Selbst zu fahren ist cooler, schafft neue Freiheiten und bereitet aufs Erwachsensein vor. Wir verraten dir und deinen Eltern, ab wann du dich aufs Zweirad schwingen darfst.
Die Motorradführerschein-Klassen: Was darfst du in welchem Alter fahren?
Bestimmt weißt du längst, dass Motorrad nicht gleich Motorrad ist. Manche sind schneller, andere sind schicker - von den vielen verschiedenen Bauarten ganz zu schweigen. Für deinen Motorradführerschein ist aber erstmal nur wichtig, was sie unter der Haube haben. Oder vielmehr unter der Sitzbank. Wir verraten dir, welche Motorradklassen und Führerscheinklassen es gibt und was du und deine Eltern wissen solltet.
Ab 15 geht’s los! Was du in welchem Alter fahren darfst, erfährst du hier.
Die Prüfbescheinigung für Mofas
Der Name stammt aus der Kombination von Motorrad und Fahrrad. Und genau das sind sie im Grunde auch: Fahrräder, mit einem kleinen Motor dran. Also fast so wie ein E-Bike oder ein Pedelec - nur mit einem Verbrennungsmotor.
Ein Mofa fährt je nach Bauweise bis zu 20 oder 25 km/h. Dadurch darfst du damit im Normalfall sogar auf Radwegen fahren.
Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du auch einen auf 25 km/h gedrosselten Roller oder andere motorisierte Fahrräder mit bis zu 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum fahren. Und das ist ziemlich beliebt.
Ab welchem Alter darf man Mofa fahren?
Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 15 Jahren alleine mit dem Mofa durch die Straßen brausen.
Damit du auch wirklich mit 15 schon losdüsen kannst, meldest du dich am besten schon ein paar Monate vor deinem 15. Geburtstag bei der Fahrschule an. So machst du deinen Mofa-Führerschein ab 14 Jahren und gehörst garantiert zu den ersten in deiner Klasse, die nicht mehr aufs Mama- oder Papa-Taxi angewiesen sind.
So bekommst du den Mofa-Führerschein
Eigentlich ist der Mofa-Führerschein gar kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Trotzdem ist der Besuch der Fahrschule Pflicht.
Denn um Mofa fahren zu dürfen, musst du mindestens 6 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Theorie büffeln und nochmal eine weitere Doppelstunde direkt auf dem Mofa üben. Anschließend gibt’s noch eine kleine theoretische Prüfung - wenn du die bestehst, darfst du Mofa fahren.
Normalerweise musst du für einen Führerschein auch einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest machen. Für die Prüfungsbescheinigung brauchst du das nicht. Aber ganz ehrlich: Schaden kann es nicht - und wenn du später noch einen anderen Führerschein machst, brauchst du beides sowieso.
Der AM-Führerschein für Kleinkrafträder
Der AM-Führerschein ist für viele der Einstieg ins Motorradfahren, denn damit darf man schon viele verschiedene Krafträder fahren. Kleinkrafträder sind alle die Fahrzeuge, die diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben maximal 50 ccm Hubraum
- Sie haben maximal 4 kW Leistung, also ca. 5,4 PS
- Sie fahren maximal 45 km/h schnell.
Mit dem AM-Führerschein kannst du theoretisch sogar schon ein kleines Auto fahren: die sogenannten Mopedautos, Leichtkraftfahrzeuge oder 45 km/h-Autos. Das sind die kleinen Autos, die hinten auf der Rückseite einen 45-Aufkleber haben - für die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h.
Wenn du lieber beim Zweirad bleibst, hast du die Wahl zwischen einem Mofa, einem Moped, einem Mokick und einem Roller. Der Unterschied ist dabei die Bauweise. Während Mofa, Mokick und Moped alle Pedale oder zumindest Fußrasten haben, hat der Roller einen Durchstieg.
Ab 15 darfst du mit deinem eigenen Roller unterwegs sein.
Das Alter: Ab wann darf man Moped fahren?
Sobald du 15 bist, kannst du den AM-Führerschein machen - und alle Fahrzeuge entsprechend dieser Fahrzeugkategorie selbstständig fahren. Einzige Einschränkung: Das gilt nur für deutsche Straßen. Ins Ausland darfst du damit erst, sobald du 16 bist.
So bekommst du den AM-Führerschein
Der AM-Führerschein ist der erste richtige Führerschein, den du machen kannst. Und dafür geht’s natürlich auf in die Fahrschule.
Pflicht sind mindestens 12 Doppelstunden zu jeweils 90 Minuten mit allgemeiner Theorie und mindestens 2 Doppelstunden mit Theorie speziell für den AM-Führerschein. Anschließend kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Bei der Praxis gibt es keine Mindestanzahl an Fahrstunden - sobald du dich sicher genug fühlst, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.
Der A1-Führerschein für kleine Motorräder
Ein bisschen flotter bist du unterwegs, wenn du die Führerscheinklasse A1 machst. Denn dann darfst du auch Leichtkrafträder mit diesen Eigenschaften fahren:
- Sie haben einen Hubraum von maximal 125 ccm
- Sie haben eine Leistung von maximal 11 kW, also ca. 15 PS
- Oder, wenn es ein Dreirad ist, sogar von maximal 15 kW, also ca. 20 PS
- Gleichzeitig haben sie aber nicht mehr als 0,1 kW pro kg Fahrzeuggewicht (das heißt, dass dein Motorrad mindestens 110 kg wiegen muss, wenn du die Leistung ausschöpfen willst).
Motorräder mit diesen Eigenschaften schaffen in der Regel bis zu 110 km/h und machen auch optisch schon ordentlich was her.
Natürlich darfst du der Führerscheinklasse A1 auch alle Bikes der AM-Klasse fahren.
Die Sache mit den kW pro kg Fahrzeuggewicht wirkt im ersten Moment ein bisschen komisch. Der Gedanke dahinter ist allerdings ziemlich logisch: Je leichter ein Fahrzeug ist, desto weniger Gewicht muss es bewegen. Das heißt also, dass du mit einem federleichten Motorrad auch mit wenig PS ziemlich schnell fahren kannst - und das sollst du in dieser Führerscheinklasse einfach noch nicht.
Ab welchem Alter darfst du A1-Motorräder fahren?
Deinen A1-Führerschein bekommst du frühestens mit 16.
Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon mit 15,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden. So sitzt du wahrscheinlich auch schon vor deinem 16. Geburtstag auf einem A1-Bike. Aber Achtung: Den Führerschein bekommst du trotzdem erst mit 16.
So bekommst du den Führerschein A1
Wie auch beim AM-Führerschein, gilt auch bei der A1-Klasse: Ab in die Fahrschule! Wenn du direkt mit Führerscheinklasse A1 startest, musst du insgesamt mindestens 16 Doppelstunden á 90 Minuten die Fahrschulbank drücken. Davon sind 12 Doppelstunden allgemeiner Grundstoff und 4 Doppelstunden spezielle Inhalte fürs Motorradfahren.
Falls du schon den AM-Führerschein hast, kannst du dir 6 Doppelstunden des allgemeinen Grundstoffs sparen.
Die Anforderungen der praktischen Fahrstunden sind genau so, wie beim Pkw-Führerschein geregelt: Du brauchst so viele „normale“ Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Darüber hinaus gibt es aber ein paar Pflichtstunden, die du mindestens absolvieren musst:
- 5 Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Einzelstunden auf der Autobahn
- 3 Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Danach steht noch eine praktische Fahrprüfung an.
Bevor du deine praktische Prüfung machen kannst, musst du erst ein paar Sonderfahrten machen. Zum Beispiel bei Dunkelheit.
Der A2-Führerschein: der nächste Schritt zum „großen“ Motorradführerschein
Mit jeder der Führerscheinklassen darfst du stärkere Maschinen fahren. Und genau das ist auch die Idee dahinter. Denn so lernst du stufenweise, wie du dich auf einem Motorrad verhalten musst.
Du ahnst also schon, dass der Motorradführerschein A2 die nächste Stufe bis hin zum richtigen Motorradführerschein ist. Mit ihm darfst du nochmal größere und stärkere Bikes fahren. Konkret heißt das für dich, dass dein Motorrad diese Voraussetzungen erfüllen muss:
- Es hat eine Leistung von maximal 35 kW, also ca. 47 PS
- Falls du ein gedrosseltes Bike hast, darf es ungedrosselt maximal 70 kW Leistung haben, also ca. 94 PS
- Gleichzeitig darf es nicht mehr als 0,2 kW pro kg Fahrzeuggewicht haben (dein Motorrad muss also mindestens 175 kg wiegen, wenn du die Leistung ausschöpfen möchtest).
Eine Begrenzung beim Hubraum gibt es nicht mehr. Wie auch bei der A1-Klasse gibt es außerdem keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit deines Bikes mehr - wie schnell du fahren kannst, hängt schlicht von deinem Motorrad ab. Die meisten Motorräder mit den Eigenschaften eines A2-Bikes fahren bis zu 170 km/h schnell.
Auch mit dem Führerschein A2 darfst du wieder alle Motorräder untergeordneter Klassen fahren - also AM- und A1-Klassen.
So alt musst du sein, um den A2-Führerschein zu machen
Um den A2-Führerschein zu machen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn du es eilig hast, kannst du dich aber schon ein paar Monate vor deinem 18. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Den Führerschein gibt’s aber auch hier erst zum Geburtstag.
So bekommst du den A2-Führerschein
Wenn du den A1-Schein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dir den Theorie-Teil komplett schenken. Du musst nicht mal eine Prüfung machen.
Wenn du den A1-Schein noch keine 2 Jahre hast, kannst du deine Theorie-Stunden immerhin verkürzen: auf 6 Doppelstunden für den allgemeinen Stoff und weitere 4 Stunden für die speziellen Inhalte.
Wenn du direkt mit dem A2-Schein startest, brauchst du mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten für den Grundstoff und nochmal mindestens 4 Doppelstunden für die speziellen Motorrad-Inhalte - genau so, wie beim A1-Führerschein.
Bei der Praxis sieht es ganz ähnlich aus:
Wenn du den A1-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, kannst du dich in ein paar normalen Fahrstunden mit der größeren Maschine vertraut machen. Sobald du dich fit genug fühlst, kannst du dich direkt zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du deinen A1-Führerschein noch nicht so lange hast, musst du neben deinen normalen Fahrstunden auch noch einige Sonderfahrten machen:
- 3 Einzelstunden á 45 Minuten auf Land- oder Bundesstraßen
- 2 Einzelstunden auf Autobahnen
- 1 Einzelstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Und wenn du direkt mit dem A2-Schein einsteigst und keine Vorkenntnisse mitbringst, bekommst du das volle Programm, genau wie beim A1-Führerschein: Neben deinen normalen Fahrstunden musst du zusätzlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolvieren, bevor du dich zur Prüfung anmelden kannst.
Die Königsklasse: Der A-Führerschein
Der A-Führerschein ist die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen. Mit diesem Schein darfst du alle Krafträder fahren, die dir in Deutschland unter die Füße kommen.
Mindestalter und Voraussetzungen: So bekommst du die Führerscheinklasse A
Die Voraussetzungen für den A-Führerschein unterscheiden sich stark, je nach individuellen Voraussetzungen. Am besten, du suchst dir direkt das Szenario heraus, das auf dich zutrifft - dann musst du dich nicht durch alle Eventualitäten wühlen.
Wenn du den A2-Führerschein schon seit mindestens 2 Jahren hast, hast du es am einfachsten: Du musst nur mindestens 20 Jahre alt sein und kannst dir die theoretische Ausbildung samt Prüfung komplett schenken. Auch beim praktischen Teil hast du es leicht: Du brauchst nur so viele Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst. Sonderfahrten kannst du dir sparen. Du kannst dich also schon recht früh zur praktischen Prüfung anmelden.
Wenn du nur einen A1-Führerschein hast, musst du zuerst den A2-Führerschein machen. Andernfalls gelten für dich die gleichen Voraussetzungen, als hättest du noch gar keinen Motorradführerschein.
Wenn du nur einen AM-Schein oder noch gar keinen Motorradführerschein hast, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Außerdem musst du alle Anforderungen an Theorie und Praxis erfüllen, die du auch für die anderen Klassen mitbringen musstest:
- Mindestens 12 Doppelstunden á 90 Minuten allgemeine Theorie
- Mindestens 4 Doppelstunden für die spezielle Theorie
- Mindestens 5 praktische Einzelstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- Mindestens 4 praktische Einzelstunden auf Autobahnen
- Mindestens 3 praktische Einzelstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
- So viele normale Fahrstunden, bis du dich sicher fühlst.
Beim Motorradfahren ist Erfahrung superwichtig. Wenn du schon früh davon träumst, mal mit dem Bike unterwegs zu sein, fängst du deswegen am besten schon so früh wie möglich an - mit der Klasse, die in deinem Alter erlaubt ist.
Die B196-Regelung: Mit dem Autoführerschein zum 125er
Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Gilt B196 nur in Deutschland?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Ist B196 erweiterbar?
Nein, bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Wer durfte früher 125er fahren?
Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!
Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Statt eines Führerscheins in Kartenform bekommst du vorerst eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Nachweis deiner Fahrerlaubnis - und ist nur zusammen mit deinem Personalausweis oder Reisepass gültig. Du musst sie bei jeder Fahrt bei dir führen. Du darfst nicht alleine fahren. Fährst du ohne Begleitperson, musst du in der Regel mit einer Geldbuße von 70 Euro rechnen und bekommst einen Punkt. Deine Fahrerlaubnis kann widerrufen werden.
Wichtige Regeln für BF17
- Sobald du 17 Jahre alt bist, kannst du dich hinters Steuer setzen, wenn dich eine eingetragene, erwachsene Person begleitet.
- Nach der Fahrprüfung erhältst du mit 17 noch keinen Führerschein in Kartenform, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der deine Begleitpersonen vermerkt sind.
- Zusammen mit deinem Ausweis gilt die Prüfungsbescheinigung als Nachweis deiner Fahrerlaubnis.
- Du musst die Prüfungsbescheinigung und deinen Personalausweis oder Reisepass immer dabeihaben, wenn du fährst.
- Die Probezeit dauert genau wie bei über 18-Jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen.
Verstößt du innerhalb der Probezeit schwerwiegend gegen die Verkehrsregeln, kann es sein, dass du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst. Dann verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre - und endet dementsprechend erst vier Jahre nachdem du deine Prüfbescheinigung bekommen hast.
Dies gilt mindestens bis zum 21. Geburtstag - und für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der gesamten Probezeit. Das heißt: Falls du den Führerschein erst später gemacht hast oder sich deine Probezeit verlängern sollte, kann das Alkoholverbot auch über den 21. Geburtstag hinaus gelten.
Zusätzlich bist du dafür verantwortlich, dass deine Begleitperson nüchtern ist. Dies bedeutet mindestens eine Geldbuße von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Derzeit ist es nicht erlaubt, mit der BF17-Prüfungsbescheinigung in anderen Ländern zu fahren.
Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss für dich eine sogenannte persönliche Härte vorliegen. Das heißt einerseits, dass es sich um wichtige Fahrten handeln muss, und andererseits, dass es aufgrund der persönlichen Umstände keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, das Fahrtziel zu erreichen.
Kosten für den A1-Führerschein
Der A1-Führerschein verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro.
Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen.
Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen.
Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen.
Zusammenfassung der Führerscheinklassen
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Motorradführerscheinklassen zusammen:
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Was darf ich fahren? |
|---|---|---|
| AM | 15 Jahre (Deutschland), 16 Jahre (Ausland) | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, 4 kW und 50 cm³ |
| A1 | 16 Jahre | Leichtkrafträder bis 125 ccm, 11 kW und 0,1 kW/kg |
| A2 | 18 Jahre | Krafträder bis 35 kW und 0,2 kW/kg |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit A2 Vorbesitz) | Krafträder ohne Leistungsbeschränkung |
| B196 | 25 Jahre (mit 5 Jahren Klasse B Besitz) | Krafträder bis 125 ccm, 11 kW und 0,1 kW/kg (nur in Deutschland) |
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