Motorradführerschein: Voraussetzungen und Führerscheinklassen im Überblick

Über 4 Millionen Krafträder fahren auf Deutschlands Straßen. Vergleichend mit der Bevölkerungsanzahl würde dies bedeuten, dass 2015 jeder 20. Deutsche ein Motorrad besitzt. In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.

Die verschiedenen Führerscheinklassen für Motorräder

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig.

  • Klasse AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit höchstens 50 cm³ Hubraum oder einer anderen Antriebsform.
  • Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm (Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg).
  • Klasse A2: Krafträder mit einer Motorleistung bis max. 35 kW (Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg).
  • Klasse A: Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Hier eine Übersicht über die Motorradführerscheinklassen, die erlaubten Kraftfahrzeuge und das Mindestalter:

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge Mindestalter
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge 24 Jahre (Direkteinstieg) 21 Jahre (für Trikes) 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. 18 Jahre
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. 16 Jahre
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. 15 Jahre

Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.

Mindestalter

Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor. Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre.

  • A: 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mind.

Erforderliche Dokumente und Bescheinigungen

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt.

Mi dem Antrag prüft die Behörde, ob der zukünftige Fahrschüler für den Motorradführerschein geeignet ist. Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein. Studenten, die in Deutschland gewohnt haben, jetzt jedoch den Wohnsitz zu einer Hochschule oder Schule in einem anderen Land der EU verlegt haben, dürfen auch einen Führerschein beantragen. Das gilt auch für andere Staaten, die nicht zur EU gehören, mit denen Deutschland jedoch ein entsprechendes Abkommen getroffen hat. Außerdem können auch Arbeiter die Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen, wenn sie zwar in einem Mitgliedsstaat der EU arbeiten, aber regelmäßig zu ihrem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehren.

Sehtest

Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Voraussetzung ist auch wieder der Personalausweis oder ein Reisepass, um sich auszuweisen. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In der Regel besitzen die großen Optiker eine solche Lizenz. Der Sehtest läuft ganz simpel ab. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Dabei ist die Dioptrien-Zahl der Augen nicht relevant. Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe durchgeführt werden.

Wird der Test ohne Brille bestanden, steht dem Motorradführerschein Klasse A nichts mehr im Wege. Sollten Sie den Sehtest mit einer Sehhilfe bestehen, wird dies auf der Bescheinigung des Optikers oder Augenarztes eingetragen. Dieser Vermerk landet als sogenannte Schlüsselzahl auf dem Führerschein. Kommt es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und die Sehhilfe wurde vergessen, kann es zu einem Verwarngeld von 25 Euro kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, kann dies zu einer Straftat wie beispielsweise Körperverletzung werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Fahrer fahrlässig handelt, indem er ohne Brille unterwegs ist.

Der Sehtest ist nicht erforderlich, sobald der zukünftige Besitzer vom Motorradführerschein bereits eine Sehtestbescheinigung vom Augenarzt besitzt und diese dokumentiert, dass die Sehleistung von mindestens 70 Prozent mit oder ohne Sehhilfe erbracht wird.

Erste-Hilfe-Kurs

Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Dies sind insbesondere die Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei. Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Viele Institutionen bieten auch Auffrischungskurse an, falls die letzte Ausbildung schon zu lange her ist. Diese besteht meist aus zwei oder vier Doppelstunden.

Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis, um sich ausweisen zu können. Die Kursgebühr von etwa 15 bis 30 Euro ist direkt bei der Anmeldung zum Kurs zu bezahlen. Da der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wichtig für alle Straßenverkehrsteilnehmer ist, müssen die Kursteilnehmer pünktlich zum Beginn einer jeden Unterrichtsstunde erscheinen.

Die Ausbildung für den Motorradführerschein

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Eine Erweiterung kann erfolgen, wenn ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen parallel absolviert.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen. Die Fragen der Theorieprüfung Klasse A behandeln Themen wie etwa Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkel, Geschwindigkeit oder Überholen. Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Wer die Führerscheinklasse beispielsweise von A2 auf A erweitert, kann einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren die praktische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten.

Kosten für den Motorradführerschein

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet. Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen. Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein. Außerdem lohnt es sich, Preise der hiesigen Fahrschulen zu vergleichen. Des Weiteren erheben die Fahrschulen einen Kostenbeitrag für die Übungsmaterialien. Neben diesen Führerschein A-Kosten erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins.

Hier eine Übersicht über die ungefähren Kosten für die verschiedenen Führerscheinklassen:

  • Mofa-Prüfbescheinigung: ca. 100-150 Euro
  • Führerscheinklasse AM: mind. 700 Euro
  • Führerscheinklasse A1: ca. 1.000-3.000 Euro
  • Führerscheinklasse A2: ca. 1.600-3.000 Euro
  • Führerscheinklasse A: ca. 1.600-3.000 Euro

Wichtiger Hinweis: Die genannten Kosten sind Schätzungen und können je nach Region, Fahrschule und individuellem Bedarf variieren.

Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A

Auf die Motorradklasse A2 kann nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitert werden, sofern ein Führerschein A1 erworben wurde. Das bedeutet, dass lediglich eine praktische Prüfung ausreicht, um die nächst höhere Klasse zu erreichen.

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Die Klasse B196

Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren. Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen.

Gültigkeit des Führerscheins

Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken. Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen - selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt. Je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr gelten bestimmte Stichtage für den Umtausch. Wer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde erneuert, bekommt die aktuellen Klassen auf dem Dokument vermerkt.

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