Führerschein Upgrade Motorrad Klassen in Deutschland

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Seit 2020 gilt das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland. Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Was ist der Führerschein mit B196-Erweiterung?

Somit stellt B196 keine neue Fahrerlaubnisklasse dar, sondern ist eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B. Das Führen von Motorrädern war für Besitzer des B-Führerscheins hingegen lange Zeit untersagt, sofern sie nicht gleichzeitig auch einen Motorradführerschein besaßen. Seit Anfang 2020 besteht jedoch die Möglichkeit, die Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen. Diese berechtigt Sie zum Führen von leichten Motorrädern, ohne dass Sie dafür einen Motorradführerschein erwerben müssen.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Mindestens 25 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • Fahrerschulung

Um für den Aufbaukurs zugelassen zu werden, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und fünf Jahre Fahrerfahrung mitbringen. Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind: Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre und ein Mindestalter von 25 Jahren.

Die Fahrerschulung für B196

Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Es genügt eine Fahrerschulung. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. § 6b Abs. 2 FeV und Anlage 7b FeV schreiben vor, dass Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren müssen, wenn Sie die B196-Erweiterung erhalten möchten. Eine solche Schulung darf nur von Fahrschulen angeboten werden, deren Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt. Haben Sie eine geeignete Fahrschule gefunden, können Sie sich dort für die B196-Schulung anmelden.

Diese besteht per Gesetz aus 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Bietet die Fahrschule nur Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an, müssen Sie dementsprechend 18 Einheiten absolvieren. Haben Sie alle vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden hinter sich gebracht, müssen Sie keine Prüfung ablegen. Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen.

Intensivkurs: Umfang, Inhalte & Dauer

Das erwartet dich beim Intensivkurs:

  • Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
  • Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten - heißt 10 Fahrstunden mit 45 Minuten je Fahrstunde
  • Keine Theorie- und Praxisprüfung

In den motorradspezifischen Theoriestunden wirst du mit den Besonderheiten zum Fahrverhalten von Motorrädern vertraut gemacht. Während der Praxisstunden lernst du das Fahren in der Stadt, außer Orts, auf der Autobahn und in Dunkelheit. Dabei werden auch Aufgaben, wie zum Beispiel Slalomfahren und Ausweichen geübt. Die Ausbildungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.

Einige Fahrschulen bieten auch eine Art Intensivkurs zur B196-Erweiterung an. Dann kannst du die Fahrstunden schneller durchführen und sogar auf den gleichen Tag legen. Das ändert aber nichts an der Mindestanzahl der Stunden. Um mit dem Autoführerschein Motorrad fahren zu können, wird keine extra Prüfung erforderlich.

Kosten der B196-Erweiterung

Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Den Preis für diese kann jede Fahrschule selbst festlegen, in der Regel müssen Sie hier jedoch mit 700 bis 900 Euro rechnen.

Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren. Da Sie bei der Eintragung ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen müssen, fallen üblicherweise auch hierfür Kosten an. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.

So beantragen Sie die Erweiterung auf B196

Mit der Teilnahmebescheinigung in der Tasche können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ausmachen, um die B196-Eintragung vornehmen zu lassen. Es ist wohlgemerkt nicht möglich, die Eintragung in einer anderen Stadt vornehmen zu lassen. Bei dem Termin wird Ihnen der Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 vorgelegt, den Sie einfach nur ausfüllen müssen.

Dabei geht es in erster Linie um Informationen zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten etc.) und zur Ihrer Fahrerlaubnis (Klasse, Erteilungsdatum, Führerscheinnummer, Beschränkungen etc.). Für die Beantragung der B186-Eintragung fällt eine Gebühr an, die in der Regel zwischen 23 und 29 Euro beträgt.

Achtung! Es ist nicht erlaubt, Kleinkrafträder nur allein mit der B196-Bescheinigung zu fahren, also ohne Eintragung in Ihren Führerschein. Tun Sie das doch, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

B196 Bescheinigung

Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:

  • Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
  • Deinen aktuellen Führerschein
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.

In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Vor- und Nachteile der B196-Erweiterung

Der größte Vorteil der B196-Erweiterung ist die schnelle und kostengünstige Ausbildung: In vielen Fahrschulen lässt sich die erforderliche Schulung für B196 in einem Intensivkurs absolvieren, sodass Sie schon nach wenigen Tagen die erforderliche Bescheinigung in den Händen halten können. Doch selbst wenn Sie die B196-Schulung etwas langsamer angehen lassen, ist sie in der Regel noch deutlich schneller absolviert als die Ausbildung für die Klasse A1 - wodurch weniger Kosten für die Fahrstunden anfallen.

Außerdem ist für B196 keine theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich, für A1 hingegen schon. B196 hat aber auch Nachteile gegenüber A1. Zum einen sind die Voraussetzungen strenger und das Mindestalter höher (25 Jahre für B196, 16 Jahre für A1). Zum anderen stellt die Erweiterung der B-Klasse eben keinen Motorradführerschein dar, was bedeutet, dass Sie B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern können.

Entscheiden Sie sich also später, dass Sie auch schwerere Krafträder fahren möchten, stecken Sie mit dem B196-Führerschein in einer Sackgasse. Sie kommen dann nicht drum herum, doch noch die gesamte Motorradausbildung zu durchlaufen. Sollten Sie also wissen, dass Sie über kurz oder lang auch „richtige” Motorräder fahren möchten, empfiehlt es sich, auf die Schlüsselzahl B196 zu verzichten und gleich die Motorradausbildung anzugehen.

Gültigkeit im Ausland

Ein weiterer Nachteil von B196 ist die Tatsache, dass es sich hierbei nur um eine nationale Schlüsselzahl handelt, was bedeutet, dass sie nur in Deutschland anerkannt wird. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert. Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. In anderen Ländern dürfen Sie damit keine Leichtkrafträder führen. Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt.

Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben. Möchten Sie im Ausland ein entsprechendes Fahrzeug führen, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse A1. Je nach Land können hier aber auch andere Bedingungen gelten.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Überblick über Motorradführerscheinklassen

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen.

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

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