Der Motorradführerschein ermöglicht es Ihnen, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen. In Münster gibt es verschiedene Fahrschulen, die Ihnen helfen, Ihren Traum vom Motorradfahren zu verwirklichen. Eine davon ist die Fahrschule Imort Münster, die das komplette Fahrschulangebot für PKW und Motorrad bietet.
Bei Academy Fahrschulen steht Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg an erster Stelle. Das TOPJOB Siegel bestätigt das Engagement, Ihnen die beste Ausbildung und Unterstützung auf Ihrem Weg zum Führerschein zu bieten.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen
Durch die neue EU-Führerscheinrichtlinie ergeben sich einige leichtere Zugangsvoraussetzungen zu den Motorradführerscheinen.
- Klasse AM: Mindestalter 15 Jahre.
- Klasse A1: Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse A2: Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse A: Mindestalter 20 / 21 / 24 Jahre.
Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 KW bei Elektromotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit: bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren
- Vierrädrige Leicht-KfZ mit: bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren, Leermasse max. 350 kg
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: Keine. Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S.
Klasse A1
Voraussetzung: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Das hat sich geändert:
- Keine 80 km/h Begrenzung mehr für unter 18-Jährige
- Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 Aufstieg zur Klasse A2 nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
- Alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge (symm.) dürfen 20,4 PS (15 kW) haben. Keine Hubraumbegrenzung
- Leichtkrafträder mit 11kW bei Leermasse von mind. 110 kg
- Elektrofahrzeuge (Roller) als Prüfungsfahrzeuge zugelassen
- Anmeldung zur Doppelklasse mit BF 17 möglich
Allgemeine Infos zur Motorradklasse:
Mindestalter 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
- Krafträder mit: Hubraum über 125 cm³, Leistung max. 11kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg
- Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Klasse A2
Voraussetzung: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Das hat sich geändert:
- Aus A beschränkt wird A2
- Neue Leistungsobergrenze: 48 PS (35 kW statt 25 kW)
- Die Kräder dürfen leichter sein: 35 kW: >175 kg Leermasse | 25 kW: >125 kg Leermasse
- Keine Dreiräder mit symm. Radanordnung
- Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
Allgemeine Infos zur Motorradklasse:
Mindestalter 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge:
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: AM, A1. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Klasse A
Voraussetzung: keine
Mindestalter: 20 / 21 / 24 Jahre
Das hat sich geändert:
- Direkteinstieg mit 24 Jahren
- Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
- Vorteil der Stufenregel: Erwerb der Klasse A mit 20 Jahren
Allgemeine Infos zur Motorradklasse:
Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
- Krafträder mit: Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
- Dreirädrige KfZ mit Leistung über 15 kW
- Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: AM, A1, A2. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Vorteile der Stufenregelung
Ein echter Vorteil für alle Motorradfans und solche, die es immer schon werden wollten: Ab jetzt können Inhaber der Klasse A1 in Stufen, jeweils nur mit einer praktischen Prüfung, bis zur höchsten Klasse A aufsteigen.
Besonders profitieren diejenigen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben - die ehemalige Klasse 3 oder B. Die heute über 50-Jährigen sind automatisch Besitzer des Motorradführerscheins A1 und können sich jetzt leichter den Traum von einer Tour mit einem „richtigen Motorrad“ erfüllen.
Wer möchte, kann nach zwei Jahren den Führerschein Klasse A absolvieren - wieder nur mit einer praktischen Prüfung. Darüber hinaus gilt diese Regelung für alle, die den A1 länger als zwei Jahre haben.
Interessant sind die neuen Regeln auch für 16-Jährige Motorradeinsteiger oder für 17-Jährige, die sich für PKW- und Motorradführerschein anmelden. Sie können die A1-Prüfung nach vollständiger Fahrausbildung, d.h. mit Theorie & Praxis, ablegen. Mit einer praktischen Prüfung, jeweils nach 2 Jahren, erreichen sie den A2 und dann die A Klasse. So können sie mit 20 Jahren die größten Maschinen fahren, anstatt - wie beim Direkteinstieg - mit 24 Jahren.
Der Weg zum Motorradführerschein in Münster
Bei Academy passen die Kurse individuell auf Ihre Bedürfnisse an und nehmen Ihnen Arbeit drumherum ab, so dass Sie sich voll aufs Lernen konzentrieren und schnell Ihren Führerschein machen können.
Um das zu garantieren, stehen Sie bei ACADEMY immer im Mittelpunkt: Wir beraten Sie gerne jederzeit, wenn es zum Beispiel um die Antragstellung und die dafür notwendigen Dokumente geht. Unser erfahrenes Team stellt sich dabei flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Ausbildung und Ihren Führerschein konzentrieren können.
Die Kosten für Ihren Führerschein variieren grundsätzlich je nach Klasse und Anzahl Ihrer Fahrstunden. Bei ACADEMY bieten wir Ihnen transparente Preise sowie flexible Zahlungsmöglichkeiten an.
Sie benötigen für Ihren Führerschein zunächst einmal einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, einen Seh-Test sowie einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei ACADEMY helfen wir Ihnen dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen.
Wenn Sie sich für eine Führerscheinklasse entschieden haben und auf den Anmeldebutton klicken, kommen Sie zu unserem Führerscheinkonfigurator, der gemeinsam mit Ihnen herausfindet, welchen Führerschein Sie machen möchten und Ihnen bei der Anmeldung hilft.
Fahrschule Imort: Ihr Partner für besseres Fahren
Die Fahrschule Imort bietet einen optimal strukturierten und organisierten Schulungs-Ablauf. Und, nicht zuletzt: Fahrunterricht, der sicher ans Führerschein-Ziel bringt - und dabei jede Menge Spaß macht.
Damit jeder Fahrschüler die Chance hat ganz entspannt die Grundlagen des Autofahrens zu erlernen, gibt es einen modernen und interaktiven Fahr-Simulator.
Wenn Sie sich zu zweit anmelden, erhalten Sie jeweils 25,- Euro Rabatt.
Sie erhalten den Zugang zur abibaro Fahrschulapp gratis dazu. Damit haben Sie Ihren Ausbildungsstand immer im Blick.
Zusammenfassung der Führerscheinklassen
| Klasse | Mindestalter | Voraussetzungen | Fahrzeuge | Einschluss |
|---|---|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | Keine | Zweirädrige Kleinkrafträder (max. 45 km/h, max. 50 cm³, max. 4 kW) | Keine |
| A1 | 16 Jahre | Keine | Krafträder (max. 125 cm³, max. 11 kW, max. 0,1 kW/kg) | AM |
| A2 | 18 Jahre | Keine | Krafträder (max. 35 kW, max. 0,2 kW/kg) | AM, A1 |
| A | 20/21/24 Jahre | Keine | Krafträder (über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h) | AM, A1, A2 |
Weitere Angebote der Fahrschulen
- Schnupperkurs Motorradfahren: Der 3-stündige Schnupperkurs Motorradfahren ist der "Verführerschein", mit dem Ziel, Dich für das Motoradfahren zu begeistern auf abgesperrten Gelände.
- B196 Fahrerschulung: B196 Fahrerschulung erfolgreich abgeschlossen.
- Weiterbildungen für Berufskraftfahrer: Egal, ob Sie LKW- oder Busfahrer werden möchten, bereiten die Fahrschulen Sie optimal auf Ihre Karriere vor.
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