Die perfekte Motorrad-Probefahrt: So geht's!

Eine Probefahrt ist beim Verkauf eines gebrauchten Motorrads oft der entscheidende Schritt: Der Kaufinteressent möchte sicherstellen, dass Maschine und Fahrgefühl überzeugen, während der Verkäufer sein Bike bestmöglich präsentieren will. Damit bei der Motorrad-Probefahrt alles reibungslos und sicher verläuft, sollten private Verkäufer und Käufer jedoch einige wichtige Punkte beachten.

Termin und Vorbereitung

Vereinbaren Sie einen festen Termin für die Probefahrt und sprechen Sie im Vorfeld Dauer und Route ab. Planen Sie genügend Zeit ein - mindestens 30 bis 60 Minuten Fahrzeit gelten als sinnvoll, damit der Interessent die Maschine auf Herz und Nieren testen kann. Eine gemischte Route aus Stadtverkehr, Landstraße und ggf. Autobahn ermöglicht einen umfassenden Eindruck.

Motorrad vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass Ihr Motorrad in technisch einwandfreiem und gepflegtem Zustand ist. Reinigen Sie die Maschine vor dem Termin - ein sauberes, gut gewartetes Bike hinterlässt einen vertrauenswürdigen Eindruck. Kontrollieren Sie, dass die HU-Plakette noch gültig ist - ohne gültige Hauptuntersuchung darf keine Probefahrt auf öffentlichen Straßen stattfinden.

Treffpunkt und Sicherheit

Wählen Sie einen sicheren, öffentlichen Treffpunkt für Besichtigung und Probefahrt. Es empfiehlt sich, einen Ort zu wählen, an dem auch andere Personen (Zeugen) anwesend sind.

Identität und Berechtigung prüfen

Bevor Sie jemandem Ihr Motorrad überlassen, überprüfen Sie die Identität und Fahrerlaubnis des Interessenten. Lassen Sie sich den Führerschein (Klasse A / A2) zeigen und vergleichen Sie das Foto und die Daten mit dem Personalausweis. Notieren Sie Name, Anschrift und Personalausweisnummer, um im Falle späterer Ordnungswidrigkeiten (z. B. Blitzerfotos) den Fahrer benennen zu können.

Pfand oder Kaution

Bitten Sie den Interessenten, für die Dauer der Probefahrt ein Pfand zu hinterlegen. Üblich ist z. B. die Hinterlegung des Personalausweises oder - noch besser - eines Geldbetrags in Höhe des Fahrzeugwerts. Eine Kaution in Höhe des Motorradwerts schreckt potenzielle Diebe ab und zeigt, dass der Interessent ernsthaft an einem Kauf interessiert ist.

Hinweis: Den Personalausweis dürfen Verkäufer rechtlich nicht dauerhaft einbehalten; aber als Pfand während der Fahrt oder zum Datenabgleich ist es zulässig. Alternativ kann der Interessent auch den vereinbarten Kaufpreis in bar als Sicherheit hinterlegen.

Begleitung oder Vorausfahren

Überlegen Sie, ob Sie die Probefahrt begleiten. Bei Motorrädern ist das nur möglich, wenn Sie selbst ein zweites Motorrad zur Verfügung haben. Alternativ können Sie mit dem eigenen Auto hinterherfahren oder einen festen Streckenabschnitt vorgeben und am Ziel auf den Fahrer warten. Manche Verkäufer fahren auch ein Stück voraus, damit der Interessent folgen kann. In jedem Fall sollten Sie vorab Route, Dauer und Rückkehrzeitpunkt klar vereinbaren. Legen Sie ggf. eine maximale Kilometerzahl fest (z. B. „maximal 20 km“), um ungewollt lange Alleingänge zu verhindern.

Eine Stunde Fahrzeit entspricht je nach Strecke ungefähr 50 km - alles Verhandlungssache, da es keine gesetzliche Begrenzung gibt.

Zulassung und Kennzeichen

Bei der Organisation einer Probefahrt gelten die allgemeinen Verkehrsregeln und Zulassungsvorschriften. Grundvoraussetzung für eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen ist, dass das Motorrad zugelassen und versichert ist. Das Motorrad muss ein gültiges Kennzeichen mit aktueller Zulassung besitzen. Fahren ohne Kennzeichen auf öffentlicher Straße ist verboten. Wenn Ihr Motorrad abgemeldet ist (z. B. weil Sie es vor dem Verkauf bereits stillgelegt haben), dürfen Sie es nicht einfach zur Probe herumfahren - weder Sie selbst noch ein Interessent.

In diesem Fall gibt es zwei Optionen: Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle oder Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens. Ein Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tages-Kennzeichen genannt) berechtigt für Probefahrten oder Überführungsfahrten und ist maximal fünf Tage gültig. Es zeigt vorne eine Nummer beginnend mit 03/04 und an der rechten Seite das Ablaufdatum in Tag/Monat/Jahr. Seit 2015 wird ein Kurzzeitkennzeichen aber nur zugeteilt, wenn das Fahrzeug eine gültige HU hat und fahrbereit eingetragen ist.

Fazit: Ohne Zulassung keine Probefahrt!

Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassung

Wenn das Bike nicht regulär angemeldet ist, beschaffen Sie sich rechtzeitig ein Kurzzeitkennzeichen für den Probefahrt-Zeitraum. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle - benötigt werden u. a. ein gültiger HU-Nachweis, ein eVB-Code einer Versicherung und Ihr Ausweis. Viele Versicherer bieten Kurzzeit-Versicherungen online an; die Kosten sind überschaubar (Behördengebühr plus Versicherung, insgesamt oft unter 100 €). Eine „Tageszulassung“ im wörtlichen Sinne - also das Fahrzeug nur für einen Tag regulär zulassen - ist im Privatverkauf unüblich, da Kurzzeitkennzeichen den Zweck günstiger erfüllen. Händlerkennzeichen (rote Nummern) stehen Privatleuten nicht zur Verfügung.

Fahrer und Mitfahrer

Grundsätzlich darf nur der vereinbarte Probefahrer selbst das Motorrad führen. Der Besitzer übergibt dem Interessenten das Fahrzeug zur alleinigen Probefahrt. Sollte der Käufer z. B. einen Freund mitgebracht haben, der ebenfalls fahren will, ist das vorab zu klären und zu untersagen, sofern nicht gewünscht. Jeder zusätzliche Fahrer müsste separat die Fahrerlaubnis vorweisen und im Vertrag aufgeführt werden. Ohne Erlaubnis haftet der ursprüngliche Probefahrer für Schäden des zweiten Fahrers mit. Mitfahrende auf dem Soziussitz sind nicht explizit verboten, aber bei einer Testfahrt unüblich - als Verkäufer können Sie dies zur Sicherheit untersagen.

Versicherungsschutz während der Probefahrt

Eine Probefahrt muss der eigenen Versicherung nicht vorher gemeldet werden, solange der Fahrerlaubnis-Inhaber mit Ihrer Erlaubnis fährt. In der Regel sind auch fremde Fahrer durch die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs abgedeckt. Allerdings können manche Policen Einschränkungen haben, z. B. nur Fahrer über 25 Jahre oder nur eingetragene Fahrer.

Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen: Gibt es eine Fahrerklausel, eine Altersgrenze oder einen Selbstbeteiligungs-Ausschluss für Probefahrten? Einige Versicherer gewähren keine Ausnahmen, was im Schadensfall Probleme bereiten könnte. Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrem Versicherer oder anhand der Police, ob der Interessent als Fahrer mitversichert ist.

Verkehrssicherheit des Fahrzeugs

Als Verkäufer sollten Sie nur ein verkehrssicheres Motorrad zur Probefahrt zulassen. Der Interessent hat das Recht, vor Fahrtantritt die Zulassungspapiere und HU-Plakette zu sehen. Funktionieren sicherheitsrelevante Teile (Licht, Bremsen, Reifen) nicht, kann eine Probefahrt verweigert werden. Wird ein Kaufinteressent dennoch mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug erwischt, trägt er das Bußgeld und ggf. Punkte - nicht der Halter.

Haftungsfragen

Ein zentraler Punkt bei jeder Probefahrt sind die Haftungsfragen: Wer kommt für Schäden auf, die während der Probefahrt entstehen - sei es am Motorrad selbst oder an Dritten? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab (Versicherung, Verschulden, Vereinbarungen). Wenn der Probefahrer einen Unfall verursacht, bei dem Dritte (andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen anderer) geschädigt werden, übernimmt zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters diesen Schaden. Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland obligatorisch und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter bis zur Deckungssumme ab.

Voraussetzung ist, dass das Motorrad zum Zeitpunkt der Fahrt ordnungsgemäß versichert (zugelassen) oder mit Kurzzeitkennzeichen versehen ist. Die Versicherung zahlt, auch wenn ein anderer als der Halter fährt, solange dieser mit Erlaubnis fährt und der Zweck eine Probefahrt ist. Allerdings kann der Versicherer den Halter in Regress nehmen, falls grobe Verstöße vorlagen (z. B. Fahrer ohne Führerschein zugelassen).

Ohne Kaskoversicherung: Hat der Halter nur Haftpflicht, sind eigene Schäden am Motorrad nicht versichert. Verkratzt oder beschädigt der Interessent also das Bike, zahlt keine Versicherung dafür. In diesem Fall haftet der Probefahrer persönlich in voller Höhe für von ihm verschuldete Schäden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Tatsächlich sieht die überwiegende Rechtsprechung vor, dass ein Probefahrer für von ihm leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht automatisch haftet, außer es wurde vorher etwas schriftlich festgelegt.

Teilkasko: Eine Teilkaskoversicherung deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, insbesondere Diebstahl und Elementarschäden. Sollte der Interessent das Motorrad während der Probefahrt entwenden (also nicht zurückbringen), wäre dies ein Fall von Unterschlagung bzw. Diebstahl, den Teilkasko in der Regel abdeckt.

Vollkasko: Eine Vollkaskoversicherung deckt Unfallschäden am eigenen Motorrad (auch selbst verschuldete) sowie alles, was Teilkasko abdeckt. Ist das Bike vollkaskoversichert, übernimmt bei einer Probefahrt also die Vollkasko den eigenen Schaden am Fahrzeug. Allerdings bleiben Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse als Kosten beim Halter hängen. Viele Versicherer weisen darauf hin, dass der Probefahrer solche Folgekosten tragen sollte.

Vertragsvereinbarungen zur Haftung

Um Streit zu vermeiden, ist ein schriftlicher Probefahrt-Vertrag mit Haftungsübernahme unverzichtbar. Darin kann z. B. festgehalten werden, dass der Probefahrer für alle von ihm verschuldeten Schäden am Motorrad haftet, den Halter von Ansprüchen aus Verkehrsverstößen freistellt und im Kaskofall die Selbstbeteiligung sowie Kosten durch Rückstufung übernimmt.

Checkliste für die Probefahrt

  • Dokumente bereithalten: Stellen Sie dem Interessenten Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Einsicht zur Verfügung.
  • Fahrzeugzustand gemeinsam prüfen: Gehen Sie vor der Fahrt gemeinsam um das Motorrad und dokumentieren Sie bestehende Schäden oder Kratzer, etwa mit Fotos oder einem Probe-fahrtprotokoll.
  • Schutzkleidung und Helm sicherstellen: Ohne Helm darf niemand fahren.
  • Probefahrt ablehnen bei schlechtem Gefühl: Sie sind nicht verpflichtet, jedem eine Probefahrt zu gewähren.

Phasen der Probefahrt

Phase Verkäufer Interessent
Vor der Probefahrt Führerschein kontrollieren, Kaution/Pfand einbehalten. Verkehrssicheres, zugelassenes Fahrzeug bereitstellen. Bekannte Mängel offenlegen. Fahrzeug und Unterlagen einsehen. Gültige Fahrerlaubnis nachweisen. Bei Bedarf schriftliche Probefahrtvereinbarung verlangen.
Während der Probefahrt Grenzen (Zeit, Strecke) überwachen. Erreichbar bleiben. StVO einhalten, Fahrzeug pfleglich behandeln. Allein fahren, keine Dritten lenken lassen.
Nach der Probefahrt Schadenscheck gemeinsam durchführen. Kaution sofort zurückgeben, sofern schadlos. Pfand zurückfordern.

Probefahrt-Vertrag

Ein Probefahrt-Vertrag ist ein Muss! Darin werden alle wichtigen Punkte schriftlich festgehalten - das schützt Verkäufer und Käufer gleichermaßen. Viele Automobilclubs und Anbieter stellen solche Mustervereinbarungen kostenlos bereit. Zwei Unterschriften (Verkäufer und Probefahrer) machen die Vereinbarung bindend; jeder erhält eine Kopie.

Checkliste: Darauf sollten Sie achten

  • Anlassen des Motors: Springt der Motor schnell und zuverlässig an?
  • Ölstand kontrollieren: Liegt der Ölstand am unteren Limit?
  • Motor, Kupplung und Getriebe: Lässt sich die Kupplung leicht betätigen und dosieren? Rutscht die Kupplung durch?
  • Ketten- und Kardanantrieb: Auf Kettenschwingungen und -geräusche beim Fahren mit konstanten Geschwindigkeiten achten.
  • Fahrwerk: Sind die Lenkkopflager in Ordnung? Geradeauslauf prüfen.
  • Bremsen: Wirksamkeit der Bremse prüfen. Ist ein deutlicher Druckpunkt zu spüren? Funktioniert das ABS?

Nach dem Unfall

  • Unfallstelle sichern & First Aid: Warnweste an, Motorrad sichern, Warndreieck aufstellen, ggf. Rettungsdienst rufen.
  • Halter informieren: Der Probefahrer muss den Verkäufer unverzüglich kontaktieren.
  • Schaden der Versicherung melden, Probefahrt-Vertrag als Nachweis bereithalten, Reparatur bzw. Gutachten veranlassen.

Tipps für Motorrad-Verkäufer

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
  • Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf.

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