeführt. Sie wollte ebenfalls in einer Laborstudie herausfinden, ob das Tragen eines Fahrradhelms zu mehr Risiko verleitet: „Das Tragen des Fahrradhelms kann durchaus ein subtiles Gefühl der Sicherheit erzeugen und hat, wie ich in meiner Studie gezeigt habe, auch Einfluss auf Entscheidungsverhalten. In meiner Studie waren die Probanden allerdings im Labor und spielten ein Risiko-Spiel am Computer, weshalb ich die Ergebnisse nicht ohne weiteres auf den Straßenverkehr generalisieren würde“, so die Wissenschaftlerin.

„Es gibt bisher keine empirischen Befunde dafür, dass das Tragen eines Fahrradhelms im Straßenverkehr zu riskanterem Verhalten führt. Was sich zeigt ist, dass Personen, die normalerweise einen Fahrradhelm tragen und dann plötzlich keinen, sich unsicherer fühlen. Deshalb ist mein Statement, dass ein Fahrradhelm im Straßenverkehr objektiv das Risiko von schweren Verletzungen reduziert und bisher nicht gezeigt werden konnte, dass man sich diesen Vorteil durch erhöhtes Risikoverhalten erkauft. Ich empfehle also das Tragen eines Helmes im Straßenverkehr“, so Dr.

Die zweite Studie, welche die Risikokompensationshypothese bestätigen soll und auch von Dr. Walker durchgeführt wurde, beschäftigte sich mit dem Überholabstand von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden. Der Psychologe untersuchte 2006 die Überholmanöver von Autofahrenden, während er auf dem Fahrrad typische Pendlerstrecken zurücklegte. Mit einer Videokamera und einem Ultraschallmessgerät hielt er fest, dass Autos ihn im Durchschnitt gut fünf Zentimeter näher überholten, wenn er einen Helm trug. Das Tragen eines Helms wäre also gefährlicher. Dieses Studienergebnis wurde in der angesprochenen Vergleichsuntersuchung in Zweifel gezogen, da Dr. Walker der einzige Proband war [siehe „Rosenthal-Effekt“] und die Versuchsstrecken sehr begrenzt waren (sie waren Teil seines Arbeitsweges). Die Risikokompensation wurde schließlich gar nicht gezielt untersucht, was zu einiger Kritik führte.

Entgegen dieser Ergebnisse stehen die Daten des „Radmessers“. Für die Untersuchung wurden 2018 in Berlin 100 Fahrräder mit speziellen Sensoren ausgerüstet. Insgesamt wurden 16.700 Überholvorgänge in Berlin gemessenen, wobei sehr unterschiedliche Strecken, Zeiten und Nutzungsverhalten einbezogen wurden. Das erschreckende Ergebnis war, dass in mehr als die Hälfte der Fälle, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten oder sogar gefährlich unterschritten wurde. Für den Überholabstand machten Merkmale wie Geschlecht, Alter oder das Vorhandensein einer Warnweste laut Datenauswertung keinen Unterschied.

Die Rolle der Mobilitätspolitik

Trotz der überzeugenden Forschungslage lassen sich „Helmgegner“ schwer umstimmen, denn der Kopfschutz wird in der Radfahr-Szene auch als Symbol einer verfehlten Mobilitätspolitik gesehen. Vor allem würden Prioritäten falsch gesetzt. Ein Vorwurf lautet: Mit Helmwerbung schiebt man die Verantwortung auf die potentiellen Unfallopfer und behandelt nur das Symptom von Radfahrunfällen, anstatt die Ursachen zu bekämpfen. Die Ursachen lägen in der schlechten Infrastruktur und der Unfallgefahr durch Autos.

Der Vorwurf ist allerdings unbegründet. Es herrscht Konsens darüber, dass zuallererst Unfälle verhindert werden müssen. Und dabei hilft natürlich kein Helm, sondern eine sichere Infrastruktur, Fahrerassistenzsysteme, Tempolimits oder auch richtiges Verhalten der Verkehrsteilnehmenden. So können die größten Gefahren vermieden werden und das sind Zusammenstöße mit Autos. Unfallgegner Nummer Eins ist nach wie vor der Pkw (75,3 %) und in den meisten Fällen auch Verursacher.

Aber Unfälle passieren. Selbst wenn der Helm keine Garantie gegen Kopfverletzungen ist, kann er sie aber innerhalb der Grenzen seines Wirkungsbereichs verhindern oder zumindest abmildern. Etliche Unfälle ereignen sich nicht bei hohen Geschwindigkeiten oder durch ein Kfz. Fast jede/r dritte getötete Radfahrende (30 %) stirbt bei einem Alleinunfall ohne dass andere Verkehrsteilnehmende involviert waren oder es nachweislich an der Infrastruktur lag. Im Jahr 2019 waren es 135 Radlerinnen und Radler (Destatis). Besonders der „E-Bike“-Boom und die größer werdende Nutzergruppe der älteren Menschen machen den Fahrradhelm darum unverzichtbar und zum Lebensretter, wenn er richtig auf dem Kopf sitzt.

Ein weiteres Vorurteil gegen den Helm ist das vermeintliche Zurückdrängen des Radverkehrs. Das Werben für das freiwillige Tragen wäre nur die erste Stufe auf dem Weg zu einer Helmpflicht. Diese würde die Freiheit zu sehr einschränken und Angst verbreiten, was zur Folge hätte, dass weniger Menschen dann aufs Fahrrad steigen. Eine Radhelmpflicht gibt es in Deutschland jedoch nicht und die meisten Akteure in der Präventionsarbeit wie die Deutsche Verkehrswacht sprechen sich auch nicht dafür aus.

Es herrscht zudem Einigkeit, dass der Radverkehr gefördert werden muss. Der Helm rettet nachweislich Leben und macht den Radverkehr dadurch sicherer.

Fahrradhelmpflicht in anderen Ländern

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Aber wie ist es in anderen Ländern? In verschiedenen Regionen Europas und der Welt gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht in anderen nicht. Für beliebte Nachbarländer wie Österreich, der Schweiz und die Niederlande kann Entwarnung gegeben werden. Dort gibt es keine Pflicht zum Tragen eines Helms für Erwachsene. Kinder hingegen müssen zum Beispiel in Österreich und Tschechien einen Helm tragen. Eine generelle Helmpflicht für alle gibt es in Europa nur in Malta und Finnland. Aber auch in der Slowakei und Spanien (und damit auch auf dem Fahrrad-Eldorado Mallorca) gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Radler jeden Alters.

Für Pedelecs im europäischen Ausland gelten viele verschiedene Regeln. Jedes Land hat andere Vorschriften zur Art der Unterstützung und zur genauen Leistung. In vielen Ländern Europas ist es ebenfalls Pflicht bei der Nutzung von Pedelecs und S-Pedelecs einen Helm zu tragen. Aber Achtung! In verschiedenen Nationen reicht ein handelsüblicher Fahrradhelm nicht aus. Zum Beispiel in Italien und Frankreich musst du beim Benutzen von S-Pedelecs einen Motorradhelm tragen. In den meisten Nachbarländern gilt für E-Bikes bis 25 km/h keine Helmpflicht. Ausnahmen sind beispielsweise Kroatien und Spanien, allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Global betrachtet gibt es einige Länder, bei denen eine Fahrradhelm-Pflicht gesetzlich verankert ist. Prominenteste Beispiele dafür sind Australien, Neuseeland und Südafrika.

Pro und Contra Argumente für eine Fahrradhelmpflicht

Die Diskussion für oder gegen eine Helmpflicht wird immer wieder geführt, dabei gibt es verschiedene Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Helmpflicht:

Argumente für eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:

  • Risiko für schwere und leichte Kopfverletzung wird reduziert
  • Kopfverletzungen können tödlich sein
  • Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
  • Einen Fahrradhelm zu tragen ist einfach und ohne Probleme möglich
  • Ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern

Argumente gegen eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:

  • Die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
  • Ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
  • Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
  • Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen

Unfall mit dem Fahrrad - zahlt meine Versicherung trotzdem?

Da es in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms gibt, spielt es rechtlich bei einem Unfall keine Rolle, ob du einen Helm trägst oder nicht. Weder für die Schuldfrage noch für die Versicherung ist dies von Relevanz. Anders ist dies bei anderen Einflussfaktoren wie:

  • Alkoholkonsum
  • Verwendung von Kopfhörern
  • Radfahren auf der falschen Fahrbahnseite
  • Fahren ohne Licht bei Dämmerung und Dunkelheit
  • Vergessen von Abbiegehinweisen

Je nachdem in welcher Form und Umfang diese Einflussfaktoren bei dem Unfall wirken, kann dies von der gegnerischen Versicherung gegen dich verwendet werden.

E-Bike-Helmpflicht - muss ich einen Helm tragen, wenn ich ein Elektrofahrrad fahre?

Für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs gibt es zwar eine Reihe verschiedener Richtlinien und Gesetze, die für herkömmliche Fahrräder nicht gelten. Die Helmpflicht zählt allerdings nicht dazu. E-Bikes, die auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde unterstützen zählen verkehrsrechtlich als Fahrrad. Daher gilt auch für alle Pedelecs, die bis zu 25 km/h unterstützt werden, dass es keine Fahrradhelmpflicht gibt. Anders sieht dies hingegen bei S-Pedelecs ausm die nicht nach StVO nicht als Fahrräder, sondern Krafträder gelten. Im Paragraf 21a Abs. 2 der StVO ist eindeutig ausgewiesen, dass Fahrer von Krafträdern mit einem Motorantrieb über 20 Kilometer pro Stunde einen Helm tragen müssen.

Tabelle: Helmpflicht in verschiedenen Ländern (Auswahl)

Land Helmpflicht
Deutschland Nein
Österreich Nein (Kinder müssen)
Schweiz Nein
Niederlande Nein
Malta Ja
Finnland Ja
Spanien Ja (außerhalb geschlossener Ortschaften)

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