Fahrradhelme retten Leben - trotzdem cruisen drei von vier Radfahrern und Radfahrerinnen ohne Schutz durch die Gegend. Studien belegen, dass der Fahrradhelm das Risiko einer schweren Kopfverletzung um bis zu 75 Prozent reduziert.
Helm ja oder nein?
Eindeutig ja! Professor Lars Marquardt, Chefarzt für Neurologie, appelliert eindringlich an unseren Verstand - so lange wir ihn noch haben! Wer mit dem Zweirad am Straßenverkehr teilnimmt, zieht einen Helm auf.
Je schneller das Gefährt - E-Bike, E-Scooter, Rennrad, Pedelec - desto überlebensnotwendiger der Fahrradhelm. Geschwindigkeit potenziere die Aufprallstärke: Je stärker die Kräfte, die auf den Kopf einwirken, desto gefährdeter ist das darin eingebettete Gehirn.
Wird es schwer verletzt, kann aus einem kerngesunden Menschen innerhalb von Sekunden ein auf Hilfe angewiesener Kranker werden, der seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten nie wieder erlangt.
Häufige Unfallfolge: Schädel-Hirn-Trauma
Mehr als die Hälfte aller Opfer von Verkehrsunfällen werden am Kopf verletzt: Ohne Helm erleiden drei von vier betroffenen Personen ein Schädel-Hirn-Trauma. Auslöser eines Schädel-Hirn-Traumas ist immer eine äußere Gewalteinwirkung, meist infolge eines Unfalls: ein Schlag auf den Kopf, ein schwerer Sturz oder Aufprall.
„Wir unterscheiden drei unterschiedlich schwere Arten: die Gehirnerschütterung, die -prellung und die -quetschung“, erklärt Professor Marquardt. Am häufigsten und harmlosesten sei die Gehirnerschütterung, auch als Schädel-Hirn-Trauma Grad I bezeichnet. Die Symptome sind leicht, es bleiben keine Langzeitschäden zurück.
Wo und wie stark ist entscheidend
Im Gegensatz dazu sind die Diagnosen „Prellung Grad II“ und „Quetschung Grad III“ schwerwiegend: Zellen und Nerven sind in der Regel geschädigt oder abgestorben. Es kommt zu Blutungen, Wasser lagert sich im Gehirn ein. Hirnschwellungen (Hirnödeme) üben Druck auf das Gehirn aus, schädigen weitere Areale.
Welche gesundheitlichen Beschwerden ein Schädel-Hirn-Traumas nach sich zieht, hängt von der Schwere der Verletzung und der geschädigten Region ab. Unser Gehirn arbeitet arbeitsteilig: Unterschiedliche Areale sind für unterschiedliche Aufgaben zuständig.
Je nachdem, welches Areal geschädigt wird, kann es - wie bei einem Schlagfanfall - zu schweren Behinderungen kommen: halbseitige Lähmungen, Einschränkung der kognitiven und verbalen Fähigkeiten, Gedächtnisverlust.
Viele Patientinnen und Patienten erwachen gar nicht mehr aus ihrer Bewusstlosigkeit, andere sterben. „Das Schädel-Hirn-Trauma ist in Deutschland die häufigste Todesursache vor dem 45. Lebensjahr.“
Der Fahrradhelm als Schutz
Plötzliche Stürze können wir unter Umständen noch instinktiv mit unseren Händen abfedern, vor plötzlichen Schlägen auf den Kopf kann uns nur der Helm wirksam schützen. Umso wichtiger ist der Fahrradhelm!
Fahrradunfälle sind entweder Kollisionen mit einer Person, einem Auto, dem Straßenmobiliar wie Poller, Laternen, Geländer oder Stürze mit einem Aufprall auf dem Asphalt.
Der sei im Grunde nichts anderes als eine persönliche Schutzausrüstung, die dem Gefahrenpotenzial der Tätigkeit - Fahrradfahren im zunehmend dichter werdenden Straßenverkehr - angemessen ist.
Häufiges Argument: „Ich seh‘ doof aus!“
Ein immer wiederkehrendes Argument ist die Eitelkeit. Andere behaupten, die Helmpflicht schrecke potenzielle Fahrradfahrer ab. Oder verleite dazu, besonders rasant zu fahren.
Viele überschätzen sich nach dem Motto: ‚Mir passiert schon nichts! Ich passe auf mich auf.‘ Neben Fußgängern sind Radfahrer die schwächsten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.
Es ist einfach erwiesen, dass der Helm einen unfassbar großen Effekt darauf hat, ob ich eine leichte oder schwere Kopfverletzung davontrage. Allen, die keinen Fahrradhelm aufsetzen, müsse klar sein: „Unfälle zerstören Leben. Nicht nur das eigene, auch das der Angehörigen und Liebsten. Menschen sterben daran oder sind für immer auf Pflege angewiesen.
Der Helm als Pflicht
Weil es mit der Freiwilligkeit nicht so richtig klappt, spricht sich der leidenschaftliche Neurologe für eine Helmpflicht aus. Die aktuelle Debatte um das Für und Wider erinnert ihn an die aus heutiger Sicht absurde Diskussion um die Gurtpflicht in PKW.
Heute stellt niemand mehr die Anschnallpflicht in Frage. Genau dieses Verhalten wünscht er sich für alle Zweiradfahrer: dass ihnen auf dem unbehelmten Kopf was fehlt, und dieses Gefühl so lange stört, bis er eben behelmt ist.
Erwachsene sollen mit gutem Beispiel vorangehen, suboptimal sei, wenn zwar das dreijährige Kind einen Helm trage, die Eltern aber nicht. Und: „Bitte setzt den Helm richtig auf: Fest muss er sitzen, gerade muss er sitzen, der Klemmverschluss unter dem Kinn straffgezogen sein. Was nutzt ein Helm, der beim Aufprall vom Kopf fliegt? Nichts!“
Statistiken und Studienergebnisse
Die Helmquote, das heißt der Anteil von Radfahrenden, die in Deutschland regelmäßig einen Helm tragen, lag 2021 bei knapp 32 Prozent, so die Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Über alle Altersklassen hinweg ist sie seit der Vorjahreserhebung um etwa 5 Prozent gestiegen und erreicht damit ihren bisherigen Höchststand.
Durch das Tragen von Fahrradhelmen werden zwischen 20 Prozent der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten und bis zu über 80 Prozent der Kopfverletzungen bei besonders schwer Verletzten vermieden.
Dass der Fahrradhelm wirksam schützt, zeigte 2014 eine umfangreiche Analyse realer Verkehrsunfälle von Radfahrenden der Unfallforschung der Versicherer (UDV).
Ergebnisse der UDV-Studie:
- Lediglich 16 Prozent der verunglückten Fahrradfahrenden in Münster trugen einen Fahrradhelm und 21 Prozent in München.
- Radfahrende mit Helm erlitten höchstens leichte Kopfverletzungen, schwere Kopfverletzungen waren nur bei Radfahrenden ohne Helm zu beobachten.
- Von den 117 getöteten Fahrradfahrenden der SUD wies fast jeder mindestens eine Kopfverletzung auf; in über der Hälfte war ein Schädelhirntrauma todesursächlich.
Im Jahr 2019 stellte die Altersgruppe der über 65-Jährigen mehr als die Hälfte der getöteten Radfahrenden, bei Elektrofahrrädern lag der Anteil sogar bei 72 Prozent.
Hier zeigte sich ebenfalls, dass bei älteren Radfahrenden die Verletzungsschwere anstieg, sie häufiger stationär behandelt wurden und alle aufgrund schwerer Kopfverletzung verstarben.
Risikokompensation und andere Argumente gegen Helme
Gegen den Fahrradhelm spricht auch die sogenannte Risikokompensationshypothese (Risk Homeostasis Theory). Sie meint, dass ein erhöhtes Sicherheitsgefühl durch das Tragen eines Helms verursacht wird, was dazu führt, dass Radfahrende ein riskanteres Verhalten zeigen.
Es gibt bisher keine empirischen Befunde dafür, dass das Tragen eines Fahrradhelms im Straßenverkehr zu riskanterem Verhalten führt. Was sich zeigt ist, dass Personen, die normalerweise einen Fahrradhelm tragen und dann plötzlich keinen, sich unsicherer fühlen.
Tipps zum Helmkauf und zum Tragen
Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.
Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.
Die Rolle der Infrastruktur
Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen.
Standpunkt des ADAC
Unter diesen Rahmenbedingungen bieten Helme den Radfahrenden den bestmöglichen Schutz. Vor allem aus versicherungstechnischen Gründen wird die Einführung einer Helmpflicht aber als nicht zielführend angesehen.
Fahrradhelme werden aus Hartschaumstoff (EPS: expandierter Polystyrol) gegossen, der stoßarbsorbierende Eigenschaften aufweist. Der Schaumstoff wird aus Gründen der Verbindungsfestigkeit direkt in eine Schale aus Kunststoff expandiert („In-Mold-Verfahren“).
Im Inneren von Qualitätsfahrradhelmen findet sich neben dem CE-Prüfzeichen und der Größenangabe (meist Kopfumfang in cm) auch das Herstellungsdatum des Helms (Monat bzw. Quartal, Jahr). Hintergrund ist die Alterung des Hartschaums: Mit der Zeit dünstet er aus, wird porös, die Schutzfunktion lässt nach.
Ein Austausch des Helms muss auch zwingend nach einem Unfall oder schwerer Stoßeinwirkung erfolgen - auch wenn die Vorschädigung äußerlich nicht sichtbar ist.
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