Der Wunsch nach Mobilität und Selbstständigkeit ist bei Jugendlichen groß. Vor allem im ländlichen Raum werden sie mit Roller und Moped mobiler und unabhängiger. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann.
Allgemeine Informationen zum AM Führerschein
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h). Der „Moped-Führerschein mit 15 Jahren“ sieht vor, dass bereits 15-jährige über eine Fahrausbildung die Berechtigung für die Führerscheinklasse AM erwerben können.
Seit dem 1. Mai 2020 gilt der Moped-Führerschein mit 15 Jahren in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Als Nachweis erhält man ein Führerscheindokument in Form einer Karte. Bei der Klasse AM wird als Nachweis des Erwerbes des Moped-Führerscheines mit 15 Jahren die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl 195 beschränkt den Gebrauch der Klasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Bundesrepublik Deutschland ein.
Auf dem Führerschein erfolgt eine Eintragung der Schlüsselzahl (SZ) 195: „Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“.
Was darf man mit AM fahren?
Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
Voraussetzungen für den Erwerb des Moped-Führerscheins mit 15
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen. Des Weiteren müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse auch ein bestimmtes Mindestalter erfüllen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.
- Ein gültiger amtlicher Lichtbildnachweis (Reisepass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis) ist erforderlich. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAauswG) ist auf Antrag ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen noch nicht 16 Jahre alt sind.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
Die Ausbildung für den AM Führerschein
Die Ausbildung für den AM Führerschein beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Inhalte, um die angehenden Mopedfahrerinnen und -fahrer umfassend auf den Straßenverkehr vorzubereiten. In den theoretischen Unterrichtseinheiten werden Themen wie Verkehrsregeln, Vorfahrtsregeln, Verhalten in bestimmten Verkehrssituationen und das Erkennen und Vermeiden von Gefahren behandelt.
Im praktischen Teil der Ausbildung geht es vor allem um die sichere Beherrschung des Rollers. Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler erlernen das Starten und Abstellen des Fahrzeugs, das richtige Bremsen, das Durchführen von Kurvenfahrten und das Einschätzen von Abständen. Auch das richtige Verhalten im Straßenverkehr, das Einordnen und das Überholen werden geübt.
Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde.
Prüfung für den AM Führerschein
Um den AM Führerschein zu erhalten, müssen angehende Mopedfahrerinnen und -fahrer sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolvieren. In der theoretischen Prüfung werden Kenntnisse über Verkehrsregeln, Vorfahrtsregeln, Verhalten in bestimmten Verkehrssituationen und andere relevante Themen abgefragt.
Die praktische Prüfung konzentriert sich darauf, die Fahrfertigkeiten und das sichere Verhalten im Straßenverkehr zu überprüfen. Hierbei müssen die Prüflinge demonstrieren, dass sie das Moped sicher beherrschen, korrekt bremsen, Kurven fahren und Verkehrssituationen richtig einschätzen können. Die Prüfung findet in der Regel auf öffentlichen Straßen statt, unter der Aufsicht eines Prüfers.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung händigt der Sachverständige oder Prüfer, sofern auch alle anderen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters) die befristete Prüfbescheinigung aus. Danach erhalten Sie von der Fahrerlaubnisbehörde einen Kartenführerschein mit der Schlüsselzahl 195.
Kosten für den Moped-Führerschein
Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen.
Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Sehtest absolvieren, welcher ebenfalls zu Buche schlägt.
An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. 500 bis 1000 Euro rechnen.
Hier ist eine Tabelle, die die ungefähren Kostenpunkte für den Moped-Führerschein (Klasse AM) zusammenfasst:
| Kostenpunkt | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Antragsgebühren | Variabel |
| Unterrichtsmaterialien | Variabel |
| Theoretische Ausbildung | Variabel |
| Praktische Fahrausbildung | Variabel |
| Prüfungsgebühren (theoretisch & praktisch) | Variabel |
| Sehtest | Variabel |
| Gesamtkosten | 500 - 1000 Euro |
Mopedfahren ohne Führerschein?
Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor.
Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben.
Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 StVG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
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