Die Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief oder Kraftfahrzeugbrief genannt, ist ein wichtiges Dokument für Fahrzeughalter. Dieses Dokument sollten Sie sicher verwahren, damit Sie den Fahrzeugbrief bei Bedarf vorzeigen können. Aber was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren geht?
Was ist der Fahrzeugbrief und warum ist er wichtig?
Der Kfz-Brief, auch Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, dient als Nachweis des Eigentums am Fahrzeug. Ohne Fahrzeugbrief lässt sich kein Anspruch auf das Fahrzeug nachweisen. Nötig ist das zum Beispiel, wenn Sie umziehen oder das Fahrzeug den Halter wechseln soll. Eine Anmeldung eines Neufahrzeuges ist nur bei Vorhandensein eines originalen Kfz-Briefs zulässig. Bei einem Halterwechsel (Ummeldung) oder Verschrottung des Fahrzeugs sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung notwendg. Der Fahrzeugschein hingegen ist im Alltag wichtiger, da er die Zulassung des Fahrzeugs bescheinigt. Der Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, muss immer mitgeführt werden, der Fahrzeugbrief hingegen bleibt sicher zu Hause.
Wichtig: Anders als die Zulassungsbescheinigung I (ehem. Fahrzeugschein), sollten Sie die ZB II nicht im Fahrzeug aufbewahren. Sie sollten das Dokument vielmehr an einem sicheren Ort aufbewahren (Tresor, Bankschließfach o.ä.).
Was tun bei Verlust des Fahrzeugbriefs?
Ist Ihnen der Fahrzeugbrief abhandengekommen, müssen Sie dies bei der Zulassungsstelle melden, bei der Sie das Fahrzeug angemeldet haben. Zudem besteht das Risiko, dass eine unbefugte Person den Kfz-Brief findet und missbräuchlich verwendet. Deshalb verpflichtet das Gesetz den Fahrzeughalter, den Verlust zu melden und einen Ersatzschein zu beantragen. Hinweis: Auch wer glaubt, der Fahrzeugbrief sei lediglich verlegt, sollte den Verlust frühzeitig melden.
Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Verlust melden: Wenn der Kfz-Brief verloren gegangen ist, müssen Sie die zuständige Zulassungsstelle informieren. Verantwortlich ist die Behörde, bei der das Fahrzeug ursprünglich die Zulassung erhalten hat.
- Eidesstattliche Versicherung abgeben: Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefs ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung notwendig. Die eidesstattliche Versicherung kann eine Zulassungsstelle oder ein Notar unterschreiben. Einfacher ist es, die eidesstattliche Versicherung direkt bei der Zulassungsstelle zu beantragen. So sparen Sie den Weg und die zusätzlichen Kosten für den Notar.
- Polizei informieren (bei Diebstahl): Haben Sie den Verdacht, dass die Papiere gestohlen wurden, sollten Sie die Polizei informieren.
Ablauf der Neubeantragung
Der Ablauf für die Neubeantragung des Kfz-Briefs ist immer ähnlich. Zunächst meldet die Zulassungsstelle den Verlust des Kfz-Briefs an das Kraftfahrtbundesamt. Darüber hinaus erklärt sie den verloren gegangenen Brief für ungültig. Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht die Nummer des verloren gegangenen Dokuments im elektronischen Verkehrsdatenblatt. Dabei handelt es sich um eine offizielle Internetplattform des Kraftfahrtbundesamts. Diese können alle Personen kostenlos online abrufen.
Anschließend beginnt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer ein Fund des Kfz-Briefs gemeldet werden kann. Zudem haben Banken, Händler und Leasinggesellschaften die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist Einspruch gegen die Ausstellung eines neuen Kfz-Briefs einzulegen. Kommt es zu keinen Einwänden und taucht der Fahrzeugbrief nicht auf, stellt die Behörde einen neuen Kfz-Brief aus. Wenn die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief austellt, muss diese auch den Fahrzeugschein ersetzen.
Hinweis: In manchen Bundesländern kann die Verlustanzeige inzwischen auch digital vorbereitet oder online über ein Formular vorab eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bevor sich ein neuer Fahrzeugbrief beantragen lässt, müssen Sie den Verlust des alten Kfz-Briefs bei der Zulassungsstelle melden. Firmen müssen des Weiteren eventuell Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorlegen. Vereine benötigen einen Auszug aus dem Vereinsregister.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Eidesstattliche Erklärung (kann bei der Zulassungsstelle abgegeben werden)
- Diebstahlanzeige von einer Polizeistelle, falls der Fahrzeugbrief gestohlen wurde
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, wenn noch vorhanden)
- Prüfberichte der letzten Hauptuntersuchung
- Eventuell Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
Dauer und Kosten der Neuausstellung
Drei bis sechs Wochen kann es dauern, bis die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist. Die Zulassungsstelle meldet den Verlust beziehungsweise Diebstahl an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Amt wiederum veröffentlicht den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundesverkehrsblatt. Wenn sich innerhalb dieser Frist niemand meldet, kann danach eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Die neue Zulassungsbescheinigung kostet ungefähr 70 Euro. Die Kosten unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde.
Zu den Gebühren für die Ersatzausstellung des Fahrzeugbriefs kommen weitere Kosten: gegebenenfalls für die eidesstattliche Erklärung und in jedem Fall für den neuen Fahrzeugschein. Also wird zur Zulassungsbescheinigung Teil II auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Fahrzeugbrief bei Leasing und Finanzierung
Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass der Fahrzeugbrief tatsächlich verloren gegangen ist und nicht bei einer Bank liegt. Denn bei einem Leasing-Fahrzeug wird der Kfz-Brief in der Regel nicht an den Fahrzeughalter ausgegeben, sondern verbleibt beim Leasingunternehmen. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld, wo der Fahrzeugbrief hinterlegt ist.
Verkauf des Fahrzeugs ohne Fahrzeugbrief
Ohne einen Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II kann ein Fahrzeug nicht verkauft werden. Dieses Dokument wird für den Anspruch es Besitzes eines Fahrzeuges benötigt. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Käufer darauf achten, dass der Kfz-Brief vorhanden ist. Fehlt der Fahrzeugbrief, kann das Probleme verursachen. Ohne Kfz-Brief ist kein rechtmäßiger Eigentumsübergang möglich. Käufer sollten vor dem Kauf prüfen, ob der Verkäufer alle notwendigen Dokumente für den Autokauf hat. Ist der Kfz-Brief verloren, muss der Verkäufer die Neuausstellung beantragen, bevor der Verkauf abgewickelt wird.
Hinweis: Das Gesetz gestattet das Fahrzeug während der Wartezeit auf den neuen Fahrzeugbrief weiterhin zu fahren. Den Fahrzeugschein müssen Sie auf Nachfrage der Polizei vorzeigen.
Zusammenfassung der Schritte
- Verlust des Fahrzeugbriefs bei der zuständigen Zulassungsstelle melden.
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.
- Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Aufbietungsverfahren beim Kraftfahrtbundesamt abwarten.
- Neuen Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle beantragen.
Tabelle: Kostenübersicht
| Leistung | Kosten (ungefähre Angaben) |
|---|---|
| Neuer Fahrzeugbrief | 60 - 80 Euro |
| Neuer Fahrzeugschein | 10 Euro |
| Eidesstattliche Versicherung (optional) | Variabel (je nach Notar oder Zulassungsstelle) |
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