Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub.
Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.
Was ist der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?
Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen. Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede.
So sieht es der Gesetzgeber
Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.
Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.
Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Gut zu wissen: Ein schlichtes Vergessen des Führerscheins kostet meist nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro, solange es sich nicht häuft. Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.
Fahrverbote für Radler
Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden.
Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.
Verkehrsregeln für E-Bikes und Pedelecs
Seit 2012 gilt das Dienstwagen-Privileg auch für Fahrräder. Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben.
Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku.
E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.
Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden. Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld.
Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen.
Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen. Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.
Altersbeschränkungen und Helmpflicht
In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht.
Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.
Hier besteht Helmpflicht: Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.
Alkohol am Steuer
Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei.
Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig.
Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
E-Bike-Tuning: Eine gefährliche Falle
Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes.
Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.
Legale Möglichkeiten zur Geschwindigkeitssteigerung
Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks. Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen - je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad für möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten.
Versicherungspflicht
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer - wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief - die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis.
Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.
Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.
E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec trotz Fahrverbot?
Wichtig für die Frage, ob das E-Bike trotz Fahrverbot erlaubt ist, ist die Definition eines E-Bikes. Natürlich ist es eine Entlastung, wenn man statt öffentlicher Verkehrsmittel einfach auf das E-Bike umsteigen kann. Rein rechtlich gibt es aber ein paar Fallstricke zu beachten. Und manch eine/r fragt sich: darf ich trotz Fahrverbot mein Zweirad nutzen?
Die große Frage: ist mein Zweirad ein E-Bike oder vielleicht doch Pedelec? Zur Erläuterung: Bei Pedelecs wird die Tretkraft des Fahrers bis maximal 25 km/h unterstützt, dann setzt sie aus. Der Motor darf daher nur eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h fördern - bei einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt. Dann gelten die E-Bikes bzw. Pedelecs rein rechtlich als Fahrrad (nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ) und können auch trotz Fahrverbot gefahren werden. Genauso wie ein herkömmliches Rad.
Zweiräder, die ohne Tretunterstützung, d.h. ohne, dass in die Pedale getreten wird, mit Motorleistung fahren sind E-Bikes oder S-Pedelecs, die vor dem Gesetz als Kleinkrafträder gelten. Solche E-Bikes oder S-Pedelecs erreichen mit Motor eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Diese Kleinkrafträder unterliegen dann ebenfalls dem Fahrverbot und dürfen bei Fahrverbot nicht in Betrieb genommen werden.
Wenn der Führerschein also eingezogen worden ist, macht ihr euch strafbar, wenn ihr das E-Bike trotz Fahrverbot nutzt. Durch dieses „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ kann schnell eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe winken - überlegt also zweimal, ob ihr wirklich aufsatteln wollt.
Die verschiedenen E-Bike-Typen und ihre Anforderungen
- Pedelecs (bis 25 km/h): Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen.
- S-Pedelecs (bis 45 km/h): S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.
- E-Bikes (bis 45 km/h): E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.
Zusammenfassend kannst du Pedelecs ohne Führerschein nutzen, während für S-Pedelecs und E-Bikes mit höheren Geschwindigkeiten ein Führerschein und weitere Dokumente erforderlich sind. Um Bußgelder zu vermeiden und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein, ist es wichtig, dass du dich vor dem Kauf und der Nutzung eines E-Bikes genau über die geltenden Gesetze und Vorschriften informierst. In Deutschland dürfen E-Bikes mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt, die beim Treten bis 25 km/h unterstützen, ohne Führerschein und in jedem Alter gefahren werden.
Elektrofahrräder sind hierzulande in drei Klassen unterteilt, sagt der ADFC. Nur das Pedelec gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad und ist ihm gleichgestellt. Es unterstützt bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Weder Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein sind notwendig. Es besteht auch keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?
Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.
Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Man sollte immer einen Helm tragen.
Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet. Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
Unterschied E-Bike und Pedelec:Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung.
Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung: Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
- Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
- Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären.
Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Pedelec bis 45 km/h: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung: Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung: Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht.
Motorleistung und Radwege
Ein e-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel.
- e-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit "e-Bike frei" gekennzeichnet sind. Außerorts dürfen e-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen nicht in entgegengesetzte Richtung genutzt werden. Kinderanhänger sind nicht erlaubt.
- e-Bike bis 25 km/h: Rechtlich gesehen handelt es sich um ein Mofa. Der Fahrer muss einen Helm tragen und mindestens 15 Jahre alt sein, sowie einen Mofaprüfbescheinigung haben.
- e-Bike bis 45 km/h: Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden.
Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme” also typgeprüfte Helme bereit zu stellen.
ACHTUNG! In der Klasse bis 25 km/h werden sie wie Fahrräder behandelt. Schnellere Pedelecs bis 45 km/h gelten bereits als Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Aber nicht nur das! Auch eine entsprechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse AM) ist erforderlich, ebenso ist das Tragen eines geeigneten Helms Pflicht! Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden.
E-Bikes fahren im Gegensatz zu Pedelecs auch allein durch den elektrischen Motor und benötigen kein Treten der Pedale, um die Geschwindigkeit zu erreichen. Daher handelt es sich bei diesen Rädern rechtlich um Mofas oder Kleinkrafträder. Zum Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h ist eine Prüfbescheinigung ausreichend.
Funktionen eines E-Bikes
Die Motoren der elektrischen Fahrräder haben Sensoren mit denen meist drei Werte gemessen werden: Drehmoment, Geschwindigkeit und Trittfrequenz. Aus diesen Werten berechnet die Steuereinheit die Energie, die der Motor zum Fahren dazu gibt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei unterschiedlichen Antriebskonzepten. Diese sind davon abhängig, wo der Motor untergebracht ist. Demnach gibt es den Vorderradantrieb, Hinterradantrieb und Mittelmotor.
Der Vorderradantrieb ist am leichtesten zu verbauen und ist oft bei einfachen Pedelecs zu finden. Der Hinterradantrieb kann nur mit einer Kettenschaltung kombiniert werden. Es gibt keinen Rücktritt und er befindet sich oft bei sportlichen oder auf Langstrecken ausgelegten Rädern. Der Mittelmotor ist wiederum etwas aufwendiger, da dieser einen speziellen Rahmen benötigt und sich in der Nähe des Tretlagers befinden muss.
Einige der E-Bikes verfügen darüber hinaus über ein Display zum Ablesen der Leistung und teilweise auch zur . Die Reichweite des Akkus hängt von der Fahrweise ab. Aber auch die Witterung, das Gewicht des Fahrers und der Untergrund spielen eine Rolle. In der Regel sind 500-700 Ladezyklen mit einem Akku möglich. Ein zusätzlicher Ersatzakku kostet etwa 700 Euro und sollte bei 10-20 Grad Celsius trocken gelagert werden.
Die Vorteile eines E-Bikes
Immer mehr Menschen nutzen die E-Bikes. Laut des Statistischen Bundesamtes gab es 2014 1,2 Millionen Haushalte mit Elektrofahrrädern, während 2018 bereits 2,3 Millionen Haushalte mindestens ein E-Bike besaßen. Das liegt wohl daran, dass die Fahrzeuge einige Vorteile mit sich bringen.
- Die elektrischen Räder bringen einen mit weniger Muskelkraft auch bei größeren Distanzen schneller ans Ziel.
- Steigungen lassen sich mit dem E-Bike leichter erklimmen.
- Es werden keine direkten Emissionen freigesetzt.
- Der Anreiz besteht, sich öfters in der Natur zu bewegen.
- Der Motor lässt sich ausschalten und man kann das Verkehrsmittel jederzeit wie ein normales Fahrrad fahren.
Pedelec oder E-Bikes nachrüsten? - Folgen des Tunings
Tuning-Sets sind leicht im Internet zu erwerben und laut Hersteller mit wenigen Handgriffen montiert und auch wieder abgebaut. Dennoch sollte man vorsichtig sein, denn das Tuning kann Konsequenzen im Garantiefall, beim Wiederverkauf, in Polizeikontrollen oder bei einem Unfall haben.
Denn durch bestimmte Parameter lässt sich aus dem Antriebssystem lesen, ob eingegriffen wurde. Diese Daten können auch nach Jahren noch ausgelesen werden. Folgende Konsequenzen können daraus resultieren:
- Der Verlust des Versicherungsschutzes kann eintreten, da die Privathaftpflicht nur für Pedelec 25 und Fahrrad eintritt.
- Zudem kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassung Schwierigkeiten verursachen. Es drohen 2-3 Punkte sowie ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert werden (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).
- Weiterhin stellt das Fahren trotz fehlender Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 FZV dar und kann mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden.
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