Fahrradreparatur als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar?

Die Frage, ob Fahrradreparaturen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar sind, ist nicht einfach zu beantworten. Die Finanzverwaltung vertritt die Meinung, dass solche Aufwendungen nicht als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sind. Allerdings haben die Finanzgerichte in verschiedenen Verfahren unterschiedlich entschieden, und in einigen Fällen sind noch Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht werden, in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Die Finanzämter halten sich bei der Zuordnung an die Anlage 1 des BMF-Schreibens. Beispiele hierfür sind Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden.

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Auch Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Grundsätzlich können bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen 20 Prozent der Leistungen abgesetzt werden. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen liegt der Höchstbetrag bei 4000 Euro, bei Handwerkerleistungen bei 1200 Euro. Es müssen Reparaturen oder Sanierungen sein, Neubauten werden grundsätzlich nicht steuerlich begünstigt.

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Der BFH hat entschieden, dass die Tarifermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen voraussetzt, dass diese im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt oder erbracht werden. In der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Leistungen würden zwar für den Haushalt, aber nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht. Die Arbeitskosten des Handwerkers seien daher ggf. im Wege der Schätzung in einen nicht begünstigten "Werkstattlohn" und in einen begünstigten "vor Ort Lohn" aufzuteilen.

Der BFH legt den Begriff "im Haushalt" räumlich-funktional aus, so dass auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG begünstigt sein kann. Es muss sich dabei allerdings auch hier um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

Beispiele aus der Rechtsprechung

  • Austausch einer Haustür: Das FG München hat entschieden, dass der Austausch einer renovierungsbedürftigen Haustür eine begünstigte Renovierungsmaßnahme darstellt.
  • Reparatur eines Hoftores: Entgegen der Verwaltungsauffassung hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass es für die Steuerermäßigung ausreichend ist, wenn der Leistungserfolg in der Wohnung des Steuerpflichtigen eintritt. Der BFH schloss sich jedoch der Verwaltungsauffassung an.
  • Herstellung eines Geländers/Zauns: Das FG München hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nicht für den Teil der Arbeiten zusteht, der außerhalb des Haushalts in der Werkstatt des Handwerkers erledigt worden ist.
  • Anfertigung und Montage einer Tür: Nach einem Urteil des FG Sachsen-Anhalt sind Handwerkerleistungen eines Schreiners vollständig als Handwerkerleistung "im Haushalt" des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.

Was bedeutet das für Fahrradreparaturen?

Wenn die Fahrradreparatur direkt vor Ort, also im Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt wird, könnte sie als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sein. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein mobiler Fahrradservice wie "radsam" nach Hause kommt. Wenn die Reparatur jedoch in einer Werkstatt erfolgt, ist die steuerliche Absetzbarkeit fraglich.

Praxistipps für Steuerzahler

  • Rechnung prüfen: Achten Sie darauf, dass Arbeits- und andere Kosten in der Rechnung Ihres Dienstleisters aufgeschlüsselt sind. Materialkosten sind nicht steuerlich begünstigt.
  • Zahlungsweise beachten: Der Rechnungsbetrag muss per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  • Leistung im Haushalt erbringen lassen: Versuchen Sie, dass die Handwerker ihre Arbeiten in der Wohnung der Steuerpflichtigen ausführen.
  • Lohnkosten aufteilen: Lassen Sie in der Rechnung die Lohnkosten in einen "Werkstattlohn" und den Lohn für in der Wohnung erbrachte Leistungen getrennt ausweisen.

Weitere steuerliche Vergünstigungen nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen überschneiden sich teils mit den Arbeiten von Handwerkern, die Sie mit Arbeiten in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus beauftragen, was ebenfalls steuerlich begünstigt sind. Prüfen Sie, welche Spielräume sich für Sie ergeben. Denn Sie haben Anspruch auf beide Vergünstigungen. Einen Posten mehrfach anzusetzen, ist allerdings nicht möglich.

Für Minijobber, die bis zu 538 Euro im Monat verdienen konnten und die für Sie als Haushaltshilfe tätig waren, können Sie sich bis zu 510 Euro Steuern im Jahr zurückholen. Die Vergünstigung für solche Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt dürfen Sie zusätzlich zu dem Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und zu den Arbeitskosten von Handwerkern geltend machen. So kommen Sie im besten Fall auf eine Steuerersparnis von insgesamt bis zu 5.710 Euro.

Steuerermäßigung für Pflegebedürftige

Auch darüber hinaus bestehen für Pflegebedürftige einige Ausnahmen von den grundsätzlichen Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie können beispielsweise den Besuch der Friseurin oder des Fußpflegers als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, obwohl diese Dienste normalerweise nicht von einem Angehörigen Ihres eigenen Haushalts geleistet werden.

Tabelle: Steuerliche Absetzbarkeit von Dienstleistungen

DienstleistungAbsetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung?Absetzbar als Handwerkerleistung?Bedingungen
Fahrradreparatur vor OrtJa, möglicherweiseJa, möglicherweiseReparatur muss im Haushalt erfolgen
Fahrradreparatur in der WerkstattNeinNein-
GartenpflegeJaNein-
RenovierungsarbeitenNeinJa-
Reparatur von HaushaltsgerätenNeinJaReparatur muss im Haushalt erfolgen

Wichtig: Ich bin kein Steuerexperte. Im Zweifel sollten Steuerzahler beim Finanzamt nachfragen.

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