Nicht nur jedes zulassungspflichtige Fahrzeug in Deutschland benötigt einen gültigen Fahrzeugschein, es gibt auch einige weitere Fahrzeuge, die das Dokument brauchen. Der Fahrzeugschein ist neben dem Fahrzeugbrief das wichtigste Dokument für dich als Fahrer. Deshalb ist es wichtig, dass du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 richtig lesen kannst.
Grundlegendes zum Fahrzeugschein
Neben dem Führerschein ist der Fahrzeugschein das wichtigste Dokument im Straßenverkehr. Wichtig ist er vor allem für Fahrer und Fahrzeughalter.
Was ist der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist die amtliche Erlaubnis, dass du mit deinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Nach § 13, Abs. 6 FZV musst du den Fahrzeugschein beim Fahren immer dabeihaben.
Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge benötigen einen Fahrzeugschein und erhalten ihn, sobald ein gültiges Kennzeichen vergeben wird. Das betrifft größere Fahrzeuge wie Lkw oder Pkw, aber auch Krafträder, Anhänger oder Traktoren.
Ein Tipp: Auch wenn du dir das Auto eines Freundes oder Familienmitglieds leihst, musst du den jeweiligen Fahrzeugschein mit dir führen.
Kannst du den Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, musst du ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bezahlen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus, wenn:
- du dein zulassungspflichtiges Fahrzeug anmeldest oder ummeldest (evB-Nummer als Kfz-Versicherungsnachweis nicht vergessen mitzunehmen!)
- du ein amtliches Kennzeichen für ein zulassungsfreies, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug erhältst (zum Beispiel Leichtkrafträder, Arbeitsmaschinen oder Stapler).
- du deinen Fahrzeugschein verloren hast oder dein Fahrzeugschein gestohlen wurde.
Alle im Fahrzeugschein enthaltenen Angaben werden im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. So müssen bei einem Verlust sämtliche Angaben nicht nochmal aufgenommen werden. Außerdem können Polizeibeamte die Daten bei einer Verkehrskontrolle schnell überprüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
Grundsätzlich gilt: Nur gemeinsam bilden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) eine vollständige Zulassungsbescheinigung.
Den Fahrzeugschein erhältst du von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Er ist wie ein handlicher Steckbrief oder Ausweis für das Auto. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält alle wichtigen Informationen, die das Fahrzeug betreffen, zum Beispiel Angaben zu Tankvolumen oder maximaler Achslast. Außerdem steht im Fahrzeugschein, wer aktuell für die Instandhaltung (Pflege und Wartung) des Fahrzeugs verantwortlich ist. Diese Person ist der sogenannte Fahrzeughalter.
Der Fahrzeugbrief gibt an, wer der Eigentümer des Wagens ist. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind alle Fahrzeughalter, die das Fahrzeug bisher hatte und hat, vermerkt. Ausschlaggebend ist in dem Fall aber nicht der Fahrzeughalter, sondern der aktuelle Eigentümer. Deshalb erhältst du beim Kauf eines Autos den Fahrzeugbrief vom Händler.
Ein Beispiel: Wenn du einen Leasingwagen fährst, bist du als Vertragspartner der Fahrzeughalter und musst dich darum kümmern, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist. Deshalb bekommst du auch den Fahrzeugschein, der detaillierte technische Angaben für dein Auto enthält. Das Leasingunternehmen ist aber offiziell der Eigentümer des Fahrzeugs. Aus dem Grund bleibt der Fahrzeugbrief dort.
Fahrzeugschein lesen & nutzen
Auf den ersten Blick verraten die Kürzel im Fahrzeugschein wenig. Ein genauerer Blick lohnt sich aber, weil du dort wichtige Informationen zu deinem Fahrzeug erhältst.
Wie lese ich den Fahrzeugschein?
Seit Oktober 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Der Aufbau des Dokuments ist für sämtliche Kraftfahrzeuge der EU gleich. Im Fahrzeugschein werden deshalb einheitliche europäische, aber auch nationale Zahlenschlüssel verwendet. Sie geben vor allem Auskunft über technische Daten, aber auch den Hersteller oder Veränderungen, die am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Das solltest du wissen: Alte Fahrzeugscheine sind auch heute noch gültig, werden aber bei Verlust oder beim Ummelden durch neue ersetzt. Anders als beim alten Fahrzeugschein enthalten die neuen Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 zusätzliche Sicherheitsmerkmale, um Fälschungen zu vermeiden.
In folgenden Tabellen findest du nochmal alle relevanten Kürzel aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ihre Bedeutung aufgelistet:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| B | Datum der Erstzulassung |
| D.1 | Marke |
| D.2 | Typ, Variante, Version |
| D.3 | Handelsbezeichnung(en) |
| E | Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) |
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse in kg |
| F.2 | Im Mitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg |
| G | Masse des Fahrzeugs in Betrieb (Leermasse, in kg) |
| J | Fahrzeugklasse |
| K | Nummer der EG-Typgenehmigung oder der Allgemeinen Betriebserlaubnis |
| L | Zahl der Achsen |
| O.1 | Technisch zulässige Anhängelast (gebremst, in kg) |
| O.2 | Technisch zulässige Anhängelast (ungebremst, in kg) |
| P.1 | Hubraum in cm3 |
| P.2 | Nennleistung in kW |
| P.3 | Kraftstoffart od. Energiequelle |
| P.4 | Nenndrehzahl bei min-1 |
| R | Farbe des Fahrzeugs |
| S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrer |
| S.2 | Stehplätze |
| T | Höchstgeschwindigkeit in km/h |
| U.1 | Standgeräusch in dB |
| U.2 | Drehzahl in min-1 zu U.1 |
| U.3 | Fahrgeräusch in dB |
| V.7 | CO2 (in g/km) |
| V.9 | Schadstoffklasse für die EG-Typgenehmigung |
| 2 | Hersteller/Kurzbezeichnung |
| 2.1 | Hersteller-Nummer (Code zu 2) |
| 2.2 | Fahrzeugtyp (Code zu D.2) |
| 3 | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifikationsnummer |
| 4 | Art des Aufbaus |
| 5 | Bezeichnung der Fahrzeugklasse u. des Aufbaus |
| 6 | Datum zu K |
| 7.1 | Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 1) |
| 7.2 | Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 2) |
| 7.3 | Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 3) |
| 8.1 | Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 1 |
| 8.2 | Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 2 |
| 8.3 | Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 3 |
| 9 | Zahl der Antriebsachsen |
| 10 | Kraftstoffart (Code zu P.3) |
| 11 | Farbnummer (Code zu R) |
| 12 | Rauminhalt des Tankes bei Tankfahrzeugen in m3 |
| 13 | Stützlast in kg |
| 14 | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse |
| 14.1 | Emissionsklasse (Code zu V.9) |
| 15.1 | Bereifung Achse 1 |
| 15.2 | Bereifung Achse 2 |
| 15.3 | Bereifung Achse 3 |
| 16 | Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 |
| 17 | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
| 18 | Länge in mm |
| 19 | Breite in mm |
| 20 | Höhe in mm |
| 21 | Sonstige Vermerke (Mietwagen, Taxi, grünes Kennzeichen) |
| 22 | Bemerkungen u. Ausnahmen |
Was muss ich beim Fahrzeugschein beachten?
Sobald ein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss der Fahrer den Fahrzeugschein dabeihaben. Der Fahrzeugschein ist dein offizieller Nachweis über die Zulassung deines Motorrads. Er zeigt, dass dein Hobel im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Die Codes wie „J“, „2“, „P.3“ etc. stehen für bestimmte Fahrzeugdaten. Der Fahrzeugschein ist dein offizieller Nachweis über die Zulassung deines Motorrads. Er zeigt, dass dein Hobel im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Aber er ist auch:
- Infoquelle für Werkstätten (z. B. ABE steht für “Allgemeine Betriebserlaubnis” - und ist für jeden Schrauber-Biker relevant.
austauschst, brauchst du entweder eine ABE oder musst das “Teil” eintragen lassen. Bei geprüften Teilen mit ABE entfällt meist der Gang zum TÜV - aber nur, wenn die Bedingungen in der ABE eingehalten werden.
Andere Reifen & Teile?
Du willst breitere Schlappen aufziehen oder andere Felgen montieren? Dann wirf als Erstes einen Blick in deinen (digitalen) Fahrzeugschein. Dort sind die zulässigen Reifendimensionen eingetragen - alles andere ist offiziell erstmal tabu.
Wenn du andere Reifen fahren willst, brauchst du eine Reifenfreigabe vom Hersteller oder eine Eintragung durch den TÜV. Ohne die kann es bei einer Kontrolle richtig Ärger geben - im schlimmsten Fall erlischt sogar deine Betriebserlaubnis. Das bedeutet: Kein Versicherungsschutz, keine Fahrt mehr.
Motorrad ohne TÜV-Schein anmelden?
Nein - zur Anmeldung muss das Motorrad eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) nachweisen.
Fahrzeugschein Teil I vs.
Hier wird gerne mal zwischen Teil I und Teil II verwechselt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I = Fahrzeugschein → Muss mitgeführt werden. Enthält technische Daten und Infos zum Halter - das bist in der Regel du selbst.
- Zulassungsbescheinigung Teil II = Fahrzeugbrief → Bleibt zu Hause. Beweist das Eigentum und ist für Ummeldung oder Verkauf wichtig.
Der Teil II wird bei der Anmeldung oder bei Fahrzeugwechsel gebraucht - aber niemals während der Fahrt.
Zulassungsbescheinigung Teil I & II (bzw. Nachweis über TÜV/HU bzw. ggf.
Wo darf man mit einem Kleinkraftrad fahren?
Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.
Welche Alkoholgrenzen gelten für Kleinkrafträder?
Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.
Original oder Kopie?
Ganz klare Sache: In Deutschland musst du den originalen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mitführen, sobald du auf öffentlichen Straßen unterwegs bist. Eine Kopie - egal wie gut - reicht nicht aus und kann dir im schlimmsten Fall ein Bußgeld einbringen. Auch ein Foto auf dem Handy ist kein gültiger Ersatz.
In Österreich heißt das Dokument korrekterweise Zulassungsbescheinigung (früher Zulassungsschein), in der Schweiz Fahrzeugausweis. Auch hier gilt: Nur das Original zählt, also steck’s sicher ein, bevor du auf Tour gehst.
Eine beliebte Frage - schließlich tragen wir keine Handschuhfächer wie im Auto. Der Schein sollte wettergeschützt, aber griffbereit sein. Am besten verstaust du ihn:
- in einem kleinen Dokumentenbeutel unter der Sitzbank
- in deiner Motorradjacke (wasserdichte Innentasche)
- in einer Tanktasche mit Reißverschluss
Verwahre den Fahrzeugschein nie lose in der Werkzeugtasche oder im Topcase - das Ding ist zu wichtig, um zu fliegen wie ein Bonbonpapier bei 120 km/h auf der Landstraße.
👉 Unser Tipp: Um zu vermeiden, dass dein treuer Fahrzeugschein bei plötzlichem Regen unnötig nass wird, lohnt es sich, ihn in einen wasserdichten Schutz (Kunststofftüte oder -sack) zu packen.
Fahrzeugschein weg?
Tja, das ist bitter - aber kein Weltuntergang. Bei Verlust musst du zur Zulassungsstelle und einen neuen beantragen. Dafür brauchst du:
- deinen Personalausweis
- eine eidesstattliche Erklärung zum Verlust (Verlustanzeige)
- ggf. den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Achtung: Wurde der Schein gestohlen, musst du vorher zur Polizei und Anzeige erstatten - das brauchst du als Nachweis.
Der Fahrzeugschein enthält technische und rechtliche Informationen zum Fahrzeug:
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Erstzulassung
- Leistung
- Abgaswerte
- Reifengröße u.v.m.
Er wird bei Verkehrskontrollen, Fahrzeugverkäufen, Versicherungswechseln und Hauptuntersuchungen (TÜV) benötigt.
Was tun, wenn die Papiere fehlen?
Gerade wenn man ein gebrauchtes Mofa oder Moped kauft, fehlen oft die Papiere. Diese benötigt man aber, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können bzw. ein Versicherungskennzeichen zu beantragen. Viele Mofas sind über 30 Jahre alt und in dieser Zeit kann es natürlich dazu kommen, dass die Papiere bzw. die ABE verloren geht.
Damit klar ist, dass das Mofa nicht geklaut ist und die Papiere deshalb fehlen, muss zunächst eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ her. Diese zeigt, dass das Mofa nicht als gestohlen gemeldet wurde. Solch eine Bescheinigung erhältst du entweder bei der Polizei, oder aber bei deiner Zulassungsstelle. Diese Bescheinigung ist Grundlage für das beantragen neuer Papiere für dein Mofa.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Hand geht es nun an das eigentliche Beantragen der Papiere. Hierzu wendet man sich an den Hersteller deines Mofas (z.B. Kreidler). Dort findet man oft Formulare die man ausfüllen muss, um eine neue ABE zu beantragen. Findet man solch ein Formular nicht, einfach mit dem Hersteller in Verbindung setzen und Fahrgestellnummer etc. senden. Hier ist manchmal ein wenig Recherche notwendig.
Da viele Mofas auch schon lange nicht mehr hergestellt werden kann es sein, dass auch der Hersteller nicht mehr existiert. Aber auch dann gibt es eine Möglichkeit. Hier kommt der TÜV ins Spiel. Auch dort kommt man an neue Fahrzeugpapiere, allerdings nur über eine Einzelabnahme. Aus diesem Grunde sollte man diesen Weg nur wählen, wenn man keinen Händler / Hersteller findet. Die Einzelabnahme kostet nämlich und dein Mofa wird dabei natürlich auch gründlich untersucht.
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