Führerscheinklassen für Motorräder: Ein Vergleich von Alt und Neu

Über 4 Millionen Krafträder sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Vergleichend mit der Bevölkerungsanzahl würde dies bedeuten, dass 2015 jeder 20. Deutsche ein Motorrad besitzt. In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer.

Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?

Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen?

Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile?

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Überblick über die alten und neuen Führerscheinklassen

Vor der Reform im Jahr 2013 bestand die Motorradklasse aus M für Mopeds unter 50 ccm, S für Drei- und Vierräder unter 50 ccm, A1 für Leichtkrafträder unter 125 ccm sowie dem Führerschein A beschränkt für Motorräder unter 25 kW und A unbeschränkt für alle Krafträder.

Die neuen EU-Richtlinien und ihre Auswirkungen

Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken.

Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen - selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt. Je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr gelten bestimmte Stichtage für den Umtausch.

Wer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde erneuert, bekommt die aktuellen Klassen auf dem Dokument vermerkt. Der Führerschein fürs Motorrad kann leicht mit einer Praxisprüfung erweitert werden.

Besitzt eine Person eine Fahrerlaubnis fürs Auto oder der alten Klasse 4, welche vor dem 1. April 1980 ausgegeben wurde, kann sie nach einer verkürzten praktischen Prüfung die Führerscheinklasse A2 erwerben. Nach einer weiteren Praxisprüfung darf die Fahrerlaubnis auch auf die Führerscheinklasse A erweitert werden.

Wer einen A2-Führerschein bzw. die Klasse A beschränkt vor dem Stichtag 19. Januar 2013 absolviert hat, benötigt keine praktische Prüfung, um den A-Führerschein zu erlangen.

Voraussetzungen für den Motorradführerschein

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen.

Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt.

Mi dem Antrag prüft die Behörde, ob der zukünftige Fahrschüler für den Motorradführerschein geeignet ist. Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein.

Studenten, die in Deutschland gewohnt haben, jetzt jedoch den Wohnsitz zu einer Hochschule oder Schule in einem anderen Land der EU verlegt haben, dürfen auch einen Führerschein beantragen. Das gilt auch für andere Staaten, die nicht zur EU gehören, mit denen Deutschland jedoch ein entsprechendes Abkommen getroffen hat.

Außerdem können auch Arbeiter die Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen, wenn sie zwar in einem Mitgliedsstaat der EU arbeiten, aber regelmäßig zu ihrem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehren.

Der Nachweis über die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kann außerdem von der zuständigen Behörde verlangt werden. Dies geschieht in Absprache eines Facharztes mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation. In Ausnahmefällen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen.

Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest

Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Dies sind insbesondere die Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei.

Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Viele Institutionen bieten auch Auffrischungskurse an, falls die letzte Ausbildung schon zu lange her ist. Diese besteht meist aus zwei oder vier Doppelstunden. Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis, um sich ausweisen zu können.

Die Kursgebühr von etwa 15 bis 30 Euro ist direkt bei der Anmeldung zum Kurs zu bezahlen. Da der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wichtig für alle Straßenverkehrsteilnehmer ist, müssen die Kursteilnehmer pünktlich zum Beginn einer jeden Unterrichtsstunde erscheinen.

Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Voraussetzung ist auch wieder der Personalausweis oder ein Reisepass, um sich auszuweisen. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In der Regel besitzen die großen Optiker eine solche Lizenz.

Der Sehtest läuft ganz simpel ab. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Dabei ist die Dioptrien-Zahl der Augen nicht relevant. Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe durchgeführt werden.

Wird der Test ohne Brille bestanden, steht dem Motorradführerschein Klasse A nichts mehr im Wege. Sollten Sie den Sehtest mit einer Sehhilfe bestehen, wird dies auf der Bescheinigung des Optikers oder Augenarztes eingetragen. Dieser Vermerk landet als sogenannte Schlüsselzahl auf dem Führerschein.

Kommt es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und die Sehhilfe wurde vergessen, kann es zu einem Verwarngeld von 25 Euro kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, kann dies zu einer Straftat wie beispielsweise Körperverletzung werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Fahrer fahrlässig handelt, indem er ohne Brille unterwegs ist.

Der Sehtest ist nicht erforderlich, sobald der zukünftige Besitzer vom Motorradführerschein bereits eine Sehtestbescheinigung vom Augenarzt besitzt und diese dokumentiert, dass die Sehleistung von mindestens 70 Prozent mit oder ohne Sehhilfe erbracht wird.

Mindestalter für den Motorradführerschein A

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen.

Der Führerschein A1 kann mit 16 Jahren erlangt werden. Jedoch dürfen diese Personen nur Leichtkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm fahren. Laut § 15 Absatz 3 der FeV müssen Besitzer eines A1-Führerscheins nach mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen, um so zur nächsthöheren Klasse zu gelangen. Meist können Sie auch die Fahrstunden einsparen. Die Anzahl dieser liegen im Ermessen des Fahrlehrers, welcher die individuellen Fähigkeiten einschätzt.

Kommt er zu dem Entschluss, dass eine Übungsstunde zur Auffrischung der Regeln ausreicht, wird der A2-Führerschein sehr günstig. Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis A2, müssen Sie lediglich mindestens zwei Jahre nach dem Tag der A2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A erlangen zu können.

Theoretische und praktische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Eine Erweiterung kann erfolgen, wenn ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen parallel absolviert.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen.

Die Fragen der Theorieprüfung Klasse A behandeln Themen wie etwa Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkel, Geschwindigkeit oder Überholen. Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Wer die Führerscheinklasse beispielsweise von A2 auf A erweitert, kann einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren die praktische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten.

Kosten für den Führerschein der Klasse A

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet. Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen.

Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein. Außerdem lohnt es sich, Preise der hiesigen Fahrschulen zu vergleichen.

Des Weiteren erheben die Fahrschulen einen Kostenbeitrag für die Übungsmaterialien. Neben diesen Führerschein A-Kosten erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins.

Die verschiedenen Führerscheinklassen im Überblick

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig.

Die Führerscheinklasse AM (z. B. Auf die Motorradklasse A2 kann nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitert werden, sofern ein Führerschein A1 erworben wurde. Das bedeutet, dass lediglich eine praktische Prüfung ausreicht, um die nächst höhere Klasse zu erreichen. Diese drei Führerscheinklassen sind im Motorradführerschein A eingeschlossen.

Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren.

Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.

Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen.

Motorradführerschein: Gültigkeit

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Überblick über die Führerscheinklassen

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Führerscheinklasse Merkmale Mindestalter
AM Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung 15 Jahre
A1 Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung 16 Jahre
A2 Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW 18 Jahre
A Keine Beschränkung 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit A2 Vorbesitz)

Erweiterung der Führerscheinklassen

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wann Sie den Führerschein erweitern können.

  • Führerschein A1 auf A2 erweitern: Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.
  • Führerschein A2 auf A erweitern: Nachdem Sie 2 Jahre lang im Besitz der Erlaubnis A2 sind, dürfen Sie eine praktische Prüfung ablegen und bei Bestehen in die Klasse A wechseln. Gegebenenfalls sind vorher Fahrstunden notwendig, vorgeschrieben sind sie nicht.
  • Führerschein A1 auf A erweitern: Die Erweiterung von A1 auf A ist nicht ohne den Zwischenschritt über A2 möglich, wenn Sie nur eine praktische Prüfung machen möchten. In diesem Fall erweitern Sie zunächst den A1-Führerschein auf die Stufe A2 und nach 2 Jahren dann auf die Stufe A.

In Deutschland gibt es eine Sonderregelung für das Fahren von Motorrädern der Klasse A1. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen, können Sie Ihren Führerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 erweitern. Diese ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern.

Notwendig ist dafür eine Fahrerschulung mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten mit je 90 Minuten, von denen 4 theoretisch und 5 praktisch sein müssen.

Die richtige Motorradbekleidung

Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.

  • Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden! Wenn der Helm drückt oder zu locker sitzt, kann dies schnell zu Kopfschmerzen führen - was wiederum zu Konzentrationsschwierigkeiten führen kann.
  • Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen. Zu locker sollte sie nicht sein, da dadurch Protektoren falsch sitzen können. Außerdem kann lockere Ausrüstung Falten werfen, welche die Blutzirkulation stören können.
  • Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.

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Führerscheinklasse 1a: Heute noch gültig?

Ein 1a-Führerschein wird heutzutage nicht mehr ausgestellt.

Der 1a-Führerschein galt vor der Reform der Fahrerlaubnisklassen als Einstiegs-Führerschein für Motorräder. Seit der Vereinheitlichung der Klassen auf EU-Ebene, kennzeichnen generell keine Zahlen mehr die verschiedenen Befugnisse auf dem “Lappen”. Vielmehr befinden sich auf den neuen Führerscheinen nur noch ausschließlich die aktuellen Buchstaben-Bezeichnungen.

Doch ändert das etwas an der Gültigkeit des Führerscheins? Welcher neuen Fahrerlaubnisklasse entspricht die Führerscheinklasse 1a heute? Ist eine Umschreibung erforderlich?

FAQ: Führerschein der Klasse 1a

Welchen neuen Fahrzeugklassen entspricht ein alter Führerschein der Klasse 1a?

Der Führerschein der Klasse 1a entspricht den neuen Klassen AM, A1, A2, A und L sowie der Schlüsselzahl L174. Je nachdem, ob Sie die Fahrerlaubnis vor oder nach dem 01.01.1989 erworben haben, kommt noch die Schlüsselzahl L175 hinzu.

Wie lange ist der 1a-Führerschein noch gültig?

Der alte Führerschein mit 1a-Eintragung ist noch spätestens bis zum Jahr 2033 gültig. Bis dahin sollen alle Führerscheine stufenweise umgeschrieben werden.

Was ist der Unterschied zwischen den Führerscheinklasse 1a und A1?

Bei einem Führerschein mit “1a”, handelt es sich um ein altes Modell, welches seit 1999 nicht mehr ausgestellt wird. Die Klasse entspricht dem heutigen Motorradführerschein. Die Klasse A1 ist eine aktuelle Fahrerlaubnisklasse, die lediglich zur Fahrt mit Leichtkrafträdern befähigt.

Alter Führerschein: Aus 1a wird A1 - und noch mehr

Zugegeben: Gerade bei dem alten Klasse-1a-Führerschein kann es schnell zu Verwirrungen kommen. Werden die Bestandteile verdreht, wird nämlich aus der alten eine neue Fahrerlaubnis-Bezeichnung: die Klasse A1. Die gute Nachricht daran ist jedoch, dass sich die Klassen 1a und A1 sehr nahe sind. Wie auch eine A1-Fahrerlaubnis berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 1a zur Fahrt mit dem Motorrad. Jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied: Während Sie mit einem A1-Führerschein lediglich Leichtkrafträder fahren dürfen, erlaubt Ihnen ein Führerschein mit 1a die Benutzung von Motorrädern jeglicher Größe, also auch jener der Klassen A und A2.

Umschreibung vom Führerschein: 1a wird zu diesen neuen Klassen

Die Füherscheinklasse 1a erlaubt die Fahrt mit Motorrädern aller Größen.Wenn Sie einen Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen wollen, stellt sich die Frage, welche neuen Klassen auf Ihrem zukünftigen Scheckkarten-Modell eingetragen werden. Grundsätzlich ist das abhängig davon, wann Sie den 1a-Führerschein erhalten haben. Zusammengefasst erhalten Sie je nach Zeitpunkt der Erteilung folgende neue Klassen:

  • bei einer Erteilung der Führerscheinklasse 1a vor dem 01.01.1989 werden die neuen Klassen AM, A1, A2, A, L und zusätzlich die Schlüsselzahlen L174 und L175 eingetragen
  • haben Sie den Führerschein mit 1a nach dem 01.01.1989 erhalten, bekommen Sie ebenfalls die Klassen AM, A1, A2, A, L, ergänzend aber nur die Schlüsselzahl L174

Die Schlüsselzahl L175 berechtigt Sie zur Fahrt mit landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen, sowie zur Fahrt mit Kfz, die einen Hubraum bis zu 50 ccm aufweisen. Die Ergänzung L174 erlaubt hingegen die Fahrt mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Zusätzlich dürfen Sie dabei mit einem einachsigen Anhänger fahren, sofern Sie dann nicht schneller als 25 km/h werden.

Beachten Sie: Die Umschreibung des alten Führerscheins soll stufenweise bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein. Bis dahin sind die alten Modelle noch gültig. Generell ist davon aber nur die Gültigkeit des Führerscheins als Dokument betroffen. Ihre erworbene Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich ein Leben lang bestehen.

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