Die Freiheit auf zwei Rädern - eine Leidenschaft, die viele Menschen teilen und der sie auf den unterschiedlichsten Motorrädern nachgehen. Aber was braucht es alles, damit man den beliebten Motorrad-Fahrausweis in den Händen halten kann? Ob als Neuling hinter dem Lenkrad oder als angehender Biker - die praktische Führerscheinprüfung ist dein Tor zur Unabhängigkeit.
Welche Führerscheinklassen gibt es?
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
- Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
- Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
- Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Das Mindestalter für die verschiedenen Motorradführerscheinklassen ist wie folgt:
- AM¹: 16 Jahre
- A1: 16 Jahre
- A2: 18 Jahre
- A: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (Stufenführerschein)
Voraussetzungen für die praktische Prüfung
Um überhaupt für die praktische Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie als Fahrschüler zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch auch, wenn Sie die gerade beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, gilt: Sie selbst sollten sich sicher im Umgang mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fühlen.
Welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrem Motorradführerschein alle erledigen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab - zum Beispiel von bereits vorhandenen Führerausweisen oder vom Alter.
Für den A-Führerschein musst du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast du bereits den A2-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre bei Direkterwerb (21 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 kW Leistung beschränkt werden soll).
Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
Theoretische Ausbildung
Bei der Theorie muss unterschieden werden:
Klasse A2 seit 2 Jahren
Hast du die Klasse A2 schon seit mindestens 2 Jahren, musst du den Theorieunterricht nicht noch mal besuchen und auch keine theoretische Prüfung ablegen.
Keinen Motorrad-Führerschein oder nur die Klasse A1
Hast du nur die Klasse A1 oder gar keinen „kleinen“ Motorradführerschein, sieht die Sache anders aus. Hier musst du wie in Klasse A1 oder A2 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Grund- und Zusatzstoff
Beim Grundstoff in Klasse A musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, wenn du schon eine andere Fahrerlaubnisklasse hast) besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.
Praktische Ausbildung
In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrungen im Motorradfahren gesammelt hast.
Auch hier gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien.
Klasse A im Direkteinstieg
Du hast weder die Klasse A1, noch die Klasse A2, machst die Klasse A also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.
Vorbesitz Klasse A1
Du hast bereits die Klasse A1. Oder auch schon die Klasse A2, diese aber noch keine zwei Jahre. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Klasse A2 - seit mindestens 2 Jahren
Du hast die Klasse A2, und diese bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.
Ablauf der praktischen Prüfung
Je nachdem, für welche Führerscheinklasse Sie sich entschieden haben, beeinflusst dies die Dauer der Fahrprüfung. Die praktische Prüfung fürs Motorrad (Klasse A) dauert beispielsweise insgesamt 60 Minuten, wovon 25 Minuten reine Fahrzeit sind.
Ein Prüfer der DEKRA oder vom TÜV leitet die praktische Prüfung und navigiert Sie durch die Region, in der Sie leben. Zu Beginn der Prüfung kontrolliert dieser erst einmal Ihren Personalausweis und stellt Ihnen anschließend ein paar technische Fragen zum Fahrzeug.
Nachdem Sie Sitz, Spiegel und Lenkrad eingestellt haben, nehmen Sie auf dem Fahrersitz Platz. Auf der Prüfungsstrecke wird Ihnen der Prüfer verschiedene Anweisungen geben und Ihnen Aufgaben stellen. Je nach Fahrerlaubnisklasse müssen Sie bestimmte Grundfahraufgaben meistern, die in der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten sind.
Grundfahraufgaben
Wer die Motorrad-Fahrprüfung der Klasse A bestehen will, muss in der Regel sechs von neun möglichen Grundfahraufgaben beherrschen. Die Grundfahraufgaben gehören einfach mit zur Prüfung und sind der Punkt auf dem "i". Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung).
Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein.
Zweitens: Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn jeder Aufgabe (Anfahren) der rückwärtige Verkehr durch Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels zu beobachten.
Während der Prüfung musst du eine bestimmte Anzahl an Grundfahraufgaben machen (wenn ich mich recht erinnere mind. Ich musste z.B. Stop and Go, Gefahrenbremsung (obligatorisch), Slalom mit Schrittgeschwindigkeit, Ausweichen mit und Ohne Abbremsen (beides obligatorisch) und nen Slalom mit 30km/h machen.
Hier eine Übersicht der Grundfahraufgaben:
- Langsames Fahren mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h)
- Fahren einer Slalomstrecke mit Schrittgeschwindigkeit
- Ausweichen ohne Bremsen
- Ausweichen mit Abbremsen
- Slalom mit ca. 30 km/h
- Fahren einer Strecke mit ca. 30 km/h
- Mehrfaches Anhalten und Anfahren
- Kreisfahrt
Hinweis: Die genaue Anzahl der zu absolvierenden Grundfahraufgaben kann je nach Führerscheinklasse variieren.
Wichtige Hinweise und Tipps
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, die praktische Prüfung erfolgreich zu bestehen:
- Seien Sie pünktlich.
- Behalten Sie während der gesamten Fahrt die Spiegel im Blick und drehen Sie auffällig den Kopf, damit der Prüfer sieht, wenn Sie in den Spiegel schauen.
- Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Anweisung des Prüfers richtig verstanden haben, fragen Sie nach.
- Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie die praktische Prüfung komplett fehlerfrei hinter sich bringen.
Was passiert, wenn Sie die Prüfung nicht bestehen?
Konnten Sie bei der Fahrprüfung weder praktisch noch theoretisch glänzen und sind dementsprechend durchgefallen, sollten Sie nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Bedenken Sie: Zwar können Sie die praktische Prüfung beliebig oft wiederholen, allerdings fallen bei jedem Versuch erneut die gesamten Prüfungsgebühren an, was langfristig extrem hohe Kosten verursacht.
Melden Sie sich erst dann für die praktische Prüfung an, wenn Sie sich absolut sicher fühlen.
Zwar können Sie die praktische Prüfung beliebig oft wiederholen, allerdings fallen bei jedem Versuch erneut die gesamten Prüfungsgebühren an, was langfristig extrem hohe Kosten verursacht.
Sie dürfen jede Grundfahraufgabe max. Höchstens drei Grundfahraufgaben dürfen je einmal wiederholt werden.
Wenn nicht jetzt, wann dann?
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