Seit Anfang 2020 ermöglicht eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Autofahrerinnen und Autofahrern den Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1.
Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020.
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.
Was ist der Führerschein mit B196-Erweiterung?
Seit Januar 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Führerscheinerweiterung B196 - Was darf ich damit fahren?
Widmen wir uns gleich zu Anfang einer der wichtigsten Fragen: Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Schlüsselzahl B196 führen? Das Gesetz, genauer § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), gibt darauf eine klare Antwort. Damit dürfen Sie exakt die gleichen Kraftfahrzeuge führen wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein”.
Beachten Sie aber, dass die beiden Klassen nicht gleichgestellt sind und trotzdem Unterschiede aufweisen.
Die Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Damit Sie Ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.
§ 6b Abs. 2 FeV und Anlage 7b FeV schreiben vor, dass Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren müssen, wenn Sie die B196-Erweiterung erhalten möchten. Eine solche Schulung darf nur von Fahrschulen angeboten werden, deren Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt.
So funktioniert die Schulung für B196
Haben Sie eine geeignete Fahrschule gefunden, können Sie sich dort für die B196-Schulung anmelden. Diese besteht per Gesetz aus 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Bietet die Fahrschule nur Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an, müssen Sie dementsprechend 18 Einheiten absolvieren.
In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt.
Haben Sie alle vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden hinter sich gebracht, müssen Sie keine Prüfung ablegen.
Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis.
Der größte Vorteil der B196-Erweiterung ist die schnelle und kostengünstige Ausbildung: In vielen Fahrschulen lässt sich die erforderliche Schulung für B196 in einem Intensivkurs absolvieren, sodass Sie schon nach wenigen Tagen die erforderliche Bescheinigung in den Händen halten können.
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Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen. Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen.
Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden.
So können Sie die Erweiterung auf B196 beantragen
Mit der Teilnahmebescheinigung in der Tasche können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ausmachen, um die B196-Eintragung vornehmen zu lassen. Es ist wohlgemerkt nicht möglich, die Eintragung in einer anderen Stadt vornehmen zu lassen.
Bei dem Termin wird Ihnen der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 vorgelegt, den Sie einfach nur ausfüllen müssen. Dabei geht es in erster Linie um Informationen zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten etc.) und zur Ihrer Fahrerlaubnis (Klasse, Erteilungsdatum, Führerscheinnummer, Beschränkungen etc.).
Für die Beantragung der B186-Eintragung fällt eine Gebühr an, die in der Regel zwischen 23 und 29 Euro beträgt.
Achtung! Es ist nicht erlaubt, Kleinkrafträder nur allein mit der B196-Bescheinigung zu fahren, also ohne Eintragung in Ihren Führerschein. Tun Sie das doch, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“.
Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Welche Kosten verursacht die B196-Eintragung?
Zunächst müssen Sie die Kosten für die Fahrstunden berücksichtigen, die Sie für die Erweiterung auf B196 benötigen. Den Preis für diese kann jede Fahrschule selbst festlegen, in der Regel müssen Sie hier jedoch mit 700 bis 900 Euro rechnen.
Um die Schlüsselzahl B196 eintragen zu lassen, fällt außerdem eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde an (meist zwischen 23 und 29 Euro). Da Sie bei der Eintragung ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen müssen, fallen üblicherweise auch hierfür Kosten an.
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu.
Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
Welche Vor- bzw. Nachteile hat der B196-Führerschein?
Doch selbst wenn Sie die B196-Schulung etwas langsamer angehen lassen, ist sie in der Regel noch deutlich schneller absolviert als die Ausbildung für die Klasse A1 - wodurch weniger Kosten für die Fahrstunden anfallen. Außerdem ist für B196 keine theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich, für A1 hingegen schon.
B196 hat aber auch Nachteile gegenüber A1. Zum einen sind die Voraussetzungen strenger und das Mindestalter höher (25 Jahre für B196, 16 Jahre für A1). Zum anderen stellt die Erweiterung der B-Klasse eben keinen Motorradführerschein dar, was bedeutet, dass Sie B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern können.
Entscheiden Sie sich also später, dass Sie auch schwerere Krafträder fahren möchten, stecken Sie mit dem B196-Führerschein in einer Sackgasse. Sie kommen dann nicht drum herum, doch noch die gesamte Motorradausbildung zu durchlaufen.
Sollten Sie also wissen, dass Sie über kurz oder lang auch „richtige” Motorräder fahren möchten, empfiehlt es sich, auf die Schlüsselzahl B196 zu verzichten und gleich die Motorradausbildung anzugehen.
Ein weiterer Nachteil von B196 ist die Tatsache, dass es sich hierbei nur um eine nationale Schlüsselzahl handelt, was bedeutet, dass sie nur in Deutschland anerkannt wird. In anderen Ländern dürfen Sie damit keine Leichtkrafträder führen.
Wird der B196-Führerschein im Ausland anerkannt?
Nein, die 196 stellt eine nationale Schlüsselzahl dar, die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.
Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt.
Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Ist B196 erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Klassenerweiterung.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist.
Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung
- Mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung
- Autoführerschein (Klasse B)
Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
Mindestalter 25 Jahre.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Details finden Sie in den folgenden Gesetzen und Verordnungen:
- § 6b FeV
- Anlage 7b FeV
- Anlage 9 FeV
- § 17 FahrlG
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