In Baden-Württemberg wird die Elektromobilität durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, um den Anteil an PKW und Leichtfahrzeugen mit Elektroantrieb zu erhöhen. Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen hat das Land seit 2017 massive Investitionen angestoßen.
BW-e-Solar-Gutschein
Wer ein neues E-Auto anschafft und Besitzer einer Photovoltaikanlage ist, bekommt mit dem neuen BW-e-Solar-Gutschein bis zu 1.000 Euro vom Land. Der BW-e-Solar-Gutschein wird als Festbetrag in Form eines Zuschusses in Höhe von 1.000 € bei gekauften und 333,33 € p. a. gezahlt.
Bedingungen für den BW-e-Solar-Gutschein:
- Sie sind eine natürliche Person, eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, oder eine Personengesellschaft und haben ab dem Stichtag 01.12.2021 ein Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e bestellt.
- Sie haben das Fahrzeug und die Wallbox nicht vor dem 01.12.2021 bestellt.
- Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen. Sollte der erzeugte Strom hierfür nicht ausreichen, wird der Strom aus erneuerbaren Energien bezogen.
- Als Nachweis für vor Ort eigenerzeugten regenerativen Strom dient der Netzanschluss-/Versorgungsvertrag des Antragstellers mit dem Energieversorgungsunternehmen.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Hierfür verwenden Sie bitte ausschließlich das von uns online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular. Bitte fügen Sie dem Verwendungsnachweis einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs in Baden-Württemberg bei, sofern Sie die Zulassung bei Antragstellung nicht bereits nachgewiesen haben.
Förderung von Wallboxen
In Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges fördern wir zusätzlich je Fahrzeug die Anschaffung und Installation einer Wallbox, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 € betragen. Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. ) pro gefördertem Fahrzeug aufweisen. Der Einsatz von erneuerbaren Energien muss auf Verlangen über einen zertifizierten Grünstrom-Liefervertrag nachgewiesen werden, für den bei Nutzung entsprechende Herkunftsnachweise gemäß § 3 Nr. zum 01.12.2021 zugelassen.
Weitere Förderbedingungen
Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (mindestens 12 Monate Laufzeit) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren. Sie erhalten pro Jahr in der Regel eine Förderung für max. Sie erhalten pro Jahr in der Regel eine Förderung für max. 100 Fahrzeuge.
Stufen wir die Zuwendung als Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein, erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe nach Vorgaben derEU-Verordnung 2023/2831 vom 13. (Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen). Bei Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, wird die Förderung über die EU-Verordnung 1408/2013 vom 18. Dezember 2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor) zuletzt geändert durch die EU-Verordnung 2023/2391 vom 04.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Möglich ist die Kombination der Förderung mit der sog. Innovationsprämie des Bundes (ehemals Umweltbonus). Bei Inanspruchnahme der Pauschale in Höhe von 500 € für eine Wallbox, ist eine Kombination mit weiteren Ladeinfrastrukturförderprogrammen nicht möglich.
Kommunale Förderprogramme
Verschiedene Städte bieten kommunale Förderungen die Interessant sind. Wir haben einige zusammengefasst. Es lohnt sich meistens auch, bei der eigenen Kommune einfach nachzufragen.
- Förderung München
- Förderung Regensburg
- Förderung Erlangen Höchstadt
Auch in anderen Regionen wie Thüringen und München gibt es spezifische Förderprogramme. In Thüringen ist das Programm "E-Mobil Invest" verfügbar, das sich an Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Vereine und private Pflegeanbieter richtet. München bietet das Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" an, das sich an Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige und Vereine richtet.
Weitere Initiativen
Eine zunehmende Initiative für die Förderung von Leichtfahrzeugen kommt vom Bundesverband eMobilität (BEM). Dieser hat für den 25. Februar 2022 eine Sonderkommission einberufen, in der interdisziplinär über die Förderung der Fahrzeugklassen L1e-L7e (LEV) beraten wird. Laut BEM ließen sich in Deutschland bis 2035 mindestens fünf Millionen Bestandsfahrzeuge durch Leichtfahrzeuge ersetzten.
Die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums Baden-Württembergs geht in die zweite Runde.
THG-Quote für E-Fahrzeuge
Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von 375 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten.
Beispiele für kommunale Förderungen
Einige Städte bieten spezifische Förderungen für den Erwerb von Elektrorollern an:
- Aachen: Die Stadtwerke Aachen fördern deinen Elektroroller Kauf mit 10 % der Anschaffungskosten bis max. 500 Euro.
- Karlsruhe: Die Stadtwerke Karlsruhe fördern den Erwerb eines Elektroroller mit 200 Euro.
- Mainz: Die Stadt Mainz fördert den Erwerb eines Elektroroller mit 150 Euro.
- Marburg: Die Stadtwerke Marburg fördern den Erwerb eines E Roller mit 150 Euro.
Hinweis: Es ist ratsam, sich direkt bei den jeweiligen Kommunen über aktuelle Förderprogramme und Bedingungen zu informieren.
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