Die Frage, ob ein Fahrradtacho an einem Motorrad legal ist, beschäftigt viele Motorradfahrer. Die Meinungen und Erfahrungen sind vielfältig, und die rechtliche Lage ist nicht immer eindeutig.
Rechtliche Grundlagen
§ 57 StVZO schreibt für Fahrzeuge mit einer bbH von mehr als 30 km/h, die nicht über einen Fahrtschreiber oder ein Kontrollgerät verfügen, ein Geschwindigkeitsmessgerät vor. Der Tacho muss den im Anhang der StVZO zu § 57 StVZO genannten Bestimmungen entsprechen. Die dort verwiesene EU-Richtlinie ist seit 2015 nicht mehr in Kraft. Die Verordnung (EU) Nr. 3/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 legt konkret die in UN-ECE-Regelung Nr. 39 enthaltenen Vorschriften, die im Wesentlichen der alten Richtlinie entsprechen, als verbindlich fest. Danach muss sich die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers im direkten Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden.
Toleranzen und Genauigkeit
Tachometer unterliegen gewissen Toleranzen, die auch gesetzlich gefordert sind. Der k-Wert und die toleranzkonforme Geschwindigkeit müssen passen. Wichtig ist, dass der Tacho nicht weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit.
ABE und Eintragungspflicht
Es sind teilweise Tachos mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) auf dem Markt. Ob eine ABE oder EG-BE (EG-Betriebserlaubnis) erforderlich ist, ist nicht immer klar. Einige Prüfer verlangen eine ABE, während andere dies nicht tun. Einige Motorradfahrer haben positive Erfahrungen mit selbst gebauten oder nicht legalisierten Tachos gemacht, die vom TÜV akzeptiert wurden.
Beleuchtung und Sichtbarkeit
Ein wichtiger Aspekt ist die Beleuchtung des Tachos. Er muss auch in der Nacht gut ablesbar sein. Manche Prüfer bestehen darauf, dass der Tacho beleuchtet ist.
Erfahrungen und Meinungen
Die Erfahrungen mit Fahrradtachos am Motorrad sind unterschiedlich. Einige Motorradfahrer haben problemlos einen Fahrradtacho montiert und vom TÜV abnehmen lassen, während andere auf Probleme gestoßen sind. Es gibt Berichte, dass Prüfer einen Fahrradtacho akzeptiert haben, solange er beleuchtet ist und die Geschwindigkeit korrekt anzeigt. Andere Prüfer bestehen auf einer ABE oder einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Kontrollleuchten
Soweit bekannt, sind Blinker-, Fernlicht- und Leerlaufleuchten Pflicht. Andere Kontrollleuchten sind dem Prüfer egal.
Empfehlungen
- Vor dem Anbau eines Fahrradtachos am Motorrad sollte man sich beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle informieren, welche Anforderungen an den Tacho gestellt werden.
- Es ist ratsam, einen Tacho mit ABE zu wählen, um Probleme bei der Hauptuntersuchung zu vermeiden.
- Der Tacho muss gut ablesbar und beleuchtet sein.
- Die Geschwindigkeit muss korrekt angezeigt werden und innerhalb der gesetzlichen Toleranzen liegen.
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