Träumst Du schon länger von einer echten Harley®? Der Traum vom Motorradfahren bedeutet Emotionale Freiheit, Spaß und viel gute Laune. Der Adrenalinausstoß kommt dabei ebenfalls nicht zu kurz. Denke aber immer daran: neben der Freude am Fahren, der grenzenlosen Freiheit, ist das Motorradfahren auch immer mit einem Risiko verbunden.
Neue Bezeichnungen und Klassen, eine Portion EU-Verordnungen, eine Dosis deutscher Alleingänge - wer heute einen Motorradführerschein macht, findet sich im Dickicht der Regeln schwer zurecht. Ein Wegweiser über Kosten, Prüfungen und Sonderregelungen.
Führerscheinklassen und Voraussetzungen
Es gibt in Deutschland verschiedene Führerscheinklassen für Motorräder, die sich nach Alter, Hubraum und Leistung unterscheiden:
- AM: Mindestalter 15 Jahre. Du kannst damit ein Kleinkraftrad bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Darüber hinaus darf dieses nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben (Verbrenner), oder 4 kW bei Elektromotoren.
- A1: Mindestalter 16 Jahre. Mit dieser Klasse darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung sogar mit Beiwagen fahren. Zusätzlich darf das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht überschritten werden.
- A2: Mindestalter 18 Jahre. Du bist damit zum Führen eines Motorrads bis 35 kW (48 PS) berechtigt. Auch hier gibt es eine Mindestanforderung an das Leistung/Leergewicht-Verhältnis: 0,2 kW/kg. Wenn es so sein sollte, darf dieses Motorrad im ungedrosselten Zustand nicht mehr als 70 kW oder 95 PS leisten.
- A: Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg). Mindestalter 20 Jahre - allerdings nur, wenn man vorher zwei Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A2 gewesen ist und eine weitere praktische Prüfung bestanden hat. Jetzt kannst Du Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren.
Sonderregelungen
Es gibt auch einige Sonderregelungen, die es zu beachten gilt:
- B196-Erweiterung: Wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist und über fünf Jahre im Besitz der Klasse B (Auto) bist, kannst Du nach vier Doppelstunden theoretischem Unterricht und fünf Doppelstunden Praxis den Zusatz 196 eintragen lassen. Der erlaubt das Fahren eines Leichtkraftrades, sprich einer 125er mit 11 kW/15 PS und 110 Kilo Mindestgewicht. Ohne Prüfungen. Es handelt sich allerdings ausdrücklich nur um eine Erweiterung des Autoführerscheins, die keinen A1-Führerschein darstellt. So gilt diese Erweiterung eben NICHT bei Fahrten im Ausland, obwohl die meisten Länder ähnliche Regelungen haben.
- Autoführerschein vor dem 1. April 1980: Wer seinen „3er“ vor diesem Datum gemacht hat, darf Fahrzeuge der heutigen Klasse A1 (125 Kubik/11kW) bewegen.
Der Weg zum Motorradführerschein
Wie komme ich an einen Motorradführerschein?
- Fahrschule finden und sich dort anmelden: Du musst Dich zunächst bei einer Fahrschule anmelden. Hier ist es oft sinnvoll, mit anderen zu sprechen und deren Erfahrungen zu hören. Achte darauf, ob der Fahrlehrer Dich mit dem Auto (gut) oder dem Motorrad (besser) begleitet. Falls Du noch keine eigenen Klamotten hast, welche hat die Fahrschule? Gut wäre eine komplette Montur bestehend aus Motorrad-Helm, -Jacke, -Handschuhen, -Hose und -Schuhen.
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs: Für den Führerscheinantrag beim Amt benötigst Du zwei wichtige Dinge: einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs.
- Antrag: Den Antrag für den Führerschein stellt normalerweise die Fahrschule in Absprache mit Dir aus. Damit geht’s zum zuständigen Amt Deines Wohnorts. Da sollte man jetzt die beiden Bescheinigungen vom Sehtest und vom Erste-Hilfe-Kurs in der Tasche haben, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild und die Anmeldebestätigung der Fahrschule.
- Theorieunterricht: Für alle Klassen sind 12 Doppelstunden à 90 Minuten Pflicht (Thema egal). Wer Auto- und Motorradführerschein gleichzeitig macht, muss weitere vier Doppelstunden für Motorrad-bezogene Themen hinzurechnen. Der Theorieunterricht entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 oder beim Sprung von A1 auf A2 oder von A2 auf A (ohne Leistungsbeschränkung).
- Praxisunterricht: Der besteht aus zwei Teilen. Den 12 etwas teureren Pflichtstunden oder Sonderfahrten und den Übungsstunden. Eine Stunde hat dabei 45 Minuten und es empfiehlt sich gleich Doppelstunden zu vereinbaren. Durchschnittlich liegt die Anzahl der Übungsstunden bei 18 - je nach Können.
- Theorieprüfung: Sind alle theoretischen Pflichtstunden absolviert und das Mindestalter ist in weniger als drei Monaten erreicht, geht es ab zur Prüfung. Knapp 1.000 Fragen gibt es in der App, davon werden 30 gestellt, in denen man unter zehn Fehlerpunkten bleiben sollte.
- Praktische Prüfung: Wenn Du im Ermessen Deines Fahrlehrers reif bist, kann er Dich zur praktischen Prüfung anmelden - aber erst innerhalb eines Monats vor dem Erlangen des Mindestalters. Wer von A1 auf A2 aufsattelt, muss eine weitere praktische Prüfung absolvieren (45 Minuten).
Kosten des Motorradführerscheins
Die Kosten für den Motorradführerschein können variieren. Hier eine Übersicht über die einzelnen Positionen:
- Grundbetrag der Fahrschule: 350 bis 700 Euro (inkl. Theorieunterricht)
- Übungsfahrt (45 Minuten): 70 bis 90 Euro
- Theorieprüfung: ca. 25 Euro
- Praktische Prüfung (Motorradprüfung): ca. 170 Euro
Eine B196-Erweiterung für Leichtkrafträder bis 125 ccm kostet zwischen 750-950€.
Tipps für eine erfolgreiche Ausbildung
- Fahrschulen vergleichen: Vergleiche nicht nur die Grundgebühr, sondern auch die Preise pro Fahrstunde, die Kosten für Sonderfahrten und die Prüfungsgebühren. Vor allem aber achte darauf, ob in der Fahrschule die Leidenschaft für die Motorradausbildung vorhanden ist.
- Paketangebote nutzen: Viele Fahrschulen bieten vergünstigte Pakete an, wenn Du gleichzeitig den Auto- und Motorradführerschein machst.
- Stufenführerschein: Wer mit A1 (ab 16 Jahren) oder A2 (ab 18 Jahren) beginnt, kann später durch den Stufenaufstieg auf eine höhere Führerscheinklasse wechseln.
- Fahrpraxis sammeln: Je mehr Fahrpraxis Du vor den Fahrstunden sammelst, desto weniger Übungsstunden sind notwendig. Benötigt werden Balance, Fahrzeugkontrolle und schnelles Reaktionsvermögen.
- Theorie aufbessern: Durch die theoretische Prüfung zu fallen, kann in vielen Fällen vermieden werden.
Probefahrt mit einer Harley-Davidson
Als größter Motorrad-Händler haben wir eine verdammt große Auswahl - zum Anfassen, Draufsetzen, Anhören und ausgiebig Testfahren! In der Regel findest du bei uns über 30 aktuelle, zugelassene Harley-Davidson®-Modelle. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge vollkaskoversichert und du bekommst von uns eine fachgerechte Einweisung in die Harley® deiner Wahl. Bitte denke daran, einen gültigen Personalausweis und deinen Motorrad-Führerschein (unbegrenzte Klasse A1) mitzubringen.
Führerscheinumtausch
Tatsächlich jedoch erwirbt man mit dem Bestehen der beiden Prüfungen zuerst die staatliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein dagegen ist das Dokument, welches diese Berechtigung nachweist. Trotzdem muss man den Lappen jetzt abgeben. Den Grauen eigentlich schon längst, den Rosa recht zügig. Dafür bekommt man eine neue, EU-weit einheitliche und lesbare sowie fälschungssichere Chipkarte. Und die gilt jetzt nur noch 15 Jahre. Dann muss sie wieder in eine noch fälschungssicherere Karte getauscht werden. Mit aktuellem Lichtbild. Kostenpunkt für die Karte: 25,-- Euro, und fünf weitere für das Passbild. Bei einer Kontrolle drohen sonst 10,-- Euro Strafe. Eine amtliche Benachrichtigung gibt es nicht.
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