Seit Januar 2020 können Autofahrer in Deutschland ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.
Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Die Regelung gilt seit Januar 2020.
125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - im Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Sie müssen seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben.
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
125er fahren ohne Prüfung
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.
Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Was kostet die Erweiterung der Klasse B?
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Was kostet die Versicherung einer 125er?
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar.
Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat.
Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Darf ich damit in Europa fahren?
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt.
Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.
Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
FAQ zum B196-Führerschein
Muss man eine Prüfung machen?
Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
Ist B196 erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Darf man B196 im Ausland fahren?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Wer durfte früher 125er fahren?
Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!
Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B fahren?
Grundsätzlich darf man mit dem Führerschein Klasse B alle Fahrzeuge fahren, die über eine maximale Gesamtmasse von 3,5 Tonnen verfügen. Zudem dürfen nicht mehr als acht Personen mitfahren. Mit dem Erwerb des Pkw-Führerscheins erwirbt man aber automatisch auch die Klassen AM und L.
Führerschein Klasse AM
Der Führerschein Klasse AM erlaubt die Fahrt mit Kleinkrafträdern. Darunter fallen Roller, Mopeds, Trikes, Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (max. 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW Nennleistung). Wer den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, darf sogar stärkere und schnellere Trikes fahren. Darüber hinaus dürfen auch Quads mit einem Leergewicht bis 350 Kilo gefahren werden.
Führerschein Klasse L
Mit der Klasse L dürfen Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und die maximal 40 km/h schnell sind, gefahren werden. Bei Kombinationen mit Anhänger liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen.
Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?
Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Dafür gelten allerdings Einschränkungen:
- Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein.
- Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt.
Mit Schlüsselzahl 96 größere Anhänger ziehen
Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96. Damit darf ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden. Die Schlüsselzahl gibt es nach einer erfolgreich absolvierten Schulung in der Fahrschule. Wer noch größere Anhänger ziehen möchte, kommt um den klassischen Anhänger-Führerschein (Klasse BE) nicht herum.
Motorradfahren mit dem B-Führerschein: die B196-Erweiterung
Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die B196-Erweiterung, mit der Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B auch leichte Motorräder der Klasse A1 fahren dürfen, und zwar ohne zusätzliche Fahrprüfung. Damit sind 125er-Motorräder und -Roller mit bis zu 11 kW (15 PS) Leistung und einem Hubraum von maximal 125 cm³ erlaubt.
Voraussetzungen: Der Führerschein Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren bestehen, und es ist eine zusätzliche Fahrerschulung (mindestens 13,5 Stunden) in einer Fahrschule erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen, ein separater Motorradführerschein ist nicht nötig.
Alter Führerschein: Klasse 3 statt Klasse B
Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Danach wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lässt, bekommt neben der Klasse B noch weitere Fahrerlaubnis-Klassen eingetragen. Dazu zählen: BE, L, AM, C1 und C1E.
Dadurch dürfen ehemalige Klasse-3-Besitzer Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Bei Zügen (samt Anhängern mit bis zu drei Achsen) gilt eine Gewichtsgrenze von zwölf Tonnen.
Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Mit einem Autoführerschein (Klasse B) geht viel mehr als nur Autofahren. Auch Rollerfahren oder das Ziehen kleinerer Anhänger ist beispielsweise erlaubt.
Mopedführerschein: Ab wann und wie teuer?
Wenn junge Menschen schneller und bequemer unterwegs sein wollen als mit dem Fahrrad, aber ein Auto nicht in Frage kommt, bietet sich ein Moped an. Es ist - in den meisten Fällen - deutlich günstiger als ein Pkw und relativ einfach zu handhaben. Seit kurzem gibt es die Fahrzeuge sogar mit Elektro-Antrieb.
Aber ist dafür eine bestimmte Fahrerlaubnis notwendig oder kann man auch Moped ohne Führerschein fahren? Ab welchem Alter darf man Moped fahren? Und wie hoch sind die Kosten für einen Mopedführerschein, wenn denn einer benötigt wird?
Moped fahren ohne Führerschein: Ist das erlaubt?
Schlechte Nachrichten, für alle, die am liebsten sofort losfahren wollen. Ein Moped ganz ohne Führerschein zu fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Es wird vielmehr mindestens ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser wurde erst 2013 in Deutschland eingeführt und beinhaltet die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S.
Mit dem AM-Führerschein dürfen Sie außerdem auch Trikes und Quads fahren.
Darf ich Moped mit Pkw-Führerschein fahren?
Muss zum Moped-Fahren also immer eine neue Fahrerlaubnis erlangt werden? Nicht, wenn Sie bereits einen Autoführerschein der Klasse B besitzen. Dieser beinhaltet nämlich auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Damit können Sie mit dem Autoführerschein auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von bis zum 50 ccm fahren.
Moped: Führerschein ab welchem Alter?
Die Altersregelungen für den Mopedführerschein sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und wurden teilweise 2020 angepasst.
In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Fahrerlaubnis für Roller, der AM-Führerschein, ab einem Alter von 15 Jahren erlangt werden.
Nicht möglich ist das momentan in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, hier dürfen Sie erst ab 16 Moped fahren.
In Bayern, Berlin und im Saarland steht die Entscheidung des Landesgesetzgebers noch aus. Dementsprechend ist es aktuell ebenfalls erst ab 16 Jahren möglich, den Mopedführerschein zu machen.
Wie hoch sind die Kosten für den Mopedführerschein?
Die Kosten für einen Führerschein setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. So werden zum Beispiel die Anmeldung bei der Fahrschule, die Übungsstunden und die Gebühren für theoretische und praktische Prüfung separat berechnet.
Die Kosten für die Übungsstunden fallen meist am stärksten ins Gewicht. Deshalb kommt es für den Gesamtpreis des Führerscheins neben der Region und der Fahrschule auch auf bereits vorhandene Vorerfahrungen an.
Zum Führen eines Moped berechtigt der Führerschein Klasse AM, Kosten sind immer individuell zu berechnen.
Moped fahren ohne Führerschein: Welche Sanktionen drohen?
Es handelt sich dabei um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar mit einer bis zu einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
FAQ: Moped und Führerschein
Darf ich Moped ohne Führerschein fahren?Ganz ohne Fahrerlaubnis dürfen Sie nicht aufs Moped steigen. Nur für ein Mofa brauchen Sie keinen Führerschein, allerdings benötigen Sie dafür trotzdem eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule. Der Unterschied zwischen Mofa und Moped wird hier erklärt.
Ist es erlaubt, mit Pkw-Führerschein Moped zu fahren?Um in Deutschland ein Moped zu führen, ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. In der Führerscheinklasse B, dem üblichen Pkw-Führerschein, ist dieser mitenthalten.
Kann ich für das Moped den Führerschein mit 15 machen?Das ist vom Bundesland abhängig, in dem der Führerschein gemacht werden soll. In NRW ist es beispielsweise möglich, schon mit 15 Jahren Moped zu fahren.
| Führerscheinklasse | Fahrzeugart | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| AM | Kleinkrafträder (Roller, Mopeds, Trikes, Quads bis 45 km/h) | Mindestalter 15/16 Jahre (je nach Bundesland), theoretische und praktische Prüfung |
| B | Pkw (bis 3,5 t Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze) | Mindestalter 18 Jahre, theoretische und praktische Prüfung |
| B mit Schlüsselzahl 196 | Leichtkrafträder (bis 125 cm³, max. 11 kW) | Mindestalter 25 Jahre, 5 Jahre Besitz Klasse B, Fahrerschulung (9 Doppelstunden) |
| A1 | Leichtkrafträder (bis 125 cm³, max. 11 kW) | Mindestalter 16 Jahre, theoretische und praktische Prüfung |
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