E-Scooter Verordnung in Baden-Württemberg: Aktuelle Regeln und Entwicklungen

Millionen Deutsche interessieren sich für den Kauf eines E-Scooters. Zum 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft, die die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum regelt.

Grundlagen der E-Scooter Nutzung

Da E-Scooter einen elektrischen Antrieb haben, gelten sie als Kraftfahrzeuge. Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen.

Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart »Elektrokleinstfahrzeug« und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen.

Tretroller mit Elektroantrieb, die gemeinhin als E-Scooter bezeichnet werden, sind praktisch. Wendig, klein, leicht und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren.

Sie werden daher zumeist im innerstädtischen Bereich oder für den Weg zu oder von Haltepunkten des öffentlichen Nahverkehrs verwendet.

Wer darf E-Scooter fahren?

Wer mit einem Elektro-Kleinstfahrzeug unterwegs sein möchte, muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist dabei nicht erforderlich.

Das Fahren mit einem E-Scooter will aber dennoch geübt sein. E-Scooter dürfen nur allein benutzt werden. Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht.

Wo darf gefahren werden?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Die Benutzung von Gehwegen, das Befahren von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist dagegen nicht zulässig und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Unabhängig von der genutzten Verkehrsfläche muss grundsätzlich möglichst weit rechts und nicht nebeneinander gefahren werden.

E-Scooter und Alkohol

Wer glaubt, alkoholisiert E-Scooter fahren zu können ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, der ist auf dem Holzweg. Denn bei der Fahrt mit dem Elektroroller gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.

Bei 1,1 Promille oder mehr endet die Fahrt mit dem E-Scooter mit einer Strafanzeige. Für Fahrende unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt auch mit dem E-Scooter die 0,0 Promille-Grenze.

Richtiges Abstellen von E-Scootern

Falsch abgestellte Elektroroller oder einfach herumliegende Leihfahrzeuge sind ein häufiges Ärgernis. Dabei ist das Parken gesetzlich geregelt und die einschlägigen Vorgaben für Fahrräder finden analog Anwendung. E-Scooter dürfen auf Gehwegen abgestellt werden.

Bußgelder und Strafen

Die geplante Verordnung sieht für Verstöße gegen die Regeln Bußgelder von bis zu 70 Euro vor. Dieser Betrag soll fällig werden, wenn man mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist.

Fahren ohne gültigen Versicherungsaufkleber soll 40 Euro kosten, ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Wer auf »nicht zulässigen Verkehrsflächen« unterwegs ist oder verbotenerweise nebeneinander fährt, muss mindestens 15 Euro zahlen.

Sicherheitskampagnen und Initiativen

„Mit der Einführung der E-Scooter war klar, dass das Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten neu geordnet werden muss. Das heißt: Die E-Scooter müssen Radverkehrsflächen nutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrende benutzungspflichtig sind oder nicht.

Fehlen baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen, darf man die Fahrbahn sowie außerorts auch die Seitenstreifen nutzen. Das Fahren entgegen einer Einbahnstraße ist nur zugelassen, wenn eine Freigabe für E-Scooter besteht.

„Die E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge, das heißt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten“, macht Innenminister Thomas Strobl deutlich: Wer als Führerscheininhaber mit 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Scooter unterwegs ist, gibt also seinen Führerschein ab.

Deshalb startete man gemeinsam mit mehreren E-Scooter-Verleihfirmen die Kampagne ,#rideitright - schnell und sicher durch die Stadt - e-scootern - aber richtig!‘, um die Bürger über die korrekte Nutzung von E-Scootern aufzuklären.

Unfallstatistik und Risiken

Im ersten Jahr seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung hat die Polizei 122 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen. In rund drei Vierteln der Unfälle (89) haben die Fahrerinnen und Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge den Unfall selbst verursacht.

Insgesamt wurden 23 Menschen schwer und 85 leicht verletzt. Glücklicherweise ist keine Person durch einen Verkehrsunfall mit einem E-Scooter gestorben.

2023 stiegen die Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind, bundesweit um 14,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Unter 25-jährige E-Scooter-Fahrer verunglücken laut Statistischem Bundesamt häufiger, 2023 betrug ihr Anteil 41,6 Prozent.

Im ersten Halbjahr wurden 583 Verkehrsunfälle mit E-Scootern von der Polizei in Baden-Württemberg registriert - rund 30 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zwei E-Scooter-Fahrer sind im ersten Halbjahr ums Leben gekommen.

Schon im vergangenen Jahr hatte sich die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scootern in Baden-Württemberg im Vergleich zu 2022 um knapp 23 Prozent erhöht. Drei Menschen starben bei diesen Unfällen.

Deutlich gestiegen ist im Halbjahresvergleich insbesondere die Zahl der Leichtverletzten von 281 auf 398. Das entspricht einem Plus von mehr als 40 Prozent. Innerhalb von drei Jahren hat sich die Zahl der Leichtverletzten sogar mehr als verdreifacht.

Stuttgart verzeichnet mit rund 100 Unfällen die meisten im Land. Mit Blick auf die bundesweiten Zahlen nennt das Statistische Bundesamt als häufigste Unfallursachen die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege.

Fast genauso häufig war das Fahren unter Alkoholeinfluss Grund für den Unfall. Besonders viele Unfälle passierten in Großstädten. Bei fast jedem zweiten E-Scooter-Unfall ist Alkohol im Spiel.

Wesentlicher Grund für einen Unfall unterwegs ist laut Innenministerium aber erneut übertriebenes Tempo. Es gilt in 38 Prozent der Fälle als Ursache. Auch mangelnde Fahrtüchtigkeit zum Beispiel durch Alkohol, missachtete Vorfahrt und schlicht Ablenkung führten zu Unfällen.

Laut Statistik starben 58 Menschen in den ersten sechs Monaten, weil jemand zu schnell unterwegs war.

Geplante Änderungen und Anpassungen

Die Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen war von vorneherein geplant, nun hat das Bundesverkehrsministerium auf dieser Basis einen Referentenentwurf für neue Regeln zum E-Scooter vorgelegt.

E-Scooter und Fahrräder sollen gleichgestellt werden. Roller-Fahrer können den Grünpfeil für den Radverkehr nutzen. Die Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), bald mit Blinkern ausgestattet, sollen nebeneinander fahren dürfen, wenn das den Verkehr nicht behindert.

Das Landesverkehrsministerium begrüßt die Gleichstellung der Verkehrsmittel als Beitrag zur Klarheit: eKF fahren nur dort, wo Radfahren erlaubt ist - und damit nicht auf Gehwegen.

Angesichts der Kritik am Verhalten der E-Scooter-Fahrer plant die Bundesregierung neue Regeln. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker von Anfang 2027 an.

Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.

Regulierungsmaßnahmen der Städte

Städte schließen mit kommerziellen E-Scooter-Anbietern Verträge, etwa über gedrosseltes Tempo ab oder über Zonen, wo die Roller ausgebucht werden können.

Per Geofencing, eine Standortkontrolle, die über die Funktion des E-Scooters entscheidet, lassen sich Regelungsmechanismen durchsetzen, erklärt Nusser. Diese Technologie nutzt Heilbronn.

An 20 Sharingstationen für E-Scooter, besonders an Haltestellen oder dem Frankenstadion, müssen die Roller abgestellt werden. Ein GPS-Signal des Anbieters verhindert im Umkreis von 100 Metern das Parken und Bezahlen.

Zur Regulierung setzte Mannheim auf freiwillige Vereinbarungen mit seinen drei E-Scooter-Anbietern. Nun soll eine Sondernutzung eingeführt werden.

Die Stadt arbeitet mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar an einer Leitlinie für strengere Vorschriften zur Reaktion der Anbieter auf Beschwerden. Abstellflächen in gefragten Bereichen und die Pflicht zur Foto-Dokumentation durch Nutzende bei Ende der Ausleihe seien geplant.

In Stuttgart gilt bereits eine Sondernutzungserlaubnis für die vier Unternehmen und die insgesamt bis zu 6000 E-Scooter. Dort werden auch Gebühren verlangt. Pro Monat und Fahrzeug werden je nach Abstellzone zwischen 7,50 und 4,50 Euro fällig.

Allerdings ist klar, wie viele in Baden-Baden unterwegs sind: keine. Die Kurstadt an der Oos hatte bis zur Corona-Zeit regelmäßig Anfragen verschiedener E-Scooter-Vermieter erreicht.

Die Verwaltung hatte stets auf die Besonderheiten Baden-Badens hingewiesen, etwa die Altersstruktur der Bevölkerung - das Durchschnittsalter von 47 Jahren liegt 3,2 Jahre über dem Landesdurchschnitt -, den Welterbestatus der historischen Kureinrichtungen oder die bergige Lage in einem Schwarzwaldtal.

Der ADAC rät Interessenten, mit dem Kauf von Elektrotretrollern zu warten, bis Händler offiziell zugelassene Modelle anbieten. Eine ADAC-Sprecherin sagte, die meisten der bislang auf dem Markt erhältlichen E-Tretroller seien für den Straßenverkehr nicht zugelassen.

Unfallstatistik mit E-Scootern in Baden-Württemberg
Zeitraum Verkehrsunfälle Tote Leichtverletzte Schwerverletzte
Erstes Halbjahr 583 2 398 -
Vorjahr Anstieg um 23% 3 281 -

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