Wer mit dem Motorrad nach Frankreich reist, sollte sich im Vorfeld gut über die dortigen Verkehrsregeln und Besonderheiten informieren. So ist es Pflicht, eine Warnweste, einen Verbandskasten sowie ein Warndreieck im Fahrzeug mitzuführen. Die Westen müssen reflektierend gelb oder orange leuchten und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
Gesetzliche Ausrüstung im Auto in Frankreich
Wie in Deutschland müssen zum Beispiel Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten in Frankreich immer im Fahrzeug vorhanden sein. Sind gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände dann nicht vorhanden, kann das in unserem Nachbarland ganz schön an die Urlaubsfinanzen gehen. Ob es in Frankreich eine Pflicht gibt, eine Warnweste, ein Warndreieck und einen Verbandskasten im Auto zu haben, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Bußgelder bei fehlender Ausrüstung
Ja, werden Fahrer kontrolliert und ist die vorgeschriebene Ausrüstung nicht vollständig oder wird diese nicht genutzt, ist mit Bußgeldern zu rechnen. Missachten Urlauber diese Vorschriften kann ein Bußgeld von bis zu 375 Euro drohen. Daher ist es ratsam vor Fahrtbeginn zu prüfen, ob all diese Dinge zur Ausrüstung im Auto gehören. In Frankreich kann sonst der Urlaub unfreiwillig teurer werden als geplant. Und einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland möchte niemand gern im Briefkasten haben, wenn der Urlaub vorüber ist.
Weitere empfohlene Ausrüstung
Empfohlen wird in Frankreich ein Reserverad sowie das Werkzeug für einen Reifenwechsel bei längeren Fahrten dabei zu haben. Auch Feuerlöscher und Ersatzglühbirnen für die Fahrzeugbeleuchtung sind keine verpflichtenden Bestandteile der Ausrüstung im Auto in Frankreich. Allerdings wird ebenfalls empfohlen, diese mitzuführen, um defekte Birnen schnell tauschen oder auch einen Brand eindämmen zu können.
Motorradspezifische Vorschriften in Frankreich
Helmpflicht und reflektierende Aufkleber
Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/ Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer.Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden. Seit einigen Jahren ist die französische Polizei angewiesen, besonders auf die Einhaltung dieses Gesetzes zu achten.
Handschuhpflicht
In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.
Warnweste für Motorradfahrer
Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro. Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.Warnwesten und Verbandskasten/Tasche (Inhalt nicht vorgeschrieben) sind aber in einigen Ländern Vorschrift.
Kind als Beifahrer
Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.
Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorräder in Frankreich
Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts 50 km/h
- außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
- auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
- auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).
Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
| Bußgeldtatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) | ab 45 € |
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) | ab 90 € |
| 20 - 50 km/h zu schnell | ab 90 € |
| über 50 km/h zu schnell | 1500 € |
Stand: 4/2025
Weitere wichtige Informationen
- Alkoholtester: Die Mitführpflicht eines Alkoholtestsets besteht weiterhin, wird aber bei Nichtmitführen nicht mit einem Bußgeld geahndet.
- Ersatzglühbirnen: Es wird empfohlen, ein Set mit Ersatz-Glühbirnen mitzunehmen, um bei einem etwaigen Ausfall schnellen Ersatz gewährleisten zu können.
- Umweltplakette: Eine Umweltplakette (Crit´Air) ist auch für Motorräder in bestimmten Zonen erforderlich.
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