Wer sich früh um die Fahrausbildung und -prüfung kümmert, darf ab 17 Jahren Auto fahren - in Begleitung. Durch den Führerschein mit 17 wird das möglich. Als 17-Jähriger, der die Fahrprüfung bestanden hat, darfst du mit dem BF17-Führerschein Auto fahren.
Was ist der Führerschein mit 17 (BF17)?
Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ - auch "B 17" oder "Führerschein mit 17" genannt - hat der Gesetzgeber das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Verbunden ist dies aber mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag, nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person zu fahren.
Voraussetzungen für den BF17-Führerschein
Damit ihr bestens informiert seid, hier die essenziellen Grundvoraussetzungen:
- Mindestalter: Um die Fahrschulausbildung der Klasse B mit 17 zu beginnen, müsst ihr mindestens 16,5 Jahre alt sein.
- 17 / 18 Jahre für den Besitz
- Mit 16 / 17 Jahren könnt ihr den Führerschein beantragen
- 3 Monate vor eurem 17 / 18. Geburtstag könnt ihr die Theorieprüfung machen
- 1 Monat vor eurem 17 / 18. Geburtstag könnt ihr die praktische Prüfung machen
- Passbild: Ein Passbild ist natürlich unverzichtbar für euren Führerscheinantrag. Sorgt dafür, dass es aktuell ist und den offiziellen Vorgaben entspricht.
- Sehtest: Die Augen sind das wichtigste Werkzeug eines Fahrers. Ein Sehtest ist daher obligatorisch, um sicherzustellen, dass ihr alle Verkehrssituationen klar erkennen könnt.
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs: Sicherheit geht vor! Bevor ihr ins Fahrvergnügen startet, benötigt ihr eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
- Wohnsitz in Deutschland: Um den Führerschein der Klasse B mit 17 zu erwerben, ist ein fester Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Dies stellt sicher, dass ihr mit den hiesigen Verkehrsvorschriften vertraut seid.
Wie funktioniert die Ausbildung zu BF17?
Die Ausbildung können Fahranfänger nach vorherigem Antrag frühestens mit 16,5 Jahren in einer zugelassenen Fahrschule beginnen. Diese Ausbildung läuft genauso ab, wie bei den älteren Schülern auch. Nach dem Absolvieren der regulären Ausbildung in der Fahrschule wird die übliche Führerscheinprüfung für die Klassen B bzw. BE abgenommen: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden.
Der große Unterschied ist jedoch, dass man nach bestandener Prüfung seinen Führerschein beziehungsweise seine Prüfbescheinigung schon mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres erhalten kann. Diese Prüfbescheinigung berechtigt einen, frühzeitig am Straßenverkehr teilzunehmen. Doch dies ist, wie der Name „begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“ schon andeutet, an die Bedingung geknüpft, dass man bis zum 18. Geburtstag nur mit Begleitperson fährt.
Die Prüfbescheinigung
Wenn dein Antrag auf´s begleitete Fahren gestattet wird, bekommst du eine Prüfbescheinigung. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen mit einer Begleitperson Auto fahren. Da der reguläre Führerschein erst mit 18 ausgestellt werden kann, ist die Prüfbescheinigung solange der Nachweis für deine Erlaubnis, begleitet Auto zu Fahren. Da die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält, musst du deinen Ausweis immer parat haben. Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz".
Hast du deine Prüfbescheinigung für den Führerschein mit 17 erworben, darfst du anschließend begleitet innerhalb Deutschlands fahren. Im Ausland darfst du damit nicht fahren. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auf Basis eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17.Juli 2012 auch eine deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag). Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit.
Ab deinem 18. Geburtstag berechtigt dich deine Prüfbescheinigung Klasse BF17 bis zu drei Monate lang zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Begleitung. Mit vollendetem 18. Lebensjahr tauschen Sie den BF17-Führerschein gegen den B-Führerschein und dürfen ab sofort allein fahren.
Voraussetzungen an die Begleitperson
Für den Führerschein Klasse BF17 musst einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist eine Begleitperson. Deine Begleitperson für den Führerschein mit 17 - es dürfen auch mehr als eine sein - wird zunächst namentlich in deine Prüfbescheinigung eingetragen. Die Begleitpersonen müssen in einem zusätzlichen Antrag eingetragen werden. Zusätzlich sind die Begleitpersonen verpflichtet, auf einem eigenen Formular zu vermerken, dass sie sich zur Verfügung stellen. Zudem müssen sie eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises hinterlegen. Mit diesen Anträgen im Gepäck können Sie zur Führerscheinstelle gehen.
Dazu muss sie mindestens 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren eine Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, bei jeder Fahrt dabei und namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Aufgaben und Verhalten der Begleitperson
Bei jeder Fahrt des Fahranfängers mit einem Führerschein mit 17, muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen. Wenn ihr gemeinsam fahrt, muss deine Begleitperson ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen. Natürlich darf sie nicht unter Alkoholeinfluss oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat. Das Verbot gilt auch, wenn die Begleitperson einen THC Wert von 3,5 ng/ml oder mehr aufweist (Ausnahme: Cannabispatienten) oder unter der Wirkung eines verbotenen berauschenden Mittels steht.
Nein. Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein. Außerdem definiert § 48a Abs. ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs. Die BF17-Begleitperson soll den Stress mindern, der durch unbekannte Situationen bei Fahranfängern auftritt. Sie entlasten den Fahrer durch wichtige Hinweise.
Probezeit beim BF17-Führerschein
Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG - sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Auch bei dieser Fahrerlaubnis dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung. Die Probezeit dauert wie bei jeder anderen Fahrausbildung zwei Jahre - und endet für dich frühestens mit 19.
Sollte der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrausbildung in der Klasse A1 absolviert haben, beginnt für ihn die Probezeit mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass, sofern er den Führerschein mit 17 erlangt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte der Probezeit abgeschlossen ist.
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere bilden dabei die schwerwiegenden Verstöße wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder fahrlässige Tötung. B-Verstöße sind vergleichsweise weniger schwerwiegend. Ein einmaliger A-Verstoß verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängert zudem die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Der dritte A-Verstoß führt zum FühEntzug der Fahrerlaubnis inklusive Sperrfrist.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins aussprechen. Diesen erhalten Sie Fahranfänger erst zurück, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren.
Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.
Verstöße gegen diese Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung deiner Prüfbescheinigung.
Gültigkeit im Ausland
Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auf Basis eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17.Juli 2012 auch eine deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).
Kosten für den BF17-Führerschein
Grundsätzlich kostet der Führerschein mit 17 das gleiche wie eine normale Pkw-Führerschein-Ausbildung. Die Kosten hängen von der Region der Fahrschule ab und können daher stark variieren. Außerdem kommen müssen Sie noch die Kosten für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs auf Fahranfänger einplanen. Die Eintragung pro Begleitperson im Führerschein mit 17 kostet etwa 5 bis 15 Euro. Hierin enthalten sind die Eintragung und die Überprüfung der jeweiligen Personen.
Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B mit 17 fahren?
Mit der Klasse B mit 17 seid ihr berechtigt, Pkw und leichte Lkw zu führen. Ein Schritt in Richtung Flexibilität auf der Straße!
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, ebenfalls Fahrzeuge der Klasse AM und L
- Hänger bis 750 Kg
- Hänger über 750 Kg, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Fahrzeug und Hänger nicht schwerer als 3,5 Tonnen beträgt
Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument müsst Ihr jedoch dabei haben. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.
Verwandte Beiträge:
- Motorradführerschein nach Autoführerschein: So geht's am schnellsten
- Autoführerschein auf Motorrad umrüsten: Kosten, Prüfung & Tipps
- Motorrad Führerschein mit Auto: So geht's am einfachsten!
- Kombi Führerschein Auto Motorrad Kosten: Übersicht & Vergleich
- Kennzeichenhalter Ducati Diavel: Stilvoll & sicher
- Mountainbike Rahmenhöhe 50 cm: Die richtige Größe finden
Kommentar schreiben