Kleinkrafträder wie Roller und Mofas sind grundsätzlich zulassungsfrei und können unter vereinfachten Bedingungen in den Verkehr gebracht werden. Sie benötigen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, ein Kleinkraftrad freiwillig zuzulassen. Hier erfahren Sie, was Sie dafür benötigen und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
Was bedeutet freiwillige Zulassung?
Du kannst auch ein Kleinkraftrad, welches gemäß FZV zulassungsfrei ist, freiwillig dem Zulassungsverfahren unterwerfen und bekommst anstatt dem Versicherungskennzeichen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Auf Antrag können diese Fahrzeuge auch freiwillig zugelassen werden. In diesem Fall gelten dann allerdings auch vollumfänglich die strengeren Regeln für eigentlich zulassungspflichtige Fahrzeuge. Anstelle der Betriebserlaubnis wird von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt. Weiterhin wird ein reguläres Kennzeichen zugeteilt, welches an der vom Hersteller vorgesehenen Kennzeichen-Anbringungsstelle fest anzubringen ist.
Voraussetzungen für die freiwillige Zulassung
Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades kann nur dann erfolgen, wenn alle technischen Daten, die für die Zulassung benötigt werden, vorgelegt werden. Diese Daten können im Regelfall aus der Betriebserlaubnis bzw. dem CoC-Papier entnommen werden. Gerade bei älteren Fahrzeugen liegen die technischen Daten oftmals nicht vollständig vor. In diesem Fall muss sich der Halter auf eigene Kosten um den Nachweis der Daten kümmern. Ausdrucke aus dem Internet o. ä. können hier nicht anerkannt werden. Es ist in der Regel ein Gutachten oder Datenblatt einer technischen Prüfstelle erforderlich. Hat das Kleinkraftrad gar keine Betriebserlaubnis mehr, ist in jedem Fall ein Vollgutachten erforderlich.
Das Kleinkraftrad muss VOR der freiwilligen Zulassung von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Hierzu ist das Kleinkraftrad vorzufahren. Es wird hier u. a. geprüft, ob die eingeschlagene Fahrzeug-Identnummer (FIN) mit den Papieren übereinstimmt, ob das Kennzeichen korrekt angebracht werden kann und ob eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist. Weiterhin wird geprüft, ob sich das Fahrzeug in fahrbereitem Zustand befindet. Offensichtliche Schrottfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Mängeln, die einen sicheren Betrieb nicht gewährleisten, können nicht zugelassen werden.
Erforderliche Unterlagen
Bevor es zur Zulassungsstelle geht, sollten alle notwendigen Unterlagen vorab vorbereiten sein, da es bei der Zulassungsstelle manchmal länger dauern kann. Folgende Unterlagen werden für die Zulassung benötigt:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (CoC-Papier) oder Betriebserlaubnis im Original
- Elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (=Codenummer 7-stellig)
- Personalausweis/Pass
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug
- Im Vertretungsfalle: schriftliche Vollmacht für den Beauftragten mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Antrag auf freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades (unten zum Download verfügbar)
Bei älteren Fahrzeugen wird ggf. noch eine Datenbestätigung einer techn. Prüfstelle benötigt, falls nicht alle erforderlichen Daten aus der Betriebserlaubnis entnommen werden können.
Bei der Zulassungsstelle benötigst Du etwas Zeit, da sie Damen es nicht jeden Tag mit einer freiwilligen Zulassung zu tun haben und die Daten der ABE händisch eingehackt werden müssen.
Besonderheiten bei Kennzeichen
Kleinkrafträder zählen nach der gesetzlichen Definition nicht als "Krafträder". Daher dürfen hier ausschließlich zweizeilige Kennzeichen (ähnlich wie beim Quad) in der Größe 250 x 200 mm bzw. 260 x 200 mm zugeteilt werden. Leichtkraftradkennzeichen und Motorradkennzeichen (Kraftradkennzeichen) sind nicht zulässig. Ebenfalls dürfen bei Elektrofahrzeugen keine E-Kennzeichen zugeteilt werden.
Die Fahrzeuge benötigen eine Kennzeichenbeleuchtung. Ist diese nicht vorhanden, so muss auf eigene Kosten eine bauartgeprüfte Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden.
Vorteile der freiwilligen Zulassung
- Kein jährlicher Kennzeichenwechsel: Genug vom jährlichen Austausch der Versicherungskennzeichen? Dann hast Du immer ein Kennzeichen. Es muss nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen besorgt werden (also weniger zeitlicher Aufwand).
- Wunschkennzeichen: Bei Bedarf kannst sogar ein Wunschkennzeichen haben.
- Schadenfreiheitsrabatt: Wenn Du dich bei einer Kfz-Versicherung absichern möchtest, kannst Du so früh wie möglich mit der Gewährung von Schadenfreiheitsrabatten beginnen. Da das Fahrzeug wie jedes andere zugelassene Fahrzeug versichert wird, baut man eine Schadenfreiheitsklasse (SF) auf, die ggf. später für andere Fahrzeuge verwendet werden kann. Profitiere auch von günstigeren tatsächlichen Kfz-Versicherungsprämien, die durch die jährlich unfallfreien Prämien günstiger werden und diese Rabatte natürlich auch für andere Fahrzeuge gelten.
- Saisonkennzeichen: Man kann einen Saisonzeitraum wählen und somit wie bei anderen Fahreugen den Nutzungszeitraum selbst festlegen.
- Erweiterter Versicherungsschutz:
- Für das Fahrzeug kann eine Teilkasko-Deckung ohne SB abgeschlossen werden.
- Für das Fahrzeug kann eine Vollkasko-Deckung abgeschlossen werden.
- Für das Fahrzeug kann eine Fahrerschutzdeckung abgeschlossen werden.
- THG-Prämie für E-Roller: Für E-Roller und E-Scooter gibt es eventuell sogar noch einen weiteren Vorteil: Für diese Fahrzeuge kann seit 2022 auch die THG-Prämie beantragt werden, was das ganze äußerst attraktiv macht.
- Das Umweltbundesamt teilt die Höhe der THG Prämie nur auf drei unterschiedliche Fahrzeugklassen auf. M1 (PKW), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle weiteren Fahrzeugklassen, welche sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse der PKWs (M1), was bedeutet, Sie erhalten für Ihr Kleinkraftrad dieselbe Prämie wie für Ihren PKW.
- Bessere Akzeptanz im Straßenverkehr: Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass die Akzeptanz im Straßenverkehr mit einem „richtigen“ Kennzeichen deutlich besser geworden ist.
Nachteile der freiwilligen Zulassung
- Höhere anfängliche Kosten: Ja, einen. Durch die Zulassungskosten und ggf. anfänglich geringe SF Klasse stellt sich eine Beitragserparnis evtl. erst nach ein paar Jahren ein. Eine Kostenersparnis tritt aufgrund der anfänglichen Verwaltungskosten erst nach ca. 3 Jahren ein.
- Verwaltungsaufwand: Stell dich mal auf viel Stress ein. Bei mir hat es ganze 8 Wochen gedauert. Erst mit Nachdruck von der Bezirksregierung kamen die Damen vom StVa in die Pötte. Ist schon immer so. Den wenigsten Zulassungsbehörden ist die freiwillige Zulassung geläufig.
Kostenübersicht
Hier eine Übersicht der Kosten, die bei einer freiwilligen Zulassung entstehen können:
- KBA-Gebühr (ca.
- Zulassung (ca.
- Zuschlag bei einem ungetypten Fahrzeug (ca.
- Wunschkennzeichen (ca.
- Klebesiegel (ca.
- Kennzeichen-Prägung (ca.
Wichtige Hinweise
- Sollte der Roller noch über ein gültiges Versicherungskennzeichen (Mofa-Kennzeichen) verfügen, entzieht die Meldebehörde die Nummer, da eine Doppelanmeldung nicht möglich ist.
- Bitte beachte auch, dass das neue Kennzeichen beleuchtet sein muss!
- Kleinkrafträder unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) - dies ändert sich auch durch eine freiwillige Zulassung nicht. Auf dem Kennzeichen wird daher nur eine Zulassungsplakette aber keine HU-Plakette verklebt.
- WICHTIG: Elektro-Kleinstfahrzeuge ("E-Scooter") dürfen nicht freiwillig zugelassen werden. Diese Fahrzeuge müssen mit einer Versicherungsplakette versehen werden, die Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen können.
- Nach § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) können von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge auf Antrag freiwillig zugelassen werden.
- Ggf. muss nach § 21 StVZO und § 4 Abs. 5 FZV ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis getätigt werden.
- Die Zulassung einer Vielzahl von Fahrzeugen auf einen Fahrzeughalter (Massenzulassung) ist nicht zulässig und wird von der Zulassungsstelle abgelehnt.
Zusätzliche Informationen
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten.
Nach der Zulassung bei der Zulassungsstelle bekommst Du jetzt von deiner Versicherung einen Brief in dem du die gewünschte Versicherungsleistung auswählen magst.
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