Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet das Motorrad und gehört zu den Klassen, die bereits mit 16 Jahren erworben werden können. Der A1-Führerschein wird auch 125ccm-Führerschein oder 125er Führerschein genannt. Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Welche Fahrzeuge darf man mit dem A1-Führerschein fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Krafträder gefahren werden, deren Hubraum maximal 125 ccm und deren Motorleistung max. 11 kW beträgt. Entscheidend dafür, welche Fahrzeuge neben dem Motorrad zur Klasse A1 gehören, sind unter anderem die Leistung und die km/h. Das Verhältnis von Gewicht und Leistung ist auf maximal 0,1 kW/kg beschränkt. Auch bestimmte dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm Hubraum können gefahren werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden.
Mit einem A1-Führerschein können auch Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden, also beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotor, Mopeds und Mokicks. Für ein Mofa muss keine spezielle Klasse vorliegen, dafür reicht inzwischen eine Prüfbescheinigung aus. Beim A1-Führerschein erhältst du automatisch auch den AM-Führerschein.
Überblick über die Führerscheinklassen für Motorräder
Welcher Motorradführerschein passt zu dir? Hier ist ein Überblick über die Klassen A, A1, A2 und AM:
- Klasse A: Ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung. Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre mit Vorbesitz der Klasse A2 (mind.
- Klasse A2: Berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW.
- Klasse A1: Gilt für Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW. Mindestalter: 16 Jahre.
- Klasse AM: Berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern wie Mopeds oder Rollern bis 50 ccm.
Voraussetzungen für den A1-Führerschein
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst. Für die Anmeldung zum Führerschein benötigst du einige wichtige Unterlagen und Voraussetzungen. Dazu gehören ein bestandener Sehtest (nicht älter als 24 Monate), der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Außerdem musst du das Mindestalter für die gewünschte Führerscheinklasse erfüllen.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- biometrisches Passbild
- einen Sehtest
- eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
- eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
- bei einer Vorklasse benötigen wir einen Führerscheinkopie
Die Ausbildung für den A1-Führerschein
Vor dem Unterricht müssen ein Sehtest und ein Erste Hilfe-Kurs absolviert werden. In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Motorradfahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, in denen Grundwissen vermittelt wird. Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf sechs Unterrichte à 90 Minuten. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. In diesen Stunden geht es anders als im Grundstoff um spezielle Motorradinhalte der Ausbildung. Sie sind verpflichtend vorgeschrieben für den Erwerb des Führerscheins.
Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden kommen 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten hinzu. Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Wie viele dieser Übungsstunden du brauchst, hängt ganz von deinem Können und Lernfortschritt ab. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Eine vorgeschriebene Zahl an Sonderfahrten muss absolviert werden. So musst du in Klasse A1 mindestens 5 Ausbildungsstunden auf Bundes- oder Landstraßen machen, 4 Ausbildungsstunden auf Autobahnen und 3 Ausbildungsstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben. Eine gute Fahrschule lässt dich nicht ohne sichere Schutzkleidung aufs Motorrad steigen, sondern wird dir diese zur Verfügung stellen. Lege dir aus hygienischen Gründen eine Sturmhaube zu oder kaufe dir am besten gleich einen gut sitzenden Helm, den du danach sowieso brauchen wirst.
Kosten für den A1-Führerschein
Ein A1-Führerschein verursacht Kosten zwischen 950 und 1700 Euro. Für den 125ccm-Führerschein steigen die Kosten natürlich, wenn der Anwärter bei der Prüfung durchfällt und diese wiederholen muss. Durch gute Vorbereitung auf die praktische Prüfung für A1 lässt sich also unter Umständen Geld sparen. Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.
Die Kosten für den Motorradführerschein können sich wie folgt zusammensetzen:
- Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
- Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
- Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
- Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
- Übungsfahrten (z. B.
- Theorieprüfung (z. B.
- Gesamt: ca.
Gültigkeit des A1-Führerscheins
Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist zwar theoretisch nicht auf einige Jahre begrenzt, allerdings müssen Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, alle 15 Jahre erneuert werden. Dafür wird jeweils alle 15 Jahre nur ein neues Passbild benötigt. Inhaber der Fahrerlaubnis, welche diese vor dem genannten Datum erworben haben, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Aufstieg auf höhere Führerscheinklassen
Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen. Wer einen 125 ccm-Führerschein besitzt, braucht lediglich eine Praxisprüfung absolvieren, um mit schweren Motorrädern, also mit Fahrzeugen der Klasse A2, fahren zu können. So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können.
Die Klasse B196
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B (B196):
- Mindestalter 25 Jahre
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen
- Absolvierung einer Fahrerschulung (9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten: 6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis)
Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
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