Förderung für Elektrofahrräder in Deutschland

Die Verkehrswende soll kommen - egal wie. E-Autos sollen bis 2030 die Straßen beherrschen, ebenso wie E-Bikes. Seitdem hat sich jedoch nicht viel getan, vor allem nicht in puncto Förderung. Denn anders als bei der Prämie für E-Autos gibt es für E-Bikes in Deutschland keine generelle Förderung vom Staat.

Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, bei dem ein elektrischer Hilfsmotor für eine Unterstützung der Tretkraft sorgt. Elektrofahrräder können so bis zu 25 Kilometer pro Stunde fahren. Sie werden auch Pedelecs (Pedal Electric Cycle) genannt und unterliegen den gleichen Verkehrsregeln wie Fahrräder ohne Motoren. Pedelecs können eine Alternative zum Auto sein, denn die mit Autos zurückgelegten Strecken sind laut Umweltbundesamt (UBA) meist kürzer als fünf Kilometer. E-Lastenräder können Autos auch für Einkäufe und zur Kinderbeförderung ersetzen. Dabei sind die Elektrofahrräder klimafreundlicher und auch wirtschaftlicher als Autos.

Bundesweite Förderung

Die einzige staatliche Stelle, die E-Bikes bis Anfang 2024 förderte, war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein „normales“ E-Bike war hier aber ebenfalls nicht Gegenstand des Programms, sondern ein E-Lastenfahrrad. Förderwürdig sind ausschließlich gewerblich genutzte Modelle, sprich Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen.

BAFA Förderung: Zum 01.10.2024 neu gestartet. Für Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts. Elektro-Lastenräder, Zulässiges Gesamtgewicht mind. 170kg, Transportmöglichkeit muss fest mit dem Fahrrad verbunden sein. 25% Zuschuss, max. 3.500€ pro Elektro-Lastenrad oder Anhänger.

Das Bundesumweltministerium unterstützt mit der Lastenradförderung das Programm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), um zur Erfüllung der Klimaschutzziele beizutragen.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

  • Sie müssen serienmäßig und fabrikneu sein.
  • Jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen.
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer des angeschafften E-Lastenfahrrads oder -anhängers werden.

Antragsverfahren für die BAFA-Förderung

  1. Sie können den Zuschuss ausschließlich online über ein elektronisches Formular auf der Internetseite des BAFA beantragen.
  2. Füllen Sie das Formular aus, fügen Sie die erforderlichen Unterlagen an und schicken Sie es online ab.
  3. Nach Prüfung des Antrages sowie der erforderlichen Unterlagen und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BAFA einen Bewilligungsbescheid.
  4. Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, dürfen Sie den Kaufvertrag für ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Lastenfahrradanhänger abschließen.
  5. Anschließend müssen Sie den Verwendungsnachweis über ein weiteres von dem BAFA zur Verfügung gestelltes elektronisches Formular führen.
  6. Der Zuschuss wird nach Prüfung der sachgerechten Verwendung an Sie überwiesen.

Fristen: Die Förderung kann innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie beantragt werden, also bis zum 29.02.2024. (Stand Juli 2021) Der (Bewilligungs-) Zeitraum, innerhalb dessen das E-Lastenfahrrad oder der E Lastenanhänger angeschafft werden muss, beträgt 12 Monate. Er beginnt ab Zugang des Bewilligungsbescheides des BAFA.

Bearbeitungsdauer: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt: 2 Wochen bis zur Erteilung des Bewilligungsbescheides, 2 Wochen bis zur Auszahlung des Zuschusses. Diese Angaben verstehen sich einschließlich erforderlicher Rückfragen an den Antragsteller zu unklaren Sachverhalten und zur Vervollständigung der Unterlagen.

Kosten: Für die Antragstellung und Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem elektronischen Antragsformular des BAFA übermitteln:

  • Ein unverbindliches Angebot, aus dem die geplante Anschaffung (Hersteller und Typ des E-Lastenfahrrades bzw. E-Lastenanhängers) und die angesetzten Ausgaben hervorgehen.
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.

Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Im Rahmen des Verwendungsnachweises müssen Sie mindestens folgende Unterlagen und Nachweise erbringen:

  • Fragebogen (Formular des BAFA) zur Anwendung und Nutzung der beschafften E-Lastenfahrräder oder E-Lastenfahrradanhänger.
  • Fotografischer Nachweis über die vorschriftsmäßige Verwendung der vorgeschriebenen Logokombination.
  • Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung.

Regionale Förderprogramme

Auch wenn es keine generelle Förderung in Deutschland gibt, so finden sich doch vereinzelt Finanzierungsmodelle in einzelnen Bundesländern und Kommunen. Ähnliche Förderprogramme gibt es auch in Sachsen, Brandenburg, Bremen, dem Saarland und Baden-Württemberg. Nur in Hessen, Bremen, Brandenburg und dem Saarland fördert man aktuell auch Privatpersonen beim Kauf eines E-Lastenrads. Vorreiter sind in diesem Punkt vor allem Städte aus dem Süden Deutschlands, zum Beispiel die Stadt Tübingen.

Nordrhein-Westfalen bietet die Förderung etwa gemäß der „Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität„, sodass E-Lastenräder auch 2025 mit einem Zuschuss gekauft werden können. Die Förderung gilt aber nur für Unternehmen, Kommunen, Freiberufler und Juristische Personen. Die Räder müssen eine Ladefläche integriert, auf der Gegenstände, teilweise aber auch Personen transportiert werden können. Die Übernahme der Anschaffungskosten ist allerdings an einen Maximalpreis gekoppelt: bis zu 4.200 Euro.

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über regionale Förderprogramme in verschiedenen Bundesländern:

Bereich Wer ist antragsberechtigt? Voraussetzungen Lastenrad-Prämie
Baden-Württemberg Unternehmen, privatrechtliche Körperschaften, Freiberufler, Vereine Elektro-Lastenräder, Lastenanhänger mit E-Antrieb 25% Zuschuss, max. 2.500€
Brandenburg Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende E-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Fahrradanhänger Bis zu 4.000€
Bremen Privatpersonen, Kleinstunternehmen, Vereine Elektro-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Anhänger mit & ohne E-Antrieb Bis 1.000€
Hessen Privatpersonen Elektro-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb, Lastenanhänger Bis zu 1.000€
Nordrhein-Westfalen Unternehmen, Kommunen, Freiberufler, Juristische Personen Elektro-Lastenräder Bis zu 4.200€
Saarland Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb Bis zu 1.000€
Sachsen Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb Bis zu 1.500€

Oftmals setzen die verschiedenen Förderprogramme eine bestimmte Nutzlast als Förderkriterium voraus. Doch wie genau berechnet sich die Nutzlast? Ein E-Lastenfahrrad hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 200 kg sowie ein Leergewicht (=Eigengewicht) von 50 kg. Somit ergibt sich mit obiger Formel eine Nutzlast von 150 kg.

Kommunale Förderprogramme

Mit Programmen in Aachen, dem Landkreis Bamberg, der Stadt Celle und München existieren auf kommunaler Ebene diverse Initiativen zur Förderung des täglichen Lieferverkehrs auf der sog. letzten Meile mit Cargobikes. Aber auch als Privatperson könnt ihr die Vorteile eines Lastenrades nutzen und dafür hohe kommunale Förderungen zwischen 10% bis hin zu 50% beim Kauf eines Lastenbikes in Anspruch nehmen.

Mannheim, Heidelberg, München und Regensburg unterstützen derweil neu gekaufte E-Lastenräder.

Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" in München

Der Münchner Stadtrat hat das Ende des Förderprogramms "Klimaneutrale Antriebe" zum 2. Juli 2025 beschlossen. Bereits bewilligte Anträge sind nicht vom Förderstopp betroffen.

Förderfähig sind Fahrradanhänger, Lastenräder, Lastenpedelecs sowie Leichtfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e. E-Autos sind nicht förderfähig, da sie durch das Bundesförderprogramm gefördert werden.

Fahrzeuge werden mit 25 Prozent der Nettokosten gefördert.

  • Fahrradanhänger mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 250 Euro
  • Lastenrad mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 500 Euro
  • Lastenpedelecs mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
  • Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge (L1e bis L4e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
  • Drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge (L5e bis L7e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 3.000 Euro
  • Elektrische Vorrüstungen für Ladeinfrastruktur (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 1.000 Euro pro vorgerüstetem Stellplatz
  • Normalladestationen (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Anschaffung und Installation bis maximal 500 Euro pro Ladepunkt
  • Schnellladestationen (ab 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage, Anschaffung und Installation bis maximal 10.000 Euro pro Ladepunkt
  • Beratungsleistungen mit 80 Prozent bis maximal 4.500 Euro

Für Inhaber*innen des München Pass verdoppelten sich die Förderquote sowie die maximalen Fördersätze.

Wichtige Hinweise zum Förderprogramm in München

  • Nicht gefördert werden normale Pedelecs und E-Bikes.
  • Für jedes geförderte Fahrzeuge ist eine Haltedauer von drei Jahren (36 Monaten) zwingend vorgeschrieben. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrags.
  • Alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge müssen mit Ökostrom betrieben werden.
  • Förderfähig sind maximal 20 Elektrofahrzeuge pro Kalenderjahr und Antragsteller*in.
  • Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
  • Wenn die Fördermittel, die von der Stadt München zur Verfügung gestellt werden, verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.
  • Es gibt einen Sharing Bonus in Höhe von 100 Euro bis 400 Euro je nach Fahrzeugtyp. Dafür muss das jeweilige Fahrzeug mit einen bestimmten Personenkreis geteilt werden. Die genauen Kriterien finden Sie in der Förderrichtlinie.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn du nicht das nötige Geld für ein neues E-Bike hast und deine Stadt oder dein Bundesland keine Förderprogramme anbieten, gibt es eine letzte Möglichkeit: die Finanzierung über Banken und Fahrradhändler. Alternativ bieten Fahrradhändler des Öfteren auch Finanzierungsoptionen an, mit denen du dein Rad beispielsweise in Raten über ein oder zwei Jahre abbezahlen kannst.

JobRad oder Dienstrad

Arbeitest du bei einem Unternehmen, das die Option Jobrad oder auch Dienstrad anbietet, hast du hier die Chance, Geld zu sparen. Gehst du über deinen Arbeitgeber, kannst du ein E-Bike leasen. Das funktioniert wie bei einem Auto: Der monatliche Beitrag wird dir von deinem Gehalt abgezogen, sodass du bei steuerlichen sowie sozialen Abgaben sparen kannst. Der Leasing-Vertrag selbst geht meist über zwei bis drei Jahre. Nach Ablauf dessen kannst du das E-Bike kaufen, wenn du willst. Der Kaufpreis ist nach der Leasing-Zeit entsprechend günstig. Für Privatpersonen lohnt sich das Leasing allerdings nicht.

Der Arbeitgeber least ein Fahrrad bzw- Pedelec und übernimmt die vollen Kosten. Dieses überlässt er dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Bruttogehalt. Dabei darf meist der Arbeitgeber sich sein zukünftiges Dienstfahrrad bzw. Pedelec bis zu einer bestimmten Preisschwelle selbst aussuchen.

Der Arbeitnehmer investiert einen Teil seines Gehalts und zahlt damit die monatliche Leasingrate für sein Dienstrad. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer 0,25 Prozent des Radpreises versteuern. Die monatliche Rate wird vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch der sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Anteil des Einkommens sinkt. Diese Art der Gehaltsumwandlung kann erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber dem Direktkauf bedeuten. Hinzu kommt, dass sämtliches Zubehör, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist, Teil des Leasingvertrages sein kann.

Gesundheitsprogramme der Krankenkassen

Die deutschen Krankenkassen bieten oftmals ein Gesundheitsprogramm an, bei dem Versicherte Bonuspunkte sammeln können. Diese lassen sich jedoch nur für Kurse und Ähnliches einsetzen. Bei der Techniker Krankenkasse könntest du hingegen Glück haben: Deine Bonuspunkte könnten für einen E-Bike-Kauf genutzt werden. Der maximale Zuschuss liegt hier bei 600 Euro - und auch nur dann, wenn das E-Bike als medizinisches Hilfsmittel anerkannt ist.

Vorteile von Lastenrädern und E-Lastenrädern

  • Praktikabel: Innerhalb der Stadt ist man mit einem Lastenrad meist schneller als mit einem Auto.
  • Spaß & Fitness: Dank der täglichen Nutzung des Lastenfahrrades verbringt man viel Zeit an der frischen Luft.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0