Motorradfahrer sind derzeit alarmiert, denn es drohen seitens der Bundesregierung Einschränkungen und sogar ein Motorradfahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Grund für ein Motorradfahrverbot ist der von Motorrädern vielfach verursachte Lärm, wenn Motorräder hochtourig oder mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren oder gar getunt werden.
Motorradfahrer wehren sich gegen den Vorwurf, weil der besagte Lärm vorwiegend von Einzelpersonen verursacht werde, die sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige gesetzliche Vorgaben halten. Der von Motorradfahrern verursachte Lärm darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lärm als Problem längst bekannt ist. Jeder empfindet Lärm anders. Die Zunahme von 10 dB wird bereits als Verdopplung des Lärms empfunden. Dies bedeutet, dass ein Lärmpegel von 35 dB doppelt so laut empfunden wird wie 25 dB.
So verursacht eine Motorsäge 120 dB, laute Discomusik 110 dB und liegt damit an der Schmerzschwelle. Die kritische Grenze für Gehörschäden beträgt bei einem Presslufthammer 100 dB, bei LKWs 90 dB. Starker Autoverkehr verursacht 80 dB, ein einzelner Pkw bei 50 km/h ist für ca. 60 dB verantwortlich.
Die aktuelle Situation und geplante Maßnahmen
Der Bundesrat hat am 15.5.2020 Maßnahmen gegen Lärm durch Motorräder beschlossen. Der Beschluss ist der Bundesregierung vorgelegt worden, die entscheiden muss, ob, wie und wann sie die Anregung des Bundesrats in Gesetzesform umsetzen will. Irgendwelche Fristen, in der eine Entscheidung getroffen werden muss, gibt es allerdings nicht. Insoweit ist derzeit alles im Fluss.
Der Bundesrat schlägt vor, dass Motorräder künftig einen Lärmpegel bis maximal 80 dB verursachen dürfen. Die Grenze soll nur für neue Fahrzeuge gelten. 80 dB entsprechen der Lautstärke eines vorbeifahrenden LKWs oder eines Benzinrasenmähers. Bei „gravierenden Lärmüberschreitungen“ soll die Polizei die Möglichkeit haben, das Motorrad sofort sicherzustellen. Auch soll das Sounddesign verboten werden, bei dem der Fahrer die Geräuschkulisse selber einstellen kann.
Die Politik strebt an, dass Motorräder baulich leiser werden müssen und leiser gefahren werden. Rücksichtsloses Fahren müsse klare Konsequenzen nach sich ziehen. Umweltpsychologen und Lärmwirkungsforscher sehen die Bundesratsinitiative als einen Schritt in die richtige Richtung. Motorräder seien ein großes Problem, vor allem im ländlichen Raum.
Auswirkungen und Perspektiven
Immerhin ist weitgehend anerkannt, dass Lärm die Menschen krank macht. Erholungssuchende Touristen in Urlaubsregionen fühlen sich durch den Lärm beeinträchtigt. Da auch Motorradfahrer gerne touristische Ziele ins Visier nehmen, reduziere der Lärm die Attraktivität einer Urlaubsregion. Gleichermaßen fühlen sich Anwohner belästigt. Der von Motorradfahrern verursachte Lärm falle insbesondere am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen ins Gewicht.
Auffällig ist auch, dass einige Motorradfahrer gerne Vollgas geben, wenn die rote Ampel auf Grün springt und den auf Touren gebrachten Motor mit scheinbarer Gewalt abbremsen, weil die nächste Ampel wieder auf Rot steht. Es soll in Deutschland vier Millionen Motorradfahrer geben.
Die Diskussion zeigt, wie auch bei dieser Thematik gegensätzliche Interessen aufeinanderprallen. Man könnte die Situation mit dem Rauchverbot für Raucher vergleichen. Gesundheitsschutz der Nichtraucher über das Interesse der Raucher gestellt wurde. Auch wenn man Motorradfahrer nicht mit Rauchern vergleichen kann, dürfte nicht zu leugnen sein, dass Lärm ein Problem darstellt, für das es Lösungen geben muss.
Motorradfahrer verstärkt in die Verantwortung einzubeziehen, mit dem Ziel, den von Motorrädern zweifelsfrei verursachten Lärm zumindest auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Die Flugzeugindustrie geht bereits mit gutem Beispiel voran. Triebwerken verursachte Lärm hat sich in den letzten Jahren immer weiter verringert.
Die Positionen der Beteiligten
Motorradfahrer sind alarmiert und sehen sich diskriminiert. Das Thema Lärm werde einseitig auf die Motorräder fokussiert. Damit würden Millionen von Motorradfahrern diskriminiert. Zudem handele es sich nur um eine kleine Gruppe, die für den als Belästigung empfundenen Lärm von Motorrädern verantwortlich sei.
Auch der ADAC hält die Forderung nach Motorradfahrverboten an Sonn- und Feiertagen für eine nicht angemessene Kollektivstrafe. Die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer verhalte sich ordnungsgemäß. Nur wegen einzelner Ausfälle gleich Kollektivstrafen zu verhängen, sei nicht angemessen.
Es sollten an den Straßen Lärmdisplays angebracht werden, die den Motorradfahrern anzeigen, welchen Lärmpegel sie gerade verursachen. Nicht zuletzt könne ein Appell an alle Motorradfahrer dazu beitragen, eine besonnene Fahrweise einzuhalten und die Höchstgeschwindigkeiten zu respektieren.
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CDU) äußert Gegenwind: "Ich will keine weiteren Verbote und Verschärfungen für Motorradfahrer". ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Nach unseren Kenntnissen ist die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer ordnungsgemäß unterwegs. Aufgrund einiger weniger 'schwarzer Schafe' Kollektivstrafen zu verhängen, wie sie etwa eine Streckensperrung darstellt, ist nicht angemessen." Zudem führe die Sperrung einer beliebten Motorradstrecke zwangsläufig dazu, dass auf andere Strecken ausgewichen werde.
Der Anti-Motorrad-Maßnahmenkatalog
- Fahrverbote nach “Tiroler Modell” von April bzw. setzt die DUH die Grenze im Weserbergland allerdings mal eben auf 90(!) dB(A) herunter.
- Tempolimits auf 50 bzw.
- Streckensperrung am jeweils 1.
- Streckensperrung am jeweils 3.
- Streckensperrung am jeweils 2.
- Streckensperrung am jeweils 2.
Beispiele aus anderen Ländern
Was in Deutschland noch diskutiert wird, ist in Österreich bereits Wirklichkeit. Seit dem 10 Juni 2020 dürfen in Tirol auf bestimmten Strecken keine Motorräder mehr unterwegs sein. Betroffen sind Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB. Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich, aber auch in Deutschland oder anderenorts zugelassenen Motorräder.
Insbesondere dürfen beliebte Bergstrecken in Reutte westlich von Garmisch-Partenkirchen seit dem 10. Juni 2020 nicht mehr befahren werden. Das Fahrverbot gilt bis zum 31. Oktober 2020. Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit einem Bußgeld in Höhe von 220 EUR geahndet.
Seit 2020 gibt es in Tirol Fahrverbote für Motorräder mit Standgeräuschen über 95 dB. Leider haben diese fragwürdigen Maßnahmen anscheinend Fans in Deutschland, denn Lokalpolitiker des niedersächsischen Kreises Holzminden und der Berliner Verein Deutsche Umwelthilfe sind drauf und dran an der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen noch viel strengere Fahrverbote einzuführen.
Auch einige EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Österreich haben vor einiger Zeit ein Fahrverbot für Motorräder ausgesprochen. Dieses beschränkt sich dabei entweder auf einen bestimmten Zeitraum wie Sonn- und Feiertage oder gilt in einigen Stadt- oder Landgebieten für bestimmte Motorrad-Typen, um beispielsweise der Lärmbelästigung in den betroffenen Gebieten entgegenzuwirken.
Rechtliche Aspekte und Konsequenzen
Wer ein Motorrad-Fahrverbot missachtet und auf eine Straße einfährt, auf der das Verbot zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 255 signalisiert wird, muss mit einem ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Mißachten Sie ein geltendes Motorrad-Fahrverbot, kann eine Strafe folgen.
Ein Motorradfahrverbot ist grundsätzlich rechtens, da die Sperrung einer Straße zulässig ist, wenn vorhergehende Eingriffe und Maßnahmen (bspw. Beratung von Behörden und einfordern baulicher Maßnahmen (z.B.
Der BVDM und sein Engagement
Gut, dass der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) recht umtriebig ist. Der BVDM unterstützt und finanziert die Klage von Motorradfahrern gegen die Streckensperrung für Motorräder auf der sogenannten „Sudelfeldstrecke“ in Bayern.
Leider ist es dem BVDM als eingetragener Verein nicht möglich gegen eine Sperrung zu klagen. So sind wir immer auf Mitglieder angewiesen, die ihren Namen dafür hergeben. Bevor eine Klage eingereicht wird entscheidet aber erstmal der Vorstand, ob dies überhaupt geschehen soll - allein schon aus finanzieller Sicht.
Die Situation im Weserbergland und die Villa Löwenherz
Am 26. Juni 2023 wurde vom Kreistag Holzminden beschlossen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit dem "Pilotprojekt Motorradlärm" zu beauftragen. Im Zuge dieses Projekts sollen von April bis Oktober an den Wochenenden einige Strecken im Weserbergland für Motorradfahrer mit eingetragenen Standgeräuschen von über 90 dB(A) gesperrt werden. Es geht um Abschnitte der L580, L589a, L497, L550, B241 und L428.
Mit der im Vergleich zu den Tiroler Fahrverboten noch niedrigeren Grenze von 90 dB wären laut unserer Datenbank 60 % aller neuen Motorradmodelle betroffen und auch viele Bikes mit älteren Baujahren liegen über diesem Schwellenwert. Ein Großteil der Motorradfahrer dürfte also nicht mehr auf den betroffenen Strecken unterwegs sein, darunter auch die L550 und B241.
Und das ist besonders schlecht für die am Schnittpunkt der beiden Straßen in Lauenförde gelegene Villa Löwenherz, das älteste Motorrad-Hotel Deutschlands. All das könnte aber bald Geschichte sein, wenn der Hauptanteil der potenziellen Gäste die Villa Löwenherz gar nicht mehr erreichen kann.
Alternativen und Lösungsansätze
Mobilität und besserer Lärmschutz - beides ist möglich. Für den ADAC ist es ein bedeutendes Thema, denn viele Menschen fühlen sich von Verkehrslärm belästigt. Knapp ein Fünftel der Mitglieder empfindet die Geräusche von Motorrädern als belastend.
Der ADAC schlägt folgende Maßnahmen vor:
- Nutzung sogenannter Lärmdisplays, die an besonders belasteten Strecken ein Bewusstsein bei den Bikern schaffen können, ohne die Mobilität zu beschränken.
- Appell an die Motorradfahrer zu einer besonnenen Fahrweise unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
- Konsequenzen bei unzulässigen Veränderungen am Motorrad.
In der Diskussion sollten die bereits ohnehin bestehenden Lärmschutzbestimmungen (TA Lärm) einbezogen werden. Die TA Lärm schreibt Grenzwerte vor, an denen sich Geräuschemissionen orientieren müssen.
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