Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter sind Sie flexibel mobil und genießen absolute Freiheit. Doch bei allem Fahrspaß ist auch Ihre Sicherheit nicht zu vernachlässigen. Der richtige Versicherungsschutz ist genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm.
Jährlich zum 1. März verlieren die Versicherungskennzeichen und -plaketten für Mopeds, E-Scooter und weitere Kleinfahrzeuge ihre Gültigkeit. Denken Sie daher rechtzeitig daran, Ihr neues Kennzeichen bei Ihrer Sparkasse anzufordern. Am 1. März jeden Jahres beginnt die Saison der Mopedfahrenden. Für ein Mofa oder Moped bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum benötigen Sie dann ein neues Kennzeichen.
Bei Mopeds und E-Scootern gilt das farbige Kennzeichen als sichtbarer Nachweis, dass man versichert ist. Jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Polizei gleich sieht, ob vor ihr ein Fahrzeug mit einem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres.
Um in Deutschland mit Ihrem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung durch ein Versicherungskennzeichen (Moped-, Mofa-, Rollerkennzeichen) bzw. eine Versicherungsplakette (Segway-, E-Scooter-Kennzeichen) verpflichtend.
Versicherungspflicht und Optionen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug verpflichtend vor. Auch für Halterinnen und Halter eines Rollers oder Mopeds schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Im Falle eines Unfalls übernimmt diese für Sie und alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer die Ansprüche geschädigter Dritter.
Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Die optionale Teilkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind.
Mit der Teilkaskoversicherung der SV erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Moped beziehungsweise für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (ausgenommen Elektrokleinstfahrzeuge). Die Teilkasko-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Haftpflichtversicherung.
Online-Bestellung und Gültigkeit
Startklar? Neues Kennzeichen online bestellen und am 1. Wo bekomme ich mein Versicherungskennzeichen (bzw. Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle. Sie erhalten das Mopedschild per Post in einem Brief der Größe DIN A5 kostenfrei zugesandt. Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt.
Wenn Sie erst später in die neue Saison starten, zahlen Sie natürlich nur für den versicherten Zeitraum. Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig.
Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht. Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Co beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres.
Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.
Auch für Halterinnen und Halter eines Rollers oder Mopeds schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Im Falle eines Unfalls übernimmt diese für Sie und alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer die Ansprüche geschädigter Dritter.
Wichtige Hinweise
Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde.
Nein, diese Versicherungen verlängert sich nicht automatisch. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Verfallspolice. Und das liegt vor allem daran, dass die Versicherung an das Versicherungskennzeichen geknüpft ist. So müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Versicherung abschließen und Ihr neues Versicherungskennzeichen oder Ihre Versicherungsplakette am Roller / E-Scooter anbringen.
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Verwandte Beiträge:
- Dumm und Dümmer Moped: Kult-Moped im Film & im Leben
- Moped Schwalbe elektrisch umbauen: Kosten, Vorteile & Tipps
- Moped Kennzeichen Folie: Schutz, Design & Montageanleitung
- Die besten DDR Moped Modelle: Ultimative Übersicht und Geheimtipps!
- Fahrrad Eicker Karlsruhe – Top Beratung & Riesige Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes!
Kommentar schreiben