Jedes Jahr im Frühjahr zeigt sich das gleiche Bild: Kaum sind die ersten Sonnenstrahlen zu sehen, startet die Zweiradsaison. Motorräder wirken auf viele Personen eine besondere Faszination aus. Schon bei vielen jungen Leuten ist der Wunsch groß, ein eigenes Zweirad zu besitzen.
Schon ab 16 Jahren dürfen junge Biker sich auf ein 125ccm-Motorrad schwingen - insofern sie die richtige Fahrerlaubnis vorweisen können. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wodurch sich ein Motorrad mit 125 Kubik auszeichnet, wie es versichert werden kann und was bei der Zulassung zu beachten ist.
Ab wann darf ein 125ccm-Motorrad gefahren werden?
In Deutschland darf ein Motorrad mit 125ccm bereits ab 16 Jahren gefahren werden, wenn die richtige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Der 125-Kubik-Führerschein ist also schon für Jugendliche zulässig.
Welcher Führerschein ist für ein 125ccm-Motorrad vorgeschrieben?
Es muss mindestens der Führerschein der Klasse A1 vorhanden sein. Darüber hinaus berechtigen auch die Klassen A und A2 zum Fahren. Seit 1.1.2020 berechtigt auch der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Fahren eines 125ccm-Motorrads.
Darf mit dem Autoführerschein ein 125ccm-Motorrad gefahren werden?
Das kommt darauf an, um welchen Führerschein es sich handelt. Ohne entsprechende Fahrstunden dürfen mit der Klasse B oder einem der Klasse 3 ab April 1980 diese Motorräder nicht gefahren werden. Allerdings schließt die Klasse B seit 2020 einen 125er-Führerschein mit ein. Wurde die Klasse 3 bis März 1980 ausgestellt, ist dies erlaubt. Wenn Sie zu Ihrem B-Führerschein auch die Schlüsselzahl 196 haben, ist es aber möglich ein 125-Motorrad zu fahren.
Ein 125ccm-Motorrad ist, wie der Name schon sagt, ein Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern. Der Hubraum gibt an, wie groß das Volumen ist, welches die Kolben innerhalb des Zylinders bei jedem Hub zwischen den oberen und unteren Umkehrpunkt verdrängen. Ein 125ccm-Motorrad wird auch als Leichtkraftrad bezeichnet.
Es gibt viele verschiedene Formen von Krafträdern dieser Art. Für welche Sie sich dabei entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab.
In Deutschland gibt es viele verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Sie werden mit Buchstaben gekennzeichnet. Der herkömmliche Pkw-Führerschein ist beispielsweise die Klasse B, die unterschiedlichen Lkw-Klassen sind durch am Buchstaben C zu erkennen. Möchten Sie ein 125-Kubik-Motorrad fahren, müssen Sie den Führerschein der Klasse A1 oder B196 besitzen.
Mit dem A1-Führerschein dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm führen. Noch bis Anfang Januar 2013 war für ein Motorrad mit 125 ccm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren vorgegeben. Diese Begrenzung wurde jedoch aufgehoben. Damit dürfen auch junge Fahrer nun mit einem Zweirad mit 125 ccm gut 110 km/h schnell fahren.
Verfügen Sie über einen A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM damit eingeschlossen.
B196: 125er mit Autoführerschein fahren
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit 1.1.2020 ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt.
Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren.
Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben.
Aber Achtung: Wenn Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder fahren dürfen, erhalten Sie keine Eintragung für die Fahrerlaubnis der Klasse A1! Demzufolge ist es auch nicht möglich, nach Erteilung der Schlüsselzahl 196 auf etwa die Klasse A2 zu erweitern.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Ablauf der B196-Fahrerschulung
Nach der Teilnahme an der Fahrerschulung stellt dir die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus. Es ist demnach KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bescheinigung kannst du einen neuen Führerschein beantragen, in welchem die Schlüsselziffer 196 eintragen wird: Der behördliche Vermerk, dass du ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren darfst.
Da die Schlüsselziffer bzw. Schlüsselzahl 196 in Verbindung mit der Führerscheinklasse B explizit auf das Motorrad fahren mit Autoführerschein hinweist, bieten viele Fahrschulen die Leistung: „Fahrschulung B196“ an.
Es werden mindestens vier Einheiten (je 90 Minuten) klassenspezifischer Unterricht für Motorradfahrer absolviert. Hier sind mindestens 5 Einheiten je 90 Minuten für die fahrpraktische Schulung zu absolvieren. Die fahrpraktische Schulung findet zum Teil im sogenannten „Schonraum“ statt (Parkplatz, Industriegebiet etc.), ansonsten im Realverkehr. Durch diese Schulung werden typische Anfängerfehler vermieden.
Als Schulungsmotorräder müssen Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen.
Hinweis: Du kannst die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchführen.
Gültigkeit der B196-Erweiterung
Wichtig: Die B196-Führerscheinerweiterung gilt nur für Deutschland. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert. Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.
Kosten der B196-Erweiterung
Je nach Fahrschule und Region musst du für die B196 Führerscheinerweiterung mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Von der Fahrschule erhältst du dann den Ausbildungsnachweis, mit dem ein neuer Führerschein beantragt werden kann (Passbild nicht vergessen). Für diesen bürokratischen Posten werden dann zusätzlich ca. 40 bis 50 Euro fällig.
Versicherungskosten für ein 125ccm-Motorrad mit B196
Bei einem Leichtkraftrad mit 125 Kubikzentimeter Hubraum kostet die Haftpflichtversicherung nicht einmal 50 Euro/Jahr. Wobei es hier auf weitere Parameter ankommt, wie z. B.
Aufstiegsmöglichkeiten mit B196?
Kann ich vereinfacht vom Pkw-Führerschein (mit B196 Eintrag) auf einen A2- oder sogar A-Motorradführerschein aufsteigen? Nein, das geht leider nicht. Dann muss allerdings der komplette Motorradführerschein für die jeweilige Klasse absolviert werden.
Der A1-Führerschein
Mit der Klasse A1 dürfen Sie ein 125ccm-Motorrad fahren. Doch wie genau können Sie diese Fahrerlaubnisklasse erwerben? Hierzu müssen Sie eine Ausbildung bei einer Fahrschule absolvieren.
Der Theorieteil, damit Sie für ein Motorrad mit 125 ccm den Führerschein machen können, umfasst mindestens zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) Grundstoff, wenn Sie vorher noch keine andere Fahrerlaubnis besessen haben. Zusätzlich müssen Fahrschüler an vier Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) in klassenspezifischem Zusatzstoff teilgenommen haben.
In der Praxis müssen Fahrschüler, die den A1-Führerschein für ein 125ccm-Motorrad machen möchten, zum einen die sogenannte Grundausbildung absolvieren. Zum anderen sind Fahrschüler dazu verpflichtet, für den 125-Kubik-Führerschein der Klasse A1 eine gewisse Anzahl an Sonderfahrten zu absolvieren.
Es schließen sich die theoretische und die praktische Prüfung an. Haben Sie zuvor noch keine andere Fahrerlaubnis erworben, müssen Sie im theoretischen Teil 30 Fragen beantworten und dürfen höchstens zehn Fehlerpunkte erreichen. Sie fallen jedoch auch durch, wenn Sie zwei Fragen, die jeweils mit fünf Punkten bewertet werden, nicht korrekt beantworten.
Die praktische Prüfung, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen, können Sie erst dann ablegen, wenn Sie die theoretische bereits bestanden haben.
Mindestalter für den A1-Führerschein
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen den Führerschein für ein 125ccm-Motorrad im Alter von 16 Jahren erhalten. Die Fahrschule dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu beginnen.
Die theoretische Prüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen.
Kosten für den A1-Führerschein
Wie teuer der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad genau ausfällt, lässt sich leider nicht pauschal angeben. Hierbei sind nämlich viele unterschiedliche Faktoren zu beachten.
Jede Fahrschule kann ihre eigenen Preise festlegen und auch von Region zu Region sind unterschiedliche Preisniveaus zu erwarten.
Probezeit beim A1-Führerschein
Handelt es sich beim Führerschein für ein 125ccm-Motorrad um Ihre erste Fahrerlaubnis? In diesem Fall, durchlaufen Sie nach Übergabe des Führerscheins zunächst eine zweijährige Probezeit.
Bestimmte Verstöße werden in dieser Zeit härter geahndet. Es wird dabei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere sind schwerwiegende Regelverletzungen. Hierzu zählen unter anderem eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel.
B-Verstöße sind im Vergleich weniger schwerwiegend. Begehen Sie mit Ihrem 125ccm-Motorrad einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Überblick über Führerscheinklassen für Motorräder
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
| Führerscheinklasse | Merkmale |
|---|---|
| AM (Rollerführerschein) | Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung |
| A1 | Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung |
| A2 | Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW möglich |
| A | Unbegrenzte Leistung und Hubraum |
Motorrad fahren bedeutet Freiheit
Anders als im Auto ist der Einfluss der Elemente auf den Fahrer direkt spürbar. Die Beschleunigungswerte sind höher, der Kontakt zur Natur ist direkter und selbst lange Touren sind bei schönem Wetter ein echtes Erlebnis. Kein Wunder, dass die Anzahl der Krafträder in den letzten Jahren in Deutschland immer weiter gestiegen ist.
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