Alle Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad im Überblick. Welche Klasse Sie für welches Kraftfahrzeug brauchen. Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang. Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen
Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
Motorradführerscheinklasse AM
- Für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder mit 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, höchstens 50 ccm Hubraum und maximal 4 kW Motorleistung.
- Die Motorrad-Führerscheinklasse gilt auch für Straßen-Quads (max. 4 kW) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max.
Mindestalter: 15 Jahre
Auflage: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16.
Motorradführerschein A1
- Für Leichtkrafträder mit höchstens 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW (15 PS) Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.
Mindestalter 16 Jahre.
Motorradführerschein A2
- Für Krafträder mit höchstens 35 kW Motorleistung und einem Leistung/Gewicht-Verhältnis von max.
- Mit Motorrad-Führerscheinklasse A2 dürfen Sie Krafträder mit höchstens 48 PS (35 kW) fahren.
- Auf diese Leistung gedrosselte Krafträder erreichen Höchstgeschwindigkeiten von ungefähr 160 bis 200 km/h.
Mindestalter 18 Jahre
Motorradführerschein A
- Mit dem "großen" Motorradführerschein A dürfen Sie Krafträder ohne PS-Begrenzung fahren.
- Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter:
- Zweirad: 20 Jahre
- Dreirad: 21 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A1 und M
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Mofa-Prüfbescheinigung
- Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
- Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung.
- Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.
Man muss aber eine sogenannte Prüfbescheinigung dabei haben. Wer bereits einen Führerschein hat, braucht keine Prüfbescheinigung. Auch wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung für Mofas bis 25 km/h. Wer Mofa fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen.
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren.
Führerschein erweitern
- Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca.
- 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
- Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln.
- Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
- Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten.
- In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.
Klasse B196: Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein fahren
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Gültigkeit der Motorradführerscheine
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
| Führerscheinklasse | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Mofa-Prüfbescheinigung | 100 - 150 € |
| AM | Mind. 850 € |
| A1 | 1.000 - 3.000 € |
| A2 | 1.600 - 3.000 € |
| A | 1.600 - 3.000 € |
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.
Motorradversicherung
A2 und A: Für Motorräder mit mehr als 11 kW Leistung schließen Sie eine reguläre Motorrad-Versicherung ab (z. B. Kfz-Haftpflicht ist für jedes Kraftrad vorgeschrieben. Je nach Alter und Wert der Maschine lohnt sich ergänzend Teilkasko oder Vollkasko. Sinnvoll ist Vollkasko oder Teilkasko unter anderem für neue und seltene Maschinen. Auf diese Weise sind die Bikes beispielsweise auch bei Unfällen abgesichert.
Bei den Führerscheinklassen AM und A1 können Sie die Motorrad-Versicherung unter 18 abschließen. Ist für das Motorrad Führerscheinklasse A erforderlich, ist die Motorrad-Versicherung unter 24 abschließbar.
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