Vespa, Kymco und Co. sind gerade in der Stadt eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Doch bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein. Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.
Die verschiedenen Führerscheinklassen für Zweiräder
In Deutschland gibt es derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
- Mofa-Prüfbescheinigung: Max. 25 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum.
- Klasse AM: Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung.
- Klasse A1: Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung.
- Klasse A2: Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW Leistung.
- Klasse A: ohne Begrenzung.
Der Mofa-Führerschein
Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Wer schon eine Fahrerlaubnis irgendeiner Klasse für Auto oder Zweirad hat, oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht diese nicht.
Voraussetzungen für den Mofa-Führerschein
- Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren.
- Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.
- Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen.
Ausbildung und Kosten
- Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten.
- Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte.
- Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.
Der AM-Führerschein (Roller-Führerschein)
Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Seit dem 28.07.2021 beträgt das Mindestalter hierfür 15 Jahre. Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht.
Fahrzeuge der Klasse AM
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
Voraussetzungen für den AM-Führerschein
- Ab wann wird Klasse AM erteilt? Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.
- Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren.
Ausbildung für den AM-Führerschein
Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten? Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
- Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen.
- Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben. Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Überlandfahrt usw.), gibt es nicht.
Prüfungen
Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde.
- Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit.
- Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.
- Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt.
Kosten für den AM-Führerschein
An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. 500 bis 1200 Euro einplanen. Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt.
Gültigkeit im Ausland
Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. Geburtstag nutzen dürfen. Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Alternativen zum AM-Führerschein
Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw.
Motorradführerscheine: Übersicht
Für einen besseren Überblick sind hier die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Motorradführerscheinen in einer Tabelle zusammengefasst:
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Fahrzeug | Theorie | Praxis |
|---|---|---|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | 15 Jahre | Mofas (max. 25 km/h) | 6 Doppelstunden | 1 Doppelstunde |
| AM | 15 Jahre | Kleinkrafträder (max. 45 km/h, 50 ccm) | 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff | individuell |
| A1 | 16 Jahre | Leichtkrafträder (max. 125 ccm, 11 kW) | 12 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten Zusatzstoff | 12 Stunden (inkl. Sonderfahrten) + individuell |
| A2 | 18 Jahre | Motorräder (max. 35 kW) | 12 Einheiten Grundstoff, 4 Einheiten Zusatzstoff | 12 Sonderfahrten + individuell |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg) / 20 Jahre (mit A2 seit 2 Jahren) | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung | - | individuell |
Wichtige Hinweise
- Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen? Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben.
- Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle? Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. der AM-Führerschein benötigt.
- Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen? Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren.
- Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren? Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten.
- Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen? In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt. Möchten Sie in ein Land reisen, indem ein zusätzlicher internationaler Führerschein benötigt wird, sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Fahrzeugtypen Sie mit der jeweiligen Klasse A bzw. M fahren dürfen.
- Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht? Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen.
- Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h? In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben.
- Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren? Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet.
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