Welche Genehmigungen und Voraussetzungen benötige ich für meinen Food Bike oder Foodtruck?

Für viele angehende Foodtruck-Betreiber ist das Thema Zulassungen und Genehmigungen ein notwendiges, aber oft unliebsames Übel. Wer sich mit einem Foodtruck selbstständig machen möchte, kommt an der Bürokratie und den damit verbundenen Behördengängen nicht vorbei. Doch mit Geduld und guter Vorbereitung lässt sich auch diese Hürde überwinden.

Die Nachfrage nach schnellem Essen ist ungebrochen, und Foodtrucks sind nicht nur auf Events, sondern auch unter der Woche auf Märkten und öffentlichen Plätzen präsent. Bevor Sie jedoch mit dem Verkauf starten können, müssen Sie einige wichtige Aspekte beachten.

Notwendige Dokumente und Genehmigungen

Folgende Dokumente und Genehmigungen sind für den Betrieb eines Foodtrucks in Deutschland relevant:

  • Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung
  • TÜV
  • Gasprüfung (falls Geräte mit Gas betrieben werden)
  • UVV-Prüfung
  • Prüfung elektrischer Teile
  • Hygiene-Voraussetzungen und Zertifikate

Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung

Wenn Sie mit einem mobilen Verkaufsstand wie einem Foodtruck oder Imbissanhänger auf Wochenmärkten, Food Truck Festivals oder im Mittagsgeschäft unterwegs sein möchten, benötigen Sie entweder eine Reisegewerbekarte oder eine Gewerbeanmeldung. Eine Reisegewerbekarte ist ausreichend, wenn Sie ausschließlich wechselnde Standorte haben und/oder diese ohne vorherige Bestellung aufsuchen. Das bedeutet, dass Sie nicht länger als sechs Wochen an ein und demselben Standort stehen dürfen, um Ihr Geschäft zu betreiben, und Sie dürfen nicht durch einen Kunden dorthin bestellt worden sein.

Wenn Sie jedoch einen Imbissanhänger für längere Zeit an einem festen Standort betreiben möchten oder Caterings mit Ihrem Foodtruck anbieten, ist eine Reisegewerbekarte nicht ausreichend. Um flexibel zu sein, können Sie sowohl eine Reisegewerbekarte als auch eine Gewerbeanmeldung beantragen.

TÜV

Wie jedes Fahrzeug in Deutschland unterliegt auch ein Foodtruck den Prüfungsrichtlinien des TÜV. Bei Neufahrzeugen ist die erste Prüfung nach drei Jahren fällig, bei gebrauchten Fahrzeugen alle zwei Jahre. Das Gleiche gilt für Anhänger und Zugfahrzeuge. Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist eine jährliche TÜV-Prüfung erforderlich.

UVV-Prüfung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen sich mindestens einmal jährlich der sogenannten "UVV-Prüfung" unterziehen. Diese ist in der DGUV Vorschrift 70 geregelt.

Gasprüfung

Falls Sie die Geräte in Ihrem Foodtruck mit Gas betreiben, benötigen Sie eine Genehmigung durch eine Prüfungsstelle in Form einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 79. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen.

Prüfung elektrischer Teile

Auch Elektrogeräte und die dazugehörigen Vorrichtungen müssen überprüft werden. Die Vorschrift hierzu lautet DGUV 3 und beinhaltet die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im 2-Jahres Rhythmus.

Weitere Gründungsformalitäten

Neben den genannten Genehmigungen sind weitere Formalitäten zu beachten:

  • Gaststättenunterrichtung und Infektionsschutzbelehrung: Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK, sofern keine Vorkenntnisse vorhanden sind.
  • Gaststättenerlaubnis: Für den Ausschank von Alkohol erforderlich.
  • Gewerbeanmeldung: Beim örtlichen Gewerbeamt.
  • Antrag auf Bewirtung im Freien: Beim Ordnungsamt, um Kunden im Freien bewirten zu dürfen.
  • Stellgenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis: Vom Ordnungsamt, um auf öffentlichen Flächen gewerblich tätig zu sein.

Anmeldung bei weiteren Behörden

Nach der Gewerbeanmeldung werden automatisch weitere Behörden informiert:

  • Finanzamt: Zusendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
  • IHK/HWK: Pflichtmitgliedschaft.
  • Bauordnungsamt und Gesundheitsamt: Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.
  • Berufsgenossenschaft: Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung.

Laufender Geschäftsbetrieb

Auch nach der Gründung gibt es einiges zu beachten:

  • Versicherungen: Unfallversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung.
  • Geschäftskonto und Kassensystem: Ordnungsgemäße Erfassung der Einnahmen und Ausgaben.
  • Hygienebestimmungen: Regelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt.
  • Marketing: Online-Werbung und Social Media Marketing, um Kunden auf Ihren Foodtruck aufmerksam zu machen.

Checkliste: Genehmigungen und Lizenzen

Hier eine Checkliste der Stellen, bei denen Sie Genehmigungen und Lizenzen erhalten:

  • Ordnungsamt / Gewerbeamt: Schanklizenz / Imbiss Konzession, Immissionsrechtliche Genehmigung, Antrag auf Bewirtung im Freien, Reisegewerbekarte
  • Bundesamt für Justiz: Polizeiliches Führungszeugnis
  • Industrie- und Handelskammer: Gaststättenunterrichtungsnachweis
  • Gesundheitsamt: Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung, Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) & Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Der Businessplan

Ein Businessplan ist unerlässlich, um Ihre Geschäftsidee in ein rentables Geschäftsmodell zu überführen. Analysieren Sie Ihre Zielgruppe, potenzielle Standorte und die Konkurrenz. Der wichtigste Teil des Businessplans ist der Finanzplan, der Auskunft über Ihre Ausgaben, Preisgestaltung, Kundenzahlen und den Kapitalbedarf gibt. Ein tragfähiger Businessplan ist die Eintrittskarte zu einer Finanzierung.

Finanzplan

Im Finanzplan sollten Sie folgende Fragen beantworten:

  • Welche Ausgaben habe ich?
  • Wie setzt sich mein Preis zusammen?
  • Mit wie vielen Kunden pro Tag kann ich rechnen?
  • Wie viel Kapitalbedarf habe ich und woher will ich das Geld beziehen?
  • Habe ich einen finanziellen Puffer, der mir durch die ertragsarmen Wintermonate hilft?

Die richtige Ausstattung

Die Küche ist das Herz Ihres Foodtrucks. Achten Sie bei der Wahl und Ausstattung auf die jeweilige Gewerbeordnung und die Hygienevorschriften. Ein Doppelwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr, ein geeignetes Abwassersystem und eine Abzugshaube sind in der Gastronomie Vorschrift. Es ist einfacher und sicherer, einen fertig ausgebauten Foodtrailer zu kaufen oder zu mieten, der bereits alle Voraussetzungen erfüllt.

Standortwahl

Die Wahl des Standorts ist entscheidend für den Erfolg Ihres Foodtrucks. Recherchieren Sie Großveranstaltungen und informieren Sie sich beim Veranstalter über die Konditionen für einen Stellplatz. Beachten Sie, dass mobile Verkaufsstände auf öffentlichen Wegen oft nicht genehmigungsfähig sind und Erlaubnisse derzeit nur im Zusammenhang mit Sonderveranstaltungen oder Märkten erteilt werden.

In München beispielsweise wird für Imbiss- und Verkaufsstände auf öffentlichem Grund in der Regel keine Erlaubnis erteilt. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen wie Straßenfeste oder eine Pilotphase, in der Foodtrucks ohne Alkoholausschank auf geeigneten öffentlichen Plätzen außerhalb des Altstadtrings genehmigt werden sollen.

Marketing

Weil Sie viel mit Ihrem Foodtruck unterwegs sein werden, sind Online-Werbung und PR von Anfang an wichtig. Nutzen Sie Social Media Marketing, um Ihren Namen und Ihr Konzept bekannt zu machen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Foodtruck auf den Plätzen und Märkten, wo Sie stehen, deutlich sichtbar ist.

Zusammenarbeit mit der IHK

Für Ihr Unternehmen ist es entscheidend, mit der örtlichen IHK am Gewerbestandort zusammenzuarbeiten. Die lokale IHK kennt die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Region und bietet maßgeschneiderte Unterstützung. Nutzen Sie die regionale Expertise für Ihren Erfolg!

Checkliste für den Erfolg

Um mit einem Foodtruck erfolgreich zu sein, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Businessplan: Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan mit Finanzplanung.
  • Standortanalyse: Analysieren Sie Ihre Zielgruppe und potenzielle Standorte.
  • Genehmigungen: Holen Sie alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen ein.
  • Ausstattung: Sorgen Sie für eine professionelle und hygienische Ausstattung Ihres Foodtrucks.
  • Marketing: Setzen Sie auf Online-Werbung und Social Media Marketing.
  • Hygiene: Achten Sie auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen.

Zuständige Behörden und Ämter

Hier eine Liste der zuständigen Behörden und Ämter, an die Sie sich wenden müssen:

  • Ordnungsamt/Gewerbeamt
  • Gesundheitsamt
  • Finanzamt
  • IHK (Industrie- und Handelskammer)
  • Berufsgenossenschaft
  • TÜV

Mit sorgfältiger Planung und Vorbereitung können Sie die Hürden der Gründung überwinden und Ihren Traum vom eigenen Foodtruck verwirklichen.

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