Führerscheinklassen in Deutschland: Auto- und Motorradführerscheine im Überblick

In Deutschland gibt es derzeit 17 verschiedene Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen). In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist genau geregelt, welches Kraftfahrzeug welcher Klasse entspricht und auch, welchen Führerschein du zum Fahren brauchst. Wir geben dir einen Überblick über alle Führerscheinklassen und welche Fahrzeuge du fahren darfst.

Jedes Kraftfahrzeug (zum Beispiel Auto oder Motorrad) ist einer bestimmten Führerscheinklasse zugeordnet. Das ist seit 2013 in der Fahrerlaubnis-Verordnung für die gesamte EU einheitlich geregelt. Eine andere Bezeichnung für Führerscheinklasse ist Fahrerlaubnisklasse.

Jeder, der in Deutschland oder in der EU ein Kraftfahrzeug fahren möchte, braucht den passenden Führerschein für die entsprechende Führerscheinklasse. Nur mit dem passenden und gültigen Führerschein darfst du mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Um ein Auto nutzen zu dürfen, ist zum Beispiel ein anderer Führerschein nötig, als um ein Motorrad oder einen Lkw zu steuern. Das aktuelle System gibt es seit 2013. Wie man den Führerschein bekommt, ist seitdem für die ganze EU einheitlich geregelt. Heute sind die Fahrerlaubnisklassen also auch über die Ländergrenzen innerhalb der EU hinaus gleich.

Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung. Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen: Die Unterklassen erkennst du durch die ergänzte Ziffer 1 und/oder den Zusatz E. Der Zusatz E steht für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger. Die Ziffer 1 gibt an, dass es für das Fahrzeug eine Gewichtsbeschränkung gibt.

Alle Fahrerlaubnisklassen sind auf der Rückseite des Führerscheins aufgelistet. Wenn du ein Fahrzeug fahren darfst, steht daneben das Datum, an dem du die Erlaubnis für das Fahren der Fahrerlaubnisklasse erhalten hast. Das ist normalerweise der Tag der bestandenen Führerscheinprüfung.

Auto-Führerscheinklassen

Führerschein der Klasse B / BF17

Das ist der am weitesten verbreitete Führerschein. Mit ihm darfst du ein Kraftfahrzeug (Auto) mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg fahren. Das Fahrzeug darf zusätzlich zum Fahrersitz nicht mehr als acht Sitzplätze haben.

Für das Fahren mit Anhänger gilt: Der Anhänger darf höchstens 750 kg schwer sein. Insgesamt dürfen Auto und Anhänger zusammen aber nicht mehr als 3.500 kg wiegen.

Mindestalter: Für den Führerschein musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Ausnahme gibt es aber: Sie besteht für jüngere Fahrer ab 17 Jahren, die Begleitetes Fahren mit 17 (BF17) machen.

Besonderheit: Im Inland darfst du mit der Klasse B auch dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Bei einer Motorleistung über 15 kW gilt das aber nur dann, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.

Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, also zum Beispiel Motorräder. Sie dürfen nicht gefahren werden.

Führerschein der Klasse BE

Willst du einen schwereren Anhänger über 750 kg an dein Auto koppeln, brauchst du zusätzlich zum Führerschein der Klasse B den Führerschein der Klasse BE. Damit darf der Anhänger zusammen mit dem Auto aber auch nur bis zu 3.500 kg schwer sein.

Führerschein der Klasse B96

B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Schlüsselzahl. Sie erlaubt es dir, Anhänger von über 750 kg an dein Auto zu koppeln. Zusammen mit dem Auto dürfen sie sogar bis zu 4.250 kg schwer sein.

Für die Klasse B96 müssen Sie zusätzliche Theorie- und Praxisstunden bei der Fahrschule machen (insgesamt 6 Stunden). Eine eigene Führerscheinprüfung musst du dafür aber nicht ablegen.

Voraussetzung ist, dass du die Führerscheinklasse B besitzt.

Führerschein der Klasse B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.

Die Klassen BF17, B96 und B196 sind keine eigenen Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

Die Führerscheinklasse B ist der beliebteste Führerschein. Er erlaubt es dir, Autos zu fahren. Die Klassen AM, A1 und A2 sind darin eingeschlossen.

Führerscheinklassen für Krafträder

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

  • Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
  • Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
  • Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196

Führerschein der Klasse AM

Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen die folgenden Bedingungen immer erfüllen:

Für leichte zweirädrige Krafträder gilt: Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.

Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt: Sie dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Auch bei ihnen darf der Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.

Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.

Das Mindestalter, um ein Mofa zu fahren liegt bei 15 Jahren. Die Prüfung kann man maximal 3 Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen. Sie sind mit der Prüfbescheinigung dazu berechtigt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm zu fahren.

Für den Führerschein AM benötigen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Einheiten Grundstoff und 2 Einheiten Zusatzstoff. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Der Grundstoff ist für alle Führerscheinklassen gleich, der Zusatzstoff gilt spezifisch für die Fahrzeugklasse AM. Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren.

Mit Einverständnis der Eltern, kann man bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind jedoch nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Beim Rollerführerschein (Klasse AM) gibt es keine Probezeit.

Führerschein der Klasse A1

Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt es Fahrern ab 16 Jahren, ein zwei- oder dreirädriges Kraftrad zu fahren. Deshalb wird die Klasse A1 auch als Motorradführerschein bezeichnet. Damit du ein Motorrad fahren darfst, muss es bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen:

  • Das Hubvolumen darf maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Der Führerschein wird deshalb auch als Leichtkraftrad-Führerschein bezeichnet.
  • Die Motorleistung darf 11 Kilowatt nicht übersteigen. Das entspricht normalerweise etwa 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
  • Außerdem muss beim Fahrzeug das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,1 kW/kg betragen.

Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist die Leistung auf 15 kW begrenzt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt deshalb normalerweise bei circa 45 km/h.

Mindestalter: Es liegt für den Führerschein der Klasse A1 bei 16 Jahren.

Eingeschlossene Klassen: Wer den Führerschein der Klasse A1 hat, darf automatisch auch Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren.

Für den A1-Führerschein benötigen Sie mindestens 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie. Die Mindestzahl der Fahrstunden liegt bei 12 mit je 45 Minuten Dauer. In den 12 Stunden sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zu absolvieren. Dazu kommen noch die normalen Fahrstunden, deren Anzahl abhängig vom Können des Fahrschülers ist. Beim A1-Führerschein gibt es eine Probezeit von 2 Jahren. Der Erwerb dieses Führerscheins kann wichtig werden, wenn man plant, früh auf eine große Maschine umzusteigen.

Führerschein der Klasse A2

A2 ist die zweithöchste Motorradklasse. Willst du also ein größeres und schwereres Motorrad fahren, kannst du das nur mit der Klasse A2. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Damit darfst du Krafträder bis 35 kW Leistung fahren. Das entspricht einer Leistung von circa 48 PS.
  • Beim Fahrzeug muss das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,2 kW/kg betragen. Daraus ergibt sich ein Höchstgewicht für das Motorrad von circa 175 kg.

Mindestalter: Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Voraussetzung: Du kannst auf die Klasse A2 erst nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitern, nachdem du den Führerschein A1 gemacht hast. Für den Führerschein musst du eine weitere praktische Prüfung bestehen.

Eingeschlossene Klassen: Mit der Führerscheinklasse A2 darfst du auch Fahrzeuge der Führerscheinklassen AM und A1 führen.

Für den theoretischen Teil der Ausbildung müssen Sie auch hier mindestens 12 Einheiten mit je 90 Minuten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff absolvieren. Zusätzlich zu den normalen Fahrstunden müssen 12 Sonderfahrten mit dem Motorrad gemacht werden: 5 Fahrten über Land, 4 Fahrten auf der Autobahn und 3 Fahrten bei Nacht.

Führerschein der Klasse A

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Auch sämtliche dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesen Eigenschaften sind vom Führerschein umfasst.

dazu kommen 12 Sonderfahrten, von denen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten sein müssen. Normale Fahrstunden machen Sie abhängig von Ihrem Fahrkönnen in ausreichender Anzahl, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.

Wenn Sie direkt mit dem A-Führerschein beginnen möchten, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Besitzer des A2-Führerscheins können die Hochstufung frühestens mit 20 Jahren beantragen.

Motorradführerschein: Welche Möglichkeiten gibt es?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

Was bedeutet Direkteinstieg?

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

B196 vs. A1

Einer der größten Unterschiede liegt im benötigten Alter und der Vorbildung. Für den Führerschein B196 musst du mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B besitzen. Die Klasse A1 steht dir hingegen schon wesentlich früher offen. Hier kannst du bereits mit 16 Jahren mit der Ausbildung beginnen und nach bestandener Prüfung legal 125er Motorräder fahren.

Auch der Ablauf in der Fahrschule unterscheidet sich. Für B196 ist eine vorgeschriebene Anzahl von Theorie- und Praxisstunden nötig. Du musst mindestens vier Theorie-Einheiten à 90 Minuten und fünf praktische Fahrstunden à 90 Minuten absolvieren. Der entscheidende Punkt ist: Nach der B196 Ausbildung musst du keine offizielle Prüfung vor einem TÜV-Prüfer ablegen. Die Fahrschule bestätigt deine Teilnahme und Befähigung.

Was du fahren darfst, ist bei B196 und A1 weitgehend identisch - mit einem entscheidenden Unterschied bezüglich des Geltungsbereichs. Mit beiden Berechtigungen darfst du Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ fahren. Zudem gilt ein Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW pro Kilogramm Leermasse. Das schließt sowohl herkömmliche 125er Motorräder als auch moderne Elektro-Zweiradroller ein, solange sie diese technischen Vorgaben erfüllen.

Der wichtige Unterschied: Mit der B196 Erweiterung darfst du diese Fahrzeuge *nur* in Deutschland fahren. Mit dem A1 Führerschein darfst du mit deinem 125er auch ins europäische Ausland reisen und dort fahren.

Der größte Vorteil der B196 Erweiterung ist oft der schnellere und unkompliziertere Weg zum 125er Fahren. Da keine Prüfung abgelegt werden muss, entfällt der Prüfungsstress und die Notwendigkeit, einen Prüfungstermin zu bekommen. Für langjährige Pkw-Fahrer, die einfach nur einen Roller oder ein leichtes Motorrad für den Stadtverkehr oder kurze Strecken nutzen möchten und nicht ins Ausland wollen, ist B196 eine sehr attraktive und praktikable Option.

Der Hauptnachteil der B196 Erweiterung ist ihre eingeschränkte Gültigkeit. Sie gilt ausschließlich in Deutschland. Zudem ist B196 nur für Personen ab 25 Jahren mit mindestens fünf Jahren Klasse B Besitz zugänglich. Jüngere Fahrer oder solche mit kürzerer Pkw-Fahrerfahrung können diese Option nicht nutzen.

Der A1 Führerschein bietet dir volle Flexibilität. Er ist international, genauer gesagt in allen EU-Staaten sowie einigen weiteren Ländern, gültig. Ein weiterer großer Vorteil ist die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis bereits mit 16 Jahren zu erwerben. Dies ermöglicht vielen jungen Menschen, früh mobil und unabhängig zu sein. Außerdem ist der A1 Führerschein eine offizielle Vorstufe zu den höheren Motorradklassen A2 und A.

Der Erwerb der Klasse A1 ist in der Regel aufwendiger und teurer als die B196 Erweiterung. Du musst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestehen, was zusätzlichen Lernaufwand und Prüfungsgebühren bedeutet. Die Notwendigkeit, Prüfungen zu bestehen, kann für manche auch eine zusätzliche Stressquelle darstellen.

Die B196 Erweiterung ist ideal für dich, wenn du bereits über 25 Jahre alt bist, seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein B besitzt und planst, dein 125er Motorrad oder Roller ausschließlich in Deutschland zu fahren. Sie ist die pragmatische Lösung für Späteinsteiger oder Umsteiger, die primär im Nahbereich oder für den täglichen Arbeitsweg auf ein leichtes Zweirad setzen möchten, ohne Ambitionen auf größere Motorräder oder Fahrten ins Ausland zu haben.

Die Klasse A1 passt besser zu deinen Bedürfnissen, wenn du jünger als 25 bist oder noch keine fünf Jahre den Pkw-Führerschein besitzt. Wenn du das Ziel hast, bereits mit 16 Jahren mobil auf zwei Rädern zu sein, führt kein Weg am A1 Führerschein vorbei. Darüber hinaus ist A1 die richtige Entscheidung, wenn du langfristig planst, auf größere Motorräder umzusteigen (Klasse A2 oder A). Die A1 Fahrerlaubnis dient als wichtige Vorstufe und kann den späteren Aufstieg erleichtern und beschleunigen.

Die Wahl zwischen B196 und A1 hängt stark von deinen persönlichen Voraussetzungen, Zielen und Plänen ab. Überlege dir genau: Wie alt bist du und wie lange hast du schon deinen B Führerschein? Möchtest du nur in Deutschland fahren oder auch im Ausland? Planst du vielleicht später auf größere Motorräder umzusteigen? Bist du bereit für eine Prüfung oder möchtest du den prüfungsfreien Weg gehen?

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Pauschal lässt sich die Frage schwer beantworten, die Kosten sind unter anderem abhängig von der Führerscheinklasse und dem Können des Fahrschülers. Je weniger Übungsstunden Sie benötigen, desto günstiger ist auch der Erwerb des Führerscheins.

Zudem gibt es Intensivkurse, die das notwendige Wissen sehr komprimiert und in kurzer Zeit vermitteln und bei Erfolg günstiger sind als die normalen Kurse bei einer Fahrschule. Daneben sind die Preise abhängig von der Fahrschule, der Region und dem jeweiligen Bundesland. Selbst innerhalb einer Stadt unterscheiden sich die Preise je nach Fahrschule recht stark.

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Ungefähre Kostenübersicht:

  • Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca. 100 - 150 €
  • Führerscheinklasse AM - Kosten: mind. 750 €
  • Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca. 1.000 - 3.000 €
  • Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 €
  • Führerscheinklasse A - Kosten: ca. 1.600 - 3.000 €

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Zusammensetzung der Kosten (Beispiel):

  • Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca. 400 €
  • Übungsfahrten: ca. 500 - 1.500 €
  • Theorieprüfung: ca. 20 €
  • Gesamt: ca. 1.200 €

Überblick über die Führerscheinklassen für Krafträder

Die folgende Tabelle bietet einen schnellen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen für Krafträder, die jeweils erlaubten Kraftfahrzeuge und wichtige Merkmale:

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge Wichtige Merkmale
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge Keine Leistungsbeschränkung
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung Leistung/Leergewicht-Verhältnis max. 0,2 kW/kg
A1 Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Leistung Leistung/Leergewicht-Verhältnis max. 0,1 kW/kg
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h Max. 4 kW Leistung, max. 50 cm³ Hubraum
Mofa Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h Benötigt Prüfbescheinigung, kein Führerschein

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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