Der Fahrzeugschein ist eine Art "Personalausweis" des Fahrzeugs - er enthält neben persönlichen Daten des Fahrzeughalters vor allem technische Angaben zum Fahrzeug. Viele Autofahrer sprechen auch heute immer noch von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Allerdings ist auch die Bezeichnung Fahrzeugschein weiterhin gängig. In den neuen Formularen finden sich unter der aktuellen Bezeichnung "Zulassungsbescheinigung" auch in Klammern die alten Begriffe, die sich im Sprachgebrauch etabliert haben.
Warum wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I?
2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II abgelöst. Ziel dieser Maßnahme war, die Dokumente stärker zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Der Fahrzeugschein ist seit 2005 ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen im DIN-A7-Format auf Spezialpapier. Der neue Fahrzeugbrief wird im DIN-A4-Format, ebenfalls auf Spezialpapier ausgegeben. Die alten Fahrzeugpapiere behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Nur bei Verlust oder beim Ummelden des Fahrzeugs müssen sie seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden. Dabei werden sowohl Teil I als auch Teil II der Zulassungsbescheinigung gleichzeitig als Paar neu ausgestellt.
Wofür benötigen Sie den Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert daneben die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Außerdem benötigen Sie den Fahrzeugschein, wenn Sie Ihr Auto oder Kraftrad zur Hauptuntersuchung bringen. Für gewöhnlich lassen sich auch Werkstätten beim Servicecheck o.ä.
Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden?
Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in Paragraf 13 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Wer nur eine Kopie des Fahrzeugscheins mitführt, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Warum stehen Codes im Fahrzeugschein?
Im Rahmen der Vereinheitlichung, zur Vermeidung eventueller Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen, haben die Behörden für bestimmte Angaben EU-weit einheitliche und gültige Nummerierungen (Codes) festgelegt.
Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie zum Beispiel:
- C.1.1 Name oder Firmenname
- C.1.2 Vorname
- E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Weiterhin finden sich auch national relevante Angaben im Fahrzeugschein. Diese werden durch andere - in Klammern dargestellte Nummerierungen - kenntlich gemacht. Hier finden Sie immer Angaben, die sich innerhalb einer Bandbreite bewegen, z.B. von 2065 bis 2554 Kilogramm. Das bedeutet, das Leergewicht variiert je nach Ausstattungsvariante.
Viele Autobesitzer rechnen noch in PS um. Dazu muss die kW-Zahl mit 1,36 multipliziert werden. Es handelt sich dabei um ein Hohlmaß, das das Volumen der Zylinder angibt. Je größer der Hubraum ist, umso größer kann die Motorleistung sein. Im Fahrzeugschein steht der Hubraum unter P.1. Es ist die allererste Angabe im Fahrzeugschein. Die Erstzulassung kann deckungsgleich mit dem Baujahr sein, muss aber nicht.
Schlüsselnummern: So lesen Sie den Fahrzeugschein
Seit Oktober 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil 1“. Der Aufbau des Dokuments ist für sämtliche Kraftfahrzeuge der EU gleich. Im Fahrzeugschein werden deshalb einheitliche europäische, aber auch nationale Zahlenschlüssel verwendet. Sie geben vor allem Auskunft über technische Daten, aber auch den Hersteller oder Veränderungen, die am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Das solltest du wissen: Alte Fahrzeugscheine sind auch heute noch gültig, werden aber bei Verlust oder beim Ummelden durch neue ersetzt. Anders als beim alten Fahrzeugschein enthalten die neuen Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 zusätzliche Sicherheitsmerkmale, um Fälschungen zu vermeiden.
Die Buchstabenfelder und ihre Bedeutung
Hier ist eine Übersicht über die Buchstabenfelder im Fahrzeugschein und ihre Bedeutung:
| Feld | Bezeichnung |
|---|---|
| B | Datum der Erstzulassung |
| D.1 | Marke |
| D.2 | Typ/Variante/Version |
| D.3 | Handelsbezeichnung(en) |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
| F.1 | Technisch zul. Gesamtmasse in kg |
| F.2 | Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg |
| G | Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) |
| H | Gültigkeitsdauer |
| I | Datum dieser Zulassung |
| J | Fahrzeugklasse |
| K | Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE |
| L | Anzahl der Achsen |
| O.1 | Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg |
| O.2 | Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg |
| P.1 | Hubraum in cm³ |
| P.2/P.4 | Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹ |
| P.3 | Kraftstoffart oder Energiequelle |
| Q | Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern) |
| R | Farbe des Fahrzeugs |
| S.1 | Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
| S.2 | Stehplätze |
| T | Höchstgeschwindigkeit in km/h |
| U.1 | Standgeräusch in dB (A) |
| U.2 | Drehzahl in 1/min zu U.1 |
| U.3 | Fahrgeräusch in dB (A) |
| V.7 | CO₂ (in g/km) kombinierter Wert |
| V.9 | Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse |
Die Ziffernfelder und ihre Bedeutung
Hier ist eine Übersicht über die Ziffernfelder im Fahrzeugschein und ihre Bedeutung:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| (2) | Hersteller-Kurzbezeichnung |
| (2.1) | Code zu (2) |
| (2.2) | Code zu D.2 mit Prüfziffer |
| (3) | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
| (4) | Art des Aufbaus |
| (5) | Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau |
| (6) | Datum zu K |
| (7) | Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg |
| (7.1) bis (7.3) | Achse 1 bis Achse 3 |
| (8) | Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg |
| (8.1) bis (8.3) | Achse 1 bis Achse 3 |
| (9) | Anzahl der Antriebsachsen |
| (10) | Code zu P.3 |
| (11) | Code zu R |
| (12) | Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³ |
| (13) | Stützlast in kg |
| (14) | Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse |
| (14.1) | Code zu V.9 oder (14) |
| (15) | Bereifung |
| (15.1) bis (15.3) | auf Achse 1 bis Achse 3 |
| (16) | Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II |
| (17) | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
| (18) | Länge in mm |
| (19) | Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile |
| (20) | Höhe in mm |
| (21) | Sonstige Vermerke |
| (22) | Bemerkungen und Ausnahmen |
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3): Auch andere als die im Fahrzeugschein eingetragenen Bereifungen können erlaubt sein. Welche weiteren Reifen zulässig sind, kann u.a. dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), entnommen werden. Sofern die gewünschten Reifen dort aufgeführt sind, können diese auch ohne Gutachten bzw.
Was muss ich beim Fahrzeugschein beachten?
Sobald ein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss der Fahrer den Fahrzeugschein dabeihaben. Viele Fahrzeugmodelle verfügen über eine Leistung von 85 kW. Um diese Motorleistung in PS umzurechnen, bedient man sich wieder der oben genannten Formel.
Gerade für Fahrzeuge hat die Anzahl von PS beziehungsweise kW große Relevanz. Wichtig ist die Leistung vor allem dann, wenn das Fahrzeug regelmäßig schwer beladen wird oder Anhänger ziehen muss: Ob im Handwerk, beim Transport von Pferden oder bei einer Autofahrt mitsamt Wohnwagen in den Urlaub. Wer nun die PS-Anzahl seines Fahrzeugs auf dem Fahrzeugschein Teil I sucht, wird nicht fündig. Stattdessen wird unter P.2 auf der rechten Seite des Fahrzeugscheins die Nennleistung in Kilowatt angegeben - wie bereits erwähnt, ist diese Einheit genauer.
Wie die Umrechnung von Kilowatt zu Pferdestärken und umgekehrt funktioniert, wissen Sie nun. Doch: Ob PS oder kW - die Zahl allein macht noch kein starkes Fahrzeug aus.
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