Ob Auto oder Motorrad - die Sicherheit im Straßenverkehr hängt maßgeblich von der Ausbildung der Fahranfänger ab. Jährlich machen Tausende Menschen einen Führerschein. Laut Kraftfahrt-Bundesamt erhielten im Jahr 2020 insgesamt 842.460 Fahranwärter den Pkw-Führerschein, 213.492 einen fürs Motorrad. Davon sind knapp 68 Prozent der Führerschein-Neulinge für Autos zwischen 17 und 24 Jahre alt, für Motorräder sind es knapp 51 Prozent. Welche Unterschiede gibt es bei den Führerscheinklassen A und B? Und führt die Ausbildung auch weit genug?
Dass gerade diese Altersgruppe besonders häufig in Unfälle verwickelt ist, zeigen die Unfallstatistiken: Allein im Jahr 2019 waren laut Statistischem Bundesamt 35.541 Autofahrer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschaden.
Ähnliche Voraussetzungen, unterschiedliches Alter
Eine gute Ausbildung der Fahrschüler ist deshalb maßgeblich für die Sicherheit aller Teilnehmer im Straßenverkehr. Doch geht die Ausbildung bei Auto und Motorrad weit genug? Betrachtet man den theoretischen Teil, ist kein Unterschied zwischen Klasse A und B festzustellen: Zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff und zwei Doppelstunden für den Zusatzstoff der entsprechenden Klasse sind beim Ersterwerb nach der Fahrerlaubnis-Verordnung Pflicht. Auch die praktischen Pflichtstunden - fünf Überland-, vier Autobahn- sowie drei Nachtfahrten - gleichen sich. Wie viele Übungsstunden ein Schüler benötigt, hängt von seinen eigenen Fähigkeiten sowie der Einschätzung des Fahrlehrers ab.
Der Unterschied zwischen den Ausbildungen zeigt sich erst, wenn man sich das Alter anschaut, in dem man die Fahrerlaubnis erhalten kann. So ist bereits ab 16 Jahren beim Motorrad die Klasse A1 möglich, beim Auto ist durch das begleitete Fahren (BF17) der Führerschein ab 17 Jahren drin. Doch während die Motorradfahrer mit dem A1 ohne Unterstützung unterwegs sind, ist beim BF17 immer eine ein-getragene Begleitperson mit an Bord.
Laut Bundesverkehrsministerium liegt genau hier der entscheidende Unterschied, wenn es um die Verkehrssicherheit bei Fahranfängern geht. Demnach passieren BF17-Anfängern im ersten Jahr ohne Begleitperson rund 20 Prozent weniger Unfälle im Vergleich zu Fahranfängern, die ihre Fahrerlaubnis mit 18 Jahren erhalten haben.
Die Gründe liegen auf der Hand: Die BF17-Fahrschüler sammeln im Vergleich zu den anderen deutlich mehr Fahrpraxis. Laut ADAC legt ein Fahrschüler nämlich in der Ausbildung rund 500 Kilometer zurück, bevor es zur Prüfung geht. Beim BF17 kommen im Durchschnitt noch mal rund 1.400 Kilometer während der Begleitphase hinzu, die letztendlich bis zu zwölf Monate beträgt. In einer Studie des ADAC sprachen sich auch Begleitpersonen für das BF17 aus. Für 88 Prozent der 504 Befragten spielt demnach das BF17 eine wichtige Rolle für den Gewinn an Fahrsicherheit der Fahranfänger.
Der ADAC geht sogar noch einen Schritt weiter und spricht sich für die Herabsetzung des Alters auf 16 Jahre aus. Dies würde nach Ansicht des Automobilclubs dazu beitragen, die Jugendlichen noch besser auf die Praxis vorzubereiten. Jungen Fahrern soll so vor allem Rückmeldung über ihr Können und ihre Grenzen vermittelt werden, da sie sich am Anfang zu häufig überschätzen würden.
Geht da noch mehr?
Einen Schritt in Richtung höherer Verkehrssicherheit verspricht die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP), die seit Januar 2021 durchgeführt wird. Sie soll dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken, indem sie durch einen Kriterienkatalog mehr Transparenz und Objektivität schafft. Außerdem erhalten die Prüflinge und die Fahrschulen im Anschluss an die Prüfung Feedback vom Prüfer. Ob diese Änderungen wirklich mehr Sicherheit bringen, bleibt abzuwarten.
Was die Ausbildung der Motorradfahrer angeht, tut sich ansonsten aber recht wenig. Ein begleitetes Fahren im klassischen Sinn ist schließlich fürs Zweirad nicht realisierbar. Wirkliche Alternativen gibt es bislang nicht. Es scheint, als läge hier der Fokus deutlich stärker auf der kontinuierlichen Verbesserung der Pkw-Ausbildung.
Was für Jochen Klima in jeder Fahrerlaubnisklasse definitiv für mehr Verkehrssicherheit sorgen kann, sind Fahrsicherheitstrainings und eine Nachbetreuung für alle. "Denn circa 80 Prozent aller Fahrschüler erhalten keine weitere Betreuung durch die Fahrschulen nach der absolvierten Prüfung", berichtet er. Lediglich die Auffälligen, die zur Nachschulung kommen müssen, bekämen hier noch mal Unterstützung. Dabei sei genau die Anfangszeit entscheidend, um Gelerntes zu festigen. "Am besten wäre es, wenn alle Fahranfänger etwa ein halbes Jahr nach der bestandenen Prüfung noch mal für ein Training in die Fahrschule kommen und anschließend ein Fahrsicherheitstraining absolvieren müssten", so Klima.
Auch die Tatsache, dass nach alter Tradition die Führerscheinklassen AM und L für Mopeds und Mofas sowie Zugmaschinen beim BF17 und bei Klasse B mit erworben werden, sollte seiner Ansicht nach überdacht werden. Die Frage sei, ob es sinnvoll ist, wenn junge Leute, die nur etwas jünger als BF17-Schüler sind, für Klasse AM eine komplette Ausbildung machen müssen.
Motorradführerscheinklassen im Detail
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
- Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
- Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
- Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Welche Motorradführerscheine gibt es?
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM¹ | 16 Jahre |
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Was bedeutet Direkteinstieg?
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder. Näheres zum Umtausch von Altführerscheinen erfahren Sie hier.
Was beinhaltet die Klasse B196?
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Motorradführerschein: Wie lange gültig?
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Bares Geld sparen - mit der Kombination aus Auto- und Motorrad-Führerschein
Die Kombi zahlt sich aus.
- Führerschein Klasse A1 + B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzungen: Vorbesitz mind.
- Führerschein Klasse A2 + B
- Mindestalter: 20 Jahre
- Voraussetzungen: Vorbesitz mind.
Wie viel gespart wird ist schwierig zu sagen, da es auch vom Talent abhängig ist.
Wie viele Führerscheinklassen gibt es?
In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen. Zusätzlich dazu existieren aber auch noch verschiedene Sonderformen wie der Führerschein ab 17 (BF17) oder etwa die Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Übersicht finden Sie hier:
- Führerscheinklassen für Motorrad, Moped & Co.
- Führerscheinklassen für Pkw
- Führerscheinklassen für Lkw
- Führerscheinklassen für Busse
- Führerscheinklassen für Stapler & Traktoren
Haben die Führerscheinklassen Altersbegrenzungen?
Ja, der Gesetzgeber sieht für verschiedene Führerscheinklassen sowohl Mindest- als auch Höchstalter vor. So kann die Klasse C ohne einen entsprechenden Ausbildungsberuf erst ab 21 Jahren erlangt werden. Die Klasse C1 darf hingegen nur bis zum 50. Lebensjahr gefahren werden. Wer eine Verlängerung wünscht, muss dies beantragen und dafür medizinische Unterlagen einreichen.
Beeinflusst der Führerscheinwechsel die Fahrerlaubnis?
Nein, wechseln Sie vom grauen oder rosa Führerschein zum EU-Kartenführerschein, gilt Bestandsschutz.
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