Mobilität auf zwei Rädern steht bei Jugendlichen hoch im Kurs. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Was die Jugendlichen freut, ist bei Experten für Verkehrssicherheit und sicher auch bei Eltern nicht unumstritten.
Der "Moped-Führerschein ab 15"
Der „Moped-Führerschein ab 15" wurde über mehrere Jahre in einigen Bundesländern, so auch in Sachsen, in einem Modellversuch erprobt. Dieser war erfolgreich. Die Landesregierung verbessert die Mobilität für junge Leute im ländlichen Raum. Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre ist in Kraft getreten (31. Januar 2020). „Wir machen Tempo für eine bessere Mobilität. Sicherheit steht dabei für die Landesregierung an erster Stelle.
Voraussetzungen und Gültigkeit
Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleiben Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Nordrhein-Westfalen und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben.
In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet.
Kritische Betrachtung
Diese Erfahrungen mögen die Eltern beruhigen, wenn der Nachwuchs bald allein auf zwei motorisierten Rädern im Straßenverkehr unterwegs ist. Dennoch sorgen sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Denn auch das muss gesagt werden: Der Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht sehen den Mopedführerschein mit 15 kritisch. Anfängerrisiken, mangelnde Erfahrung, erhöhte Risikobereitschaft und ein späteres Reaktionsvermögen der Jugendlichen werden hier als Gründe genannt.
Auch die Ergebnisse der Evaluationsberichte des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild.
Die Entscheidung der Eltern
Soll Sohn oder Tochter schon mit 15 aufs Moped? Letztendlich ist eine gründliche Fahrausbildung und die Reife des eigenen Kindes die innerfamiliäre Grundlage für diese Entscheidung. Relevant sind natürlich auch die Gegebenheiten für Mobilität im Lebensumfeld. In der Stadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr mag man sich eher dafür entscheiden noch zwei Jahre bis zum Auto-Führerschein zu warten.
Die Kosten für die Fahrausbildung und das Fahrzeug, fließen ebenfalls in die Entscheidung ein. Viele Jugendliche sparen eifrig für das große Ereignis. Wer sich seinen Roller oder sein Moped selbst erarbeitet oder erspart hat, wird vermutlich auch aus Liebe zum Fahrzeug vorsichtig damit fahren. Wenn Großeltern oder Verwandte etwas beisteuern wollen, bieten übrigens alle Sparkassen entsprechende Sparpläne an.
Führerscheinklasse AM: Was ist erlaubt?
Während man für das Mofa-Fahren eine Prüfbescheinigung braucht, benötigt man für das Fahren mit Moped, Roller und Co. einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Die Theorie-Prüfung kann man bereits drei Monate vor dem Geburtstag ablegen.
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Die Führerscheinausbildung
Die Führerschein-Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. In der theoretischen Führerschein-Ausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut. Außerdem wird die Anwendung der Verkehrsregeln geübt. Im Gegensatz zu den anderen Führerscheinklassen gibt es für den Führerschein AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem fahrerischen Können und dem Lernfortschritt.
Wichtig: Wer den Rollerführerschein mit 15 macht, dem wird zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Bedeutet, die Fahrerlaubnis gilt aus europarechtlichen Gründen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland.
Zulassung und Versicherung
Die aufgeführten leichten Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zulassungsfrei. Es muss auch keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Außerdem muss ein Versicherungskennzeichen am Moped angebracht sein.
Weitere Motorradführerscheinklassen
Neben der Klasse AM gibt es noch weitere Motorradführerscheinklassen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Berechtigungen:
- A1: Mindestalter 16 Jahre, Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW.
- A2: Mindestalter 18 Jahre, Krafträder bis 35 kW.
- A: Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg), unbeschränkte Krafträder.
- B196: Erweiterung des Autoführerscheins (Klasse B) für Leichtkrafträder unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und die dazugehörigen Voraussetzungen bietet die folgende Tabelle:
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, 50 cm³ oder 4 kW |
| A1 | 16 Jahre | Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW |
| A2 | 18 Jahre | Krafträder bis 35 kW |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg) | Alle Krafträder |
Kosten eines Motorradführerscheins
Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.
Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro - im günstigen Berlin. Diese Preiseinschätzung erachten wir allerdings als zu gering. In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.
Motorradführerschein-Kosten im Überblick
- Anmeldegebühr der Fahrschule: Die Anmeldegebühr für den Motorradführerschein bei der Fahrschule beinhaltet neben allgemeinen Aufwendungen auch die Theoriestunden. Teilweise sind auch Lernmaterialien wie Fahrschulbögen zum Üben im Preis enthalten. Insgesamt sind das je nach Region und Fahrschule 200 bis 300 Euro.
- Sehtest: Für den Führerschein-Sehtest ist eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 6,43 Euro vorgeschrieben.
- Erste-Hilfe-Kurs: Im deutschen Bußgeldkatalog heißt es hierzu: "Wenn Sie den Erste-Hilfe-Kurs nicht für den Führerschein gemacht haben, sondern beispielsweise aus beruflichen Gründen, so beträgt die Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses meist nur zwei Jahre! Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Teilnahme an dem Kurs den Führerschein machen, so ist der Kurs für die Fahrerlaubnis auch weiterhin gültig, vorausgesetzt er gemäß FeV geeignet." Anm. d. Red.: Die Abkürzung FeV steht für: Fahrerlaubnisverordnung. Kosten: ca. 20 bis 40 Euro.
- Übungsfahrten: Pro Übungsstunde (45 Minuten) fallen 30 bis 50 Euro an. Die Anzahl der Übungsstunden hängt natürlich stark von den Lernfortschritten des Fahrschülers ab. Eine besonders hohe Anzahl an Übungsfahrten kann die Kosten für den Motorradführerschein deutlich teurer werden lassen.
- Sonderfahrten: Die bei allen Motorradführerscheinklassen verbindlichen 12 Sonderfahrten schlagen mit ca. 40 bis 60 Euro pro Fahrt zu Buche: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Dunkelfahrten, je 45 Minuten pro Fahrstunde.
- Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: Sofern diese Gebühr nicht schon in der Anmeldegebühr enthalten ist, werden ca. 30 bis 60 Euro fällig. Die Fahrschule veranschlagt dies für den mit der Anmeldung verbundenen Verwaltungsaufwand. Wird die Prüfung nicht bestanden, fallen die Gebühren erneut an.
- TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: Für die Theorieprüfung erhebt der TÜV 22,49 Euro für den Verwaltungsaufwand und den Prüfungsleiter.
- Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: Die Gebühr enthält den Verwaltungsaufwand rund um die Anmeldung zur Prüfung und die Bezahlung des Fahrlehrers, der bei der praktischen Fahrprüfung dabei ist. Die Kosten belaufen sich je nach Fahrschule auf 80 bis 180 Euro. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung werden die Gebühren erneut fällig.
- TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: Je nach Motorradführerscheinklasse und abhängig davon, ob es sich um eine Führerscheinerweiterung handelt, beträgt die Gebühr beim TÜV ca. 90 bis 150 Euro.
- Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: Für die Ausstellung der Fahrerlaubnis fallen je nach Führerscheinstelle bei Erstausstellung ca. 30 bis 50 Euro an
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