Motorradführerschein: Voraussetzungen, Kosten und Klassen in Deutschland

Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu? Hier haben wir alle Infos zum Motorradführerschein für euch zusammengefasst.

Welche Motorradführerscheinklassen gibt es?

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

  • Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Klasse A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • Klasse A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Klasse A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mindestalter für die verschiedenen Klassen

  • Klasse AM: 16 Jahre (in Deutschland teilweise schon ab 15 Jahren möglich)
  • Klasse A1: 16 Jahre
  • Klasse A2: 18 Jahre
  • Klasse A: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)

Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren. Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden.

Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren. Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.

Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.

Der Weg zum Motorradführerschein

Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig.

Theorie

Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad. Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden.

Um die Theorieprüfung für den Motorradführerschein zu bestehen, gilt es in der theoretischen Prüfung 30 Fragen zu beantworten. Davon befassen sich 20 Fragen mit dem Grundstoff, sowie zehn mit dem Zusatzstoff Motorrad. Insgesamt dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden, wobei alle Fragen jeweils fest definierte Werte von 2 bis 5 Fehlerpunkten haben.

Praxis

Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt.

Die Anzahl der Übungsstunden liegt im Ermessen des Fahrlehrers und hängt individuell von Können und Lernfortschritt des Fahrschülers ab.

Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) sieht fünf Minuten mehr Zeit für Fahraufgaben während der Prüfung vor sowie fünf zusätzliche Minuten für das Feedbackgespräch mit Kompetenzeinschätzung.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten.

Hier eine Übersicht der typischen Kostenpunkte:

  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 200 - 300 Euro
  • Sehtest: ca. 6,43 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 20 - 40 Euro
  • Übungsfahrten (pro 45 Minuten): 30 - 50 Euro
  • Sonderfahrten (pro 45 Minuten): 40 - 60 Euro
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung: 30 - 60 Euro
  • TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: 22,49 Euro
  • Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur praktischen Prüfung: 80 - 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: 90 - 150 Euro
  • Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: 30 - 50 Euro

Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro - im günstigen Berlin.

In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein (B196)

Wer seinen Autoführerschein seit mindestens fünf Jahren hat und mindestens 25 Jahre alt ist, kann seit Januar 2020 die Führerscheinerweiterung um die Schlüsselzahl B196 erweitern - mit ein paar praktischen Fahrstunden, jedoch ohne Fahrprüfung.

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten.

Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis).

Weitere Informationen

Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

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