Führerschein für Harley Davidson: Anforderungen und Modelle

Viele Biker mit einem A2-Führerschein fragen sich: Welche Modelle sind für den A2 Führerschein geeignet? Für Inhaber des A2-Führerscheins ist es wichtig zu wissen, welche Harley-Davidson-Modelle für diese Klasse geeignet sind.

A2-Führerschein: Die Grundlagen

Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer maximalen Leistung von 35 kW (48 PS). Motorräder dürfen nur dann auf 35 kW gedrosselt werden, wenn ihre ursprüngliche Leistung nicht mehr als 70 kW (96 PS) beträgt. Viele Harley-Davidson-Modelle erfüllen diese Voraussetzung und können entsprechend gedrosselt werden.

Da Motorräder für A2 nicht mehr als 70 kW (96 PS) haben dürfen, bevor sie auf 35 kW (48 PS) gedrosselt werden, fällt ein Großteil der Harley-Modelle raus. Doch es gibt Optionen!

Geeignete Harley-Davidson Modelle für den A2-Führerschein

Hier sind einige Harley-Davidson Modelle, die mit dem A2-Führerschein gefahren werden können:

  • Harley-Davidson Street 750 (2017-2020) - Leistung: 57 PS (kann auf 48 PS gedrosselt werden)
  • Harley-Davidson Street Rod (2017-2020) - Leistung: 68 PS (kann auf 48 PS gedrosselt werden)
  • Harley-Davidson Sportster Iron 883 (2014-heute) - Leistung: 53.8 PS (kann auf 48 PS gedrosselt werden)

Ein Beispiel ist die Harley-Davidson 883 Serie aus der Sportster-Reihe, die oft von Fahranfängern gewählt und auf 48 PS gedrosselt wird. Allerdings ist die Sportster 883 in verschiedenen Ausführungen nur noch auf dem Gebrauchtmarkt erhältlich.

Drosselung und Technische Aspekte

Die Drosselung erfolgt durch den Einbau spezieller Drossel-Kits, die die Motorleistung reduzieren. Diese Kits können mechanische Eingriffe, wie Gaswegbegrenzer, oder elektronische Anpassungen umfassen. Nicht alle Harley-Davidson-Modelle lassen sich drosseln. Einige Modelle überschreiten die 70-kW-Grenze in ihrer ursprünglichen Leistung und können daher nicht auf 35 kW gedrosselt werden.

Nach zwei Jahren Fahrpraxis mit dem A2-Führerschein kann die Drosselung entfernt werden, sodass die volle Motorleistung genutzt werden kann. Dies sollte ebenfalls von einer Fachwerkstatt durchgeführt und in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.

Führerscheinklassen im Überblick

Der Motorradführerschein ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Hier eine Übersicht der relevanten Klassen:

  • A2: Gültig für mittelschwere Krafträder bis 35 kW. Gilt für Motorräder mit einer Motorleistung von max. 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen.

Erforderlich für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Führerscheinklasse A2 und von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem 2jährigen Ablauf eine praktische Prüfung. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig.

Sonstige wichtige Informationen

  • Mindestalter: Das Mindestalter für einen Motorradführerschein beträgt 18 Jahre.
  • EU-Führerschein: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
  • Theorieprüfung: Im Oktober 2023 gab es ein Update bezüglich der Theorieprüfung mit neuen Bild- und Video-Fragen.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Wie beim PKW-Führerschein muss natürlich auch beim Motorradführerschein ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt werden.
  • Sehtest: In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (Paragraf 12 Abs. 2 FeV) steht, dass Bewerber für eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2 sich einem Sehtest zu unterziehen haben.

Trikes und Führerschein

Um ein Trike zu fahren, benötigen Sie je nach Typ und Leistung des Fahrzeugs einen entsprechenden Führerschein. Die richtige Führerschein­klasse gewährleistet, dass der Fahrer über die notwendige Kompetenz und Erfahrung verfügt, um das Fahrzeug sicher zu führen.

Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:

  • Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
  • Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.

Kosten für den A2-Führerschein

Die Kosten des Führerscheins sind vom Bundesland und der Fahrschule abhängig. Sie können jedoch mit circa 1300 Euro rechnen. Die Gesamtkosten sind eingeteilt in Anmeldungsgebühr für die Fahrschule, Gebühr für Vorstellung theoretische und praktische Fahrprüfung, Grundfahraufgaben, Stadt- und Sonderfahrten, Kosten für Lernmaterial und Erste-Hilfe-Kurs sowie Ausstellungsgebühr für den Führerschein.

Bestandschutz

Die A2-Regelung wird wegen dem EU-Recht in Deutschland verschärft. Das bedeutet, die Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und dem Tag vor Veröffentlichung der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl) erteilt wurde, sind von der Neuregelung ausgenommen und genießen Bestandschutz. Sie dürfen ihre auf 35 kW gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung 70 kW/ 96 PS übersteigt, weiterhin in Deutschland fahren.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es möglich ist, als Fahranfänger mit einem A2-Führerschein bestimmte Harley-Davidson-Modelle zu fahren, sofern diese entsprechend gedrosselt sind und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um das passende Modell zu finden und die Drosselung fachgerecht durchzuführen.

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