Motorradfahrer sind derzeit alarmiert, da seitens der Bundesregierung Einschränkungen und sogar ein Motorradfahrverbot an Sonn- und Feiertagen drohen. Grund für ein Motorradfahrverbot ist der von Motorrädern vielfach verursachte Lärm, wenn Motorräder hochtourig oder mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren oder gar getunt werden.
In der Prämisse sollte zumindest vorab klar sein, dass Lärm das Wohn- und Lebensgefühl beeinträchtigt und Motorradfahren Spaß macht. Ziel jeglicher Diskussion muss sein, zwischen diesen beiden Positionen eine angemessene und vernünftige Lösung zu suchen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Die aktuelle Situation und die Positionen
Motorradfahrer wehren sich gegen den Vorwurf, weil der besagte Lärm vorwiegend von Einzelpersonen verursacht werde, die sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige gesetzliche Vorgaben halten. Auch der ADAC hält die Forderung nach Motorradfahrverboten an Sonn- und Feiertagen für eine nicht angemessene Kollektivstrafe. Die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer verhalte sich ordnungsgemäß. Nur wegen einzelner Ausfälle gleich Kollektivstrafen zu verhängen, sei nicht angemessen.
Immerhin ist weitgehend anerkannt, dass Lärm die Menschen krank macht. Erholungssuchende Touristen in Urlaubsregionen fühlen sich durch den Lärm beeinträchtigt, gleichermaßen fühlen sich Anwohner belästigt. Da auch Motorradfahrer gerne touristische Ziele ins Visier nehmen, reduziere der Lärm die Attraktivität einer Urlaubsregion. Der von Motorradfahrern verursachte Lärm falle insbesondere am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen ins Gewicht.
Der Lärm von Motorrädern fällt dort auf, wo viele Motorradfahrer gleichzeitig in Erscheinung treten, so dass sich der vielleicht durchaus erträgliche Lärm eines einzelnen Motorrads durch das Zusammentreffen vieler Fahrzeuge potenziert und die zumutbaren Schallgrenzen schnell übersteigt. Auffällig ist auch, dass einige Motorradfahrer gerne Vollgas geben, wenn die rote Ampel auf Grün springt und den auf Touren gebrachten Motor mit scheinbarer Gewalt abbremsen, weil die nächste Ampel wieder auf Rot steht.
Wie die Politik reagiert
Der Bundesrat hat am 15.5.2020 Maßnahmen gegen Lärm durch Motorräder beschlossen. Der Beschluss ist der Bundesregierung vorgelegt worden, die entscheiden muss, ob, wie und wann sie die Anregung des Bundesrats in Gesetzesform umsetzen will. Irgendwelche Fristen, in der eine Entscheidung getroffen werden muss, gibt es allerdings nicht. Insoweit ist derzeit alles im Fluss.
Der Bundesrat schlägt vor, dass Motorräder künftig einen Lärmpegel bis maximal 80 dB verursachen dürfen. Die Grenze soll nur für neue Fahrzeuge gelten. 80 dB entsprechen der Lautstärke eines vorbeifahrenden LKWs oder eines Benzinrasenmähers. Bei „gravierenden Lärmüberschreitungen“ soll die Polizei die Möglichkeit haben, das Motorrad sofort sicherzustellen. Auch soll das Sounddesign verboten werden, bei dem der Fahrer die Geräuschkulisse selber einstellen kann.
Die Politik strebt an, dass Motorräder baulich leiser werden müssen und leiser gefahren werden. Rücksichtsloses Fahren müsse klare Konsequenzen nach sich ziehen. Umweltpsychologen und Lärmwirkungsforscher sehen die Bundesratsinitiative als einen Schritt in die richtige Richtung.
Bestehende Lärmschutzbestimmungen
In der Diskussion sollten die bereits ohnehin bestehenden Lärmschutzbestimmungen (TA Lärm) einbezogen werden. Die TA Lärm schreibt Grenzwerte vor, an denen sich Geräuschemissionen orientieren müssen. So dürfen beispielsweise Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen allgemein nur bis zu 55 dB erreichen. Nur im Karneval darf es auch lauter sein. Insoweit sollte also klar sein, dass Motorradfahrer in die Diskussion um Lärm einbezogen werden.
Was andere Länder machen
Was in Deutschland noch diskutiert wird, ist in Österreich bereits Wirklichkeit. Seit dem 10 Juni 2020 dürfen in Tirol auf bestimmten Strecken keine Motorräder mehr unterwegs sein. Betroffen sind Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB. Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich, aber auch in Deutschland oder anderenorts zugelassenen Motorräder. Insbesondere dürfen beliebte Bergstrecken in Reutte westlich von Garmisch-Partenkirchen seit dem 10. Juni 2020 nicht mehr befahren werden. Das Fahrverbot gilt bis zum 31. Oktober 2020. Betroffen sind auch Anwohner. Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit einem Bußgeld in Höhe von 220 EUR geahndet.
Ein generelles Wochenendfahrverbot wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht gewünscht. So ist die Ausflugsregion Reutte im Bundesland Tirol auf bestimmten Strecken für Motorradfahrer gesperrt.
Die Lärmwahrnehmung
Jeder empfindet Lärm anders. Die Zunahme von 10 dB wird bereits als Verdopplung des Lärms empfunden. Dies bedeutet, dass ein Lärmpegel von 35 dB doppelt so laut empfunden wird wie 25 dB. So verursacht eine Motorsäge 120 dB, laute Discomusik 110 dB und liegt damit an der Schmerzschwelle. Die kritische Grenze für Gehörschäden beträgt bei einem Presslufthammer 100 dB, bei LKWs 90 dB. Starker Autoverkehr verursacht 80 dB, ein einzelner Pkw bei 50 km/h ist für ca. 60 dB verantwortlich.
Der von Motorradfahrern verursachte Lärm darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lärm als Problem längst bekannt ist. Es sollte also klar sein, dass Motorradfahrer in die Diskussion um Lärm einbezogen werden. Motorradfahren vorwiegend als Freizeitbeschäftigung verstehen.
Die Reaktion des Bundesverkehrsministers
Der Bundesverkehrsminister hält nichts von den angedachten Fahrverboten und Diskussionen zu Nummernschildern für Motorradfahrer am Helm. Er ist zwar selbst kein Motorradfahrer, ist sich wohl aber durchaus bewusst, das jetzt weit über 4.5 Millionen Motorradfahrer ganz genau auf ihn schauen werden. Jedenfalls stellt sich das Bundesverkehrsministerium dagegen, die jeweiligen Länder sind heute schon in der Lage, weitreichende Regelungen einzuführen.
Sein Statement in der „Passauer Neue Presse“: „Das ist ein Beschluss des Bundesrates. Ich habe eine andere fachliche Sichtweise. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können die konkrete Lage vor Ort am besten einschätzen und aus Lärmschutzgründen im Einzelfall entsprechende Maßnahmen anordnen. Sie haben zum Beispiel bereits jetzt die Möglichkeit, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zu beschränken oder den Verkehr umzuleiten (§ 45 StVO). Diese Vor-Ort-Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Für das Tunen von Motorrädern gelten bereits wirksame Bußgelder: Hat ein Fahrzeug eine nicht genehmigte oder unzulässig veränderte, laute Schalldämpferanlage, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese Ordnungswidrigkeit ist mit 180 Euro (Fahrer) bzw.“
Was können Motorradfahrer tun?
Es sollten an den Straßen Lärmdisplays angebracht werden, die den Motorradfahrern anzeigen, welchen Lärmpegel sie gerade verursachen. Nicht zuletzt könne ein Appell an alle Motorradfahrer dazu beitragen, eine besonnene Fahrweise einzuhalten und die Höchstgeschwindigkeiten zu respektieren. Motorradfahrer verstärkt in die Verantwortung einzubeziehen, mit dem Ziel, den von Motorrädern zweifelsfrei verursachten Lärm zumindest auf ein erträgliches Maß zurückzuführen.
Die Diskussion zeigt, wie auch bei dieser Thematik gegensätzliche Interessen aufeinanderprallen. Man könnte die Situation mit dem Rauchverbot für Raucher vergleichen. Gesundheitsschutz der Nichtraucher über das Interesse der Raucher gestellt wurde. Auch wenn man Motorradfahrer nicht mit Rauchern vergleichen kann, dürfte nicht zu leugnen sein, dass Lärm ein Problem darstellt, für das es Lösungen geben muss. Ob ein Fahrverbot dafür die richtige Lösung ist, sei dahingestellt.
Die Rolle der Motorradhersteller
Nachdem 2019 die Autoindustrie mit den Diesel- und Benzinmotoren durchs Land getrieben worden ist, sind jetzt die Motorradhersteller dran. Seit Jahren investieren sie bereits in neue Technologien und Motorengenerationen, um den immer neuen technischen Anforderungen der EU-Normen zu entsprechen. Die Flugzeugindustrie geht bereits mit gutem Beispiel voran. Der von Triebwerken verursachte Lärm hat sich in den letzten Jahren immer weiter verringert.
Fazit
Die Diskussion zum Motorradfahrverbot steht hierzulande völlig am Anfang. Fahrverbote in Österreich sind nicht unbedingt vergleichbar, da die Region Tirol durch ihre touristische Attraktivität insoweit besonders belastet scheint. Es geht im Grunde nicht nur um die angestrebten Wochenendfahrverbote für Motorradfahrer. Gefühlt ist es eine kranke Diskussion, aber sie ist real existent!
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